Beiträge von DIVUS IULIANUS

    Original von Publius Tiberius Lucidus
    Ja, ihr seid fleißig ;)


    Nun, wir klären zur Zeit ja noch viel Grundsätzliches, aber wir machen uns gut, glaube ich, ja. :)


    Da muß ich mir ein Vorbild nehmen und Hispania wieder auf Touren bringen ;)


    Ich werde mich hüten einem Proconsul zu widersprechen. :)

    Gut, somit ist er vom Senat als Beisitzer aufgenommen. :)


    Princeps Senatus muss dies nur noch ratifizieren. :)


    Ich werde ihm den Code schon geben, da die Entscheidung ja da ist. Nur noch nicht mit Siegel drunter. ;)


    Ich hoffe der Senat verzeiht mir diesen Pro Formabruch. :)

    Originale von Publius Tiberius Lucidus


    Der eine oder andere wird es schon gemerkt haben:
    Der Forumheader wurde "reformiert" ;)


    Sehr gut! :)


    Der Rest ist bekannt und bis auf Religion auch mehr oder minder fertig ausgeführt.


    Du baust jetzt aber keinen Druck auf, oder? :D

    Original von Publius Tiberius Lucidus
    Viel Text, wenig Übersicht ;)


    Ich weiß ja. :rolleyes:


    Die Meldeämter sollen die Bürger der jeweiligen Provinz erfassen. Reisende müssen sich an- und abmelden, so daß gewährleistet ist, daß jeder Proconsul Bescheid weiß wer sich in seiner Provinz aufhält.


    Gut, das passt, ist wichtig und geht in Ordnung. :)
    Und zwei Leute haben auch genug zu tun. :)


    Ich habe momentan an den weiteren Punkten nichts zu beanstanden, möchte aber bitten, daß diese in eine lesbarere Form gebracht werden ;)


    Ist dem jetzt nicht so? :D


    Letztendlich soll der Senat darüber entscheiden, denn: Die Aufgaben verlangen unterschiedliche Aktivität eines Quästors. Ein Quästor Urbanus z.B. muß m.M. nach sehr aktiv sein, die Aktualisierung der Meldeliste soll schnell von statten gehen.
    Deshalb kann sich ein Kandidat gerne für eine Aufgabe aussprechen, wenn aber der Senat empfindet, daß die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, darf ihm jene nicht übertragen werden.


    Sehe ich auch so. :)


    Am Rande bemerkt: Mein Vorschlag für die Aufgabenverteilung wurde oben nicht korrekt wiedergegeben (das ist noch der alte Vorschlag). Ich schreibe den aktuellen Vorschlag beizeiten auf.


    Hm, ist das so? :))

    Zitat

    Original von Traianus Germanicus Sedulus
    Dazu habe ich noch eine Frage.
    Wird im Tabularium dann auch noch bekanntgegeben wer (ORDO PATRICIUS, ORDO EQUESTER, ORDO PLEBEIUS) welche Art an Ämter ausüben darf?


    Am Ordo hängt das grundsätzlich ja nicht. :)


    Jeder darf jedes Amt haben, nur eben der Cursus Honorum muss eingehalten werden. :)


    Und hier und da mal eine weitere Einschränkung, aber im Grundsatz ist es wie oben. :)

    Gut. :)


    Ich habe Weisung gegeben ein Gremium aus allen willigen Bürgern zu bilden, die mir bei der Religionsrestauration helfen werden. :)


    Sobald wir einen Festkalender "erstritten" haben werden wir ihn dem Senat vorlegen. :)

    So, falls wir den Quaestor vorzeitig angehen, bisheriger Text:


    VI. QUAESTOR


    Die beiden Quaestores Urbani (auch „quaestores aerarii Saturni“ genannt), haben die Aufsicht über das Aerarium mit Staatsschatz, Urkunden und Feldzeichen. Ebenso besorgen sie die Einziehung der Steuern und eventuell festgesetzter Bußgelder. Auch Konfiskationen und öffentliche Versteigerungen fallen in ihr Aufgabengebiet. Darüber hinaus besorgen sie die Besoldung der Legionen und finanzieren die öffentlichen Bauten aus dem Staatsschatz. Die Originalverträge der Censoren und aller anderen Magistrate werden ihnen zur Verwahrung anvertraut. Die innerhalb Italiens eingesetzten Quaestoren sorgen für eine ordentliche Rechnungsführung der örtlichen Finanzverwaltung.
    Des weiteren wird ein Quaestor Principi gewählt, der dem Kaiser als persönlicher Sekretäre zur Verfügung steht und ebenso ein Quaestor Consulum, der den Konsuln als Sekretär und Gehilfe assistiert.



