"Den Bäckereien wird durch so ein Edikt doch der Absatz garantiert?"
Beiträge von Publius Decimus Lucidus
-
-
Zitat
Dann sollten also nicht nur Mutter ID, sondern auch Tochter ID zugelassen werden? Hast recht, ist wahrscheinlich vernüftiger.
Ausserdem habe ich gewählt, da ich dachte, man könnte die selbe Benutzergruppe wie für die Wahlen benutzen.
Lasst besser die Gruppen aus euren Überlegungen raus. Es gibt schon genug davon und auch genügend Rechte etc.Aber wie bereits gesagt: Lasst die Wahlen meine Sorge sein, ich werde schon eine Lösung liefern (vielleicht nicht dieses Jahr und also auch nicht für die ersten Wahlen, aber.. ach, ihr werdet schon sehen
)
-
680px breit, die Höhe ist prinzipiell frei. An den Rändern (10px pro Seite) aber bitte nix Wichtiges unterbringen, da könnte es nämlich durch Nachbearbeitung verloren gehen.
Achja: Und bitte wenns geht mit Ebenen arbeiten. In welchem Format krieg ich das eigentlich? (=> welches Programm verwendest du?)
-
Heute oder morgen ist der Umzug. Weiß ich noch nicht so genau..
Etwas anderes: Gibts eine reelle Chance, daß die Karte heuer zumindest annähernd fertig wird? Wenn nicht, übergeb ich das ganze Projekt jemand anders.
-
Ja, hatte sie. Einen Toten. Ergo eine Regellücke...
-
Welche Mitglieder der Curie streben eine Kandidatur zum Princeps Curiae an?
Meldet Euch hier bis einschließlich Samstag, 4.12.
-
Zitat
Original von Publius Matinius Agrippa
§ 1 AUFGABEN DER CURIA PROVINCIALISDie Curia Provincialis dienen der besseren Einbindungen der Bürger einer Provinz in die politische und gesetzgebende Arbeit in ihrer Provinz.
Die Curia Provincialis kümmern sich ausschließlich um die Belange ihrer Provinz und beraten und beschließen provinzinterne Gesetze.
Sie unterstützen den Proconsul bei seiner Arbeit und beraten ihn.
Hier gehört wieder die verallgemeinerte Form für LAPP und PC hin.Zitat§ 2 ZUSAMMENSETZUNG DER CURIA PROVINCIALIS
1. Die Curia Provincialis setzt sich aus jeweils mindestens zwei (maximal vier) Mitgliedern der zivilen Laufbahn, des Millitärs und bei Verfügbarkeit mindestens einem (maximal zwei) Mitgliedern des Cultus Deorum zusammen. Letzterer ist nicht zu nominieren, wenn in der Provinz vorläufig keine religiösen Ämter ausgeübt werden.
Änderungsvorschlag: Die Curia Provincialis setzt sich aus den Comites der Regionen und zwei Vertretern jeder Stadt zusammen. Die Vertreter der Stadt werden durch Wahl bestimmt.
Falls die Duumviri und die Magistraten keine Vollvertreter innerhalb der Curia sind, erhalten sie für den Zeitraum ihrer Amtszeit einen Beisitz mit uneingeschränktem Rederecht.
Abgesehen von "und die Magistraten" (s.o.) gut.Zitat2. Allein der Proconsul einer Provincia ist zur Berufung der Mitglieder in die Curia Provincialis befugt. Vorschläge dazu dürfen die Mitglieder der Curia einbringen, es bedarf jedoch für jede Berufung der Zustimmung des Proconsuls.
Änderungsvorschlag: Die Wahl in die Curia Provincialis wird vom Duumvir der entsprechenen Stadt durchgeführt, es gelten die Bestimmung der Lex Proconsularia Tarraconesis.
Meine Vorschläge zusammengefasst:Duumviri:
- legen zusammen mit dem Comes ihrer Region den Wahltermin fest, LAPP oder PC bestätigen den.
- Leiten die Wahlen zu den Sitzen in der CurieComites:
- Wahlterminfestlegung
- Leiten die Wahlen zu den DuumviriHm, ist das zu verworren?
ZitatHabe ich doch schon richtig verstanden, dass die Mitglieder der Curia aus den Städten gewählt werden und nicht mehr vom Proconsul ernannt werden, oder?
Ja -
"Begib dich in die Curie und lass dir die Abschriften der letzten Sitzungen aushändigen. Dann wirst du sehen und verstehen"
-
"Gut, dann soll es so sein."
-
Ich begrüßte Decimus Mercator ohne Umschweife und kam gleich auf den Punkt.
"Ich hörte schon von deinem Wunsch dich in der Verwaltung einzubringen. Das höre ich natürlich gerne, vor allem da es bis zur gesetzlichen Regelung jener noch dauern kann.
