Beiträge von DIVUS IULIANUS

    IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
    UND
    DES KAISERS VON ROM


    ERHEBE ICH DEN:


    PEREGRINUS
    MARCUS AEGIDIUS HRABANUS


    MIT WIRKUNG VOM


    ANTE DIEM III KAL APR MMDCCLVII A.U.C. (30.03.2004/2757)


    ZUM


    CAMILLUS
    PROVINCIA ITALIA ET CULTUS DEORUM


    HIERMIT ERHÄLT ER DAS BÜRGERRECHT




    DER ROEMISCHE KAISER, MMDCCLVII A.U.C.


    aha, so ist das gemeint...


    leider sieht man das nicht aufgrund der von dir gezeigten papyrus-rolle...
    ich wär aber auch dafür, daß man dies weiter in der signatur führen darf, wann man welche position innehatte.


    Es wurde immer so gehandhabt bisher, in der Sig:


    CONSUL I PRAETOR I AEDILIS I QAESTOR I


    Als was man schon alles war, das war und ist in der Sig erlaubt. :)
    So ähnlich wie ich es in der Sig mache.


    vorschlag bezüglich des kalenders:
    weil ja die rede von wahlterminen ist, wär das ja auch eine arbeit für die quästoren.


    Klingt nicht schlecht. :)

    ich habe noch eine Verständnisfrage bezüglich den ornamenta:


    man bekommt ja zb als Quästor 2 ornamenta, wenn ich das richtig verstanden habe, werden diese nach der Amtszeit wieder weggenommen, oder werden die in der sig weitergeführt, oder wie wird das gehandhabt?



    Es ist folgendermaßen:


    Mit Ornamenta ist gemeint, das Ornat eines Quaestors, die Insignien eines Quaestors und das Ansehen und die Stellung eines Quaestors. Und wenn man selbiges hatte bekommt man 2 Phalerae verliehen, ein vom militärischen abgeleitetes System.


    Zu sehen hier:
    http://www.imperium-romanum.info/staat.php?p=17


    Die Ornamenta verlieht man nach Ende des Amtes wieder, aber die erworbenen Auszeichnungen geben in Dein "Konto" über. :)


    AEDILIS


    I. DEFINITION


    AEDILIS CURULES ET AEDILIS PLEBEII


    Der Aedilis Curules und der Aedilis Plebeii werden von den Comitia Universalia, für eine Periode gewählt. Dies erfolgt konkret für beide Aedilenposten. Das Amt des Aedilis Plebeii ist nur Plebejern (Gens und Rang) zugänglich. Für den Aediles Curules muss man dem Senatoren- oder Ritterstand entstammen (Gens oder Rang).


    Ihre ursprüngliche Aufgabe lag in der Unterstützung der Volkstribunen bei deren Arbeit. Aus diesem Grund genießen sie ebenfalls gerichtliche Immunität. Dies führte weiters dazu, dass man ihnen die Leitung des Polizeidienstes übertragen hat. Der Aedilis Curules hat Anrecht auf den kurulischen Stuhl und darf die Auspizien überwachen.


    Ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit ist die Verwaltung und Aufsicht über die Tempel und Spiele.


    Die Aediles besitzen die Potestas (Amtsgewalt im eigenen Verwaltungsbereich), nicht aber das Imperium. Ihr Aufgabenbereich umfasst drei Bereiche:


    (I) Die Cura Urbis mit der Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr. Dazu zählt auch die Einhaltung der Marktordnung, die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen und der öffentlichen Brunnen.


    (II) Der zweite Bereich ist die Cura Annonae, der die Aufsicht über Speicher und Magazine, die Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr sowie die Organisation der Getreideverteilung umfasst.


    (III) Als letzte Verantwortung obliegt ihnen mit der Cura Ludorum noch die Organisation der öffentlichen Spiele.


    Im Sinne des Amtsverständnisses üben sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus. Somit entwickelt sich aus ihren Edikten ein allgemein anerkanntes Handelsrecht.


    Die Aediles können jederzeit von den Cohortes Urbanae Soldaten anfordern um sie bei ihren Aufgaben zu unterstützen.


    II. VERTRETUNG


    Sollte nur ein Aedilis gewählt worden sein, so erhält er die volle Machtfülle der Aedilität. Sollte kein Aedilis gewählt sein, oder dieser abwesend sein, so wird er durch den Praefectus Urbi vertreten.


    III. AMTSDAUER


    Die Amtsdauer der Aediles beträgt 2 Monate.


    IV. ORNAMENTA


    Die Aediles werden gemäß Ornamenta Aedilicia ausgezeichnet.




