Beiträge von Sextus Aurelius Lupus

    Noch ein Tier blieb übrig. Unverletzt und vom Geruch des Blutes aufgeputscht erschien der Löwe als übergroß im Vergleich zu seinem Kontrahenten, der fast nackt und nur mit einem Messer bewaffnet langsam in Richtung seines verletzten Kollegen ging, seinen Körper wie einen Schild zwischen dem blutenden Mann und der Raubkatze haltend. Vielleicht war dieses Vorgehen Instinkt des Jägers, oder vielleicht verband die beiden Jäger auch Freundschaft oder Blutsverwandtschaft, das Publikum konnte darüber nur spekulieren. Der Raubkatze war es ohnehin gleichgültig. Der Löwe wollte nur töten und lebendig entkommen – der Jäger wohl ebenso.


    Dumm war die Raubkatze nicht, denn sie wartete auch nicht lange. Noch war der Jäger recht ungefährlich, sollte er den Speer aber erneut erreichen, sähe das anders aus. Daher setzte die Raubkatze nun auf ihre Kraft und sprang ohne Vorankündigung oder verräterische Anzeichen mit Wucht aus dem Stand auf den Jäger zu. Dieser rettete sich nur durch eine Hechtrolle zur Seite vor den tödlichen Zähnen und Klauen und kam geschickt sogleich wieder auf die Beine, noch ehe der Löwe seinen Fehler korrigieren konnte. Ungelenk versuchte die Raubkatze, dem Jäger nachzusetzen, bei diesem Winkel aber blieb es bei einem ausgreifenden Prankenhieb ins leere.
    Nun allerdings war der Löwe zwischen seinem noch stehenden Kontrahenten und dem noch immer blutenden Mann im Staub der Arena, der sein Bein mit bloßen Händen zu verschließen versuchte und sich nur äußerst langsam in Richtung der bereits toten Raubkatze schleppte.

    Mit geschultem Blick und geübten Händen ging Sextus die einzelnen Sektoren der Leber entlang. Da es sich um eine befreundete Familie handelte, nahm Sextus die Aufgabe noch ernster als üblich – wo er schon äußerste Sorgfalt walten ließ – daher dauerte der Vorgang durchaus einige Zeit.


    Im Gebiet der Göttin Lasa – die Römer würden wohl Venus sagen – fand er schließlich eine auffällige Struktur auf der positiven Seite der Leber. Kurz blinzelte er, da er die goldige Verwerfung auf der Oberfläche nicht irrtümlich falsch sehen wollte, und wischte noch einmal mit blutigem Daumen darüber, um ganz sicher zu gehen. Doch ja, er sah, was er sah. Da war ein Penis auf der Leber. Die Göttin hatte Humor. Sextus überlegte schon, ob er den Brautleuten dieses Zeichen explizit unter die Nase halten und zeigen sollte, so vor versammelter Gästeschar. Das könnte doch für einige Schmunzler sorgen.


    Sextus überprüfte auch die negative Seite, die der Göttin zugeordnet war und fand dort kleine Knötchen. Also die Abwendung eines Unglücks. Zusammen mit dem ersten Zeichen stand da wohl jemandem eine spannende Hochzeitsnacht bevor. Sextus überlegte schon, wie man dieses Zeichen möglichst galant umschreiben konnte.


    Doch auch weitere Zeichen fanden sich noch. Im Bereich des Gottes Fufluns – die Götter würden ihn wohl am ehesten als Gefährten oder Abbild der Fortuna sehen, stand er doch für Glück, Wachstum und Gesundheit. Oder auch dem griechischen Dionysos, teilte er mit diesem eine Vorliebe für Wein und ausgelassene Fröhlichkeit – war ein goldiger Schimmer zu sehen. Das versprach eine heitere und fröhliche Feier und eine gute, gemeinsame Zukunft für das Paar.


    Doch am wichtigsten waren die Bereiche von Tiens und Uni, die die Römer als Iuppiter und Iuno kannten. Daher sah er hier noch einmal genau nach, um nichts wichtiges für das Ehepaar zu verpassen, ehe er sein Urteil verkündete.


    Sim-Off:

    Zumindest Iuno hätte ich gerne noch. Gibt auch Kekse!

    Tja, würde Sextus noch zu anderer Gelegenheit Spiele ausrichten? Dies war eine interessante Frage, die er sich selbst schon gestellt hatte. Und sicherlich würde er noch desöfteren das Volk mit Spielen unterhalten, wie er es schon in der Zeit, bevor er Aedil wurde, getan hatte. Aber während er Aedil war?
    “Nun, im Senat hatte ich seinerzeit zu Protokoll gegeben, unter Umständen zu den Equirria Wagenrennen zu veranstalten. Allerdings hatte der Consul hierzu Einwände.“ Warum auch immer. Allerdings hatte Sextus schlicht und ergreifend keine Lust darauf, Wagenrennen zu planen, dann vom Claudier mittels Prohibitio ein Verbot zu bekommen, nur um ihn nach seiner Amtszeit wegen Amtsmissbrauchs deswegen zu verklagen. Das ganze war den Ärger einfach nicht wert, und er konnte auch schlicht dann Wagenrennen veranstalten, wenn kein eifersüchtiger Claudius meinte, ihn ärgern zu müssen.

    Zitat

    Original von Caius Flavius Scato
    "Möge mein Heim auch immer deines sein." sagte er leise zu ihr und blickte in die Runde, wo er den Aurelius sah, welcher heute als Haruspex anwesend war, und welchen Scato bereits früher samt Familie (zumindest Teilen) empfangen hatte.
    "Wir danken euch allen, dass ihr so zahlreich erschienen seid. Es ehrt uns, dass wir vor den Augen der größten Persönlichkeiten Roms, vor den Augen des ehrwürdigen Kaisers und der Augusta und natürlich im Beisein unserer Familien in den Bund der Ehe treten können und wir somit unsere Pflicht für das Imperium einmal mehr tun können." erklärte Scato den Gästen, wandte sich aber anschließend an den Haruspex "Doch wären wir nichts ohne den Segen der Götter, weshalb es noch einige Riten bedarf. Wir möchten uns dabei bei Senator Aurelius bedanken, welcher nun in seiner Funktion als Haruspex den Willen der Götter deuten wird."


    Eigentlich hätte Sextus gerne mit dem Bräutigam im Vorfeld ein paar Worte gewechselt, um noch die ein oder andere Feinheit mit ihm zu klären. Insbesondere die Frage, ob er das vorbereitete Schaf selbst zu opfern gedachte oder auch nicht, und ob er wünschte, dass die Braut vielleicht ein paar Spritzer des Blutes abbekam (was generell als Zeichen für großes Glück galt), oder lieber nicht.
    Nachdem es aber aufgrund der leichten Zerstreutheit des Bräutigams am heutigen Tages nicht wirklich zu diesem Gespräch kam, blieben diese Fragen ungeklärt. Und da direkt zu Beginn der Zeremonie, anstatt an deren Ende nach vollendet geschlossener Vermählung, eine Deutung der Zeichen gewünscht wurde, hatte Sextus auch keine Möglichkeit mehr, diese zu klären. Da jetzt und hier aber definitiv nicht die Zeit oder der Ort waren, den Flavier auf seine kleinen Abweichungen vom Protokoll hinzuweisen – überhaupt, da hier gefeiert wurde anstelle der Heimstätte der Braut, schien er sich diesem ohnehin nicht allzu tief verpflichtet – ging Sextus einfach darüber hinweg und entschied diese Dinge selbst.