Ich weiß den Engagement zu schätzen und frage dich nun ohne lange um den heißen Brei zu reden: Bist du auch gewillt dich in der Curie Provincialis einzubringen?" -
Zitat
Original von Lucius Germanicus Proeliator
Nein, es gibt Hacks, bei denen es pro Forum eingestellt werden kann, welche Zeit für das Editieren freigegeben wird.Zudem gibt es noch einen Hack, der mir persönlich sehr gut gefällt. Er unterbindet das editieren von Beiträgen, welche bereits beantwortet wurden ... so wird unterbunden, dass nachträglich an einem Post rumeditiert wird ...
Ansonsten ist diese Massnahme zu befürworten
Hier werden nur selbstgeschriebene Hacks verbautScherz beiseite: ist eine Überlegung wert...
Warum Admins noch das Kürzel ausschalten dürfen: Es wirkt imho nicht gut, wenn mal was an einem Gesetz oder Liste editiert wird weil es die Aktualität fordert und dann steht jedesmal ein anderer Name drunter..
btw.: die meisten Admins zeichnen die editierten Stellen meistens sowieso selber aus.. alte Webforenschule halt -
Zitat
Original von Publius Matinius Agrippa
Habe da einen Prototyp für die Stadtverwaltung erstellt, habe es stark an den Codex Universal angelegt, was haltet ihr von meinem Vorschlag?Lex municipii Tarraconesis oder Lex Proconsularia Tarraconesis
§1 Allgemein
1. Die Ämter in den Städten gelten als Ehrenämter, die keinen Anspruch auf Bezahlung haben.
2. Die Vertreter einer Stadt haben keine gerichtliche Immunität.
3. Es gelten folgende Wahlbestimmungen.§2 Laufbahn
1. Der Beginn einer Laufbahn in einer Stadt bildet das Amt des Magistratus, erst danach kann man das Amt des Duumvir bekleiden.
2. Jedes Amt darf mehrmals bekleidet werden, auch die wieder Wahl in ein Amt ist möglich.
Soweit gutZitat§3 Curia Provincialis
1. Jede Stadt darf zwei Vertreter in die Curia Provincialis entsenden, dies müssen nicht zwingend die gewählten Beamten sein.
2. Es gelten folgende Wahlbestimmungen.§4 Kandidatur
1. Die Kandidaturen sind auf dem Forum der Provinz bekanntzugeben. Sie Kandidatur sollte mind. 1 Woche vor der Wahl bekanntgegeben werden.
2. Ausnahmen können durch den Prokonsul genehmigt werden.
3. Um für ein Amt zu kandidieren muss der Kandidat römischer Vollbürger sein.
4. Der Kandidat um ein Amt muss den Cursus Res Vulgares erfolgreich abgeschlossen haben.
Proconsul muß allgemeiner gehalten werden also: "Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul". Beides ist möglich
Zum CRV: Hm, meinst du? Da würde mich die Meinung der anderen auch sehr interessieren.Zitat§5 Wahltermin
1. Die Duumviri setzten den Wahltermin mit Zustimmung des Prokonsuls etwa 4 Wochen vor dem selbigen fest.
2. Die Wahl dauert 2 Tage und muss auf den nächstmöglichen Sonntag festgelegt werden.
3. Die Wahl darf nicht gleichzeitig zu den Wahlen des Cursus Honorum abgehalten werden.
4. Zwischen der Wahl des Cursus Honorum und den Stadtwahlen, müssen mind. Zwei Wochen auseinanderliegen.
zu 1.: Duumviri mit Comes der Region gemeinsam.Zitat§6 Wähler
1. Es dürfen alle Bürger der jeweiligen Gemeinde zur Wahl schreiten die den Cursus Res Vulgares bestanden haben.
Diesselbe Frage wie vorhin.Zitat§7 Wahlleitung
1. Die Wahlleiter sind immer die amtierenden Duumviri, sollte es keinen haben, übernimmt dies der Prokonsul oder eine andere angesehen Person der Provinz§8 Wahlende
1. Die Duumviri verkünden das Wahlergebnis.
2. Die Wahl endet um 00:00 Uhr des letzten Wahltages.
3. Das Ergebnis wird von der Wahlleitung veröffentlicht.
Hier würde ich lieber die Comites sehen an Stelle der DuumviriZitat§9 Gültigkeit
1. Es wird nach einfacher Mehrheit gewählt.
2. Falls nur eine Person zur Wahl steht, wird für oder gegen sie gestimmt.§10 Vetorecht des Proconsul
1. Der Proconsul kann eine Wahl für nichtig erklären lassen und Neuwahlen ansetzen.
2. Der Proconsul hat das Recht zu jeder Zeit Neuwahlen anzusetzen und den Vertreter aus dem Amt zu entfernen.§11 Amtsniederlegung
1. Ein gewählter Vertreter kann zu jeder Zeit von seiem Amt zurücktreten, er muss es auf dem Forum der Provinz bekannt geben.§12 Wahlperiode
1. Die Wahlperiode dauerst 2 Monat§13 Duumvir
1. Der Duumvir ist der oberste Repräsentant einer römischen Stadt.
2. Sie üben in etwa die selbe Funktion in den Städten aus wie die Consul es in Rom tun.
3. Ist es nicht möglich zwei Duumviri zu wählen, kann auch eine einziger eingesetzt werden, der dann den Titel Duumvir sine collega trägt.
