Beiträge von Publius Decimus Lucidus

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    Original von Medicus Germanicus Avarus
    ... und in welche Richtung soll dieser führen, wenn für Allgemeinheiten kein Platz zu sein scheint?


    ...


    Warum soll es für Allgemeinheiten keinen Platz geben? Ein Rhetorik Kurs, Diplomatie, Philosophie.. eben die bereits abgehaltenen eignen sich meiner Meinung nach prächtig als weiterführender Kurs der Voraussetzung auf höhere Ämter ist.


    Die speziellen Kurse, a la Architectura etc. hingegen sollten Voraussetzungen für Posten (sprich Ränge) in der Verwaltung sein wie ich und Meridius es erwähnten. Wobei die nicht als Aufnahmeprüfungen zu sehen sind, sondern einfach als seltener angebotene Kurse, frei für alle.


    Sind jetzt endlich alle Klarheiten beseitigt?

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    Original von Medicus Germanicus Avarus
    ... nette reisserische Einführung ...


    Entspricht zwar so nicht der Wahrheit, aber lassen wir das.



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    Für mich wäre Fakt, das es zu ihr eine Sitzung gab, bevor sie in Leben gerufen wurde und ihre Augaben und Formen festgelegt sind. Einige Senatoren mögen sich noch errinnern, andere wohl nicht mehr, deshalb da zum Nachlesen.


    Und ich bitte gleich, diese Abstimmung zu ignorieren, der damalige Gesetzestext ist mittlerweile schon überholt.



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    1.) enge Kopplung der Vorträge an öffentliche Ämter


    Das ist der Status Quo. (Res Vulgares für den Einstieg, weiterführende Kurse für höhere Ämter)
    Ich bitte hier dringend zwischen Rängen und Ämtern zu unterscheiden. Sehr großer Unterschied.



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    Für mich sieht das dann so aus, als müßten wir noch ein halbes Jahr warten, bis die neue Rangordnung geschaffen wurde. Es sollte also keine neuen Angebote geben und der Res Vulgares sicher eh bestehen bleiben. (Wahlrecht)


    Es benötigt mindestens einen weiterführenden Kurs neben dem Res Vulgares aus oben genanntem Grund.

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    Original von Medicus Germanicus Avarus
    Der Markt wird in wenigen Wochen so überschwemmt sein mit Waren, das ein Probatus oder Civilis niemals mehr einen Betrieb wird halten können, wenn er aus einer eher handelsschwachen Familie kommt.


    Nun, es wäre auch utopisch wenn sich jeder Probatus hier einen Betrieb halten könnte.


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    Die größeren Familien sind dabei mit ihren Verflechtungen die Wirtschaft zu drangsalieren und jegliche Konkurrenz zu vernichten. So fließt selbst zu armseeligen Mitgliedern ein enormes Kapital, jeder wird angehalten dieser Wirtschaft bei zu treten, um offene Lücken zu schließen. Für den Verbraucher mag dies von Vorteil sein, für den einzelnen Händler wohl eher nicht.


    Jetzt kommen wir der Sache schon näher. Ja, das mag sein und ja, da bedarf es wahrscheinlich einer Regelung. Allerdings möchte ich diesbezüglich die Meinung der in Wirtschaftsfragen versierteren Senatoren abwarten.

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    Die nötigen Daten dazu muß ich natürlich für mich behalten, es dient der Schweigepflicht. Aber es gibt noch sehr, sehr viel nachzudenken und zu verhandeln, wenn man auf die Tatsachen schaut.


    Ich werd das Gefühl nicht los einer Sibylle zu lauschen...
    Was willst du uns damit sagen? Leg doch deine Fakten auf den (imaginären) Tisch, Mutmaßungen helfen uns hier jetzt auch nicht wirklich weiter.

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    Ich bin jedoch weiterhin dafür, dass die Kurse für alle offen sind, nicht nur Verwaltungsbeamte. Sollte ja auf eine Mindestzahl an Teilnehmern geschaut werden, damit sich die Kurse rentieren.


    Ich bin mir sehr sicher, daß hier ein Mißverständnis vorliegt. Es war keine Rede von einer Zugangsbeschränkung der Kurse, sondern vielmehr, daß es Kurse geben sollte die einem Möglichkeiten in der Verwaltung eröffnen. Natürlich werden diese Kurse auch nur von Interessierten besucht werden können, daran soll es nicht scheitern.