    Da die höhere Gesellschaft sich zwar gerne fromm gab, aber im Grunde kaum religiös veranlagt war, nahm Sextus auch nicht an, dass vielen diese Abweichungen überhaupt auffielen. Und da die wenigsten hier sich mit der disciplina etrusca auskannten oder auch nur einmal einen Haruspex um Rat befragt hatten, war die Gefahr hierzu noch einmal sehr viel geringer.
    Mit einer Miene, die dem Anlass gebührend freundlich genug, der Gravidität seines Amtes angemessen aber noch ernst genug war, trat Sextus also vor die versammelten Gäste und verneigte sich leicht in Richtung des Brautpaares. “Den Willen der Götter zu lesen ist eine Kunst, in in Etruria seit Jahrhunderten praktiziert wird und deren Geheimnisse nur einer ausgewählten Anzahl an Menschen bekannt gemacht wird. Ich werde mein Bestes tun, den Willen der Götter bezüglich dieser Verbindung zu ergründen und bitte während des Rituals um vollständige Ruhe.“


    Nachdem also die Formalien soweit als möglich geklärt waren, gab Sextus den Gehilfen einen kleinen wink, das vorbereitete Schaf zu bringen. Das Lesen von Zeichen unterschied sich in einigen Punkten von einem profanen Opfer, da hier das Tier nicht einer bestimmten Gottheit geweiht wurde, sondern alle Götter gleichsam gebeten wurden, ihren göttlichen Willen in dieser Welt zu manifestieren und dem Haruspex hierdurch einen Blick in ihre Pläne zu gestatten. Daher fiel auch die Berufung auf die Macht einer einzelnen Gottheit weg, ebenso die damit verbundene Lobhudelei. Auch war das Schaf zwar gewaschen, hatte am Vortag ein Abführmittel erhalten und am heutigen Morgen etwas zur Beruhigung, war aber ansonsten nicht besonders herausgeputzt.
    Sextus nahm einen Kelch mit Wein von einem seiner Helfer entgegen und intonierte einen etruskischen Sprechgesang, während er langsam den Wein über den Kopf des Schafes goss. “Ich rufe die Götter des Himmels, des Feuers und der Erde. Ich rufe die Götter von überall her. Ich bitte die Götter, mir ihren Willen zu zeigen. Ich bitte die Götter, dieses Schaf als ihr Gefäß zu nehmen, mir ihren Willen zu zeigen“, sang er so langsam in der Sprache, die wohl keiner der Anwesenden verstehen konnte, da deren Geheimnisse den Römern häufig noch verschlossener waren als die der Religion und seit über hundert Jahren kaum mehr gesprochen wurde.


    Nachdem das Schaf nun also den Göttern geweiht war, knieten sich die beiden Helfer hin. Einer hielt die Vorderfüße des Schafes, der andere die Hinterfüße. Sextus tauschte den Weinkelch gegen ein vergoldetes Messer. Außerhalb der Sicht des Schafes führte er das Messer einmal knapp über der Wolle über dessen Rücken. Dann ohne Vorwarnung griff er fest die Wolle am Kopf des Tieres und stach in derselben, fließenden Bewegung in den Hals des Tieres. Das Blut spritzte, allerdings ohne einen der Anwesenden zu treffen – abgesehen von dem Helfer zu Füßen des Schafes, natürlich – und Sextus hielt das Tier im Nacken fest, während es einen erschreckten Todeskampf kämpfen wollte. Seine Beine aber waren gehalten, so konnte es nicht ausbrechen, und blutete nur heftig in die bereitgestellte Schale. Als das Zucken des Tieres aufhörte, half Sextus dabei, es zu Boden zu lassen, damit es im Liegen noch etwas ausblutete.
    Der Bauch lag auf der den Zuschauern zugewandten Seite. Meistens fanden die Umstehenden diesen Teil besonders spannend. Sextus wartete noch einen Augenblick, bis noch weiteres Blut aus dem Schaf geflossen war, ehe er sich dorthin zum Bauch begab und mit dem Opfermesser und fachkundiger Hand den Bauchraum öffnete. Wie immer bei einer solchen Gelegenheit, fiel das Gedärm heraus und wurde von Sextus einfach beiseite geschoben. Der Darm war für göttliche Zeichen herzlich ungeeignet. Nein, Sextus brauchte die Leber. Mit geübten Fingern ertastete er in dem dunklen Bauchraum die Organe, bis er die Leber gefunden hatte. Mit einem viel geübten Schnitt trennte er sie vom Gewebe und wartete mit beiden Händen im Bauch des Schafes noch vier Atemzüge, um der Leber so die Gelegenheit zu geben, bereits im Schaf auszubluten. Das machte zum einen das Lesen der Zeichen einfacher, zum anderen empfand das Publikum das so als weniger ekelig.
    Erst dann holte er also die Leber heraus und legte sie auf eine goldene Patera. Die Arme bis zu den Ellenbogen blutig stand er auf und begann auch sogleich, die Leber zu untersuchen nach Zeichen des göttlichen Willens.


    Sim-Off:

    Liebe Götter, als Haruspex kann ich mehr aus der Leber rauslesen als „gut“ und „schlecht“, also scheut euch nicht, ruhig etwas genauer euren Willen kundzutun. Insbesondere vermag so ein Haruspex die Zeichen zu lesen von Iuppiter, Iuno, Venus, Pluto, Sol, Fortuna, Silvanus, Veiovis, Saturn, Ceres, Vulcanus, Mars, Maia, Tellus, Neptun, Faunus und Proserpina (sorry, Mercur :D )


    Tobt euch aus!

    Sextus war bezüglich der Wildfrage nach wie vor nicht überzeugt. Sollte der Valerius noch vor Fertigstellung des Gesetzestextes mit einer besser formulierten und wohl durchdachten Version noch einmal auf ihn zutreten, würde er es sich noch einmal überlegen, diese mit aufzunehmen, aber in der jetzigen Version wohl nicht. Gleichzeitig hatte er selbst für eben jenes Problem, das er als solches akzeptierte, keinen derartigen Formulierungsvorschlag, und sein persönliches Augenmerk lag wo anders. Daher vertiefte er diese Frage an dieser Stelle nicht weiter und widmete sich dem eher akademischen Feld der Besitzfähigkeit von Sklaven.