    Meine Anmerkung dazu:


    Historisch belegt, nur an den Mengen wurde gefeilt (herunter). Grundsätzlich wurde in Gegensatz zu alter RPR-Handhabe die Menge der Quaestoren von 1 auf 4 erhöht, die Aufgaben leicht verändert. Somit steigen mehr als nur 1 Person pro Wahl in den Cursus ein. Ich finde das deutlich besser. Besonders am Anfang ist das sehr nötig, den es gibt fast keinen, der schon einmal Magistrat war bei uns. Außer Vespasianus, der für den ganzen Cursus freigeschaltet ist und frei Wahl hat.



    Wir haben also innerhalb des Begriffes Quaestor folgendes:


    I. Quaestor Urbanus 1 und 2
    Die beiden Quaestores Urbani (auch „quaestores aerarii Saturni“ genannt), haben die Aufsicht über das Aerarium mit Staatsschatz, Urkunden und Feldzeichen. Ebenso besorgen sie die Einziehung der Steuern und eventuell festgesetzter Bußgelder. Auch Konfiskationen und öffentliche Versteigerungen fallen in ihr Aufgabengebiet. Darüber hinaus besorgen sie die Besoldung der Legionen und finanzieren die öffentlichen Bauten aus dem Staatsschatz. Die Originalverträge der Censoren und aller anderen Magistrate werden ihnen zur Verwahrung anvertraut. Die innerhalb Italiens eingesetzten Quaestoren sorgen für eine ordentliche Rechnungsführung der örtlichen Finanzverwaltung.


    II. Quaestor Principi
    Des weiteren wird ein Quaestor Principi gewählt, der dem Kaiser als persönlicher Sekretäre zur Verfügung steht


    III. Quaestor Consulum
    und ebenso ein Quaestor Consulum, der den Konsuln als Sekretär und Gehilfe assistiert.


    Das bisherige RPRalt-System der Lictoren lasse ich also ersatzlos wegfallen. Genutzt wurde es meist nur vom Tribunus Plebis und den Consuln, den Tribunus kann man denke ich damit belasten keinen Lictorenhelfer haben haben zu können und die Consuln erhalten ja jetzt einen eigenen Quaestor.


    Grundsätzlich sollen die Quaestoren aber sein wie ehemals die Lictoren es waren. Adjudanten, Helfer und Assitenten. Einfache Rutinearbeiten sollten sie bekommen, denn man wird es sehr schnell, also wenig Erfahrung und ein gewisses Sicherheitsrisiko. Bitte bedenken!


    !!! KONKRETER TEIL: !!!



    Was könnte man ihnen also neben obiger historisch/traditioneller Fassade für konkrete Aufgaben geben? :)


    I. Quaestor Urbanus 1 und 2
    (hier bietet sich vieles aus dem Bereich Finanzen an, dann allgemeine helfer Dienste)


    - Aktualisierung der Chronik (Zusammenstellung der wichtigsten Ereignisse im Reich in einem best. Zeitintervall)
    dann Vorlage im Senat und ich übernehme es dann in die Chronik


    - Führung der Meldeämter. Es ist die einfachste Aufgabe, die keiner übermäßiger Einarbeitungszeit bedarf. Damit verbunden sind Moderatorenrechte in den entspr. Foren. (was genau ist das?)


    II. Quaestor Principi
    (werd ich definieren)


    - Erinnerung an Siegelveränderungen


    - Erinnerung an Imperator/Proconsule welche potenziellen Beförderungskandidaten in der Provinz oder imperial anstehen könnten


    - Vorschläge für Auszeichnungen sammeln und melden


    III. Quaestor Consulum
    (helfen bei Sachen der Consuln und staatsallgemeines)


    - zu den Wahlen: Zusammenstellung von Kandidatenmöglichkeiten (Wer hat laut Cursus Honorum das Recht zu welchem Amt?)


