An und für sich war das Thema durchaus etwas, das Sextus interessiert hätte – immerhin hatte er just die übrigen Vertragsarten mit sienem Tiro ausführlich besprochen und Teile hiervon ebenfalls in seine Umarbeitung der Lex Mercatus einfließen lassen, die nun in den letzten Zügen lag. Im Grunde war das Manifest zu seiner Zufriedenheit bereits fertig, doch wollte er mit einigen Senatoren dies noch vorab besprechen, ehe er es allen Senatoren zur Abstimmung präsentierte. So war auch just der Teil über Verträge schon fertig ausgearbeitet und bedurfte nur noch des abschließenden Urteils einiger Senatoren, was eine Besprechung hier und jetzt natürlich überflüssig werden ließ. Insbesondere, als Sextus den Grund hörte, aus welchem der Consul eine Konkretisierung wünschte.
Glücklicherweise ergriff Consular Purgitius das Wort. Hier bestand zumindest die Chance, dass der amtierende Consul auf ihn hörte und nicht alles aus purer Ignoranz beiseite wischte. Dennoch wollte auch Sextus nicht einfahc nur stumm dasitzen und ncihts zu dem Thema sagen.
“Werte Senatoren, ich kann den Senatoren Iulius und Purgitius in allen Punkten nur beipflichten. Hinzufügen möchte ich außerdem, dass es für die Vielzahl an möglichen Verträgen unpraktikabel wäre, gleichartige Strafen zu verhängen, da es zwischen verschiedenen Verträgen schlichtweg unleugbare Unterschiede gibt. Es ist wohl kaum der Bildhauer, der meiner Büste eine mir nicht gefällige Nase verpasst zu vergleichen mit dem Mieter eines Eselskarren, der diesen einen Abhang hinunter fährt, und eben jener ist auch nicht zu vergleichen mit dem Verkäufer eines fauligen Apfels. Jeder Fall wäre in seiner Einzelheit zu prüfen, weshalb ich eher auf die Möglichkeit hinweisen will, bereits in einem Vertrag eine passende Vertragsstrafe auszuhandeln, als auf eine allgemeingültige Aussage seitens des Gesetzes zu vertrauen.
Aber ich stimme Claudius zu, dass unser Gesetz dahingehend etwas unzureichend ist, da es nur den Kaufvertrag nennt. Wie von mir angekündigt, habe ich mit vorgenommen, die Lex Mercatus zu überarbeiten und vollständiger zu gestalten, weshalb ich verkünden kann, dass in dieser neuen Version auch andere Verträge ihre Nennung finden, ebenso wie vertragsrechtliche Grundlagen, die für alle Verträge gleichermaßen gelten. Es wird mir eine Ehre sein, meine Vorschläge dem Senat in einem Monat vorzustellen.
Da ich mich aufgrund dieser Überarbeitung sehr mit Verträgen aller arten beschäftigt habe, konstatiere ich nun, dass die gültigen Regelungen zum Kaufvertrag durchaus als Muster auch für andere Verträge genutzt werden können. Denn eines ist allen Verträgen gemein: Dass zwei Parteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben über etwas, das geschehen soll. Sei es, den Übergang des Eigentums einer Sache wie beim Kaufvertrag, oder sei es die Miete einer Wohnung oder eben ein Wagenrennen. Stimmen die Willenserklärungen beider Parteien überein, so entsteht ein Vertrag.
Doch kann man seinen Willen nur zu Dingen erklären, die man auch kennt und abschätzen kann. Man kann seinen Willen nicht blanko erklären, sondern nur für einen genauen Sachverhalt, der unabänderlich ist oder – wie es in Paragraph Ein Punkt Zwei, Absatz eins der Lex Mercatus heißt – der neuerlichen Zustimmung beider Vertragsparteien bedarf. Daher muss ich hier fragen, inwiefern denn ein Vertrag bestand? War den Factiones im Vorfeld die Modalität des Rennens bekannt? War ihnen bekannt, dass vom Standardverfahren abgewichen werden sollte? War im Vorfeld bekannt, dass die Praesina öfter als die anderen Factiones starten würde?
Die Ausführungen von Consular Purgitius, der als Mitglied einer Factio sicherlich mehr Einblicke hat, als ich, der nur den diesbezüglichen Gerüchten Gehör schenken konnte, lassen erahnen, dass auf einige dieser Fragen die Antwort ein klares NEIN sein muss.
Daher würde bei dem genannten Sachverhalt eine Regelung des Vertragsrechtes mitnichten irgendwie weiterhelfen, sondern nur ein von Consular Purgitius vorgeschlagenes Reglement des Rennsportes, was solche Rennen für alle Teilnehmer transparent macht und nicht zuletzt denen, die eine Wette abschließen wollen, faire Bedingungen ermöglicht. Daher befürworte ich als Aedil ausdrücklich den Vorschlag von Consular Purgitius.“