Beiträge von DIVUS IULIANUS

    Original von Cicero Octavius Anton


    § 1.2. Die Vigiles sind für das Löschen von Bränden verantwortlich.
    Könnte man noch reinschreiben, wo. Ergo im Stadtgebiet Roma.


    § 1.3 Die Vigiles sind für den vorbeugenden Brandschutz und für die Kontrolle der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen durch die Bürger verantwortlich. Diese Kontrollen können auch in Civil durchgeführt werden.
    Auch Roma.


    § 1.5. Die Vigiles übernehmen auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung die Aufklärung von Vergehen laut Codex Iuridicalis. Die Aufklärung von Verbrechen obliegt den Cohortes Urbanae laut Codex Iuridicalis. Durch den Praefectus Urbi können Ausnahmen zu dieser Regelung angeordnet werden.
    Noch macht der Codex Iuridicalis keine solche Unterscheidung.


    § 1.8 In Absprache mit dem Praefectus Urbi können die Vigiles bei Notwendigkeit sowie in Krisensituationen auch für weitere polizeiliche und militärische Aufgaben eingesetzt werden.
    Gut, aber "militärische"? Die guten Jungs haben Knüppel!



    Sim-Off:

    Die SimOff-Sachen überlasse ich anderen zu werten.
    Den Cohorten der Vigiles waren doch bestimmten Bezirken Roms zugeteilt? Da wir diese eingeführt haben, wäre es doch schön diese auch historisch korrekt zu verteilen, ich hab das irgendwo. So könnte der Kommandeur seinen Tribunen echt Bezirke zuteilen, was doch recht schön wäre, oder?

    Zitat

    Original von Cicero Octavius Anton
    ich bitte den PS dieses Gesetz schnell zur Abstimmung zu geben, da der Kommandant ungeduldig auf eine rechtliche Grundlage wartet!


    Die nötige Frist habe ich gerade erst von einer Woche auf 2 Tage heruntergesetzt.


    Sim-Off:

    btw: Präfix Anhörung wäre hier nötig gewesen. ;)

    Original von Spurius Purgitius Macer


    In welchem Gesetz steht es denn? In der Gerichtshalle habe ich dazu leider nichts passendes finden können...


    Codex Universalis, dieser Entwurf oben zu lesen. So auch in der Gerichtshalle.


    In den Senat:
    PARS SECUNDA – RECHTE DES IMPERATOR CAESAR AUGUSTUS
    § 13 Allgemeines
    (11) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht Bürger des Imperium Romanum zu adeln. Somit können die Stände des Ordo Senatorius und des Ordo Equester nur durch seine Gnade und Erlaubnis errungen werden.


    Aus dem Senat:
    PARS SEXTA – ÄMTER DES CURSUS HONORUM
    § 46 Censor
    (5) Weiters können sie über die Cura Morum (Aufsicht über das Sittenwesen) unwürdige Mitglieder aus dem Senat ausschließen (senatu movere), was meist auch die Degradierung im Rang nach sich zieht, was aber nicht vom Censor zu bestimmen ist. Für einen solchen Ausschluss benötigt man das einstimmige Votum beider Censoren, wenn es nur einen gibt, so kann es dieser allein bestimmen.


    Sim-Off:

    In der Lex Proconsularia steht z.B., dass zwei bis vier Zivilisten in der Curia sitzen. Das sind Zahlen, die ganz konkret auf die Sim gemünzt sind, würde ich sagen. Sie begrenzen die Zahl der Mitglieder auf ein Maß, dass hier bei uns sinnvoll ist.
    Die 300 sind aber wohl kaum auf die Sim gemünzt, sondern historisch zu sehen. Und ich sehe im Moment eben nicht, ob das da nur einfach so drin steht oder eben eine echte Größenbeschränkung im Rahmen der Sim bedeuten soll.
    Wir sollten da zur Wahrung der Übersicht einen einheitlichen Stil haben, was solche Zahlen sagen.
    Also muss ich mich nach der Provinzcurie richten, Spitzenhierarchie ....... Also lassen wir es einfach ganz weg oder führen nebenbei doch eine Mengenbeschränkung des Senates ein, was ich verhindern wollte.

    Original von Marcus Didius Falco


    Falsch!


    Wenn man sich einmal für´s MIlitär entschieden hat, dann muß man so einen Austritt schon mit zwingenden Gründen belegen. Er hat schließlich auf eigenen Wunsch hin eine militärische Laufbahn gewählt und sich dann für den Dienst bei den Vigiles entschieden. Mit der Einbürgerung erfolgte gleichzeitig die Einberufung zu den Vigiles.