    “In der Tat ist die Fragestellung an sich wohl etwas akademisch. In der Tat besitzt das Haus nicht Türen oder Mobiliar in dem Sinne, wie ich diesen Ring besitze. Und grundsätzlich stimme ich mit dir überein, dass Sachen nicht in der Lage sind, zu besitzen.
    Allerdings sehe ich dies, anders als du, aufgrund der Unfähigkeit der Erkenntnis über den Besitz von Dingen im Allgemeinen dies so. Ein Hund besitzt nicht die Gabe der Erkenntnis, dass er einen Stock besitzt, ein Haus besitzt noch nicht einmal Leben. Ein Sklave indes schon.
    Und noch weiter: Ein Haus bleibt immer ein Haus, ein Hund immer ein Hund. Ich kann durch keinen Rechtsakt der Welt aus ihnen etwas anderes machen, als sie sind. Um aus einem Sklaven einen freien Menschen zu machen, benötigt dies nur die Anwesenheit von fünf Zeugen oder einer Eintragung beim Census. Wenngleich Caligula dereinst versuchte, ein Pferd zum Senator zu machen, bleibt jede Sache stets eine Sache – außer die Sklaven.
    Auch kann ich den Göttern zu ehren jede Sache opfern, die mir beliebt – außer Sklaven. Jene zu opfern ist mit dem Verweis auf das Verbot von Menschenopfern verboten.
    Wieso also sind an diesen Stellen die Ausnahme von der Regel denkbar, an anderer aber nicht?


    Ich gebe durchaus zu, dass Rechtsvorschriften im Bereich der Sklaverei sich stetig in einem grau bewegen anstelle von schwarz und weiß. Daher würde ich konstatieren, dass Sklaven zwar durchaus als Sachen im Sinne des Gesetzes gelten, sich dennoch von anderen Sachen durchaus unterscheiden können. Unter anderen eben durch ihre Fähigkeit zum Bewusstsein und zur Einsicht, die sie in meinen Augen zu Besitz befähigt, nicht jedoch zum rechtlichen Erwerb von Eigentum, da für letzteres die Freiheit notwendig ist.“

    Nachdem Sextus es Flavius Scato und seiner Braut seinerzeit ja angeboten hatte, war er heute nicht nur als Gast, sondern durchaus auch als Teil des offiziellen Ablaufes auf dieser Hochzeit. Also kam er nicht so, wie er es als einfacher Gast getan hätte: Mit feiner Toga und dezentem Schmuck, was seine adelige Abstammung subtil betonen sollte. Nein, heute trat er auf, ganz in die Würden seines religiösen Amtes gekleidet, von Kopf bis Fuß ein Haruspex.
    Er war gekleidet in eine einfache, kurze Wolltunika ohne weiteren Schnickschnack. Darüber kam der lange, lederne Mantel eines Haruspex, vorne geöffnet und lang bis an den Boden hinuntergehend, gefertigt aus der Haut geopferter Schafe.Auf dem Kopf trug er die konisch zulaufende Mütze, die mit Goldfaden bestickt und reich verziert war. Das auffälligste Merkmal war jedoch der übermannshohe Lituus, ein Stab mit eingedrehter Spitze, der komplett vergoldet war und damit eine eigene Autorität ausstrahlte


    Für die spätere Feier hatte Sextus selbstverständlich auch eine Toga dabei. Seine Sklaven bewahrten diese in der wartenden Sänfte auf, und zu einer passenden Gelegenheit würde Sextus sich später kurz entschuldigen und umkleiden. Aber bis dahin war er der Haruspex Primus, Roms höchster Seher um nicht zu sagen DER Seher, und er würde sein möglichstes tun, dem Brautpaar nach bestem Gewissen die Zeichen zu lesen.
    Sorge, dass er in seinem Ornat seltsam wirken konnte, hatte Sextus indes nicht. Zum einen sollte die bessere Gesellschaft Roms zumindest nach außen hin so tun, als hätte sie höchsten Respekt vor seinem Amt, selbst wenn dies nicht so wäre, und zum anderen war dies eine Hochzeit unter Patriziern. Sofern diese confarreatisch geschlossen wurde – was sich in Bezug auf diverse Ämter immer anbot – wäre wohl auch der Flamen Dialis anwesend. Und dessen Amtstracht war weit auffälliger als die seine. (Und sollte die Ehe nicht-confarreatisch geschlossen werden, spekulierte Sextus dennoch auf dessen Anwesenheit, da den Flamen Dialis einzuladen irgendwie zum guten Ton dazugehörte.)


    Vorschriftsmäßig herausgeputzt betrat der Haruspex Primus also gemessenen Schrittes die Villa Flavia und sah sich nach dem Bräutigam um. Seine Nichte folgte ihm dichtauf, während seine Cousinen beschlossen hatten, separat zu kommen.

    “Ich präzisiere vielleicht: Es fehlte an Gladiatoren, die weder verletzt noch erkältet waren und obendrein in der Lage einer Darbietung, die eine wesentliche Verbesserung hinsichtlich Spannung und Ausmaß darstellte gegenüber dem, was die magistri vici planten. Vermutlich hätte ich irgendwelche Gladiatoren in der Arena antreten lassen können, aber keine in der von mir intendierten Qualität. Und bevor man etwas minderwertiges macht, nur um überhaupt etwas zu tun, gesteht man lieber ein, dass es eben minderwertig wäre. Oder ich zumindest.“ Sextus hegte an sich selbst keine geringeren Ansprüche als gegen seine Umwelt. Und von jener erwartete er Perfektion, wollte sie seine Gunst erlangen. Da er seine eigene Gunst erhalten wollte, mühte er sich also ebenfalls jederzeit um nichts geringeres, als Perfektion. Oder zumindest einen Zustand, der diesem nahe kam oder in diese Richtung wies.


    Dass der Consul einfach nur neugierig war, glaubte Sextus hingegen keine Sekunde. Der Mann suchte seit Jahren nach Gelegenheiten, um Sextus irgendwelche Fehler zu unterstellen – und ignorierte dabei vollkommen die eigenen Fehler, die mitunter weitaus schwerwiegender waren – und hatte im Ausbleiben der Kämpfe schlicht wieder eine Möglichkeit gefunden, ihm auf die Nerven zu fallen. Doch Sextus hatte beschlossen, sich von derlei kindischem Verhalten nicht aufregen zu lassen. Sollte der Consul auf eine öffentliche Schlammschlacht bestehen, war Sextus sicher, weitaus klebrigeren Schlamm gegen den Claudier zu haben als dieser. Und bis dahin ignorierte Sextus ihn einfach weiterhin. Daher kommentierte er diese Einlassung auch nur mit einem “Ah“, was wohl so vieldeutig wie nichtssagend war.

