Abgesehen von Senator Claudius, der sich scheinbar mit nichts weniger als einer vollständigen Abschaffung des diskutierten Paragraphens anfreunden konnte, kamen noch einige in Sextus' Augen sehr produktive Ergänzungen. Allen voran, dass definitiv erwähnt werden sollte, dass es um öffentliche Spenden hierbei ging und nicht um jedes kleine As, das man beim Gang durch die Straßen vielleicht doch einmal einem Bettler zusteckte – also, nicht er, aber manche Zeitgenossen, die offenbar zuviel Geld hatten. Über die Möglichkeit einer nachträglichen Meldung musste Sextus hingegen erst nachdenken. Intuitiv erschloss sich ihm nicht, wieso es Probleme geben könnte, zeitig vor einer Spende den Aedilen eine formlose Wachstafel übermitteln zu lassen. Aber konnte er ausschließen, dass es diese Probleme geben könnte? Und wären diese Gründe so derartig abwegig, dass sie vernachlässigbar wären?
Generell war Sextus viel mehr als in früheren Jahren um Kompromisse bemüht, daher überlegte er noch, wie ein sinnvoller Kompromiss aussehen könnte, während die anderen Senatoren schon fleißig weiterdiskutierten. Die meisten schienen die nachträgliche Meldung eher abzulehnen. Nicht unbedingt aus Notwendigkeit, sondern eher aus politischem Kalkül dem Purgitius gegenüber, versuchte sich Sextus aber einmal an einer Kompromisslösung, mit der hoffentlich ebenfalls alle Beteiligten leben konnten.
“Insgesamt bin ich ebenfalls der Meinung, dass eine Meldung im Vorfeld einer Spende den Regelfall darstellen sollte, ebenso, dass eine solche Meldung, da sie formlos erfolgen könnte, keine besondere, bürokratische Hürde darstellt. Daher sollte aus den bereits genannten Gründen der besseren Überwachbarkeit, Planbarkeit und Einfachheit diese vorangehende Meldung die bevorzugte Verfahrensweise darstellen.
Allerdings ist es ja mitnichten so, dass die Aedilen hierdurch weniger die Märkte zu kontrollieren brauchen, da sie ja dennoch vor allen Dingen das kontrollieren müssen, was nach wie vor nicht gemeldet wird, da ja vor allem dieses einen Verstoß darstellt. Daher ist die Kontrollierbarkeit durch die Aedilen für mich ein recht schwaches Argument, da diese ja dennoch vor allen Dingen die Dinge kontrollieren müssen, die sich außerhalb von Gesetzen ereignen und weniger diese, die sich innerhalb jeglicher gesetzlicher Rahmenbedingungen abspielen.
Da ich aber nun nicht ausschließen kann, dass es hin und wieder doch Fälle geben kann, in denen eine vorherige Meldung sich als schwierig gestaltet, stellt sich mir die Frage, ob die einzige Lösung hierfür wirklich nur sein kann, von Gesetzes wegen diese Spenden zu verbieten oder aber in die Illegalität zu drängen. Daher möchte ich meinen werten Mitsenatoren einmal folgenden Gedanken als möglichen Kompromiss vorstellen:
Wir reden ja generell ohnehin nur von jenen Spenden, die genehmigungsfrei getätigt werden könnten und lediglich einer Anmeldung bedürften. Wäre es da nicht einfach, dass wir festlegen, dass generell eine Anmeldung VOR der jeweiligen Spende zu erfolgen hat, aber eine Nachmeldung gegen Gebühr möglich ist? Eine solche Möglichkeit würde es säumigen oder vergesslichen Spendern ermöglichen, legal dennoch zu spenden, und würde den Aedilen dennoch die genauen Ermittlungen weitestgehend abnehmen. Gleichzeitig wäre durch die Gebühr quasi die Strafe wegen eines geringen Vergehens gegen die Marktordnung gleich abgegolten, wenngleich unter anderem Namen und ohne den faden Beigeschmack, gegen ein Gesetz verstoßen zu haben und nun bestraft zu werden.
Üblicherweise würde ein solcher Verstoß mit 5% der Vermögenssumme des Straftäters geahndet. Dieses Vermögen ist natürlich für jeden Spender individuell und somit zur Berechnung einer Strafe gerecht und sinnvoll, als Grundlage einer Gebühr aber so nicht tragbar. Daher würde ich im Fall, dass der Senat meinem Gedanken nach einem Kompromiss folgt, vorschlagen, die Spende als Grundlage für Überlegungen zur Höhe herzunehmen. Sofern wir meinem ersten Vorschlag folgend von 500 Sesterzen als genehmigungsfreie Grenze ausgehen, wären 5% hiervon im Höchstfall 25 Sesterzen. Meiner Meinung nach könnte man aber auch – eben weil das Vermögen der Person, die eine solche Spende tätigt, tendenziell eher höher sein wird – bis zu 50 Sesterzen veranschlagen.
Bei einer Anmeldung der Spende VOR ihrer Ausführung müsste diese Gebühr selbstverständlich entfallen. Hierdurch sollte mehr als ausreichend Anreiz geschaffen sein, zuerst eine Mitteilung an die Aedilen zu übersenden und hernach tätig zu werden, und dennoch wäre es vergesslichen oder terminlich eingespannten Zeitgenossen nicht gänzlich verwehrt, doch noch gesetzeskonform zu handeln.“