Beiträge von Publius Decimus Lucidus

    Sim-Off:

    Bedingt durch den Geburtstag eines Mitbewohners einen Tag verspätet ;)


    Lex municipii Tarraconesis oder Lex Proconsularia Tarraconesis


    §1 Allgemein
    1. Die Ämter der Stadtverwaltung gelten als Ehrenämter, die keinen Anspruch auf Bezahlung haben.
    2. Die Ämter der Stadtverwaltung implizieren keine gerichtliche Immunität.
    3. Es gelten folgende Wahlbestimmungen.


    §2 Laufbahn
    1. Der Beginn einer Laufbahn in der Stadtverwaltung bildet das Amt des Magistratus, erst danach kann man das Amt des Duumvir bekleiden.
    2. Jedes Amt darf mehrmals bekleidet werden, auch die Wiederwahl in ein Amt ist möglich.


    §3 Curia Provincialis
    1. Jede Stadt darf zwei Vertreter in die Curia Provincialis entsenden, dies müssen nicht zwingend die in die Stadtverwaltung Gewählten sein.
    2. Es gelten folgende Wahlbestimmungen.


    §4 Kandidatur
    1. Die Kandidaturen sind auf dem Forum der Provinz bekanntzugeben. Die Kandidatur muss mindestens 1 Woche vor der Wahl bekanntgegeben werden.
    2. Ausnahmen können durch den Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul genehmigt werden.
    3. Um für ein Amt zu kandidieren muß der Kandidat römischer Vollbürger sein.
    4. Ein Kandidat für ein Amt muß im Tabularium der entsprechenden Stadt gelistet sein.


    §5 Wahltermin
    1. Der Comes der Region setzt zusammen mit den Duumviri den Wahltermin mit Zustimmung des Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsuls 4 Wochen vor dem selbigen fest.
    2. Die Wahl dauert 2 Tage und muß auf den nächstmöglichen Sonntag festgelegt werden.
    3. Die Wahl darf nicht gleichzeitig zu den Wahlen des Cursus Honorum abgehalten werden.
    4. Zwischen der Wahl des Cursus Honorum und den Stadtverwaltungswahlen müssen mindestens zwei Wochen auseinander liegen.


    §6 Wähler
    1. Der Wähler muß römischer Vollbürger sein.
    2. Wahlberechtigt sind alle römischen Bürger die im Tabularium der jeweiligen Stadt eingetragen sind.


    §7 Wahlleitung
    1. Der Wahlleiter für die Stadtverwaltungswahl ist der Comes der betreffenden Region, sollte dieser Posten vakant sein übernimmt dies der Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul oder eine andere angesehene Person der Provinz.
    2. Der Wahlleiter für die Vertreter, die in die Curia Provincalis entsendet werden, sind die Duumviri der Stadt, sollte sollten diese Posten vakant sein übernimmt dies der Comes der betreffenden Region.


    §8 Wahlende
    1. Der Comes verkündet das Wahlergebnis.
    2. Die Wahl endet um 00:00 Uhr des letzten Wahltages.
    3. Das Ergebnis wird von der Wahlleitung veröffentlicht.


    §9 Gültigkeit
    1. Es wird nach einfacher Mehrheit gewählt.
    2. Falls nur eine Person zur Wahl steht, wird für oder gegen sie gestimmt.


    §10 Vetorecht des Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul
    1. Der Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul kann eine Wahl für nichtig erklären lassen und Neuwahlen ansetzen.
    2. Der Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul hat das Recht zu jeder Zeit Neuwahlen anzusetzen und den Vertreter aus dem Amt zu entfernen.


    §11 Amtsniederlegung
    1. Ein gewählter Vertreter kann zu jeder Zeit von seinem Amt zurücktreten, er muss es auf dem Forum der Provinz bekannt geben.


    §12 Wahlperiode
    1. Die Wahlperiode dauerst 2 Monat


    §13 Duumvir
    1. Der Duumvir ist der oberste Repräsentant einer römischen Stadt.
    2. Die Duumviri sind zuständig für wichtigste Stadtgeschäfte, Schlichter bei Streitigkeiten, finanzielle und religiöse Angelegenheiten.
    3. Es gibt zwei Duumviri pro Stadt, sollte es nicht möglich sein einen zweiten zu wählen, kann auch eine einziger eingesetzt werden, der dann den Titel Duumvir sine collega trägt.
    4. Die Duumviri werden nach der Wahl vom Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul öffentlich ernannt.
    5. Den Duumvir stehen die Magistrati als Assistenten zur Verfügung.
    6. Falls ein Duumvir keine Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit einen Beisitz mit vollem Rederecht.
    7. Nur ehemalige Magistrati können zum Duumvir gewählt werden.


