Ich mach den Thread doch wieder auf, vielleicht will er ja wirklich nicht nur streiten? Wir werden sehen, wenn doch ist das hier ganz schnell wieder zu
Beiträge von Publius Decimus Lucidus
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Original von Titus Ferrius Maximus
Wer weiß, vllt hab ich ja auch eine MN ...
und ich hab ja gerade erklärt,daß ich zum König von Schmalzkringelheim gekrönt wurde.. das zählt nich?
Jetzt komm, stell dich nicht so quer und denk ein bisschen nach. Es ist schon gesagt worden, daß die meisten die Kontakt wollten abgewiesen wurden. Eigentlich alle außer Tylus, weil eben Tylus als einzige MN dazupaßte.
Aber das geschah auch nicht von einem Tag auf den anderen. Es gibt eine lange Vorgeschichte, ein langes Hin und Her. So hat z.b. TianO an unserer Chronik mit gebastelt etc.
Also, Tylus ist uns durch die Person TianO verbunden, als Entgegenkommen / Belohnung wie du es auch nennen willst, wurde ihm das Angebot gemacht für Tylus die WiSim zu erhalten. Nun, die WiSim1 ist dafür nicht fit, deshalb hat er halt ein Konto mit Sonderkonditionen bekommen.Insofern wird natürlich mit zweierlei Maß gemessen. Eine Person die SimOn nicht gewürdigt werden kann weil sie kein Bürger hier ist, aber schon einiges für uns getan hat, bekommt in der WiSim einen Sonderstatus. Ist das so schrecklich, so verwerflich? Ich hoffe doch nicht.
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Catus: Nein, das kann man nicht direkt einsehen. Das gehört sozusagen dazu, daß man durch Erfahrung solches Wissen erlangt. Für jemanden, der sich nicht näher damit beschäftigt ist das sicher ein Problem. Als Grundlage kannst du aber sagen: Je niedriger der Balken, desto besser wirken billige Produkte und umgekehrt. Das stimmt zwar nicht ganz, ist aber ein Anhaltspunkt...
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Sim-Off: Verlängerung der Wahl: Bitte machts nichts aus was technisch nicht geht
Das dürfte nämlich nur gehen während die Umfrage noch aktiv ist, danach weiß ichs ehrlich gesagt nicht....
Eine Möglichkeit wäre auch den Senat abstimmen zu lassen...
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Name wurde umbenannt, bitte bei der nächsten Anmeldung beachten.
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Das ist das Kreuz an statischen Schriftgrössen
Sehr viele Seiten benutzen die und IE Usern fällt dann nicht auf welchen Schriftgrad sie eingestellt haben.
Firefox Usern ist das egal, denn der ändert mit dem Schriftgrad wirklich jede Schriftgröße. So, wieder einen Vorteil von dem untergebracht, ich hör schon auf -
Ganz einfach: die Legio II hat keine Aufnahmeprüfung und nimmt jeden der sich als Probatus meldet.
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"Wenn du eine Waschgelegenheit suchst, so benutze die Thermen des Palastes. Öffentliche Thermen gibt es in Tarraco bislang noch nicht, das ist ein Projekt das demnächst ansteht.
Aber halt, die Legion verfügt über Thermen. Dich als Soldaten müsste doch auch interessieren wie der Zustand der Legio IX ist? Wenn du willst rede ich mit dem Legaten Decimus, auf daß er dich empfängt." -
Naja, hier spar ich mir die Änderung des Ranges, die Legio II nimmt ja eh jeden
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Original von Lucius Cornelius Sextus
so danke euch allen, aber bitte ändert das avagrößen Maximum, weil sich so keiner einen anständigen ava suchen kann.........
Lösung: anständigen Avatar nehmen und verkleinern, z.b. IrfanViewAnton: Das ist jetzt nun mal so. Punkt.
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Willkommen in den frisch renovierten Hallen der Curia Provincialis
Hier noch zur Erinnerung das Gesetz auf dem sich diese Einrichtung stützt (wenn ihr übrigens dazu Verbesserungsvorschläge habt, nur raus damit, ich bringe sie - wenn sinnvoll und konstruktiv - gerne in den Senat ein):
LEX DIDIA ET AURELIA PROCONSULARIA
- Endgültige Fassung vom 10.09.101 -CURIA PROVINCIALIS
§ 1 AUFGABEN DER CURIA PROVINCIALIS
Die Curia Provincialis dienen der besseren Einbindungen der Bürger einer Provinz in die politische und gesetzgebende Arbeit in ihrer Provinz.
Die Curia Provincialis kümmern sich ausschließlich um die Belange ihrer Provinz und beraten und beschließen provinzinterne Gesetze.