    Da kann man nicht einfach kommen: Jungs, ich hab´s mir anders überlegt. Weil mir die Aufnahmeprüfung zu schwer ist, oder die Grundausbildung zu unbequem oder was auch immer.


    Du wirst mir da als Angehöriger der Legio I sicher recht geben, Commodus?


    Man beachte hierbei den Codex Militaris. ;)

    Geänderte Version:


    § 10 Senat
    (1) Der Senat ist neben dem Imperator Caesar Augustus das zweite Organ der Legislative.
    (2) Er hat als Gremium das Recht durch Decreta Senatus Leges und Mandati zu erlassen.
    (3) Mitglieder des Senates sind alle Bürger des Imperium Romanum, die den Stand des Ordo Senatorius innehaben.
    (4) Die Größe des Senates ist auf 300 Senatoren beschränkt.
    (5) Der Senat tagt in der Curia Iulia in Roma.


    § 11 Curia Provincialis
    (1) Die Curiae Provincialis dienen der besseren Einbindung der Bürger in die politische und gesetzgebende Arbeit in ihrer Provinz.
    (2) Die Curiae Provincialis kümmern sich ausschließlich um die Belange ihrer Provinz und beraten und beschließen provinzinterne Leges.
    (3) Die Curiae Provincialis unterstützen den Proconsul bei seiner Arbeit und beraten ihn.
    (4) Genaueres regelt eine Lex im Anhang an diesen Codex Universalis.



    Weiterhin glaube ich, dass wir uns diesen Paragraphen mal vornehmen sollten:


    § 7 Decretum Senatus
    (1) Das Decretum Senatus wird ausschließlich vom Senat beschlossen.
    (2) Ein Entwurf zu einem Decretum Senatus wird dem Senat in ausformuliertem Gesetzestext während einer Anhörung vorgelegt, die den Senat über das Gesetzesvorhaben informieren soll und der Curie die Möglichkeit gibt den Inhalt zu prüfen. Während dieses Prozesses der Diskussion ist jeder Senator befugt und angehalten auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. Eine einfache Zustimmung oder Ablehnung des Vorhabens dient ebenfalls der Diskussion. An dieser Diskussion dürfen auch der Imperator Caesar Augustus und die Beisitzer des Senates teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens zwei Tage andauern. Sollte sich innerhalb dieser Zeit niemand oder nur wenige geäußert haben, kann diese Frist vom Princeps Senatus verlängert werden.
    (3) Nach diesen zwei Tagen kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur „ABSTIMMUNG“ stellen.
    (4) Sollte der Gesetzentwurf bereits während der Anhörung nur auf kommentarlose Zustimmung einer beschlussfähigen Mehrheit des Senates stoßen, so kann der Princeps Senatus bereits nach dieser Woche den Entwurf per Decretum Senatus ratifizieren.
    (5) Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates.
    (6) Um das Decretum Senatus als solches zu erlassen und zu ratifizieren müssen 60% der Vollsenatoren dem Gesetzentwurf zustimmen, es ist eine normale mathematische Rundung durchzuführen um die nötige Zahl an Senatoren zu ermitteln. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden gilt das Gesetz oder die Weisung in dieser Form als gescheitert.
    (7) Ein darauf folgender Weg kann eine „AUSSPRACHE - ...“ sein, in der versucht wird einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer „AUSSPRACHE - ...“ kann eine neue „ABSTIMMUNG“ stattfinden.
    (8) Eine Anhörung zu einem Decretum Senatus können der Imperator Caesar Augustus, der Princeps Senatus und alle Vollsenatoren, sowie die Consuln und der Tribunus Plebis einbringen.
    (9) Ein Decretum Senatus kann nach dessen Ratifizierung nur durch den Imperator Caesar Augustus oder durch 60% des Senates aufgehoben oder abgeändert werden.


    Das Verfahren sollte neu geregelt und entschlackt werden.
    Ich weiß noch nicht wo ich ansetze, aber so schmeckt mir die Regelung nicht mehr.

    Original von Flavia Messalina Oryxa


    "Die Lex Fabia Prima findet sich in Pars Quarta Subpars Prima des Codex Religiosus"


    "Gut, in dem Fall ging mein flammendes Schwert wohl ins Leere.
    Mein Fehler, aber es wird mich nicht hindern selbiges weiterhin zu schwingen, ich danke Euch Senatorin!"

    Im Zuge meiner Erneuerung der Codices laß ich dies Gesetz einmal genauer. Und hätte folgende Punkte:



    3. Die Mitglieder der Curia Provincialis wählen aus ihren Reihen einen Princeps Curia, welcher den Proconsul in seiner Arbeit unterstützt und ihn bei Abwesenheit vertritt.


