Beiträge von DIVUS IULIANUS


    ANTRAG AUF DECRETUM SENATUS


    Hiermit stelle ich den Antrag an den Senat folgendes mittels Decretum Senatus zu erlassen:


    Hiermit wird TRIBUNUS LATICLAVIUS SPURIUS PURGITIUS MACER gemäß der gesetzlichen Eigenschaft eines Amtes neben dem Rang, zum Kommandeur der Academia Militaris Ulpia Divina ernannt, ihm als Adjudant wird Tribunus Marcus Helvetius Geta zugeteilt.


    Im Besonderen sollen beide den derzeit desolaten Zustand der Einrichtung beheben. Der neue Kommandeur ist ausdrücklich befugt, die derzeitigen Studierenden im bislang erreichten Rang und mit Beförderung, wegen der langen Wartezeit mit bis zu zwei Rängen aus der Academia zu entlassen, so diese dies wünschen.


    Es wird ausdrücklich die Option gestattet, alle bisherigen Prüfungen bei Neuaufnahme bereits als bestanden zu werten.


    Nach Klärung der rechtlichen Basis der Academie können die Studierenden auf die Academie zurückkehren und der Kommandeur kann das Amt abgeben oder es weiterführen, dies nach eigenem Entschluss.



    Gemäß
    CODEX UNIVERSALIS
    PARS SECUNDA – GESETZGEBUNGSVERFAHREN
    SUBPARS TERTIA – DECRETUM SENATUS
    gilt:


    "Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates. Um das Decretum Senatus als solches zu erlassen und zu ratifizieren müssen 60% der Vollsenatoren dem Gesetzentwurf zustimmen. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden gilt das Gesetz oder die Weisung in dieser Form als gescheitert."


    Somit bitte ich die Senatoren mit ja, nein oder Entaltung abstimmen.




    LUCIUS ULPIUS IULIANUS



    QUAESTOR


    I. DEFINITION


    Die Quaestur ist das unterste Amt des Cursus Honorum und ist somit als Einstiegsamt in das politische Geschehen des Imperium Romanum zu sehen. Die Quaestoren werden von den Comitia Universalia gemäß den Wahlbestimmungen gewählt. Dies geschieht generell als für einen Quaestor, die Einteilung der konkreten vier Aufgabengebiete führt der Senat nach abgeschlossener Wahl aus. Allerdings kann der Candidatus während der Wahl einen Wunschposten zum Ausdruck bringen und seinen Wahlkampf entsprechend gestalten.


    (I) QUAESTOR URBANUS


    Die beiden Quaestores Urbani haben die Aufsicht über das Meldewesen des Imperium Romanum. In den Provinzhauptstädten des Reiches befinden sich Meldeämter, die den beiden Quaestores direkt unterstehen (Moderator). Dort wird die Meldeliste der Provinz geführt, die alle Personen enthält, die sich gegenwärtig in dieser Provinz aufhalten, Bürger wie Reisende. Die ständige Korrektheit dieser Listen ist ihnen vom Staate anheim gegeben. Die Verteilung der Provinzmeldeämter unter den beiden Quaestoren nehmen die Consuln vor. Diese überwachen auch die Arbeit der beiden Quaestores Urbani.


    (II) QUAESTOR PRINCIPIS


    Des weiteren wird ein Quaestor Principis gewählt, der dem Imperator Caesar Augustus als persönlicher Sekretär zur Verfügung steht. Seine Aufgaben sind:


    (I) Erinnerung an Siegelveränderungen der Ämter


    (II) Aktualisierung der Chronicusa Romana (Zusammenstellung der wichtigsten Ereignisse im Reich unter korrektem Römischen Datum jeweils zum Ende der Wahlperiode zur Vorlage im Senat)


    (III) Erinnerung an Imperator Caesar Augustus und Proconsule welche potenziellen Beförderungskandidaten in der Provinz oder imperial anstehen könnten


    (IV) Vorschläge für Auszeichnungen geben


    (V) Vorschläge für Adlung von Gentes


    Des weiteren kann der Imperator Caesar Augustus dem Quaestor Principis andere Aufgaben zuteilen.


