Marcus Vinicius Hungaricus dixit:
Sim-Off:Daß das so ist, weiß jeder, der in der heutigen Zeit einen Codex des geltenden Rechts in der Hand hielt.
Glaub mir, denn jetzigen zu erstellen war eine Sauarbeit und vergiss nicht, welche Dicken heutige Gesetzbücher erreichen. 
Man kann wohl kaum von jemandem verlangen in einer MN ein fiktives Jura zu studieren. 
Da sich auch keiner sich wirklich mit dem Thema beschäftigen kann bzw. will, mich das aber aus verständlichen Gründen interessiert, habe ich
*hust*
folgenden Vorschlag:
Wir könnten zur Überbrückung der Lücken "Gewohnheitsrecht" gelten lassen, das heißt, bei Fehlen von geschriebenem Text Analogien machen (problematisch im Strafrecht) oder Bezüge zum Römischen Recht (simoff: bzw. dem jetzigen gelten Recht) setzen.
Ersteres würde Sinn machen zB bei jenen Dingen, die für eine Behörde schon geregelt wurden, für andere aber fehlen (siehe die Geschichte mit der Beendigung des Verfahrens). Letztere(s) bei solchen Sachen, die wir aus Versäumnis nicht im Codex drinnen haben.
Was meinen die Senatoren?
Sim-Off:Warum so kompliziert? Begeht jemand etwas, was wir für strafbar halten es dies aber nciht ist -> Freispruch, ergo Nachbesserung fürs nächste mal. So wird der Code immer wasserdichter. Wenn wir alles abdecken wollen, dann viel Spaß beim Umsetzen des kompletten heutigen Rechtes, Ordnungwidrigkeitenrecht, Verwaltungsgerichtsordnung, Fristenberechnungen, Bestimmung eines Verwaltungsakten, Erstellen eines BGBähnlichen Werkes, Erbrecht? Gut, wen wollen wir die nächten 10 Jahre dafür abstellen?