Beiträge von Publius Decimus Lucidus

    § 1. Es ist verboten, Lebensmittel und Getränke in Verkehr zu bringen, die gesundheitsschädlich, verdorben, unreif, nachgemacht, verfälscht oder wertgemindert sind, ohne daß dieser Umstand deutlich und allgemein verständlich kenntlich gemacht ist.


    § 2. Der Verkauf und der Ausschank von Lebensmitteln und Getränken darf nur von behördlich genehmigten Stätten aus geschehen. Die Konzession muß außerdem für jedermann sichtbar angebracht sein.


    § 3. Der Besitzer eines Verkaufsstandes oder einer Schänke hat seine Waren nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Er darf sich aufgrund seiner Qualifikation nicht darauf berufen, daß ihm die Minderwertigkeit einer Ware nicht bewußt war.


    § 4. (1) Die staatliche Preisempfehlung ist nicht bindend.
    (2) Der Staat darf Produkte genau zum empfohlenen Preis anbieten, wenn der Marktpreis aller Angebote dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt. D.h. bei einer Preisempfehlung von 1 Sz liegt eine Abweichung vor, wenn nur für über 1.5 Sz angeboten wird.
    Die soll sowohl die Inflationsgefahr eindämmen als auch die Bildung von Kartellen und die Ausnutzung von Monopolstellungen verhindern.
    Der Staat kann von dieser Maßnahme absehen, wenn der hohe Preis durch überragende Qualität der Ware oder hohe Herstellungskosten aufgrund hoher Rohstoffpreise gerechtfertigt ist.
    Sobald der Grund der Intervention entfällt ist die Maßnahme einzustellen.
    (3) Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.
    Das Strafmass ist gemäß §5 Abs 1 festzulegen.
    Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur eine Woche gilt und die Massnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird.
    (4) Gegen verhängte Strafzahlungen kann vor Gericht Einspruch eingelegt werden. Die Zahlung wird dann bis zur Gerichtsentscheidung ausgesetzt.


    § 5. (1) Beim erstmaligen Verstoß ist eine Strafe in der Höhe von 5 % des Gesamtvermögens des Anbieters an die Staatskasse zu bezahlen, beim zweiten Verstoß eine Strafe in der Höhe von 10 %, die Strafe ist auch publik zu machen, beim dritten Verstoß 20 % des Gesamtvermögens, desweiteren ist auch diese Strafe publik zu machen und an den Geahndeten ist die Warnung zu richten, daß bei einem neuerlichen Verstoß seine Konzession entzogen wird.
    (2) Sollte der Geahndete auch nach dem dritten Verstoß nicht den Bestimmungen des Gesetzes Folge leisten, ist ihm die Konzession zu entziehen. Der Konzessionsentzug beschränkt sich auf den betroffenen Wirtschaftszweig, nicht auf alle.


    § 6. (1) Die Ahndungen werden in einer Akte vermerkt. Zuständig für die Überwachung des Gesetzes und der nötigen Aktenvermerke sind die Cohortes Urbanae und die Aedilen.
    (2) Sollte der erste Verstoß eines Konzessionsinhabers länger zurückliegen als 2 Monate, ist dieser Vermerk aus den Akten zu löschen und bei einem neuerlichen Verstoß diesen so zu ahnden, als wäre letzteres der erste Verstoß. Dieselbige ist auch dann durchzuführen, sollte ein Konzessionsinhaber 2 Verstöße begangen haben und der zweite Verstoß länger zurückliegen als 6 Monate, so sind bei einem neuerlichen Verstoß die beiden vorigen zu löschen und der neuerliche Verstoß so zu ahnden, als wäre dieser der erste. Dies dient zum Schutz des Konzessionsinhabers, der nur einzeln und nicht beabsichtigt Fehler macht.
    (3) Sollte ein dritter Verstoß in den Akten vermerkt sein, gilt keine Verjährungsfrist.
    (4) Die Strafen, die deren Publikmachung nach sich ziehen, werden in der Acta Diurna veröffentlicht.


    Senatores, stimmt mit Ja, Nein oder Enthaltung.

    Zitat

    Traianus Germanicus Sedulus dixit:
    Die dritte Säule bilden die Vertreter der Factios, des Senats und des Militärs, diese können Meldungen und Berichte verfassen, die dann veröffentlicht werden, jedoch gibt es hierfür keine Bezahlung.


    Wie soll ich das denn verstehen?
    Sind diese Personen in dem Fall keine "freien" Mitarbeiter??? :rolleyes:


    Ich vermute er meint mit "Vertreter" die Ranghöchsten bzw. Verantwortlichen der angesprochenen Gruppierungen. Die aber verdienen schon so viel, daß diese 30 Sz pro Artikel nicht den Aufwand rechtfertigen. Für die zeichnen andere Motive verantwortlich einen Artikel zu verfassen.

    Zitat

    Lucius Helvetius Falco dixit:
    Publius Tiberius Lucidus dixit:
    Gut, dann habe ich eine weitere Aufgabe für dich. Mach sie kleiner. Alle ;)
    Ein Scherz, oder? 8o


    Nein. Der Traffic den wir hier produzieren ist.. nunja.. gewaltig. Wir müssen Mittel und Wege finden den zu reduzieren, ein möglicher Weg ist eben auch der über die Signaturen.