Sie unterstützen den Proconsul bei seiner Arbeit und beraten ihn.
§ 2 ZUSAMMENSETZUNG DER CURIA PROVINCIALIS
1. Die Curia Provincialis setzt sich aus jeweils mindestens zwei (maximal vier) Mitgliedern der zivilen Laufbahn, des Millitärs und bei Verfügbarkeit mindestens einem (maximal zwei) Mitgliedern des Cultus Deorum zusammen. Letzterer ist nicht zu nominieren, wenn in der Provinz vorläufig keine religiösen Ämter ausgeübt werden.
2. Allein der Proconsul einer Provincia ist zur Berufung der Mitglieder in die Curia Provincialis befugt. Vorschläge dazu dürfen die Mitglieder der Curia einbringen, es bedarf jedoch für jede Berufung der Zustimmung des Proconsuls.
3. Die Mitglieder der Curia Provincialis wählen aus ihren Reihen einen Princeps Curia, welcher den Proconsul in seiner Arbeit unterstützt und ihn bei Abwesenheit vertritt. Der Princeps Curia verkündet Entscheidungen der Curia Provincialis.
4. Der Proconsul ist berechtigt an allen Sitzungen und Diskussionen der Curia Provincialis aktiv teilzunehmen. Der Proconsul hat jedoch kein aktives Stimmrecht bei einer Abstimmung innerhalb der Curia Provincialis, mit Ausnahme bei der Wahl des Princeps Curiae. Er kann aber von seinem Veto-Recht Gebrauch machen, wenn er es für nötig hält.
§ 3 DECRETUM CURIES
1. Das Decretum Curies wird ausschließlich von der Curia Provincialis beschlossen
2. Bei einem Decretum Curies kann es sich um ein Gesetz oder um einen Erlaß handeln. Gesetze gelten stets für die Allgemeinheit oder bestimmte Bevölkerungsgruppen, Erlässe dagegen für Einzelpersonen.
3. Ein Decretum Curies darf nicht geltenden Bestimmungen des übergeordneten Rechts widersprechen.
4. Ein Decretum Curies kann durch den Imperator Caesar Augustus und durch den Senat außer Kraft gesetzt werden.
§ 4 BERATUNG UND ABSTIMMUNG
1. Ein Entwurf zu einem Decretum Curies wird der Curie in ausformuliertem Gesetzestext vorgelegt. Einen Entwurf dürfen einbringen: der Proconsul und die Mitglieder der Curia Provincialis.
2. Die Mitglieder der Curia Provincialis dürfen auch Vorschläge von Bürgern aufgreifen und als Entwurf einbringen
3. Das Einbringen des Entwurfs erfolgt zuerst als Anhörung, welche die Mitglieder der Curia Provincialis über das Gesetzesvorhaben informieren soll und der Curie die Möglichkeit gibt den Inhalt zu prüfen. Während dieses Prozesses der Diskussion ist jedes Mitglied der Provinzcurie befugt und angehalten auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. An dieser Diskussion darf auch der Proconsul teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern, um jedem Mitglied der Provinzcurie die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern.
4. Nach einer Woche kann der Einbringer des Entwurfes eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur Abstimmung stellen. Zur Annahme des Decretum Curies genügt eine Mehrheit von 60 %. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, gilt der Entwurf als gescheitert.
5. Anschließend folgt die Ratifizierung durch den Princeps Curiae. Das Decretum Curies muß nach der Ratifizierung durch Aushang an der Regia Provincialis veröffentlicht werden
6. Sollte ein Entwurf an der Curia scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach erfolgter Aussprache, die ebenfalls mindestens eine Woche andauern muß, und Änderung der strittigen Punkte im Entwurf kann eine neue Abstimmung stattfinden.
7. Die Curie ist wie alle staatlichen Einrichtungen an die Lex Fabia Prima gebunden und hat daher an Feiertagen kein Tagungsrecht.
§ 5 AUFHEBUNG EINES DECRETUM CURIES
1. Ein Decretum Curies kann nach einer Wartezeit von mindestens einem Monat nach dessen Ratifizierung mit der jeweils zum Beschluss nötigen Mehrheit aufgehoben werden.
2. Die Aufhebung eines Decretum Curies kann jedes Mitglied der Curia Provincialis initiieren.
§ 6 PRINCEPS CURIAE
1. Der Princeps Curiae wird alle 2 Monate, möglichst mit den Magistratswahlen zusammen, gewählt.
2. Ein amtierender Princeps Curiae kann nur einmal wieder gewählt werden und muss anschließend mindestens eine Legislaturperiode aussetzen.
3. Zum Princeps Curiae kann jedes Mitglied der Curia Provincialis gewählt werden, wenn es für seine Kandidatur mindestens einen Unterstützer gibt.