    (III) QUAESTOR CONSULUM


    Auch wird ein Quaestor Consulum gewählt, der den beiden Consuln als Sekretär und Gehilfe assistiert. Seine Aufgaben sind:


    (I) zu den Wahlen des Cursus Honorum stellt er den Consuln die Kandidatenmöglichkeiten in einer Liste zusammen. Auch überwacht er ob nur autorisierte Personen zu den jeweiligen Ämtern kandidieren.


    (II) Er ist allgemeiner Wahlhelfer der Consuln, die ihm Aufgaben in diesem Bereich geben können.


    Des weiteren können die Consuln dem Quaestor Consulum andere Aufgaben zuteilen.


    II. VERTRETUNG


    Für die Quaestores Principis und Consulum sind keine festzugelegen, die Quaestores Urbani werden bei Absenz oder Nichtwahl von den Censoren ersetzt.


    III. AMTSDAUER


    Die Amtsdauer der Quaestoren beträgt 2 Monate.


    IV. ORNAMENTA


    Die Consuln werden gemäß Ornamenta Quaestoria ausgezeichnet.


    CENSOR


    I. DEFINITION


    Die Censur ist das höchste und angesehenste Staatsamt des Imperium Romanum, es gilt als krönende Spitze einer politischen Laufbahn. Censor kann nur werden, wer Consul bereits gewesen ist.


    Die Censur ist wie das Consulat ein kollegiales Doppelamt. Im Imperium Romanum ist der amtierende Imperator Caesar Augustus auf Lebenszeit Censor und sein College in diesem Amt wird den Bestimmungen des Cursus Honorum entsprechend vom Volke gewählt.


    Als Insignien stehen den Censoren die Toga Praetexta und Sella Curulis, aber keine Lictoren zur Verfügung. Sie stellen im Senat zusammen mit den ehemaligen Censoren die höchste Rangklasse dar.


    (I) Sie führen nominal die Bürgerlisten und diese der Senatoren und Ritter, doch wurde diese Aufgabe praktisch den Praetoren übergeben. Aber sie führen die allgemeine Lectio durch.


    (II) Weiters können sie über die Cura Morum (Aufsicht über das Sittenwesen) unwürdige Mitglieder aus dem Senat ausschließen (senatu movere), was meist auch die Degradierung im Rang nach sich zieht, was aber nicht vom Censor zu bestimmen ist. Für einen solchen Ausschluss benötigt man das einstimmige Votum beider Censoren, wenn es nur einen gibt, so kann es dieser allein bestimmen.


    (III) Bei allgemeinen Verstößen gegen Sitte, Ordnung und Römische Tradition können sie die Nota Censoria (Censorische Rüge) gegen jeden Römischen Bürger aussprechen. Diese gilt als hoher Ehrverlust für den Betroffenen und kann bei Missachtung schwere Folgen haben.
    Einer solchen Nota geht das formlose Iudicium de Moribus voraus, bestehend nur aus beiden Censoren und dies nicht öffentlich, wo der Fall behandelt wird. Dieses Gericht kann später unbeschränkte Strafmaßnahmen verhängen, sollte die Nota nicht ausreichen.


    (IV) Am Ende ihrer Amtszeit vollziehen sie mit dem Lustrum ein Reinigungsopfer.


    II. VERTRETUNG


    Da einer der Censoren immer der Imperator Caesar Augustus ist, somit wahlunabhängig ist, ist eine solche Regelung nicht notwendig.


    III. AMTSDAUER


    Die Amtsdauer des zu wählenden Censors beträgt 2 Monate.


    IV. ORNAMENTA


    Der zu wählende Censor wird gemäß Ornamenta Censoria ausgezeichnet.


    ANTRAG AUF DECRETUM SENATUS


    Hiermit stelle ich den Antrag an den Senat folgendes mittels Decretum Senatus zu erlassen:


    PARS PRIMA - Wahl


    Hiermit bestimmt der Senat, dass am ANTE DIEM III NON APR MMDCCLVII A.U.C. (03.04.2004/2757) die Wahl zum Quaestor in seinen vier Unterposten stattfindet. Die Wahlkampfpahase beginnt sofort, es sei auf die Bestimmungen im Codex Unversalis hingewiesen. Auch wird der Princeps Senatus an diesem Termin neu gewählt, auch dessen Wahlkampf beginnt sofort. Es gilt also als Ende der jetzigen Wahlperiode. Nach einer verkürzten Periode von 1 Monat finden volle Neuwahlen aller Ämter statt.