    Gut, dann habe ich eine weitere Aufgabe für dich. Mach sie kleiner. Alle ;)


    Bei Sklaven wird imo nicht unterschieden, abgesehen vom Stande des Libertinus. Wie die Regelung rund um einen Libertinus aussieht und ob der überhaupt eine Sig benötigt ist den Spielregeln zu entnehmen.

    Zitat

    Maximus Decimus Meridius dixit:
    Bezahlt werden sie nach dem üblichen Gehaltssystem der zivilen Laufbahn.


    :hmm: Das verstehe ich jetzt nicht so wirklich... Sollen die Zivilisten dann doppelt soviel Geld verdienen? Sprich, ein Magistratus 120 Sz (ob der Zahl bin ich mir nicht ganz sicher, ich vermute einfach mal ein Magistratus erhält 60 Sz), ein Mercator aber bekommt nichts? Und wie werden die Militärs bezahlt? Nach dem äquivalenten zivilen Rang? Sprich, ein Legionarius bekommt nichts dazugezahlt?


    Ich bitte um Aufklärung, ich bin mehr als nur verwirrt....

    Schön und gut, aber in Bezug auf den finanziellen Aspekt liefert uns Anton viel Blabla und keine Fakten.
    Fest Angestellte bekommen also wöchentlich Gehalt. Ich hoffe, er feuert die auch hochkant wenn sich abzeichnet, daß sie dem Staat nur auf der Tasche liegen und keine Arbeit abliefern.
    Wie hoch allerdings soll denn dieses wöchentliche Gehalt ausfallen? Antons Schreiberlingegruppe ist ja bunt gewürfelt, was für den einen viel Geld ist für den anderen darin nicht mal eine Erwähnung wert.
    Wieviel erhält nun ein freier Schreiberling? Oder wieviel sollte es sein?


    Ohne auch nur eine Idee der Gehaltshöhen zu haben können wir hier doch keine Diskussion über das Etat führen.


    Damit das aber weitergeht, schlage ich folgendes vor:
    - jeder Artikel bringt 25 Sz.
    - wöchentlicher Lohn beträgt 75 Sz.

    Erstmal willkommen im IR :)


    Folgendes: Du kannst nicht als Bürger aufgenommen werden, solange dein Account nicht aktiviert wurde. Dazu müsste man dem Link folgen den man in einer Aktivierungsmail zugeschickt bekommt.
    Mir ist aber aufgefallen, daß deine Mail Adresse irgendwie vertippt aussieht ;)
    [..]sebsatia[..] Kann es sein, daß das sebastia[..] heißen sollte?

    Zitat

    Cicero Octavius Anton dixit:
    durch sein Bestreben wurde die Wirtschaftsrangliste eingefügt


    Langsam, langsam... Die Rangliste (auch die Idee zu derselben) ist immer noch das Werk desjenigen Mannes, der hier am meisten hinter den Kulissen arbeitet und sich praktisch nie dessen rühmt. Richtig, die Rede ist von Secundus Flavius Felix.
    Wenn du die Idee zur jetzigen Darstellung der Liste meinst, dann ist die von Curio, richtig. Mit der Einführung bzw. Einfügung der Rangliste selbst aber hatte Curio nix zu schaffen.
    Drücke dich zukünftig besser etwas eindeutiger aus, so etwas kann sehr schnell Unmut hervorrufen ;)

    Hier nun auch der Abschlussbericht meiner Tätigkeit als Aedilis Curules in der vergangenen Amtsperiode.


    In erster Linie wurden sehr viele Ansuchen zur Eröffnung neuer Betriebe eingereicht, kaum ein Ansuchen wurde abgewiesen, da die meisten formal korrekt und rechtens waren.
    Einzig für Verwirrung sorgte die Regelung, daß man nur einen Betrieb ab dem Range eines Proletarius oder gleichwertig eröffnen darf. Verwirrung insofern, als daß die religiöse Laufbahn keinen gleichwertigen Rang zum Proletarius kennt und es in jüngster Zeit eine wahre Flut an neuen Camilli gab. Da sich keine Lösung in nächster Zeit abzeichnete, gewährte ich den Camilli nach einem gewissen Zeitraum (äquivalent zu dem, nach welchem in der Regel ein Colonus befördert wird) ihre Ansuchen auf Betriebseröffnung. Meinem Nachfolger lege ich eine ähnliche Herangehensweise nahe.


    Als kontrollierendes Organ galt es hingegen weit weniger Aufwand zu bewältigen, einzig ein geringer Aufreger rund um das Konto der Russata erscheint nennenswert.


    Alles in allem war es doch erfreulich zu sehen wie sich die Wirtschaft weiterhin entwickelt, positiv verstärkt duch das geringe Auftreten von Verstöße.

    So, ich habe eben den User Ulpia Preatorian zum Bürger gemacht, und würde die eigentlich nach Aufnahme in die Gens Decima umbenennen. Jetzt sehe ich aber, daß du einen 2ten User registriert hast ;)
    Mein Vorschlag: Ich bleibe bei meinem ursprünglichen Vorhaben, benenne den 1ten User um und lösche den 2ten. Geht das in Ordnung?