    TRIBUNUS PLEBIS


    I. DEFINITION


    TRIBUNUS PLEBIS


    Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht. Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz eine Volksversammlung einberufen. Durch sein Widerspruchsrecht (Veto) kann er alle Belange, sogar die des Senats blockieren. Für diesen Schritt benötigt er allerdings gute Gründe und sollte diesen Schritt gut durchdenken. Das Veto des Tribunus Plebis kann nur durch das Iudicium Imperatoris aufgehoben werden.


    Jeder andere Magistrat kann durch den Volkstribun an seiner Amtsausübung gehindert werden. Eine Einschränkung ist sein Amtsgebiet, das sich nur auf die Stadt Rom beschränkt.


    Das Amt des Volkstribunen war früher nur plebejischen Familien zugänglich. Patrizier (Gens) können dieses Amt theoretisch übernehmen, dies ist aber eine äußerst seltene und auch verpönte Vorgangsweise.


    Ihre Befugnisse gingen durch Rechtsverleihung ebenfalls auf den Imperator Caesar Augustus über. Die Tribunicia Potestatis wird ihm zu jeder Wahlperiode erneut verliehen und in der Titulatur mit einer Ziffer versehen.


    II. VERTRETUNG


    Keine Vertretungsregelung.


    III. AMTSDAUER


    Die Amtsdauer des Tribunus Plebis beträgt 2 Monate.


    IV. ORNAMENTA


    Der Tribunus Plebis wird gemäß Ornamenta Aedilicia ausgezeichnet.



    CONSUL


    I. DEFINITION


    Das Consulat ist das faktisch höchste Staatsamt des Imperium Romanum.


    Ist es nicht möglich zwei Consuln zu wählen, kann auch ein einzelner Consul eingesetzt werden. Der Wahltag wird immer von einer feierlichen Zeremonie am Capitol begleitet, wo die neuen Consuln ihre Gelübde für die bevorstehende Amtszeit ablegen.


    Der Consul ist ein Magistrat mit Imperium, was ihm die uneingeschränkte Amtsgewalt verleiht. Entgegen älterer Handhabungen amtieren im Imperium Romanum beide Consuln immer und synchron, was eine Einigkeit bei allen Entscheidungen erzwingt.


    Ein Consul repräsentiert den Staat nach innen und außen. Betätigungsfeld sind vermehrt diverse Verwaltungsagenden und Kontrollfunktion gegenüber den anderen Magistraten, aber vor allem ist das Consulat ein politisches Amt. Ein engagierter Consul kann im Staate das republikanische Gegenstück zum Imperator Caesar Augustus bilden. Religiöser Natur ist es an den latinischen Festen und die Consuln können die großen Auspizien vornehmen.


    Im Sinne der Kollegialität gibt es zwei Consuln, die vermehrt aus den angesehensten Familien Roms stammen, dies aber keineswegs müssen. Das Ansehen des Consulats ist trotz des Rückgangs von Einfluss und Macht zugunsten der kaiserlichen Verwaltung sehr hoch. Um in das Consulat gewählt zu werden muss man genau definierte niedrigere Magistraturen durchlaufen haben. Man kann auch mehrmals zum Consul gewählt werden, jedoch muss zwischen den Ämtern mindestens eine Wahlperiode Pause in diesem Amt liegen.


    Die Consuln werden vom Senat, vertreten durch den Princeps Senatus öffentlich ernannt. Der neue Consul ernennt dann alle weiteren Magistrate.


    Äußere Erkennungsmerkmale eines Consuls sind das Anrecht auf den kurulischen Stuhl, die Toga Praetexta und zwölf Liktoren.


    Die Einrichtung des Consulats ist so fest in der Tradition verwurzelt, dass es neben der offiziellen Jahreseinteilung möglich ist einen Zeitpunkt nach den Amtsinhabern zu benennen. Der Consul ist damit Eponyme (Namensgeber für einen Zeitraum). Die Namen der beiden Consuln werden hintereinander im Dativ angegeben, z.B. „Gn. Domitio et C. Sosio Consulibus“. Ihre Namen werden in Fasti Consulares festgehalten, die in die Chronicusa Romana übergehen.


    II. VERTRETUNG


    Sollte nur ein Consul gewählt worden sein, so erhält er die volle Machtfülle des Consulats. Sollte kein Consul gewählt sein, oder dieser abwesend sein, so wird er durch den Censor vertreten.


    III. AMTSDAUER


    Die Amtsdauer der Consuln beträgt 2 Monate.


    IV. ORNAMENTA


    Die Consuln werden gemäß Ornamenta Consularia ausgezeichnet.