    Die Fingerspitzen aneinander gelegt hörte Sextus den Ausführungen seines Tiros zu. In der Tat hatten einige Gesetze ganz eklatante Löcher, die über kurz oder lang einmal geschlossen werden mussten. Ob dies aber auch beim Wild zutraf, davon war der Aedil nach wie vor nicht gänzlich überzeugt. “Nun, ein Loch zu bemerken ist der erste Schritt dazu, es auch zu schließen. Merk dir all jene Gesetzeslücken, auf die du auf deinem Weg in den Senat stößt, gut. Dann hast du schon etwas zu tun für die Zeit, in der du tatsächlich Senator bist.“ Die meisten seiner Kollegen saßen nur mehr oder minder die Zeit ab, oder machten es sich zur Aufgabe, möglichst alle Veränderungen zu unterbinden.
    “Beim Wild allerdings ergeben sich da noch mehr Fragen: Was ist mit öffentlichen Grundstücken oder solchen im Besitz von Städten und Gemeinden? Was ist mit solchen in fremden Ländern, an unbekannten Küsten und dergleichen? Wenn man diese mit einbezieht, würde dieses Gesetz schon den Wanderer, der auf seinem Weg zur Zehrung ein Kaninchen mit einer Schlinge fängt, zu einem Dieb machen. Von unseren Legiones ganz zu schweigen, die sich so auf einem Marsch ebenfalls mit versorgen. Ich würde gerne Gesetze vermeiden, die einen guten Teil der Bevölkerung zu Dieben erklären.“


    Die Ausführungen zu den Skalven wiederum waren in Sextus Augen unpräzise. “All dies ist wahr, käme aber nur beim Eigentum zum tragen. Die Dinge verlassen nie das Eigentum des Herren eines Sklaven, sehr wohl aber mitunter seinen Besitz.
    Nehmen wir vielleicht ein anderes Beispiel. Ein anschauliches. Hier, meinen Siegelring.“
    Sextus nahm den goldenen Ring mit dem Löwenkopf darauf ab, wobei er ein wenig stärker an seinen Fingern ziehen musste. Der Ring saß ja recht eng, damit er nicht verloren ging. Er legte ihn direkt vor seinem Tiro auf den Tisch. “Sagen wir, ich gebe dir den Auftrag, in die Curia zu gehen und aus den Archiven ein Dokument zu holen. Hierfür leihe ich dir meinen Siegelring, damit du meine Amtsmacht in diesem Moment benutzen kannst. Der Ring ist mein Eigentum. Die Autorität des Amtes ist die meine, obgleich du sie benutzen würdest. Dennoch habe ich keine Gewalt darüber, ob du den Ring nicht vielleicht doch einschmelzen oder verlieren würdest. Die Gewalt über diesen Gegenstand läge bei dir.
    Ich könnte jederzeit von dir verlangen, dass du mir mein Eigentum zurückgäbest. Du hättest keine andere Wahl, als ihn herzugeben, niemals würde dir ein Richter glauben, dass du einen aurelischen Siegelring rechtmäßig dein eigen nennst, wenn ich anderes sage.


    Du bist ein freier Mann. Aber dennoch wäre es nicht der kleinste Unterschied, ob ich dir diesen Auftrag gebe, oder einem Sklaven. Ihr beide erwerbt kein Eigentum an dem Ring, ihr beide müsst ihn zurückgeben, und dennoch könnt ihr beide zwischenzeitlich durch seinen Besitz davon profitieren.


    Von daher kann ein Sklave besitzen, was auch immer man ihm gibt. Einzig Eigentum daran kann er niemals erwerben, egal ob durch Geschenk oder sonstwie.“

    Zitat

    Original von Sextus Aurelius Lupus
    Ich muss mich noch für 1-2 Tage absent melden. Tut mir für meine Mitspieler extrem leid. Aber das Kind hat seine Bazillen weitergegeben und ich bin grade vollauf mit Atmen beschäftigt...


    So, halbwegs wieder unter den Lebenden.


    Sollte ich noch jemanden beim Antworten vergessen haben, bitte PN

    “Ah, das sind ausgezeichnete Nachrichten. Seine Expertise wird im Senat bisweilen schmerzlich vermisst“, sagte Sextus freudig auf die Aussicht, den Flavier vielleicht bald wieder in Rom begrüßen zu können. Insbesondere fände er es begrüßenswert, mit ihm im Vorfeld einmal auch selbst über die angedachte Marktreform sprechen zu können und ihm einen möglichst fertigen Vorschlag schon zur Durchsicht geben zu können, ehe es zur Abstimmung hierüber käme. Aber auch so empfand Sextus seinen Schwippschwager durchaus angenehm und weit weniger nervig als die meisten übrigen seiner Zeitgenossen.
    Diese Zuneigung – oder fehlende Abneigung, je nach Definition – erstreckte sich auch auf dessen Sohn, von dessen Antipathie ihm gegenüber er nichts ahnen konnte. Daher nahm er dem jungen Mann die Nachfrage, die er vorbrachte, auch nicht übel, sondern verortete sie wohl bei deren eigentlichen Ursprung, dem Consul. Dieser wiederum hatte es sich schon vor Urzeiten zur Aufgabe gemacht, Sextus bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu nerven – warum auch immer! Sextus hatte ihm seines Wissens nach nie etwas getan – und auch diese Anfrage stellte keine Ausnahme in besagtem Muster dar. Sextus mühte sich also, nicht genervt mit den Augen zu rollen – immerhin konnte der Bote nichts für die Nachricht.
    “Nun, wie ganz Rom mitbekommen haben dürfte, gab es zu den Compitalia nur die üblichen Veranstaltungen durch die Magistri Vici und keine der Aediles.“ Ein kurzes Amüsement machte sich bei Minors Wortwahl allerdings doch breit. Es war durchaus eine interessante Vorstellung, im Senat Gladiatorenspiele veranstalten zu wollen. “Ich hatte zwar im Senat angekündigt, dass ich plante, zu den Compitalia welche zu veranstalten, allerdings musste dieser Plan sich der Wirklichkeit nicht verfügbarer Gladiatoren in ausreichendem Umfang beugen. Aber weswegen interessiert sich der Consul überhaupt dafür?“ Nun, Sextus dachte sich schon, warum der Consul sich hierfür interessierte: Es war eine Gelegenheit, Sextus zu gängeln, die der Claudier natürlich nicht ungenutzt lassen wollte. Immerhin ergaben sich nicht sonderlich viele hierzu. Vielleicht sollte Sextus den Spieß doch einmal umdrehen und ganz Rom die Unzulänglichkeiten jenes Mannes vor Augen führen, auf was er bislang noch stets verzichtet hatte. Aquila non captat muscas. Aber vielleicht musste dieser speziellen Fliege doch einmal ihr eigenes Unvermögen vor Augen geführt werden, damit man in Ruhe weiterhin seine Kreise ziehen konnte.