    - Wahlhelfer der Consuln allgemein


    - Vorschläge für Auszeichnungen sammeln und melden


    DANN:


    Wichtig zu entscheiden, werden einfach 4 Quaestoren gewählt und dann nach welcher Regel auch immer verteilt oder die konkreten? Konkret hat einige Tücken, aber einen Wunsch könnte der Kandidat immer nennen. Der Senat entscheidet dann die Verteilung!?

    Sammlung evtl Aufgaben:


    - Einmal die Verwaltung der Bürger-, Gens- und Wasweissichwas-Listen + Gesetze ("Tabularium", zum Anderen die Steuerung der Wirtschaftssimulation (Verwalten der Betriebe + Produktionspunkte, Gehälter auszahlen, Steuern eintreiben, ...)


    - Dann gäbe es noch Moderation im Forum, dabei würde ich aber auch die CU/CP bzw Legion berücksichtigen...


    - nicht zu vergessen: Meldeamt. Wie auch immer das gelöst wird.


    - Der Consul könnte Vollzugriff zur Datenbank haben (sprich, er darf in die Bereiche in die ein Aedil, Censor und Praetor gelangt) und kontrolliert somit die Arbeit der eben genannten Ämter. Er könnte somit auch für diese einspringen wenn vonnöten.




    Idee des Lucidus:


    Folgendes wäre denkbar für mich:


    Quaestor -> Führung der Meldeämter. Es ist die einfachste Aufgabe, die keiner übermäßiger Einarbeitungszeit bedarf. Damit verbunden sind Moderatorenrechte in den entspr. Foren.


    Aedil -> Verwaltung der WiSim. Wesentlich aufwendiger. Damit verbunden ist der Zugriff auf einen Teil der Datenbank.


    Praetor -> Verwaltung der Gesetzesliste. => Datenbankzugriff.


    Consul -> Empfang von Neubürgern, soll Hilfestellung etc. geben. => Moderatorenrechte im Anmeldeforum.


    Censor -> Verwaltung der Bürger und Gensliste. => Datenbankzugriff.


    des Secundus:


    Man könnte den Consuln (der ja schließlich mit Neubürgern zu tun hat) die Bürger- und Gens-Liste überlassen, dem Censor dafür die Steuerung der WiSim.


    Wir haben dann noch Factiones, Einheiten und Provinzen, bei denen hin und wieder der Oberbefehlshaber geändert werden muss - das kann aber denke ich dem Mag Mem überlassen werden.

    Der Imperator betritt die Halle und geht stumm zum Becken, er entlässt viele seiner Begleiter, bis auch einen muskulösen Bullen, der wahrscheinlich der Garde angehört, der in einigem Abstand Stellung bezieht und finster in die Runde stiert.


    Die Stirn des Kaiser ist in tiefe Falten gelegt und er scheint unaufhörlich über etwas zu grübeln.

    Hinter einer Säule lehnend in einer zwar blütendweißen, aber eben nur in einer einfachen Toga gewandet schaut Lucius Ulpius Iulianus den Gläubigen und Meridius zu und als könnte er seinen Zweifel spüren nimmt er sich vor wieder anzusetzen die Religion und den Staat an sich weiter zu restaurieren.

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    ANFRAGE AN DEN PRINCEPS SENATUS
    DES IMPERIUM ROMANUM



    Claudius Aurelius Crassus, Princeps der Curie,



    ich habe folgendes Anliegen an Dich.


    Da die Rechte des Censors noch nicht definiert wurden
    und diese des Princeps Senatus es nicht beinhalten,
    so stelle ich an Dich die Anfrage ob ich, als Censor
    und Du als Princeps Senatus als die von Sinn und
    Tradition betroffenen Personen


    I. TITUS FLAVIUS VESPASIANUS
    bei Lectio gemeldet: stimmberechtigt


    wegen seiner offenkundigen Absens in
    "nicht stimmberechtig" einstufen.
    Somit fällt seine Stimme bei Abstimmungen weg und
    er gilt nicht als Vertreter des Princeps, sondern dies
    geht auf die II der Liste über.



