Beiträge von Lucius Flavius Vibullius

    Stürmisch rannte ich aus Servilias Zimmer auf die Latrine. es drückte sehr. Davor stritten sich Liliana und Falco. Mir war das egal, solange ich mir Erleichterung verschaffen konnte.
    Ich schlüpfte an beiden vorbei und besetzte den von mir so ersehnten Platz. Alsbald rumorte es in meinen Gedärm. :D


    Zitat

    Einige Zeit später verließ ich unsere Freilufttoilette wieder.


    Sim-Off:

    Falco ist schon seit einem Monat nicht mehr aufm Pott gewesen :D

    Die Germanen feierten die Wintersonnenwende mit den 12 heiligen Nächten.


    Die Gans wurde zur Vorbereitung auf den Winter gegessen- das weiße Federkleid symbolisiert den kommenden Schnee. Die Martinsgans wurde in späterer Zeit dann auch zum typischen Weihnachtsessen umfunktioniert und vom Zeitpunkt her auf die altgermanische Wintersonnenwendfeier gelegt. Das geschah wohl aus dem Verblassen der Überlieferungen heraus.

    Ein herzliches Willkommen im IR erstmal vom Vibi. :D


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    Aber hier sind wir im sim:off und dann klingt mir noch soetwas wie in den Ohren wie Cicero sagt keiner zu mir- ich bin Anton. :D

    Marcus Tullius Cicero hielt Brandreden gegen den Verschwörer Lucius Sergius Catilina. Er deckte die Verschwörung auf und in deren Folge wurde Catilina durch ein vom Senat geschicktes Heer im Kampf getötet.


    Du mußt nicht immer alles auf dich beziehen. ;)

    Die heidnischen Feiertage und Feste wurden in der Tat bewußt übernommen, um ein Zugehörigkeitsgefühl derjenigen zu erreichen, welche dem Christentum immer noch mehr oder weniger ablehnend gegenüberstanden. So war es noch im Frühmittelalter gang und gäbe, daß christliche Mönche auch heidnische Götter (insbesondere germanische) anbeteten. Und da suchte die Kirche nach einem Ausweg und fand ihn in der Integrierung von heidnischen Bräuchen in die eigene Religion.

    Die Gesetzeslage:


    § 2 Ausschankerlaubnis
    Der Verkauf und der Ausschank von Lebensmitteln und Getränken darf nur von behördlich genehmigten Stätten aus geschehen. Die Konzession muß außerdem für jedermann sichtbar angebracht sein.


    § 4 Preisliche Regelungen
    (1) Die staatliche Preisempfehlung ist nicht bindend.
    (2) Der Staat darf Produkte genau zum empfohlenen Preis anbieten, wenn der Marktpreis aller Angebote dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt. D.h. bei einer Preisempfehlung von 1 Sz liegt eine Abweichung vor, wenn nur für über 1.5 Sz angeboten wird.
    Die soll sowohl die Inflationsgefahr eindämmen als auch die Bildung von Kartellen und die Ausnutzung von Monopolstellungen verhindern.
    Der Staat kann von dieser Maßnahme absehen, wenn der hohe Preis durch überragende Qualität der Ware oder hohe Herstellungskosten aufgrund hoher Rohstoffpreise gerechtfertigt ist.
    Sobald der Grund der Intervention entfällt ist die Maßnahme einzustellen.
    (3) Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.
    Das Strafmass ist gemäß § 5 Abs 1 festzulegen.
    Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur eine Woche gilt und die Massnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird.
    (4) Gegen verhängte Strafzahlungen kann vor Gericht Einspruch eingelegt werden. Die Zahlung wird dann bis zur Gerichtsentscheidung ausgesetzt.


    § 5 Strafen
    (1) Beim erstmaligen Verstoß ist eine Strafe in der Höhe von 5 % des Gesamtvermögens des Anbieters an die Staatskasse zu bezahlen, beim zweiten Verstoß eine Strafe in der Höhe von 10 %, die Strafe ist auch publik zu machen, beim dritten Verstoß 20 % des Gesamtvermögens, desweiteren ist auch diese Strafe publik zu machen und an den Geahndeten ist die Warnung zu richten, daß bei einem neuerlichen Verstoß seine Konzession entzogen wird.
    (2) Sollte der Geahndete auch nach dem dritten Verstoß nicht den Bestimmungen des Gesetzes Folge leisten, ist ihm die Konzession zu entziehen. Der Konzessionsentzug beschränkt sich auf den betroffenen Wirtschaftszweig, nicht auf alle.

    Ja, ich habe dir geschrieben, weil ich denke, daß du eine große Zukunft in Ostia haben wirst.
    Das du zusammen mit deinem Onkel nach Ägypten reisen möchtest, sagte er mir nicht. Gedenkt ihr dort lange zu verweilen?


    Ich war doch überrascht, daß Falco auch vorhatte, nach Ägypten zu reisen... .

    Zitat

    Original von Aurelia Deandra
    Mein Wohnort soll in Italien liegen und ich habe mich für Ostia entschieden. Ein aufblühender Ort für eine aufblühende Karriere. :D


    Ihr Wohnort ist Ostia. Ich bitte um Berichtigung. Bei der Gelegenheit kann meiner auch gleich in Ostia geändert werden. ;=