    PRAETOR


    I. DEFINITION


    PRAETOR URBANUS ET PRAETOR PEREGRINUS


    Die Praetur, die die Rechtsprechung in Rom besorgt und die Prozesse leitet ist geteilt in einen Praetor Urbanus der Prozessen zwischen Römern und einen Praetor Peregrinus, der Streitfällen inter cives et peregrinos, d.h. zwischen römischen Bürgern und Fremden sowie zwischen den Fremden selbst, vorsitzt. Die Richtlinien für die Jurisdiktion im besonderen reglementiert der Codex Iuridicialis.


    Die Praetoren werden von den Comitia Universalia gemäß den Wahlbestimmungen gewählt. Dies geschieht generell als für einen Praetor, die Einteilung der konkreten zwei Aufgabengebiete führt der Imperator Caesar Augustus in seiner Funktion als Oberster Richter nach abgeschlossener Wahl aus. Allerdings kann der Candidatus während der Wahl einen Wunschposten zum Ausdruck bringen und seinen Wahlkampf entsprechend gestalten.


    Außerdem obliegt den Praetoren die Verwaltung der Gesetzeslisten und die der Bürger-, Gens- und Gesetzeslisten des Tabulariums.


    Der Praetor ist ein Magistrat mit Imperium. Mit dem Imperium ist auch das Recht auf die großen Auspizien verbunden.


    Äußere Kennzeichen der Praetoren sind die Toga Praetexta, der kurulische Stuhl und das Recht auf zehn Liktoren innerhalb des Pomeriums und sechs außerhalb.


    II. VERTRETUNG


    Sollte nur ein Praetor gewählt worden sein, so wird bei jedem Prozess vom Praetor ein Judex ernannt, der die Aufgaben des zweiten Praetors übernimmt, nach Ende des Prozesses geht er des Amtes wieder verlustig. Dieser Iudex muss die allgemeinen Voraussetzungen für dieses Amt erfüllen. Sollte kein Praetor gewählt sein, oder dieser abwesend sein, so werden alle Prozesse an das Iudicium Imperatoris verwiesen.


    III. AMTSDAUER


    Die Amtsdauer der Praetoren beträgt 2 Monate.


    IV. ORNAMENTA


    Die Praetoren werden gemäß Ornamenta Praetoria ausgezeichnet.

    IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
    UND
    DES KAISERS VON ROM


    ERNENNE ICH DEN:


    PROCONSUL SYRIAE
    CLAUDIUS AURELIUS CRASSUS


    BEI:
    PROVINCIA SYRIA


    MIT WIRKUNG VOM:
    ANTE DIEM VI KAL APR MMDCCLVII A.U.C. (27.3.2004/2757)


    ZUM


    PROCONSUL
    PROVINCIA ITALIA




    DER ROEMISCHE KAISER
    ANTE DIEM VI KAL APR MMDCCLVII A.U.C. (27.3.2004/2757)


    Das betreffende Gesetz:



    PRINCEPS SENATUS


    PARS PRIMA – Definition


    Der Princeps Senatus ist der Erste des Senates und somit dessen Vorsitzender. Er moderiert den Senat im Allgemeinen (Erhalt von Moral, Ordnung und Disziplin) und hat im Speziellen folgende Aufgaben:


    - Er beendet Abstimmungen, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis und kann dieses rechtsgültig ratifizieren (Siegel des Princeps Senatus).
    - Er kann Gesetzesvorschläge von Nicht-Senatoren in deren Namen dem Senat vorstellen.


    PARS SECUNDA - Voraussetzungen


    Princeps Senatus kann nur werden wer ordentlicher Senator der Römischen Curie ist.
    Des weiteren ist es dem Princeps Senatus untersagt während seiner Amtszeit ein Amt des Cursus Honorum parallel zu besetzen.


    PARS TERTIA - Wahl


    Die Wahl findet im Senat statt und wahlberechtigt ist jeder ordentliche Senator. Ausgeschlossen sind die Beisitzer des Senates. Es wird offen per Handzeichen in der Curie abgestimmt.


    PARS QUARTA - Vertretung


    Nach Abmeldung vertritt den Princeps Senatus der Älteste Senator der Römischen Curie (siehe Senatorenliste), sollte auch dieser verhindert oder er der Princeps Senatus sein, so tritt an dessen Stelle der zweitälteste Senator.
    Ohne Abmeldung tritt obige Vertretungsregelung in Kraft, wenn eine notwendige Entscheidung des Princeps Senatus mehr als 4 Tage unerledigt bleibt.


