Wollen wir nun 2 Dinge festhalten:
1. Du bist kein Epikureer, sondern stehst ihnen vielleicht gedanklich nahe.
2. du bist Kandidat für das Amt des Praetors und wirfst mir wiederholt Bestechung vor.
Nun sagen unsere Gesetze folgendes aus:
§ 48 Bestechung
(1) Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Senat oder in einer Provinzcurie eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe von 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer einem Magistrat, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten des Exercitus Romanus einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
Was gedenkst Du zu tun? Stimmt Deine Aussage mit dem Gesetz überein?