    Lucius Ulpius Iulianus


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    FRISTENDE
    DRECRETUM IMPERATORIS - WEISUNG


    Dem Senat wurde eine Frist von 10 Tagen
    eingeräumt, welche heute zu Ende ist.


    Es gab weder Änderungsänträge, noch eine
    grundsätzliche Ablehnung des Systems Codex
    an sich durch den Senat.


    Somit gelten alle Codices ab heute als per
    Decretum Imperatoris legitimiert.



    Lucius Ulpius Iulianus


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    ANTRAG AUF DECRETUM SENATUS


    Hiermit stelle ich den Antrag an den Senat den Codex Universalis mittels Decretum Senatus in folgender Form zu ergänzen:


    Einzufügen unter
    PARS QUARTA – CURSUS HONORUM
    CODEX UNIVERSALIS


    "In Rom gibt es keine geschriebene Verfassung, jedoch besitzt die Jahrhunderte lang ausgeübte Tradition einen stark normativen Charakter. Das Mos Maiorum (der Brauch der Vorfahren) bestimmt somit die Sitte, dass die römischen Beamten vom Volk gewählt werden. Die Ämter gelten als Honores (Ehrenämter), die keinerlei Anspruch auf ein Gehalt haben. Lediglich in einigen Bereichen kann es aus dem Aerarium (Staatsschatz) Ersatzleistungen für vorgeschriebene Tätigkeiten, wie die Ausrichtung von Spielen oder den Opferdienst geben.


    Als Inhaber der staatlichen Gewalt neben der kaiserlichen Verwaltung sind die Magistrate nur ihrem Gewissen verantwortlich, jedoch hat der Kaiser und meist auch der Tribunus Plebis eine direkte Kontrollfunktion. Sie können in ihrem Amtsbereich im Prinzip erlassen was sie für richtig erachten, allerdings muss eine gewisse Kontinuität mit den Vorgängern im Amt erstrebt werden und nichts darf den Decreta des Senates und des Kaisers direkt widersprechen. Auch die Einholung von Auspizien steht ihnen jederzeit offen. Das Volk hat über den Tribunus Plebis die Möglichkeit ihre Tätigkeit wirksam zu kontrollieren. Ihre gerichtliche Immunität endet mit dem Tag ihrer Amtsniederlegung. Erst dann kann Klage gegen sie erhoben werden, sei es wegen Korruption, Amtsmissbrauch oder Missachtung des Senats. Zudem können alle gewählten Magistrate ihre Ämter jederzeit ohne Begründung niederlegen.
    Streitigkeiten zwischen ranggleichen oder nichtgleichrangigen Amtsinhabern können auf viererlei Art gelöst werden: Durch das Recht der Intercessio (Vetorecht) kann ein Amtsinhaber oder ein Volkstribun wirksam gegen einen gleichrangigen Kollegen einschreiten. Mittels der Prohibitio kann ein höherrangiger Magistrat einen niederrangigen Amtsträger Anweisungen erteilen, insofern sie nicht ausserhalb des Kompetenzbereiches des höherrangigen Vertreters liegen. Durch Appelatio an den Kaiser kann dieser nach Fallprüfung oder auf eigenen Antrieb Handlungen der Magistrate unterbinden. Diese sogar ihrer Aufgaben entbinden. Das äusserte Mittel ist die Obnuntiatio, die auf ein Veto aufgrund böser Omen hinausläuft. Durch sie kann ein Magistrat mit Anrecht auf die großen Auspizien sich Beschlüssen entgegenstellen.
    Nach Ablauf der Amtszeit hat der jeweilige Magistrat Rechenschaft über selbige abzulegen. Falls er gegen Gesetze verstossen hat, kann man ihn jetzt anklagen (Iudicium Imperatoris). Obwohl rein juristisch gesehen der Senat keine direkte Verfügungsgewalt über die Magistrate hat, ist es absoluter Usus sich den Empfehlungen des Senats zu beugen.
    Grundsätzlich können die römischen Magistrate in verschiedene Kategorien eingeteilt werden:


    PRIMA - nach der Berechtigung des Zugangs zum Amt


    Diese Zugangsschranke wurde durch den Kaiser ausgesetzt.