    PARS SECUNDA - Censor et Quaestor


    Es werden beiliegende Ergänzungen zum Codex Unversalis betreffend Regelungen zum Censor und Quaestor ratifiziert.



    Gemäß
    CODEX UNIVERSALIS
    PARS SECUNDA – GESETZGEBUNGSVERFAHREN
    SUBPARS TERTIA – DECRETUM SENATUS
    gilt:


    "Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates. Um das Decretum Senatus als solches zu erlassen und zu ratifizieren müssen 60% der Vollsenatoren dem Gesetzentwurf zustimmen. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden gilt das Gesetz oder die Weisung in dieser Form als gescheitert."


    Somit bitte ich die Senatoren mit ja, nein oder Entaltung abstimmen.




    LUCIUS ULPIUS IULIANUS


    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    ja, bin auch dafür. (obwohl meine stimme eh nicht viel zu sagen hat... ;))


    Bloß, noch nicht! :)
    Sie wird an Gewicht zulegen, das kann ich garantieren, Pater Factionis. :)
    Gut, ich werde die Abstimmung einleiten.

    Zitat

    Original von Publius Tiberius Lucidus
    Meinung: sehr gut. Mit der einmaligen Verkürzung der Amtszeit bin ich einverstanden, mit der Ausarbeitung der beiden Ämter auch. Meinen Segen habt Ihr. :)


    Vorschläge: keine...


    Ich kann nur sagen: Danke. :)

    Die beiden hab ich schonmal gemacht und ausformuliert.


    Plan könnte sein, den PS und eben die 4 Quaestoren jetzt zu wählen und die normale Amtsdauer auf einen Monat zu verkürzen, einmalig. Dann die Wahlen komplett machen, müsste doch zu schaffen sein, die anderen Ämter bis dahin zu definieren.


    Dann wären vier bereits eine weitere Stufe höher.


    Meinungen dazu und zu den beiden Vorschlägen?


    CENSOR


    I. DEFINITION


    Die Censur ist das höchste und angesehenste Staatsamt des Imperium Romanum, es gilt als krönende Spitze einer politischen Laufbahn. Censor kann nur werden, wer Consul bereits gewesen ist.


    Die Censur ist wie das Consulat ein kollegiales Doppelamt. Im Imperium Romanum ist der amtierende Imperator Caesar Augustus auf Lebenszeit Censor und sein College in diesem Amt wird den Bestimmungen des Cursus Honorum entsprechend vom Volke gewählt.


    Als Insignien stehen den Censoren die Toga Praetexta und Sella Curulis, aber keine Lictoren zur Verfügung. Sie stellen im Senat zusammen mit den ehemaligen Censoren die höchste Rangklasse dar.


    (I) Sie führen nominal die Bürgerlisten und diese der Senatoren und Ritter, doch wurde diese Aufgabe praktisch den Praetoren übergeben. Aber sie führen die allgemeine Lectio durch.


    (II) Weiters können sie über die Cura Morum (Aufsicht über das Sittenwesen) unwürdige Mitglieder aus dem Senat ausschließen (senatu movere), was meist auch die Degradierung im Rang nach sich zieht, was aber nicht vom Censor zu bestimmen ist. Für einen solchen Ausschluss benötigt man das einstimmige Votum beider Censoren, wenn es nur einen gibt, so kann es dieser allein bestimmen.


    (III) Bei allgemeinen Verstößen gegen Sitte, Ordnung und Römische Tradition können sie die Nota Censoria (Censorische Rüge) gegen jeden Römischen Bürger aussprechen. Diese gilt als hoher Ehrverlust für den Betroffenen und kann bei Missachtung schwere Folgen haben.
    Einer solchen Nota geht das formlose Iudicium de Moribus voraus, bestehend nur aus beiden Censoren und dies nicht öffentlich, wo der Fall behandelt wird. Dieses Gericht kann später unbeschränkte Strafmaßnahmen verhängen, sollte die Nota nicht ausreichen.


    (IV) Am Ende ihrer Amtszeit vollziehen sie mit dem Lustrum ein Reinigungsopfer.