    Steht hier, dass der Princeps Curiae bei Abwesenheit des Proconsuls, eben den Proconsul mit dessen gesamten Rechten vertritt? Das habt ihr nicht wirklich hier beschlossen, oder?



    Er kann aber von seinem Veto-Recht Gebrauch machen, wenn er es für nötig hält.


    Ich wüsste nicht wo ihm im Gesetz ein solches eingräumt wird?



    7. Die Curie ist wie alle staatlichen Einrichtungen an die Lex Fabia Prima gebunden und hat daher an Feiertagen kein Tagungsrecht.


    Lex Fabia Prima? Gut, es gibt ergo noch mehr Gesetze, die in keinem Codex auftauchen, da das untragbar ist, dass keiner weiß, was faktisch geltendes Recht ist, so appelliere ich an den Princeps Senatus eine Kommission zu bilden, die herausfindet was nun tatsächlich alles verschollenes Recht ist.



    9. Der Princeps Curiae hat keinen Sitz und kein Stimmrecht im Senat, jedoch hat er das Recht bei angekündigter Abwesenheit des Proconsuls in dessen Auftrag im Senat zu sprechen.


    Warum sollte er dies Recht haben?

    Original von Spurius Purgitius Macer


    Sim-Off:

    Bei Deinen Antworten weiß ich immer nicht ob ich böse werden soll oder mich freuen. ;)
    Eines sind sie zumidnest, äußerst konstruktiv. :)


    Inhaltlich ist das alles sehr gut, aber die Formulierung finde ich nicht immer ganz treffend:


    Satz 1 - unter "Rechtssystem" verstehe ich was anderes, da wäre zumindest auch die Judikative relevant. Vorschlag: Der Senat ist neben dem Imperator Caesar Augustus das zweite Organ der Legislative.
    Dann soll es so sein.


    Satz 3 - Und wie kommt man zu dem Stand? Und kann man nicht auch rasugeworfen werden?
    Das steht an anderen Stellen anderer Gesetze und muss hier nicht nochmal erwähnt werden.


    Sim-Off:

    Und wieder geht ein kleines Fenster auf das neue Rangsystem auf, das folgende ergänzende Sim-On-Formulierung nahe legt: "Das Recht auf Erhebung in den Ordo Senatorius erwirbt sich ein Bürger durch Absolvieren der zweiten Stufe des Cursus Honorum. Die tatsächliche Ernennung zum Senator erfolgt durch den Princeps Senatus in Absprache mit dem Imperator Caesar Augustus."
    Ich sehe nicht, dass das HIER hin muss, hier steht nur was der Senat eigentlich ist, weiter nichts.
    Wir können gerne noch Paragrahen einfügen, die beschreiben was die verschiedenen Stände sind?


    Was machen wir mit dem möglichen Rauswurf, z.B. bei unwürdigem Verhalten (Senator wird wegen schwerer Straftat verurteilt)?


    PARS SEXTA – ÄMTER DES CURSUS HONORUM
    § 46 Censor
    (5) Weiters können sie über die Cura Morum (Aufsicht über das Sittenwesen) unwürdige Mitglieder aus dem Senat ausschließen (senatu movere), was meist auch die Degradierung im Rang nach sich zieht, was aber nicht vom Censor zu bestimmen ist. Für einen solchen Ausschluss benötigt man das einstimmige Votum beider Censoren, wenn es nur einen gibt, so kann es dieser allein bestimmen.


    Satz 4 - Das "und" verknüpft da zwei Dinge, die nix miteinander zu tun haben. Der Tagungsort sollte also in Satz 5 kommen.
    grumml
    Dann soll auch dies so sein.


    Sim-Off:

    Und die Zahl 300 ist in sofern schlecht, weil die Lex Proconsularia mit Zahlen arbeitet, die im Rahmen der Sim sinnvoll sind, während wir diese 300 ja in der Sim wohl nie erreichen werden. Da sollten beide Gesetze in der Sprechweise schon zueinander passen.
    Die Zahl SOLL ja eben nie erreicht werden. Ich will niemals erleben, das jemand Legatus Legionis werden könnte und müsste und hier kein Platz mehr ist. Wo steht in der Lex Proconsularia etwas über die Menge der Senatoren?