    kurulische Magistrate (Patrizier)
    CENSOR et CONSUL et PRAETOR et kurulischer AEDIL
    nichtkurulische Magistrate (Plebejer)
    TRIBUNUS PLEBIS (Volkstribun) et nichtkurulischer AEDIL et QUAESTOR


    SECUNDA - nach dem Imperium (uneingeschränkte Amtsgewalt)


    mit Imperium
    CONSUL et PRAETOR
    ohne Imperium
    CENSOR et TRIBUNUS PLEBIS et AEDIL et QUAESTOR


    TERTIA - mit und ohne Recht auf grosse oder kleine Auspizien


    große Auspizien
    CENSOR et CONSUL et PRAETOR
    kleine Auspizien
    kurulischer AEDIL et QUAESTOR
    keine Auspizien
    nichtkurulischer AEDIL et TRIBUNUS PLEBIS


    Äußerlich kann man die Magistrate mit Imperium an den Liktoren mit Rutenbündeln erkennen die ihnen stets folgen. Den kurulischen Amtsträgern steht zudem der kurulische Stuhl und die Toga Praetexta (mit Purpurstreifen) zu. Die nichtkurulischen Beamten tragen die gewöhnliche Toga. Sie haben nicht das Recht auf ein Subsellium (niedriger Stuhl ohne Rückenlehne).
    Die Römer haben ihren Magistraten mit Respekt und Ehrfurcht zu begegnen. Trifft man sie in den Straßen, so macht man Platz, steigt vom Pferd und grüßt ehrerbietig. Wenn der Amtsinhaber sitzt, so stehen alle anderen Bürger auf.


    Um die Ämterlaufbahn aufnehmen zu können muss man römischer Vollbürger sein und nicht von Ehrlosigkeit betroffen sein, was die Censoren einstimmig festzustellen können."



    Gemäß
    CODEX UNIVERSALIS
    PARS SECUNDA – GESETZGEBUNGSVERFAHREN
    SUBPARS TERTIA – DECRETUM SENATUS
    gilt:


    "Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates. Um das Decretum Senatus als solches zu erlassen und zu ratifizieren müssen 60% der Vollsenatoren dem Gesetzentwurf zustimmen. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden gilt das Gesetz oder die Weisung in dieser Form als gescheitert."


    Somit bitte ich die Senatoren mit ja, nein oder Entaltung abstimmen.




    LUCIUS ULPIUS IULIANUS


    Meine kleine Liste von Aufgaben, die ich immer so permanent habe, die ein Quaestor oder andere zum Beispiel auch noch haben könnten:


    - Erinnerung an Siegelveränderungen


    - zu den Wahlen: Zusammenstellung von Kandidatenmöglichkeiten (Wer hat laut Cursus Honorum das Recht zu welchem Amt?)


    btw: ehemalige Ämter sollten im Tabularium auftauchen.


    - Erinnerung an Imperator/Proconsule welche potenziellen Beförderungskandidaten in der Provinz oder imperial anstehen könnten


    - Aktualisierung der Chronik (Zusammenstellung der wichtigsten Ereignisse im Reich in einem best. Zeitintervall)
    dann Vorlage im Senat und ich übernehme es dann in die Chronik


    - Vorschläge für Auszeichnungen sammeln und melden



    ich finde sicher noch mehr ....

    Eine Idee, die mir neulich kam.


    Wie wäre es, oh hohes Haus.


    Wenn wir die nötigen Bestimmungen für das Amt des Quaestors unter Hochdruck erstellen und verabschieden würden und diesen dann bereits wählen lassen, sprich extra ordinem.


    Das würde zum einen ein Ereignis im leider ruhenden Rom sein und zum anderen den Kandidatenkreis für künftige Wahlen schon man erweitern, denn außer Marcellus (Ex imp. Aedilis) und Flavius (so gut wie alles) hat keiner bereits Teile des Cursus erfüllt, was einen Absolutkampf um den Quaestor erzeugen würde unter gleichzeitiger Auslassung so gut wie aller anderen Ämter, aber wenn wir schon man einige Quaestoren hatten, nach einer solchen Wahl, so wären bereits einige Personen für eine Stufe höher qualifiziert, wenn denn die echten, regulären und vollen Wahlen kommen.


    Patres, was denkt ihr?