    II. VERTRETUNG


    Da einer der Censoren immer der Imperator Caesar Augustus ist, somit wahlunabhängig ist, ist eine solche Regelung nicht notwendig.


    III. AMTSDAUER


    Die Amtsdauer des zu wählenden Censors beträgt 2 Monate.


    IV. ORNAMENTA


    Der zu wählende Censor wird gemäß Ornamenta Censoria ausgezeichnet.


    QUAESTOR


    I. DEFINITION


    Die Quaestur ist das unterste Amt des Cursus Honorum und ist somit als Einstiegsamt in das politische Geschehen des Imperium Romanum zu sehen. Die Quaestoren werden von den Comitia Universalia gemäß den Wahlbestimmungen gewählt. Dies geschieht generell als für einen Quaestor, die Einteilung der konkreten vier Aufgabengebiete führt der Senat nach abgeschlossener Wahl aus. Allerdings kann der Candidatus während der Wahl einen Wunschposten zum Ausdruck bringen und seinen Wahlkampf entsprechend gestalten.


    (I) QUAESTOR URBANUS


    Die beiden Quaestores Urbani haben die Aufsicht über das Meldewesen des Imperium Romanum. In den Provinzhauptstädten des Reiches befinden sich Meldeämter, die den beiden Quaestores direkt unterstehen (Moderator). Dort wird die Meldeliste der Provinz geführt, die alle Personen enthält, die sich gegenwärtig in dieser Provinz aufhalten, Bürger wie Reisende. Die ständige Korrektheit dieser Listen ist ihnen vom Staate anheim gegeben. Die Verteilung der Provinzmeldeämter unter den beiden Quaestoren nehmen die Consuln vor. Diese überwachen auch die Arbeit der beiden Quaestores Urbani.


    (II) QUAESTOR PRINCIPIS


    Des weiteren wird ein Quaestor Principis gewählt, der dem Imperator Caesar Augustus als persönlicher Sekretär zur Verfügung steht. Seine Aufgaben sind:


    (I) Erinnerung an Siegelveränderungen der Ämter


    (II) Aktualisierung der Chronicusa Romana (Zusammenstellung der wichtigsten Ereignisse im Reich unter korrektem Römischen Datum jeweils zum Ende der Wahlperiode zur Vorlage im Senat)


    (III) Erinnerung an Imperator Caesar Augustus und Proconsule welche potenziellen Beförderungskandidaten in der Provinz oder imperial anstehen könnten


    (IV) Vorschläge für Auszeichnungen geben


    (V) Vorschläge für Adlung von Gentes


    Des weiteren kann der Imperator Caesar Augustus dem Quaestor Principis andere Aufgaben zuteilen.


    (III) QUAESTOR CONSULUM


    Auch wird ein Quaestor Consulum gewählt, der den beiden Consuln als Sekretär und Gehilfe assistiert. Seine Aufgaben sind:


    (I) zu den Wahlen des Cursus Honorum stellt er den Consuln die Kandidatenmöglichkeiten in einer Liste zusammen. Auch überwacht er ob nur autorisierte Personen zu den jeweiligen Ämtern kandidieren.


    (II) Er ist allgemeiner Wahlhelfer der Consuln, die ihm Aufgaben in diesem Bereich geben können.


    Des weiteren können die Consuln dem Quaestor Consulum andere Aufgaben zuteilen.


    II. VERTRETUNG


    Für die Quaestores Principis und Consulum sind keine festzugelegen, die Quaestores Urbani werden bei Absenz oder Nichtwahl von den Censoren ersetzt.


    III. AMTSDAUER


    Die Amtsdauer der Quaestoren beträgt 2 Monate.


    IV. ORNAMENTA


    Die Consuln werden gemäß Ornamenta Quaestoria ausgezeichnet.

    Original von Spurius Purgitius Macer


    Im Ernst: sollen wir Zivilisten nicht zur Schule zulassen? Mir wär's egal, ich hab' das so aus Ursprungsfassung übernommen, weil es mich nicht störte.


    Man könnte argumentieren, dass jemand, der Zivilist ist auch nicht übermäßiges Interesse am Heer zeigt, aber ich könnte mit beiden Wegen leben.