    In der Tat hatte Sextus den Besitz in seinem bisherigen Vorschlag außen vor gelassen. Zum einen hatte er gar nicht daran gedacht, weil es ihm – zum anderen – auch völlig offensichtlich schien, dass der Besitz im Gegensatz zum Eigentum eben nur einen momentanen, schnell veränderlichen Zustand beschrieb. Aber sein Tiro hatte durchaus recht, dass man selbiges auch gleich mit verschriftlichen konnte, wenn man ohnehin schon dabei war.
    Schweigend nahm er jedoch zunächst einmal die Tafeln entgegen, die der junge Mann ihn reichte und las sich ruhig durch, welche Gedanken der Valerier denn so hegte. Ruhig las er alles bis zum Ende durch, ohne sich an seiner Mimik seine Gedanken zu einzelnen Punkten ablesen zu lassen, wenngleich er hier und dort sich innerlich eine Frage notierte und über die ein oder andere Notiz durchaus amüsiert war. Dennoch las er versteinert bis zum Ende und nickte dann leicht den Kopf.


    “Für ein Erstlingswerk ohne vorangegangene Erfahrung im Formulieren von Gesetzestexten durchaus ein beachtliches Werk. Das ein oder andere könnte ich mir durchaus für dieses Gesetz vorstellen, aber gehen wir erst einmal deine Texte durch.


    Bei dem Teil über die Dinge kann man auch schlicht zusammenfassen, das alles, was kein freier Mensch ist, von Rechts wegen als Sache betrachtet wird. Das macht dann weitere Unterscheidungen oder blumige Umschreibungen überflüssig.


    Dann erwähnst du die Consecratio als besonderer Teil des Eigentums. Dies würde ich ausklammern, aus einfachem Grund: Zum einen ist nur der Kaiser berechtigt, öffentliche Grundstücke in geweihte umzuwandeln, und einzig diese sind auch res sacra. Was du, ich oder jemand anderes den Göttern weiht, kann bestenfalls eine res religiosa sein, wenn nicht sogar nur eine solche pro religiosa, weil irgendwelche formalen Anforderungen dafür nicht gegeben sind. Und jene können – und werden – auch wieder dem weltlichen Commercium zugeführt. Die Priester geben die gespendeten Münzen natürlich wieder aus, um die Tempel instand zu halten. Andere Metalle werden ebenfalls eingeschmolzen. Das Fleisch der Opfertiere wird ganz selbstverständlich verkauft. Und – seien wir ehrlich – nicht nur ein Tempel wurde im Laufe der Zeit abgerissen und an anderer Stelle wieder aufgebaut, selbst hier in Rom.
    Da diese Vorschrift also zum einen an der Lebenswirklichkeit der meisten Bürger vorbei geht, zum anderen in die Rechte des Kaisers und der Pontifices eingreift, was als Affront gesehen werden könnte, würde ich diese Fragestellung auslagern und gegebenenfalls in einer Lex religiosa unter Mitwirkung der Pontifices und insbesondere der Flamines behandeln, wenn es dir wichtig ist. Aber im Marktrecht...“
    Sextus schenkte dem jungen Mann einen zweifelnden Blick. Er glaubte nicht, dass dies so durchkommen würde. Und auch nicht, dass dies wirklich etwas mit den Märkten zu tun hatte.


    “Ebenso bin ich mir unsicher, ob wirklich festgeschrieben sein muss, in wessen Eigentum sich Wild befindet. Ein Vogel fliegt auf seinem Weg nach Süden über viele Meilen hinweg. Will da jemand wirklich Eigentum auf ihn beanspruchen, während er dies tut? Und wenn ich auf meinem Land die Jagd erlaube, hieße das nicht dennoch, dass ich und nicht der Jäger das Eigentum an dem Wild behielte, gleichwohl er die Leistung erbringt? Und wie könnte ich im Vorfeld Eigentum übertragen, wenn ich doch gar nicht weiß, welches Wild er vielleicht erjagen könnte?
    Und auf der anderen Seite: Wäre es somit also rechtens, wenn durch mein Land ein Fluss fließt, wenn ich mit einem großen Netz alle Fische daraus herausfischen würde? Oder gar den Fluss umlenken würde? Immerhin wäre dies ja beides mein Eigentum.


    Ich denke, dass Wilderei – ich nehme an, dieser Paragraph zielt letztlich daraufhin ab – schon durch das unerlaubte Betreten an sich eine Straftat darstellt, ohne dass dies durch ein Eigentumsrecht in dem Sinne so geregelt werden muss. Auch wenn ich die Idee durchaus interessant finde.


    Bei deinem letzten Punkt hier,“ deutete Sextus auf die erste Wachstafel, “muss ich dir allerdings widersprechen. Auch wenn Sklaven rechtlich eine Sache sind und daher kein Eigentum haben können, sind sie dennoch zu Besitz befähigt. Oder wie würdest du das peculium nennen, welches ein Herr seinem Sklaven überlässt? Oder die Kleidung an seinem Leibe? Sicherlich ist dies das Eigentum des Herrn und alles, was der Sklave kauft, ebenfalls Eigentum des Herrn. Aber solange der Sklave dies trägt, ist es dennoch in seinem Besitz.
    Und spinnen wir die Sache weiter: Sagen wir, ein Sklave begeht ein Verbrechen. Er stiehlt eine Ware, oder schlimmer, er mordet. Man trifft ihn nun an mit einem Messer. Ist nun der Herr dafür zur Rechenschaft zu ziehen, wenn der Sklave dies gegen seinen Willen getan hat? Hat der Herr nun einen Diebstahl begangen, da sich gestohlene Ware nach deiner Definition ja dann im Besitz des Herren befände? Oder gar gemordet?


    Ich gebe zu, Sklaven sind in gewisser Weise ein Sonderfall, da sie gekauft und verkauft werden können, getötet werden dürfen und dergleichen, als wären sie Hunde oder Töpfereien. Aber gleichzeitig sind es ja doch Menschen und damit zu menschlichen Handlungen fähig. Und damit auch fähig, die unmittelbare Gewalt über andere Dinge auszuüben, was ja die Voraussetzung für Besitz ist.“


    Sim-Off:

    Grundsätzlich gebe ich dir recht. Aber zum einen müssten dann sehr viele Gesetzestexte geändert werden, und zum anderen wird am meisten zur Lex Mercatus verklagt. Da ist es für alle doch einfacher, wenn da eine stringente Nummerierung da ist, wo man dann ganz genau beziffern kann, wo ein Verbot steht, und nicht in langem Text umständlich suchen muss. Da siegt bei mir dann der praktische Nutzen über die schöne Form.