    §14 Magistratus
    1. Ein Magistratus ist ein Beamter einer Stadt und Assistent der Duumvir.
    2. Sie haben die Aufsicht über die Instandhaltung und Sicherheit einer Stadt wie etwa die Bauaufsicht oder die Markaufsicht.
    3. Es wird vom Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul festgelegt wie viele Magistratus den Duumvir pro Stadt zur Verfügung stehen, maximal dürfen es vier sein.
    4. Die Magistratus werden nach der Wahl vom Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul öffentlich ernannt.
    5. Falls ein Magistratus keinen Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit keinen Beisitz.


    §15 Vertreter der Stadt in der Curia Provincialis
    1. Die Abgeordneten vertreten ihre Stadt in der Curia.
    2. Die Abgeordneten werden nach der Wahl vom Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul öffentlich ernannt.
    3. Sie haben in der Curia ein Stimm- und uneingeschränktes Rederecht.
    4. Pro Stadt dürfen zwei Vertreter gewählt werden.





    Perfekt ist das noch nicht, ich bitte die anderen Mitglieder der Curie sich noch rege zu melden.

    Sim-Off:

    Zitat

    Zumindest habe ich 30.000 Sesterzen geerbt und musste mich fragen, wie Mercellus das Geld zusammen bekam.


    Achtung! Der Charakter Meridius hat das geerbt was die Person hinter Marcellus gespart hat. Und dazu gehörte eben das was die Schwerverdiener IDs Marcellus und Caesar bekamen (pro Runde insgesamt 16.000 Sz).
    So hab ich das verstanden und so ist es auch nicht schwer auf die 30.000 zu kommen..

    Sim-Off:

    OK, damit muß aber was anderes gemeint sein. Ich denke auch schon zu wissen was... Und zwar dürfte hier mit kurulisch gemeint sein, daß im Falle eines vakanten Amtes ein kurulischer Magistrat berufen werden kann, der nicht zwangsweise Patrizier sein muß. Das war früher nötig, weil es 3 Patrizier gab und viel mehr leere Ämter. Dürfte also ein Fragment aus den Frühzeiten des IR sein.
    Danke aber fürs Auffinden, das ist sehr interessant und wenn ich nicht komplett falsch liege, läßt sich daraus ein Vorteil für Patrizier stricken.

    Sim-Off:

    Zitat

    Nein, der Imperator hat alle patrizischen Zugangsbeschränkungen aufgehoben.


    Hä? Wann, wo?


    (2) Das Amt des Aedilis Plebeii ist nur Angehörigen einer Gens des Ordo Plebeius zugänglich. Für den Aediles Curules muss man einer Gens des Ordo Equester oder Ordo Patricius entstammen.


    Der Text gehört überarbeitet, ja. Aber er ist gültig.



    Zu den Sklaven: Nur weil du es nicht nutzt, heißt das nicht, daß das kein Vorteil ist. Es ist eine bevorzugte Behandlung der Patrizier in diesem Bereich.

    Sim-Off:

    Zitat

    den für Patrizer nicht zugänglichen Ämtern des CH ... ?


    Die gibts doch genauso für Plebeijer? Die dürfen halt nicht Aedilis Curules werden, Patrizier nicht Aedilis Plebeii und nur in Ausnahmefällen Volkstribun. Dafür ist aber auch die Anzahl der Patrizier beschränkt..
    Da aber offensichtlich keiner imstande ist die Vorteile der Patrizier selbst rauszufinden, gebe ich mal einen Tip: Sklavenhaltung ist ab dem Ordo Equester erlaubt... z.B.

    Sim-Off:

    Die Fristsetzung war ok, die Dauer weniger. 12h sind für ein Forum zu wenig, es sollte eher 48 sein. Das Festlegen eines Frist-Minimums ist aber ein Problem der Spielleitung, die wird das ausdiskutieren.
    Damit will ich jetzt jede weitere Diskussion in diese Richtung unterbunden sehen, hier ist einfach der falsche Ort dazu.

    Sim-Off:

    Es hätte ein richtiges Mittel gegeben und viele falsche.
    Das richtige: Den Imperator ansuchen den Fall selbst in die Hand zu nehmen wie es laut § irgendwas festgelegt ist. Später, nach Ablauf der Immunität, Creticus verklagen.
    Die falschen: Alles andere.