    Original von Spurius Purgitius Macer


    Aso - Soldaten dürfen öffentliche Ämter haben... Hmmm... war mir nicht bewusst!


    Hintergrund:


    Es ist so schon sehr schwer ausreichend Kandidaten für die Magistratswahlen zu finden, würde man das Militär generell ausschließen wäre es noch bedeutend schwieriger. ;)


    Des weiteren würde man bei Ausschluss den Soldaten einen großen Betätigungskreis wegschneiden und das könnte dazu führen das Heer sehr unattraktiv zu machen und das möchte ich ja nicht fördern. :)


    Bin ich auch für. Ich verweise auf den ersten Satz aus Pars Tertia. Ist einer der wenigen, der immernoch unverändert aus der Ursprungsfassung unseres Kaisers stammt. :D


    Hört! Hört! ;)


    Original von Publius Tiberius Lucidus


    *hust* Nun, das kommt wohl davon, wenn man nach Fehlern suchen will, die nicht vorhanden sind ;)


    ;)

    Original von Publius Tiberius Lucidus


    Da wir gerade von Laufbahnen sprechen: die religiöse wird außen vor gelassen? Ich bin dafür, daß Priester nicht die Academia besuchen können, will aber nur sichergehen, daß die nicht schon wieder vergessen wurde. ;)


    Sehr gut, dann muss ich nicht immer dran erinnern. ;)

    Original von Spurius Purgitius Macer


    Um unnötigen Druck zu vermeiden plädiere ich weiterhin dafür, die Studierenden vorläufig zu entlassen, sofern sie das wünschen.
    Sofern sie bereits Prüfungen abgelegt hatten stehen ihnen natürlich die fälligen Beförderungen zu.


    Gut, das sehe ich auch so.
    Also Ernennung von Dir und Geta und dann handelst Du dementsprechend.


    Ich hoffe nur, dass sie die Acadmie nicht in so schlechter Erinnerung behalten, dass sie das Studium nicht bald wieder aufnehmen.


    Wahrlich, das hoffe ich auch!

    Wie ich sehe ist mittlerweile das Interesse des Senates an der Sache geweckt und ich musste mich dessen auch hier nur deswegen annehmen, damit es überhaupt wer tut, das scheint nun nicht mehr so zu sein.


    Ich würde mich gerne wieder dem Cursus Honorum widmen können.
    Also schlage ich vor, dass Tribun Macer und der Rest des Senates den Vorschlag eines Gesetzes nach Einigung über die Inhalte ändert und zur Abstimmung bringt.


    Sollte es eine Übergangslösung für Besucher der Academia geben? Sprich erstmal Entlassung aus selbiger und wenn ja unter welchen Konzessionen?


    Desweiteren schlage ich vor Tribun Macer und Tribun Helvetius Geta vorläufig zu Komandeur und Adjudant zu machen, bis die Academia wieder richtig funktioniert, wenn dem dann so ist, kann das Amt wieder abgegeben werden oder auch bei Gefallen nicht.


    Meinungen?

    Nach längeren Beratungen hat sich die Spielleitung zu folgendem Schritt durchgerungen:


    Die Provinzen Syria und Achaea werden zugusten der anderen wieder "deaktiviert".


    Dies soll den "Dümpelzustand" dieser beiden Provinzen beenden und die anderen beleben, durch Bündelung der Kräfte in einigen wenigen Provinzen.


    Die Bürger der beiden Provinzen können in diesem Thread eine neue Provinz wählen und ihr Rang wird dort 1:1 übernommen.


    Dem Proconsul Crassus wird das Proconsulat Italias angeboten.


    Original von Spurius Purgitius Macer


    Das lange Schweigen der Senatoren verunsicherte Macer. Hatte er zuviel gesagt, dafür, dass er erst seit kurzem Senator war?


    .... Nein, sein Engagement ist sehr löblich ...


    Hat er zu sehr aus dem Blickwinkel eines Militär argumentiert, so dass die anderen Senatoren ihm nicht folgen konnten?


    .... das müssten sie aber können ;) ....


    Hatte er sich gar ungebührlich gegenüber dem Imperator verhalten, dessen Vorschläge er ausführlich kommentiert hatte.


    ... ganz und gar nicht, dieser ist hocherfreut über den Elan und das Engagement des neuen Senators :)....


