IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
- Decretum Imperatoris -
"Zu den Rechten des Imperator Caesar Augustus sowie seinem Umfeld"
Im Codex Universalis werden in §9 folgende Sätze geändert:
Satz 1: Aus "Das Consilium Principis ist die kaiserliche Regierung des Imperator Caesar Augustus." wird "Das Consilium Principis ist der Beraterstab des Imperator Caesar Augustus in Regierungsangelegenheiten."
Satz 3: Aus "Mitglieder sind fix der Imperator Caesar Augustus und der Caesar. Weitere Mitglieder werden vom Imperator Caesar Augustus unter den führenden Personen des Imperium Romanum nominiert." wird "Feststehendes Mitglied sind der Imperator Caesar Augustus und der Caesar. Weitere Mitglieder werden vom Imperator Caesar Augustus nominiert."
Im Codex Universalis werden in §18 folgende Sätze geändert:
Satz 4: Aus "Der Imperator Caesar Augustus kann das Veto des Tribunus Plebis aufheben. Muss hierfür jedoch gute Gründe vorweisen können, da es einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung des Volkes darstellt." wird "Der Imperator Caesar Augustus kann das Veto des Tribunus Plebis unter Nennung einer Begründung aufheben."
Satz 6: Aus "Der Imperator Caesar Augustus kann jeden Magistraten aus seinem Amt entlassen, muss hierfür jedoch gute Gründe vorweisen können, das es einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung des Volkes darstellt." wird "Der Imperator Caesar Augustus kann jeden Amtsinhaber unter Nennung einer Begründung aus seinem städtischen, regionalen oder provinziellen Amt entlassen."
Satz 12: Aus "Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht das Römische Bürgerrecht des Imperium Romanum zu verleihen, er kann dieses Recht delegieren." wird "Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht, das Römische Bürgerrecht zu verleihen. Er kann dieses Recht für die Provinzen an den Statthalter delegieren. Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht, Bürgern das Römische Bürgerrecht zu entziehen."
Im Codex Universalis wird in §18 als Satz 15 folgender Satz eingefügt:
"Der Imperator Caesar Augustus hat das Recht, einen Bürger in jedes beliebige städtische, regionale oder provinzielle Amt einzusetzen oder ihm den Status eines ehemaligen Amtsträgers zu verleihen."
Im Codex Universalis wird §23 gestrichen.
Im Anhang des Codex Universalis werden die Richtlinien zum Ulpianum wie folgt geändert:
§1, Satz 1: Aus "Die Aufnahme in das Ulpianum erfolgt unter folgenden Bedingungen." wird "Die Aufnahme in das Ulpianum erfolgt auf Vorschlag des Imperator Caesar Augustus oder des Senates unter folgenden Bedingungen."
§4, Satz 2: "(Vorschläge können vom Senat vorgebracht werden.)" wird gestrichen.
- DCCCLVI AB URBE CONDITA -