4. Die Wahl des Princeps Curiae findet in einer öffentlichen Sitzung per Handzeichen statt. Die offizielle Ernennung des Princeps Curia erfolgt durch den Proconsul.
5. Bei der Wahl des Princeps Curiae sind alle Mitglieder der Curia Provincialis sowie der Proconsul abstimmungsberechtigt.
6. Bei Stimmengleichheit zweier oder mehrerer Kandidaten bei der Wahl des Princeps Curiae entscheidet die Stimme des Proconsuls über den Sieger der Wahl.
7. Bei angekündigter Abwesenheit des Princeps Curiae bestimmt dieser einen Vertreter.
8. Der Princeps Curiae ist der Erste der Curia Provincialis und somit deren Vorsitzender.
Er moderiert die Curia im Allgemeinen (Erhalt von Moral, Ordnung und Disziplin) und hat im Speziellen folgende Aufgaben:
Er beendet Abstimmungen, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis und kann dieses rechtsgültig ratifizieren (Siegel des Princeps Curiae).9. Der Princeps Curiae hat keinen Sitz und kein Stimmrecht im Senat, jedoch hat er das Recht bei angekündigter Abwesenheit des Proconsuls in dessem Auftrag im Senat zu sprechen.
10. Der Princeps Curiae darf neben diesem Amt ein weiteres Amt im Cursus Honorum ausüben, jedoch nicht gleichzeitig das Amt des Princeps Senatus.
§ 7 GESCHÄFTSORDNUNG DER CURIA PROVINCIALIS
Die Curia Provincialis ist berechtigt, die für die Ausgestaltung ihrer Arbeit erforderliche Geschäftsordnung unter Einhaltung der Bestimmungen dieser Lex Proconsularia selbst zu erlassen.
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Ich danke Dir Consul Hungaricus und Tribunis Plebis Falco.
Hatte ich richtig gehört? Sagte er das wirklich?
"Na, dem Wahlergebnis wollen wir doch nicht vorgreifen."
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"Ah..."
Zum Glück wechselte er das Thema...
"Entspannen kannst du hier eigentlich überall, nirgends wird dir ein ähnlicher Trubel wie in Rom unterkommen. Das Forum ist der zentrale Punke der Stadt, das wirst du ohnehin schon gesehen haben. Im Circus finden zur Zeit keine Rennen statt, dort wirst du auf der Suche nach Zerstreuung nicht fündig.
Ein lohnenswerter Abstecher ist der zur Küste, dort gibt es neben einem Amphitheater natürlich das Meer" -
"Die üblichen Kopfzerbrechen zu Wahlzeiten also.. Laß dich nicht von Vibullius vorführen, er ist zwar ein begabter Redenschwinger, hat allerdings nie den Drill des Militärs erlebt."
Ich ertappte mich wie ich hörbar seufzte, hoffentlich merkte man mir den wahren Grund dieser Gefühlsregung nicht an.
"Veränderungen.. nun, ich habe mich entschlossen eine Provinzcurie einzuberufen, des Weiteren die Stadt und Regioverwaltung zu stärken. Auf daß Hispania erblühe"
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"Nun, mir geht es wie gehabt. Hier stehen zwar einige Veränderungen an, aber noch bemerkt man davon nicht viel.
Du warst also noch gar nicht in Rom? Und von welchem Ärger sprichst du?"
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Doch nicht so hart also? Na gut, du bist der Chef (des Rangsystems)
Prinzipiell aber ist meine Fassung genau dasselbe nur etwas härter ausgedrückt
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Um die WiSim kommst du sehr wohl, sie ist zwar stärker integriert aber nach wie vor nicht Pflichtthema.
Ad CU: Das ist schon wahr, aber ein Centurio Statorum bzw. Regionarius ist imho nix anderes als ein CUler. CUler sind halt was besonderes, weil sie in Rom stationiert sind.
Ad eingeengte Möglichkeiten für Patrizier: Das stimmt schon, die kriegen aber schon auch noch Vorteile zugeschanzt (gut, interessiert dich weniger, sind nämlich eher wirtschaftlicher Natur und kommen erst mit WiSim2). Prinzipiell kann es aber nicht sein, daß es sich als Patrizier gleich spielt wie mit einem Plebeijer. Das ist hoffentlich getilgt worden..
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Da hast du allerdings recht.
Sim-Off: Auweh, da hab ich zu sehr in Dialekt gedacht
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Stand, meine Herren, nicht Rang
Der Passus zu den Saturnalien hat schon seine Richtigkeit, dies ist Tradition, damit will zumindest ich nicht brechen.
Meine zweite Frage, bzw. Aufforderung zur Klärung steht aber noch aus.