4. Die Duumviri werden nach der Wahl vom Proconsul öffentlich ernannt.
5. Jedem Duumvir stehen jeweils zwei Magistratus zur Verfügung.
6. Falls ein Duumvir keine Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit einen Beisitz mit vollem Rederecht.
7. Um Duumvir zu werden muss man zuerst Magistratus gewesen sein.
Viele gute Sachen, abgesehen das vom Consul. Das dürfen wir nicht erwähnen, sonst will jemand noch die Amtsinsignien des Consuls
Die Beschränkung der Magistrati auf 4 pro Stadt ist ganz gut, aber auch etwas optimistisch. Man könnte verankern, daß der LAPP (Legatus usw.) bzw. PC (Proconsul) die Anzahl der Magistrati variieren kann bis zu einem Maximum von 4. Was haltet ihr davon?Zitat§14 Magistratus
1. Ein Magistratus ist ein Beamter einer Stadt und Assistent der Duumvir.
2. Sie haben die Aufsicht über die Instandhaltung und Sicherheit einer Stadt wie etwa die Bauaufsicht oder die Markaufsicht.
3. Die Magistratus werden nach der Wal vom Proconsul öffentlich ernannt.
4. Falls ein Magistratus keine Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit einen Beisitz mit vollem Rederecht.
4. gefällt mir nicht.. Die Curie wird so ziemlich vollInsgesamt: sehr fein. Etwas Diskussion und Feinschliff, dann sieht das sehr gut aus.
Den Rest schau ich mir morgen an
-
Zitat
Original von Lucius Tiberius Vibullius
Zwischenfrage: Seid ihr Euch bei Praesina wirklich einig? Denn die Prasina ist öfters beschrieben und lebt auch heute noch in einem lat. Tiernamen fort- Palomena prasina.
Wir bleiben lieber bei einer Quelle und übernehmen alles aus der. Praktikabler..ZitatDie unter Domitian neu geschaffenen Factiones hatten nicht lange Bestand, da sie meines Wissens der Damnatio memoriae zum Opfer fielen, die der Senat verhängte über ihn verhängte. Oder liege ich hier falsch?
Korrekter als Niger und Gilvus allemal..
Domitian wurde 96 ermordet, wir sind 101.. ich weiß nicht wann diese Factiones verboten wurden (das wurden sie, davon hab ich auch gehört) aber das könnte schon hinhaun. Im schlimmsten Falle belebt sie Iulianus einfach wieder -
Zitat
Original von Publius Matinius Agrippa
Umgesetzt (bin heute wirklich in Macher Laune)
-
Zitat
Original von Scribonia Hestia
Ich stehe dafür bekant Schreibfehler zu machen wie sand am Meer ,was nicht immer mein eigner schuld ist ,das dagelassen, wäre es nicht denkbahr ein Zeit module ein zu setzen d.h das man eine bestimmte zeit nach der erstehlüng des Postes noch Editieren kan (6600sec.dauer wie bei uns z.b)
Das geht soweit ich weiß nur global und das ist eher bescheiden wenn man Gesetzestexte u.ä. ändern will / muß. -
Anton, du widersprichst dich jetzt etwas.. in Italia ist zu lesen, daß du Diadematus als Scriba weiter willst. Was nun also?
-
Zitat
Original von Cicero Octavius Anton
mist wohl war, vorbei die schöne Zeit, wobei wann habe ich das letzte Mal editiert? Vor einer Woche ... na ja gleich ...
Grob geschätzt: heute um 16:04 -
Da das zu einem unangenehmen Thema zu werden droht, verkünde ich hiermit folgendes:
Allen Gruppen, ausgenommen den Admins, wurde die Möglichkeit den "Editiert von.." Zusatz wegzulassen entzogen.
-
Abgesehen vom letzten Satz, der ist überflüssig weil redundante Information im Tabularium.
Was ich noch anmerken wollte: Ich werde Gades deaktivieren und stattdessen Corduba eintragen und aktivieren lassen. Das war laut meiner Recherche die Hauptstadt Hispania Baeticas. Einwände?
-
Schluß jetzt.
/edit: wenn sich was in der Sache Diadematus tut, PN an den Consul.