    PARS QUINTA - Amtsdauer


    Die Amtsdauer des Princeps Senatus beträgt 2 Monate.


    PARS SEXTA - Auszeichnungen


    Der Princeps Senatus wird gemäß Ornamenta Consularia ausgezeichnet.

    ********************************************


    PRINCEPS SENATUS
    KANDIDATENSAMMLUNG



    NACH AKTUELLER GESETZGEBUNG IST ES DEM SENAT


    GESTATTET SICH EIN OBERHAUPT ZU WÄHLEN


    DIESER PRINCEPS SENATUS MUSS VOLLSENATOR SEIN


    ALSO KEIN BEISITZER DES SENATES SEIN



    WELCHE SENATOREN DER CURIA STREBEN DIE WAHL AN?


    ICH BITTE HIER UM MELDUNG!



    *********************************************

    Dies erfolgte durch Senatsbeschluss.


    Ich gratuliere dem neuen Übergangskommandeur auf das herzlichste und freue mich, dass das Ruder an einen Soldaten meiner Legion geht.


    Ich hoffe er hat Erfolg dabei die Misstände zu beseitigen und dem Offizierscorps den Schneid zurückzugeben, den es so lange hatte.


    Ihm zur Seite wurde als Adjudant der Tribun Helvetius Geta gestellt, ebenfalls ein Mann der Ersten.



    IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
    UND
    DES KAISERS VON ROM


    ERNENNE ICH DEN:


    TRIBUNUS LATICLAVIUS
    SPURIUS PURGITIUS MACER


    BEI:
    LEGIO I TRAIANA PIA FIDELIS


    MIT SOFORTIGER WIRKUNG ZUM


    KOMMANDEUR DER
    ACADEMIA MILITARIS ULPIA DIVINA




    DER ROEMISCHE KAISER
    MMDCCLVII A.U.C.


    Sehr schön! :)


    Eine SimOn MN ist sicher eine gute und belebende Sache für unsere beiden Staaten. :)


    Der Senat hat sich bereits damit beschäftigt und grünes Licht gegeben, wir werden einen Legaten nach Tylus schicken. :)


    Viel Glück mit der neuen MN und ein langes Bestehen in der sturmumwehten Welt der MNs! :)


    Zitat

    Original von Publius Tiberius Lucidus
    Ich schlage vor das Ganze ruhig angehen zu lassen.


    Gegen das Vorhaben selbst habe ich nichts einzuwenden, also JA


    So soll es sein.


    Erst sich den Staat in Ruhe bilden lassen.
    Dann einen Legaten entsenden, der ersteinmal dort Beziehungen beginnt, dann eventuelle Verhandlungen über Verträge.

    Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer
    Ich stimme mit Ja, auch wenn dieses Königreich auf mich bisher einen sehr wenig organisierten Eindruck macht.


    Es befindet sich in einer Umbruchphase (Aufbau), doch dessen König kann mit Fug und Recht als tatkräftig bezeichnet werden. Es wird an Organisation, innerer Ordnung und Bedeutung im Gebiet zulegen.

    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    na dann...
    ich hoffe nur, daß sich auch genügend leute finden werden für die wahlen...


    Jeder muss als Quaestor einsteigen, wenn er mal in die Politik will, da außer Vespasianus und Marcellus keiner je ein Amt des Cursus hatte sind dies alle anderen. Somit müssten eigentlich genug Leute da sein.


    ANTRAG AUF DECRETUM SENATUS


    Hiermit stelle ich den Antrag an den Senat folgendes mittels Decretum Senatus zu erlassen:


    Hiermit segnet der Senat die Kontaktaufnahme zwecks Beziehungen mit dem Königreich Tylus ab.


    Der Imperator Caesar Augustus wird hiermit ausdrücklich ermächtigt einen Legatus Augusti in das betreffende Land zu entsenden, der über einen Friedens- und Anerkennungsvertrag verhandeln darf.


    Vor Unterzeichnung muss dieser Vertrag vom Senat gebilligt werden.



    Gemäß
    CODEX UNIVERSALIS
    PARS SECUNDA – GESETZGEBUNGSVERFAHREN
    SUBPARS TERTIA – DECRETUM SENATUS
    gilt:


    "Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates. Um das Decretum Senatus als solches zu erlassen und zu ratifizieren müssen 60% der Vollsenatoren dem Gesetzentwurf zustimmen. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden gilt das Gesetz oder die Weisung in dieser Form als gescheitert."


    Somit bitte ich die Senatoren mit ja, nein oder Entaltung abstimmen.




    LUCIUS ULPIUS IULIANUS