    Oder hatte er einfach nur alle gelangweilt?


    ..... das hoffe ich nicht ....


    Waren ihnen andere Themen doch wichtiger, so dass sie sich in private Gespräche oder Unterlagen vertieft hatten? Hatte sich nicht sogar hinter seinem Rücken jemand heimlich aus dem Saal geschlichen?


    Offensichtlich war der Tanz auf dem politische Marmorboden doch von einer ganz anderen Schwierigkeit als eine Alpenüberquerung zu Fuß...


    .... dem ist ganz gewiss so, aber mein Schweigen kam nur daher, dass ich die letzten Tage einfach nicht ins I-Net kam, aus Zeitgründen, es liegt keinerlei Groll zu grunde. ;) ....

    Original von Spurius Purgitius Macer


    Ich denke, der Leiter der Academie und sein Stellvertreter sollten im Range eines Legaten oder Tribunen abgesiedelt sein. Haben dann eben als Einheit in der Signatur die Academie stehen, so wie jetzt bei den Centurionen.


    Dann wäre es ja ein vollwertiger Rang, wenn er in der Signatur so auftaucht. Also mit Beföderung dazu, mit festem Sold und solange er den Rang will oder man ihn lässt.


    Beim Kolloquium kommt's halt hauptsächlich auf die Beteiligung an und dass man nicht völlig am Thema vorbei redet. Bei der Dissertation muss man dann schon was fachlich fundiertes abliefern.


    Klingt sinnvoll. :)


    Das war ja schon im ursprünglichen Gesetzentwurf drin - ich dachte, da hättet ihr schon eine Regelung.


    Nicht, dass ich es wüsste, ich war da nicht voll involviert.


    Nein. Man verpflichtet die Dozenten einfach, mindestens alle x Monate einen Cursus jeder Schwierigkeit anzubieten. :)


    Das wäre eine Lösung, ja. :)


    Aber es sollte doch kein Problem sein, das ordentlich zu notieren, so dass man beim Abgang den passenden Rang vergeben kann.


    Sicher nicht, hatte Dich wohl nur falsch verstanden. :)


    Da ist was Wahres dran... Dann halt doch nicht in die Sig, daran soll's nicht scheitern...


    Hmm .... mal sehen obs sein soll oder nicht. :)


    Sicher, zivile Ämter werden gewählt - aber der Wähler schaut vielleicht auf die Qualifiktion.


    Das ist wahr. :)


    Und militärische Ämter (sowas wie "Leiter der Academie") werden ernannt. Oder es stehen zwei kandidaten für einen Kommandeursposten zur Verfügung - entscheidet da nicht die Qualifikation?


    Es gibt zur Zeit keine "ernennbaren Ämter" oder militärischen Ämter im Reich, es gab mal imperiale Magistrate, also das System gab es bereits.
    Aber hier klingt es danach, asl ob der Stab der Academie ein Amt sein soll, also man wird ernannt und hat nebenher woanders seinen Rang, aber oben reden wir von einer Signatur, dass heißt es wäre ein voller Rang, kein Amt, also hätte der Mann keine anderen Nebenränge mehr, sondern nur diesen.


    Wir müssen also festlegen ob wir es lieber als Rang oder Amt sehen wollen.
    Es gibt bei beidem Vor- und Nachteile.
    Man könnte auch den Kommandanten zum Rang machen, damit der Vollzeit für die Acadmie da ist und 2 Dozenten als ernennbare Ämter unter ihm, als Offiziere des Heeres, die nur dort lehrern neben ihrer normalen Einsetzung.


    Der Rang ausserhalb der Academie richtet sich nach dem höchsten bestanden Cursus oder sonstigen Beförderungen.
    Der Rang innerhalb der Academie ist immer Centurio.


    Gut, dann hatte ich es wohl nur falsch verstanden, so ist es gut. :)


    Ich werde dort dienen, wo mich der Imperator hinstellt.


    Ich werde darüber sinnen. ;)


    Sim-Off:

    Auch wenn ich heute Abend schon wieder viel zu viel Zeit für IR geopfert habe, obwohl ich eigentlich für Prüfungen lernen wollte... :( :D


    Die Urbs Aeterna wird dies nicht vergessen! :)