    Der Löwe benötigte einen Augenblick länger als sein Jäger, zu realisieren, was da gerade passiert war. Der Nubier wich schon erschrocken zurück, in der einen Hand den kläglichen Rest seines gebrochenen Speeres. Mit der anderen zog er ein Messer, welches er am Gürtel trug – ein kläglicher Vergleich mit den Reißzähnen und Krallen seines Gegners. Der Löwe trat heftig auf die Pfote, an der der andere Teil des Speeres noch an den Krallen hing, und schüttelte so den Speer schließlich wieder ab. Erst da begriff er, dass sein Gegner nun seiner größten Waffe beraubt war. Noch einmal folgte ein Brüllen, das fast triumphierend klang.
    Mit zwei schnellen Sätzen war er bei dem Jäger, der versuchte, mit dem splitterigen Ende des Speerschaftes den Löwen von sich zu halten und sich rückwärts in Sicherheit zu bringen. Doch von dem bisschen Holz ließ der Löwe sich nur mäßig beeindrucken. Wütend wischte er es mit einer Pranke beiseite, und setzte sogleich mit der anderen nach. Er erwischte den Mann am Bein. In schnellem Reflex stach der Jäger mit seinem Messer zu und rammte es der Katze tief in die Pfote, so dass das Tier sich aufjaulend noch einmal zurück zog. Die Pfote hielt es nach oben, nah am Körper. Blut tropfte herunter, noch immer steckte das Messer tief darin.
    Aufsetzen konnte der Löwe die Pfote so nicht, dennoch sprach Mordlust aus seinen Augen. Auf drei Beinen hinkend näherte er sich wieder rasch dem Menschlein, das seinerseits ebenfalls am Bein aus drei großen Kratzern blutete, die das rote Fleisch unter der schwarzen Haut freilegten. Mit einer Hand versuchte der Mann, die Wunde zuzudrücken, während er rückwärts davon humpelte. Doch er geriet aus dem Gleichgewicht und fiel rücklings hin. Die Katze sah es und nutzte die Gelegenheit zum Sprung...


    und wurde in der Luft zur Seite weggerissen. Der lange Speer des zweiten Jägers war mit solcher Wucht geworfen, dass es die Flugbahn des Löwens verändert hatte und er nicht auf, sondern neben dem verletzten Jäger zum liegen kam. Die Zunge hing ihm aus dem Maul. Der Brustkorb hob sich noch einmal, dann lag er still. Der Speer hatte den Löwen genau zwischen die Rippen getroffen und wohl die Lunge, vielleicht auch das Herz durchbohrt.


    Während der verletzte Jäger zwischenzeitlich gerettet war, sah sich sein Retter nun aber einer unverletzten Raubkatze gegenüber, der er selbst nur mit einem langen Messer begegnen konnte.

    So nach und nach entwickelten sich Ideen zu Texten, die vielleicht einmal Gesetzestext werden konnten. An diesem sonnigen Morgen hatte Sextus endlich Zeit gefunden, einige seiner Ideen zusammen zu schreiben. Aufgrund der Fülle an Text dieses Mal sogar auf teurem Papyrus anstelle der Wachstafeln. Man musste ja im aurelischen Haushalt nicht sparen, so dass dieser Luxus eines verschandelten Papyrus durchaus hinzunehmen war. Es würde vermutlich nicht der letzte sein, und war gewiss nicht der erste.
    Als sein Tiro also auch angekommen war, schob er ihm folgende Abschrift zu.



    § 1 Eigentum und Besitz
    1. Eigentümer einer Sache ist derjenige, der die rechtliche Gewalt über diese Sache ausübt. Eigentümer einer Sache kann nur ein freier Mensch sein.
    2. Der Eigentümer einer Sache ist grundsätzlich berechtigt, mit dieser Sache zu verfahren, wie er es möchte, sofern er dadurch nicht die Rechte Dritter verletzt, andere gefährdet oder andere Rechte dieses Recht im Einzelfall einschränken.
    3. Der Eigentümer kann eine Sache einer Dritten Person zum zeitweiligen oder dauerhaften Besitz überlassen. Hierdurch verliert er nicht sein Eigentum an besagter Sache.


    § 2 Vertragsrechtliche Grundlagen
    § 2.1 Der Kaufvertrag
    (1)Der Kaufvertrag ist eine mündliche und/oder schriftliche, beidseitige Vereinbarung zur Übergabe des Eigentums einer Sache. Ein Kaufvertrag ist für beide Kaufparteien bindend.
    (2)Der Übergang des Eigentums erfolgt bei beweglichen Sachen in der Regel durch Übergabe. Bei nicht beweglichen Sachen erfolgt der Übergang durch Übergabe der Eigentumsurkunden.


    § 2.2 Vertragsverletzung und Schadensersatz
    (1) Wer die Vertragsbedigungen eines abgeschlossenen Vertrages ohne Zustimmung der anderen Partei verändert, verletzt die Vertragsbedingungen. Der vorher abgeschlossene Vertrag hat immer Rechtsgültigkeit, es sei denn, alle Parteien stimmen einer Änderung zu.
    (2) Wer mangelhafte Ware verkauft und den Käufer im Unwissen darüber lässt, begeht Vertragsverletzung. Der Käufer hat Anrecht auf Reparatur, Ersatz der Ware, Erstattung der Kostendifferenz zwischen vollwertiger Ware und der mangelhaften Ware oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Ist sich der Käufer eines Mangels bewusst und kauft eine Sache trotzdem, liegt am Verkäufer keine Verantwortung.
    (3) Wer gestohlene Ware verkauft, der ist verpflichtet, dem Eigentümer die Ware wieder auszuhändigen. Ist die Ware schon verkauft oder schon konsumiert/verdorben, so muss der Verkäufer gleichwertigen Ersatz beschaffen oder den Verlust finanziell abgelten.
    (4) Käufer und Verkäufer haften für sonstige Schäden, die der jeweils anderen Vertragspartei durch Vertragsverletzung entstehen.