    Sim-Off:

    Ebenfalls wegen des neuen Rangsystems wäre es dann schon ganz praktisch, die Senats-Sätze bei den Ämtern des Cursus Honorum anzupassen. Also:


    - Quästor: braucht keine Senator sein, bekommt keinen Beisitz
    - Aedil: braucht keinen Senator sein, bekommt Beisitz
    - Tribunus Plebis: braucht keine Senator sein, bekommt Beisitz
    - Prätor, Consul, Censor: muss Senator sein


    Sim-Off:

    Und in §45 ist ein Tippfehler :D
    doppelgrumml

    Original von Maximus Decimus Meridius


    Ich schließe mich dieser Meinung an. Ein Gesetzesbeschluss sollte auf der Rednerbühne verlesen werden, in der Acta veröffentlicht und im Gericht ausgehängt werden.


    Mit letzterem sind dann aber die Codices gemeint? Oder? Dreimal veröffentlichen wäre dann nämlich ein wenig viel des Guten.

    "Mein lieber Senator, ich befasse mich meine gesamte Zeit mit Gesetzen, Dekreten, Edikten und Mandaten. Doch hier ...... bin ich eigentlich zuhaus. Meine Welt ist eigetlich die Welt der Testudo und der Lorica Squamata. Und ich bin ihr untreu gewesen."


    schaut in die Ferne

    Der Kaiser ließ es sich nicht nehmen zur Vereidigung seiner Legion zu erscheinen.


    Immernoch den Drill und das Lagerleben kennend wird er beim Anblick der Truppen wehmütig. Zu lange ist es her, dass er Uniform trug, zu lange ist es her, dass er Truppen im Felde befehligte.

    Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer
    Acta ist auf jeden Fall eine sehr sinnvolle Lösung, statt Gerichtshalle wäre mir Rostra lieber (man kann es ja "wichtig" machen, dann geht es auch im Wahlkampf nicht unter). In der Gercihtshalle landet es ja später zum nachlesen sowieso in einem der Codices bzw. als Anahgn zu einem solchen, oder?


    Davon ist auszugehen, ja.

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus


    Ein Streit über die Religion ist mehr als nutzlos, überlassen wir das den Priestern.
    zieht die Augenbrauen hoch


    Von meiner Seite kommen keine Fragen mehr zum Gesetz, nur mehr eine: Es wäre noch gut festzusetzen, in wie hoch das Strafmaß bei Übertretungen sein soll, so als Richtwert für die Iudices.


    "(2) Verstöße gegen in diesem Decretum festgelegte Auflagen werden vom Iudicium Imperatoris erkannt und abgeurteilt, das jeweilige Strafmaß ist vom Gericht festzusetzen."
    Ergo werde ich der Iudex sein und bestimmte Strafmaße habe ich ausgelassen, da ich die Arbeit als vergeudet ansah, das explizit auszugestalten. Ich werde keine neronischen Fackeln zünden, aber auch nicht zu lasch urteilen.

    Gut, wir sollten unbedingt nach weiterem Ausschasu halten was evtl irgendwo verschwand und nicht in einen Codex eingebunden ist.


    Ich würde sagen, wir nehmen §1 dort in den Codex auf und hängen dann alles andere als Anhang an den Codex dran?

    "Senator Anton, wenn selbst die Ordnungshüter keine Meldepflicht gutheißen und als nötig erachten, also die, denen sie nutzen soll, so ist sie doch mehr als überflüssig!"


    Original von Claudius Aurelius Crassus
    Mein Imperator, verehrte Senatoren. Ich denke, dass die Christen harte, aber faire Restriktionen auferlegen bekommen. Sie helfen uns, ihre Ausbreitung zu kontrollieren und sie wenn nötig zu stoppen. Ich sehe keinen Sinn in einer Meldepflicht. Wenn man Auskünfte über sie haben möchte, solle man sich an deren Oberhaupt wenden. Er muss dann antworten.


    Ich traue den Christen zwar nicht, ich verurteile sie aber auch genau so wenig. Die Dekrete des Paulus Pilum Scandia sind mir ein Begriff. Sie haben bisher immer gut funktioniert und ich bin mir sicher, dass sie das auch nach der Erneuerung tun werden.


    "Patres, mehr als weise Worte, ich danke Dir mein Freund!"

    Zitat

    Original von Maximus Decimus Meridius
    Das wäre nämlcih der nächste Punkt. GEFAHR! Wie wirkt es, wenn unser erhabener Imperator und unser Senat urplötzlich ANGST vor einer handvoll Christen zeigen würden? Würde es uns nicht in einem merkwürdigen Licht zeigen? Rom hat größere Probleme, wir sollten unsere Energie nicht auf diesem Gebiet vergeuden.


    "Hört auf diesen Mann, denn er spricht wahr!
    Das Dekret reicht zu diesem Zeitpunkt völlig aus!"