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    Original von Medicus Germanicus Avarus
    Es geht mir dabei nicht darum, ob es ersichtlich ist oder nicht, sondern wie mit den Überweisungen z.B. verfahren wird. Zur Zeit herrscht dort also eine Grauzone. Will bedeuten, jeder darf jedem das überweisen was er will, egal ob er dafür eine Leistung, Ware bekommt oder nicht.


    Was hat das denn jetzt mit der Lex Mercati zu tun?
    Es geht doch nur darum, daß ein für schuldig Befundener und Bestrafter nicht sein ganzes Vermögen abstoßt, oder? Nunja, der Zeitpunkt der Bestrafung ist uns zwangsläufig bekannt, wenn er unmittelbar darauf versucht sein Geld unter die Leute zu bekommen, dann können wir das feststellen und entsprechend handeln. Natürlich gibt es hier noch Diskussionsbedarf wie gehandelt wird.

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    Original von Medicus Germanicus Avarus
    Gibt es auch jemanden, der wissen müßte, ob es solch ein Gesetz gibt und wo es nachzulesen ist?


    So, offensichtlich gibt es keines. Dennoch ist und war es nie ein Geheimnis, daß die Vermögenswerte der Bürger nicht geheim sind.

    Sim-Off:

    Was auch durchaus historisch ist.


    Aber vielleicht willst du dich ja um eine entsprechende Erweiterung des Codex Universalis bemühen?



    meine Augusta: Ich danke.

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    Gibts dazu eigentlich schon eine Art Gesetz, was sein darf und was nicht und wenn ja, wo?


    Gute Frage, ich weiß es nicht. Einsicht in die Konten hat aber der Censor, soviel sei gesagt.



    Ad 150%: Ähm, einer von uns beiden rechnet hier falsch. Und da 2 sich in einer solchen Frage ewig streiten könnten, warten wir besser bis ein Dritter was dazu sagt.

    "Anschreiben? Nein, das mußt du nicht. Ein neuer Anschlag am Forum reicht völlig. Die Herren wissen dann schon was zu tun ist, so versiert sind sie bereits.." ;)

    Ich hielt kurz inne und bemerkte wie Vibullius meine Sklavin anstarrte. Ein schelmisches Grinsen huschte mir über die Lippen...


    "Ad Gladiatoren könnten wir uns mit Agrippa in Verbindung setzen. Ich weiß nicht ob wir das alles noch schaffen, reizvoll wäre es allemal. Ein berauschendes Fest mit Spielen die eine Woche lang dauern. Würde mir gefallen..."

    Zuerst gehört der Passus mit den Schenkungen aus dem Paragrafen 4(3) herausgetrennt, so nämlich ist er nur anwendbar auf Betriebe, Factiones sind bekanntermaßen eigentlich keine Betriebe. Ein eigener Unterpunkt sollte hier eingeräumt werden.


    Ad Mindestmaß an Bestrafung: Ich sehe hier nicht das Problem, wir haben die Möglichkeit der Einsicht in die Kontobewegungen der Bürger.


    Ad Paragraf 4(2): Wie bitte?

    Sim-Off:

    Du hast ja Einsicht in die Factio Konten, also kannst du die Rechtmäßigkeit der Überweisung selbst überprüfen


    Gut, ich akzeptiere diese Strafe, möchte mich aber anbei rechtfertigen wie es zu der Straftat kam. Leider ging uns unser Vermögensverwalter, Tiberius Callidus, verlustig, so daß wir gezwungen waren einen neuen einzusetzen. Es gab allerdings keinen Interimsverwalter, so daß dieses Angebot in Vergessenheit geriet.
    Dies soll nicht mehr vorkommen.

    "Ah, Vibullius, gut daß du kommst. Eigentlich bin ich verspätet eingetroffen, hattest wohl gehofft dich hier noch ein Weilchen aufspielen zu können" ;)

    Ich umarmte ihn herzlich und bat ihn Platz zu nehmen.


    "Erzähl mir was du getan hast in letzter Zeit. Wie ich hörte wurdest du ja beauftragt die Hochzeit deiner Schwester zu organisieren.."

    Mein Blick schweifte zu Disrun. Ich werde mich später mit ihr unterhalten, dachte ich mir als ich sie ansah.