    Einer Weisung eines hohen Magistraten nicht zu folgen ist genauso undenkbar wie die Beleidigung die Creticus ausstieß. So sehe ich das.



    /edit: hoher Magistrat und Senator

    Sim-Off:


    Im Codex Iur. wird gesagt, daß Strafen verhängt werden können, leider aber nicht von wem. Allerdings kann logischerweise nur einer die Strafe verhängen, nämlich der Leiter des Prozesses, also der vorstehende Praetor bzw. im Falle des höchsten Gerichtes der Imperator.
    Ich hab als Praetor ebenfalls Ordnungsstrafen verhängt, die so hoch waren, daß sie keiner bezahlen könnte. Das diente zur Abschreckung, es funktionierte gut. Nur so bekam ich Ruhe in den Marcellus vs. Crassus Fall.
    Hier liegt derselbe Fall vor, allerdings sehr verschärft. Creticus hat afair 3mal Strafen angekündigt, die bei jeder weiteren Ankündigung stiegen. Das ist nach meinem Verständnis des Codex Iur. legitim. Vibullius hat einfach nur den Riesen Zaun der ihn da um den Schädel geschmettert wurde nicht wahrgenommen. Das ist in der Sim letztendlich sein Pech. Würde es jemand im Senat wagen gegen die Bestimmungen des Princeps Senatus aufzulehnen würde er auch rausfliegen. Warum also soll man im Gericht tun und treiben lassen was man will, wenn man es im Senat nicht darf?
    Das Problem mit der Zeit ist wieder ein anderes, eh wissen...

    "Das verstehe ich durchaus, aber ich bezweifle sehr stark, daß der Bäcker im Normalfall 200 Laib Brot verkauft! (diese Zahl, um bei deinem Beispiel zu bleiben) Ergo wäre die gesicherte Abnahme durch den Staat von 200 Stück ein Gewinn für die Bäcker.


    Klar was ich meine?"

    Zitat

    Original von Maximus Decimus Meridius
    "Das schon. Doch wenn die Bürger, welche das Brot gratis bekamen, dieses unmittelbat danach ebenfalls auf dem Markt anbieten, zu einem günstigeren Preis versteht sich, dann bedeutet die Garantie des Staates gleichzeitig auch eine Begrenzung der Betriebe, denn diese werden nicht einen Laib mehr auf dem freien Markt loswerden."


    "Ich zweifle immer noch, vor allem zweifle ich, daß es Bürger gibt die mehr als 20 (entsprechend deinem Vorschlag) Laib Brot pro Woche kaufen. Dazu muß man beachten, daß aktuell nicht jeder Bürger Brot kauft, die oberen Schichten ernähren sich eher von exotischeren Speisen als von ordinärem Brot. Zusätzlich dazu wird kommen, daß Brot teurer verkauft wird als bisher So wie ich das sehe, ist dieses Gesetz ein Vorteil für die Bäckereien, vom Gegenteil überzeugen können mich nur Zahlen.


    Messalina: Der Rahmen des Verkaufspreises ist ja sowieso durch die Lex Mercatii festgelegt."



    /edit: da fehlte ein sowieso

    Zitat

    Original von Publius Matinius Agrippa
    §4 Kandidatur
    1. Die Kandidaturen sind auf dem Forum der Provinz bekanntzugeben. Sie Kandidatur sollte mind. 1 Woche vor der Wahl bekanntgegeben werden.


    "sollte" ist zu schwammig => muß.



    Zitat

    §6 Wähler
    1. Der Wähler muss römischer Vollbürger sein.
    2. Um an der Wahl teilzunehmen muss der Wähler das Heimtrecht des jeweiligen Ortes besitzen


    Auch etwas unklar, vielleicht ist das besser:


    Wahlberechtigt sind alle römischen Bürger die im Tabularium der jeweiligen Stadt eingetragen sind.



    Zitat

    §13 Duumvir
    1. Der Duumvir ist der oberste Repräsentant einer römischen Stadt.
    2. Die Duumviri sind zuständig für wichtigste Stadtgeschäfte, Rechtsprechung in Stadt, finanzielle und religiöse Angelegenheiten.


    Rechtssprechung?



    Der Rest ist abgesehen von ein paar Formulierungs / Schreibfehlern in Ordnung, ich werde versuchen heute abend die Vorlage zu korrigieren (damit diese dann von jemand anderem wieder korrigiert wird ;) )