| Tasius
Inhaltsleere?!? Der Rhodier zog eine Augenbraue hoch. Seiner bescheidenen Ansicht nach war der Punkt alles andere als inhaltsleer. Und so wie er das sah, war der Satz auch noch nicht einmal gesetzlich vorgeschrieben... zumindest nicht in der Deutlichkeit. Die Lex sagte ja lediglich, dass die Satzung nicht gegen geltendes Recht verstoßen dürfte. Und gerade in diesen Zeiten des Bürgerkrieges mochte es ja schon den einen oder anderen geben, der der Meinung wäre, dass es zwei Kaiser gäbe, was die Satzung ad absurdum führen würde, sobald - und das war ja der Fall - sich beide Seiten gegenseitig bekämpfen würden. Manch anderer wäre vermutlich der Meinung, dass es per se nur einen Kaiser geben könnte und der andere (welcher von beiden auch immer) damit lediglich ein Gegenkaiser, ein Usurpator wäre.
Doch wie dem auch wäre, es gehörte wohl gerade nicht hierher. Außerdem musste sich Tasius auch sogleich mit dem nächsten, wichtigeren gedanklichen Einspruch beschäftigen:
"Also über den fünften Punkt würde ich ganz gern schon noch einmal gesondert reden wollen... und das nicht nur um der logischen Einheit folgend aus 'Mitglied' 'Sodalis' zu machen.", merkte er an. Aber da er selbst ja irgendwie der Urheber dieser ungeordneten Vorgehensweise war - er hatte schließlich ganz zu Beginn den Vicarius angesprochen, statt einfach am Satzungsanfang zu beginnen -, beließ er es für den Moment auch bei dieser Bemerkung hierzu, um sich dann ganz dem angesprochenen Punkt zu widmen... naja, oder zumindest hauptsächlich...
"Auch hier würde ich erst einmal diese eben angesprochene Bezeichnung als 'Sodalis' vorziehen, um eine klare Einheitlichkeit in der Satzung zu haben. Das fördert schließlich sowohl Übersicht als auch Verständnis, will ich behaupten. Zu dem angesprochenen Punkt meine ich: Es sollte soetwas wie die Regel geben, eine Norm, ein Verfahren, wie etwas immer läuft. Und im Gegensatz dazu sollten dann eben für bestimmte Abweichungen Ausnahmen vorgesehen werden, denke ich.", stellte er seine Grundvorstellung vor.
"Die Regel wäre hier aus meiner Sicht ganz klar, dass ein ehrenhafter Römer durch den Magister in den Kultverein aufgenommen werden kann. Eine erste Abweichung hiervon wäre die Abwesenheit des Magisters, die zu der Ausnahme führt, dass ein Vicarius stellvertretend diesen Akt für den Magister vollziehen kann. Soweit waren wir.", fasste er seine Sicht zusammen.
"Die nächste Abweichung von der Regel, die Beachtung finden sollte, wäre ebenjenes 'ungebührliche Verhalten' eines Sodalis. Dieses lässt sich wohl aber genauso schwer greifbarer machen, wie der Punkt, dass neue Sodales 'ehrenhafte Bürger' sein sollen.", legte er sodann dar und wiegte seinen Kopf leicht hin und her. Wie löste man derlei Definitionsprobleme am einfachsten - also ohne ellenlange Texte? Den kultischen Punkt 'großer' Mitglieder hatte man schlicht ausgelagert, weil sich dies eben gut anbot. Hier wäre dies wohl weniger sinnvoll, da sicherlich kaum jemand vor hätte in einem Katalog festzuschreiben, was ehrenhaft und was ungebührlich wäre. Doch eine bereits erwähnte Lösung gefiel dem Rhodier schon ganz gut:
"Am einfachsten wäre diesem Problem wohl beizukommen, wenn es als das betrachtet wird, was es sein sollte - ein Sonderfall. Und Sonderfälle, so meine ich, gehören vor allen diskutiert, also vor der Mitgliederversammlung... genauso übrigens wie Sonderfälle der Aufnahme. Ich weiß nicht, ob ihr das wisst, aber dieser Vergili... nein, Verginius, genau, der wurde aufgenommen als er noch schlicht Donat... nein, Donsat... naja irgendwie so eben hieß. Ich hab die Akte gerade nicht hier, aber es gab da wohl eine Ausnahmegenehmigung des amtierenden Magisters.", auf welcher Grundlage auch immer. Da bestätigte sich Tasius' Meinung über die meisten Römer: Sie machten sich ihre Gesetze, die aber natürlich immer nur die anderen zu befolgen hätten! Das gab es in Griechenland nicht! - Naja, zumindest nicht so..
"Allerdings hast du bereits die Unstimmigkeiten der Sodales angesprochen, Tiberius. Bei den Aufnahmen ist es ganz einfach: Man beschränkt das Vorschlagsrecht für Sonderaufnahmen einfach auf den Magister oder in dessen Abwesenheit eben den Vicarius. Und auch bei Ausschlüssen sollte dies wohl das praktikabelste Verfahren sein. Denn wenn Caius den Antrag stellt Cnaeus auszuschließen, dann kann man sich wohl sicher sein, dass der nächste Antrag von letzterem kommt und sich gegen ersteren richtet..." Letztlich könnte dies eine hässliche Eigendynamik entwickeln, die wohl im Interesse keines einzigen Sodales liegen dürfte...

TABULARIUS - SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA
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