    § 2.3 Mängel
    (1) Ein Mangel ist, wenn eine gehandelte Ware nicht den ihr zugeschriebenen Eigenschaften im Sinne des Kaufvertrages entspricht. Dazu zählen Beschädigungen oder Einschränkungen, die nicht im Wissen der Vertragsparteien sind.
    (2) Mangelhaft ist eine Ware auch, wenn sie den für die Ware üblichen Qualitätsstandards nicht entspricht.
    § 3 Umlaufverbot
    (1) Es ist verboten, Lebensmittel und Getränke in Verkehr zu bringen, die gesundheitsschädlich, verdorben, unreif, nachgemacht, verfälscht sind.
    (2) Es ist verboten, mangelhafte Waren wie beispielweise Werkzeug in den Umlauf zu bringen, die aufgrund ihrer Mängel das Leben und die Gesundheit des Käufers oder Dritter gefährden könnten.
    § 4 Ausschluss von Unwissen
    Der Besitzer eines Verkaufsstandes oder einer Schänke hat seine Waren nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Er darf sich aufgrund seiner Qualifikation nicht darauf berufen, daß ihm die Minderwertigkeit einer Ware nicht bewußt war.
    § 5 Betriebe
    (1) Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen darf nur durch behördlich genehmigte Betriebe geschehen.
    (2) Ausnahmen bilden Waren, die bei Aufgabe eines Betriebes noch auf Lager sind und weiterhin verkauft werden dürfen.
    (3) Jeder freien, erwachsenen Person ist es erlaubt, maximal fünf Betriebe im Eigentum zu haben..
    (5) Mitglieder des Ordo Senatorius , Senatoren und Patrizier sind nur berechtigt, landwirtschaftliche Betriebe in ihrem Eigentum zu führen. Landwirtschaftlich ist ein Betrieb, wenn er ausschließlich zur Erzeugung und unmittelbaren Weiterverarbeitung der Ernte oder der Gewinnung von tierischen Produkten, dient. Betriebe, die sich rein der Weiterverarbeitung pflanzlicher oder tierischer Produkte (Handwerk) oder einzig mit deren Transport (Handel) befassen, sind keine landwirtschaftlichen Betriebe im Sinne des Gesetzes. .
    § 6 Preisliche Regelungen
    (1) Die staatliche Preisempfehlung ist nicht bindend.
    (2) Der Staat darf Produkte genau zum empfohlenen Preis anbieten, wenn der Marktpreis aller Angebote dieses Produktes im Mittel mehr als 125% des empfohlene Preises beträgt. D.h. bei einer Preisempfehlung von 1 Sz liegt eine Abweichung vor, wenn der durchschnittliche Preis über 1,25 Sesterzen liegt.
    Dies soll sowohl die Inflationsgefahr eindämmen als auch die Bildung von Kartellen und die Ausnutzung von Monopolstellungen verhindern.
    Der Staat kann von dieser Maßnahme absehen, wenn der hohe Preis durch hohe Herstellungskosten aufgrund hoher Rohstoffpreise gerechtfertigt ist.
    Sobald der Grund der Intervention entfällt ist die Maßnahme einzustellen.
    (3) Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.


    §7 Kostenfreie Abgabe von Waren
    1. Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden unterliegt grundsätzlich nicht den Beschränkungen bezüglich § 5 und §6 dieser Lex
    2. Alle Sach- und Lebensmittelspenden von Privatpersonen müssen bei dem für sie zuständigen Aedilen in ihrer voraussichtlichen Höhe angemeldet werden. In der Stadt Rom sind dies die Aediles Plebis und Curulis, in Civitates außerhalb Rom die örtlichen Aediles, in Ortschaften ohne Magistrate die Aediles der nächstgrößeren Civitas.
    2.1 Die Anmeldung einer Spende ist grundsätzlich spätestens am Tag der Spende zu tätigen. Im Einzelfall ist die nachträgliche Anmeldung genehmigungsfreier Spenden bis zu zwei Tage später möglich, sofern diese Möglichkeit nicht häufiger als zwei Mal pro Jahr in Anspruch genommen wird.
    3. Sach- und Lebensmittelspenden über einem Gesamtwert von 500 Sesterzen bedürfen der Genehmigung durch einen Aedil. Diese Genehmigung ist immer vor Ausführung der Spende einzuholen.
    4. Sollten von einer Einzelperson in einem Jahr Sach- und Lebensmittelspenden in Höhe von 2000 Sesterzen getätigt worden sein, benötigt jede weitere Sach- oder Lebensmittelspende im selben Jahr der Genehmigung beider Aedile. Diese Genehmigung ist immer vor Ausführung der Spende einzuholen.


    § 8 Unlauterer Wettbewerb
    (1) Es ist nicht erlaubt, Werbung in einer Weise zu machen, in der Betriebe von Konkurrenten in einem schlechten Licht dargestellt werden.
    (2) Es ist verboten, bewusst falsch für ein Produkt zu werben oder dem Produkt bewusst Eigenschaften zuzuschreiben, die es in Wahrheit nicht hat.
    (3) Es ist verboten, das Geschäft einer anderen Person durch gezielte Manipulation zu schädigen. Gezielte Manipulation ist die absichtliche Zerstörung des Geschäfts oder Waren, die Beeinflussung von Dritten oder gezielte Einschüchterung oder Bestechung des Geschädigten oder seiner Mitarbeiter, um schädliche Aktionen im Sinne des Schädigenden durchzuführen oder zu tolerieren.
    (4) Es ist verboten, andere Personen oder ihre Geschäfte für selbst im Umlauf gebrachte mangelhafte Ware verantwortlich zu machen.
    § 9 Strafen
    (1) Das Strafmaß ist nach der Schwere des Verstosses und nach Anzahl der bisherigen Verstöße gestaffelt ein Anteil am Vermögen der Person:


    Ist der Schuldige nicht in der Lage, die Geldstrafe zu bezahlen, werden alternativ für den 1. Verstoß eine Woche, für den 2. Verstoß zwei Wochen und für den 3. Verstoß vier Wochen Haftstrafe angesetzt.
    (2) Sollte der Geahndete auch nach dem dritten Verstoß nicht den Bestimmungen des Gesetzes Folge leisten, ist ihm die Genehmigung für diesen Betrieb zu entziehen. Der Genehmigungsentzug beschränkt sich auf den betroffenen Wirtschaftszweig, nicht auf alle. Wurde außerhalb eines Betriebes gegen die die Vorschriften verstoßen, bringt der dritte Verstoß eine Erhöhung des Strafbetrages um 5 Prozentpunkte mit sich oder alternativ 1 Woche Gefängnisstrafe.
    (3) Für die Bemessungsgrundlage der Strafe wird das Umlaufvermögen der Person herangezogen. Dazu zählen Barvermögen und Waren auf Lager. Bemessungsgrundlage ist der durchschnittliche Wert des Umlaufvermögens am aktuellen Tag, 5 Tage davor und 10 Tage davor.
    (4) Gegen verhängte Strafzahlungen kann beim Consul Einspruch eingelegt werden. Die Zahlung wird dann bis zu seiner Entscheidung ausgesetzt.
    § 9 Weitere Konsequenzen und Regelungen
    (1) Die Ahndungen werden in einer Akte vermerkt. Zuständig für die Überwachung des Gesetzes und der nötigen Aktenvermerke sind die Cohortes Urbanae und die Aedilen.
    (2) Sollte der erste Verstoß länger zurückliegen als 2 Monate, ist ein neuerlicher Verstoß so zu ahnden, als wäre dies der erste Verstoß. Dasselbige ist auch dann durchzuführen, sollten 2 Verstöße begangen worden sein und der zweite Verstoß länger zurückliegen als 6 Monate.
    (3) Sollte ein dritter Verstoß in den Akten vermerkt sein, gilt keine Verjährungsfrist.
    (4) Die Strafen werden durch Aushang und in der Acta Diurna veröffentlicht.
    § 10 Veräußerung von Erbschaften ohne Betriebskonzession
    (1) Nach Erhalt einer Erbschaft an Sachwaren ist es erlaubt, diese auch ohne die nach § 5 (1) notwendigen Betriebe zu veräußern.
    (2) Veräußerungen von Erbschaften müssen in ihrer Höhe dem Ädil gemeldet und von diesem genehmigt werden. Waren ab einem Gesamtwert von über 2000 Sesterzen benötigen die Genehmigung beider Aedile.
    (3) Waren aus Erbschaften, die ohne die nach § 5 (1) notwendigen Betriebe veräußert werden, dürfen nur zu dem vom Staat vorgeschlagenen Preis veräußert werden.


