Caius Ferrius Magnus
Primicerius Notariorum
~Kaiserliche Kanzlei
Salve Ferrius Magnus,
ob Du davon richtigerweise davon ausgehst, daß eine Klage gegen Adria Vinicia erneut angestrengt wird mit der Ablehnung des ursprünglichen Praetors Publius Matinius Agrippa, wissen nur die Götter.
Es ist schon eine Schande an für sich, daß Bürokratie über den Manen stehen soll. Noch vor wenigen Jahren wäre ein solcher Verwaltungsapparat zur Legion in die vorderste Linie geschickt worden. Schlimme Zeiten sind das heutzutage... .
Wie ich gegenüber dem damaligem Praetor Macer oft genug betonte, reicht der Tiberia eine Opferung zur Besänftigung der Manen und Prosperina mit einem Schutzgebet gegenüber der Familie aus. Der ehemalige Consul Marcus Vinicius Hungaricus hat die Schuld seiner Frau zugegeben und trägt die volle Verantwwortung dafür. Nur, so frage ich dich, nützt uns das ehrenwerte Verhalten des Hungaricus, der für die Schandtaten seiner Frau büßen soll? Dieses Opfer werden also die Manen nicht akzeptieren. Die Tat muß durch die Hände, den Mund und die Seele der Adria Vinicia gesühnt werden.
Sollte der Pontifex maximus sich doch einmal dazu durchringen,und etwas ohne Verwaltung aber dafür kraft seines Amtes und vor allem des Inhaltes dieses Amtes durchzusetzen, dann sehe ich Licht am dunklen Horizont und werde natürlich von einer weiteren Klage absehen.
Die Beziehungen zwischen den Senatoren Agrippa, Anton und Adria habe ich in meinem Prozeß: Das Reich wider L.T. Vibullius schon dargelegt.
Du schreibst, daß ich im 2. Fall Befangenheitsanträge gegen beide Praetoren stelle. Das ist völlig richtig, denn dies ist vorbeugend im voraus, um uns beiden eine Menge Briefverkehr zu ersparen. Wenn wir einmal am Abhandeln sind, dann können wir dies auch gleich zusammen tun.
Das du mich jetzt daraufhin weist, daß Wahlbündnisse nicht zu einer Annullierung einer Wahl führen, ist nett. aber ich weise Dich darauf hin, daß die 282 jährige Lex annalis nie aufgehoben wurde.
Sie beinhalt unter anderem das Bienniat, welches aussagt, daß man im Cursus Honorum zwischen 2 Ämtern eine Pause von 2 Wahlperioden einlegen muß, um Klagen aller Art, vorwiegend Amtsmißbrauch zu ermöglichen.
Somit ergibt sich zwingend für einige Inhaber u.a. auch die beiden Praetoren die Annullierung der Wählerstimmen, oder einfacher: Neuwahlen.
Mögen die Götter mit Dir sein
Lucius Tiberius Vibullius