    §11 Erbe von Betrieben
    (1) Erlangt eine Person durch Erbschaft Eigentum an Betrieben, die sie nach § 5 nicht führen darf, so hat sie diese Betriebe binnen eines Monats zu veräußern oder stillzulegen. Die Produktion neuer Waren mit diesen Betrieben ist untersagt.
    (2) Überschreitet eine Person durch Erbschaft die zulässige Höchstanzahl an zugelassenen Betrieben, so hat sie dem zuständigen Aedilen mitzuteilen, welche der Betriebe sie aktiv zu führen wünscht. Ohne entsprechende Meldung gilt bis dahin jeder Betrieb als nicht genehmigt. Die Meldung kann auch im Vorfeld einer zu erwartenden Erbschaft erfolgen.


    § 12 Cura Minorum, Cura Furiosi, Cura Prodigi
    (1) Kindern unter 14 Jahren, Geisteskranken (furiosi) und Verschwendern (prodigi) ist es verboten, Betriebe zu gründen. Ebenfalls ist es verboten, diesen Personen Betriebe zu übereignen, zu schenken oder zu verkaufen.
    (2) Gelangen Personen nach Absatz 1 durch Erbschaft an das Eigentum eines Betriebes, so ist ihnen ein Curator an die Seite zu stellen, der diese Betriebe in ihrem Namen verwaltet. Wenn dies vom Praetor nicht anders bestimmt wird, ist der Curator der nächste erwachsene, männliche Agnat.



    § 13 Städte und Gemeinden




    “Für dich zur Übersicht. Wie du siehst, fehlt noch der letzte Punkt, und insgesamt ist alles noch etwas umstrukturiert und ungeordnet. Die Reihenfolge der Paragraphen wird sich daher wohl noch ändern, gegebenenfalls können auch Paragraphen noch zusammen gefasst werden. Einige Formulierungen sind so aus der bestehenden Lex Mercatus auch einfach nur übernommen, einige sind sinnvoll ein wenig verkürzt. Doch als erste Diskussionsgrundlage sollte dies reichen. Lies es dir in Ruhe erst einmal durch.“

    Sim-Off:

    Sorry. Wie im Abmeldethread geschrieben, krankes Kind daheim, das mir die Kreativität gestohlen hat :(


    Auch ein Quaestor musste dieser Tage etwas warten, wenn er zum Aedil wollte. So dauerte es eine Weile, bis Sextus dann doch das Tablinum betrat.
    “Ah, Flavius Gracchus Minor, ich grüße dich. Entschuldige, dass du warten musstest, ich war gerade noch im Gespräch. Die vielschichtigen Pflichten eines Magistraten sind dir ja sicher ebenfalls zu genüge vertraut“, begrüßte Sextus den Sohn seines alten Freundes herzlich. “Wie geht es deinem Vater?“ schob er dann auch gleich die wahrscheinlich schon erwartete Frage gleich nach. Angesichts der Tatsache, dass Flavius Gracchus senior und er sich nun schon lange Jahre kannten und der Consular obendrein mit Sextus' Cousine verheiratet war, wäre wohl alles andere einer groben Unhöflichkeit gleichgekommen.

    Da nun beide Raubkatzen letztendlich in den Kampf getreten waren, mussten die beiden Jäger sich aufteilen. Jeder von ihnen konzentrierte sich auf seinen eigenen Löwen, die sie mit vorgehaltenen Speeren auch auseinander trieben, um so jedem aus dem Publikum zumindest einen unverstellten Blick auf eine der beiden Raubkatzen zu bieten.


    Das verletzte Tier hatte dabei die deutlich geringere Geduld. Während die noch unverletzte Raubkatze sich weiterhin damit begnügte, ihrem Verfolger auszuweichen und den immer wieder vorzuckenden Speer mit der Pranke von sich zu schlagen, sah man der anderen ihren Hass regelrecht an. Blut tropfte immer wieder von der Wunde in den Sand und verfärbte das goldene Fell dunkel. Das Tier wusste, dass es geschwächt war und keine Zeit zu verlieren hatte, wollte es sein Leben retten.
    Immer wieder kam er näher, versuchte, den Speer beiseite zu pfeffern mit einem geschickten Schlag seiner Pranke um so zu dem Menschlein dahinter zu gelangen. Sein Schwanz peitschte wild hin und her vor Ungeduld, aber der Jäger ließ dem Löwen nicht die ersehnte Lücke. Ein zorniges Brüllen erschütterte die ganze Arena. Dann ein weiterer versuch, ein weiterer Schlag. Und dieses Mal traf die schwarze Kralle des Tieres auf das Holz des Speerschaftes, verhakte sich darin. Speer und Pranke waren verbunden, verkeilt, und der Löwe war weitaus schwerer und stärker als der Jäger, der seinen Speer nicht zurückziehen konnte. Die Raubkatze benötigte einen Augenblick, um die Situation zu erfassen, und stellte sich mit Kraft auf die betroffene Pfote. Der Speer brach unter dem Gewicht und ließ den Jäger mit einem gesplitterten, kurzen Holzschaft zurück.

    Für den heutigen Tag hatten sie in der Tat schon recht viel besprochen. Sextus hatte einige neue Ideen gesammelt und wohl auch seinem Tiro das ein oder andere mitgegeben, über das er nachdenken konnte. Wenn dieser Zustand anhielt, war Sextus zuversichtlich, sein gestecktes Ziel zu erreichen. In einer ruhigen Minute wollte er dann schon einmal ein umfassenderes Schriftstück vorbereiten, über welches sie in ähnlicher Weise diskutieren konnten. Das konnte nur zum Vorteil gereichen.


    Jetzt und hier war aber erst einmal genug besprochen. Alles weitere würde ein wenig Zeit brauchen. Kein Gesetz wurde an einem einzigen Tag geschrieben. Zudem hatte Sextus noch andere Verpflichtungen. Nach ein wenig allgemeiner Arbeit also wandte er sich wieder an seinen Tiro, um ihn mit einer Aufgabe zu betrauen.


    “Es ist schon recht spät. Wenn du möchtest, kannst du dir etwas zum Mittagessen besorgen. Für heute Nachmittag habe ich nur noch einen weiteren Auftrag für dich. Als Aedil ist die Sicherstellung von Roms Wasserversorgung und seinen Straßen ja ebenfalls in meinem Aufgabenbereich. Daher möchte ich, dass du dich – schriftlich oder persönlich, wie du möchtest – an die Curatores Viarum und Aquarum wendest und sie höflich um einen Bericht bittest, insbesondere dazu, wo es aktuellen Verbesserungen bedarf. Den Rest des Tages kannst du dir dann vorerst einmal frei nehmen.“ Der Nachmittag war schließlich für die Muße gemacht.