Da der Name ausgerechnet seiner eigenen Ehefrau gleich mehrfach in der Rede des claudischen Consuls genannt wurde, fühlte sich Dives dazu veranlasst, das Wort sich zu erbitten, um in der einen oder anderen Weise nun spontan auf diesen öffentlichen Vorwurf zu reagieren. Für einen kurzen Augenblick erwägte der Iulier dabei, sich dafür zu entschuldigen, dass seine Frau sich offenbar als Zeugin verweigert hatte, bevor er diesen Gedanken jedoch unmittelbar wieder verwarf. Denn dass man seine Familia in dieser Weise öffentlich anprangerte, anstatt sich zunächst mit dem Oberhaupt besagter Familia in Verbindung zu setzen, empfand der divitische Senator als beinahe offene Kampfansage - ein Umstand, der ihn überaus unglücklich stimmte.
"Patres Conscripti!", begann der Iulier seine Respons. "Zunächst erst einmal möchte ich meine Freude ausdrücken darüber, dass die Kommission des ehrenwerten Consuls Claudius offenkundig dazu in der Lage war, die Ursache des Sklavenaufstands zu ermitteln. Dafür gilt ihm wie den übrigen Mitgliedern seiner Ermittlungskommission mein aufrichtiger Dank.", führte er aus und ließ eine kurze Zäsur folgen. "Dieser Aufstand kann und muss also als eine Strafe der Götter angesehen werden. Dazu möchte ich zunächst zwei kurze Nachfragen an den Consul richten. Zum einen möchte ich mich erkundigen, inwiefern auch das bisher nicht von ihm erwähnte Collegium Pontificum diese Erkenntnis stützt, wie mich darüber hinaus als zweite Frage interessieren würde, welche Vorschläge das Collegium unterbreitet, unsere Schuld, von der du sprachst, zu sühnen.", erkundigte sich Dives, da ihm schien, dass ein Frevel an den Göttern stets nicht nur künftig vermieden sondern überdies selbstredend auch angemessen gesühnt werden musste. Anschließend ließ er eine größere Pause folgen.
"Zum vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich selbstredend ebenfalls einige Anmerkungen machen, beginnend damit, dass ich die Begrifflichkeit 'mois maiores' zu ersetzen anrege entweder durch 'mos maiorum' oder - da hier im Plural von den Sitten gesprochen wird - durch 'mores maiorum'.", leitete er anschließend zum Entwurf über. "Inhaltlich möchte ich sodann fragen, weshalb im ersten Absatz des ersten Paragraphen Sklavinnen und Freigelassene nicht aufgeführt sind. Gibt es dafür irgendeinen bestimmten Grund?", wunderte er sich durchaus, dass zwei Stände hier ausgenommen sein sollten und folglich insbesondere eine freigelassene Liberta bessergestellt sein sollte als eine freigeborene Römerin. "Ferner ist womöglich einigen von euch bekannt, dass ich selbst einst in der Provincia Asia groß wurde. Daher vermag ich durchaus zu wissen - und dieses Wissen im Folgenden gerne teilen zu können -, dass es im griechischen Osten durchaus üblich ist, dass Frauen in der Volksversammlung das Wort ergreifen und als Kommunalpolitiker auch selbst aktiv werden.", führte er aus. "Daraus selbstredend ergibt sich nun die Frage, inwiefern die Stabilität und öffentliche Ordnung insbesondere im griechischen Osten hier bedacht wurde.", stellte er sich gewiss nicht kategorisch dagegen, mahnte jedoch durchaus seine Bedenken.
"Meine nächste Nachfrage betrifft anschließend die equestrische Laufbahn.", kündigte der Iulier danach an. "Denn bekanntermaßen ist es nicht nur einzig der Censor", nutzte Dives unabhängig vom Abstimmungsergebnis seines früheren Änderungsantrags diese Bezeichnung für den Augustus, "der über die Erhebung in den Ordo Equester bestimmt, sondern überdies scheint mir, dass auch nahezu jeder ritterliche Posten traditionell einzig durch den Imperator vergeben wird. Meine Frage lautet daher, inwiefern diese Beschränkung in seiner Ernennungsfreiheit mit dem Princeps abgesprochen ist.", schien es dem Iulier durchaus wichtig, in Erfahrung zu bringen. Denn er würde gewiss kein Gesetz unterstützen, welches ohne Absprache mit diesem die Macht des Augustus zu beschneiden versuchte. Zu sehr begrüßte Dives, dass der Princeps bislang doch stets die Bedeutung des Senats herausgehoben hatte, als dass er nun dazu bereit wäre, diese Haltung des Aquiliers dadurch zu gefährden, dass man womöglich ohne seinen Segen seine Freiheiten einschränkte.
"Es scheint mir möglicherweise nur eine Formulierungsfrage zu sein, wie ich allerdings dennoch erwähnen möchte, dass mir der erste Absatz des zweiten Paragraphen ein wenig unklar erscheint. Denn der Absatz beginnt ganz allgemein mit 'einer Frau', bevor diese unspezifische Frau im zweiten Satz mit dem Wort 'sie' aufgegriffen wird. Zugleich endet dieser zweite Satz jedoch mit 'ihrer Herkunft als Römerin'.", zeigte Dives auf. "Soll es in diesem Absatz also einzig um Frauen römischer Herkunft gehen, so möchte ich anregen, dies bereits im ersten Teil des Absatzes deutlich zu machen. Sollte es hingegen um jedwede Frauen gehen, so scheint mir, dass man die 'Herkunft' nicht weiter spezifizieren und den Zusatz 'als Römerin' daher ersatzlos streichen sollte.", bot er zwei Möglichkeiten an, wie diese Unklarheit aus seiner Sicht aufgelöst werden könnte.
"Der direkt darauffolgende Absatz bereitet mir hingegen etwas größere Sorgen.", kündigte er an, hier nun ein größeres Problem zu haben als noch mit der Kleinigkeit des vorherigen Absatzes. "Denn ich betrachte mich zwar nicht als Rechtsexperten, war jedoch trotzdem bisher der Auffassung, dass wir in einer Zeit leben, in welcher die Ehe 'sine manu' längst zur Regel geworden ist, die Ehe 'cum manu' entsprechend dieser Tage eine eher seltene Ausnahme darstellt.", führte der Iulier aus. "Ich selbst habe eine kleine Tochter, die heute noch einige Jahre zu jung ist, um an ihre Verheiratung zu denken. Dennoch untersteht sie meiner Patria Potestas und wird selbstredend auch nach ihrer Hochzeit weiterhin meiner Patria Potestas unterstehen.", gab Dives ein persönliches Beispiel. "Selbstverständlich gilt in einer Ehe das Prinzip der 'reverentia mutua' - also das Prinzip des gegenseitigen Respekts -, was insbesondere das Verklagen des jeweils anderen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Praetors möglich macht. Gleichzeitig jedoch herrscht bekanntlich auch ein striktes Gütertrennungsprinzip und ein Verbot von Schenkungen zwischen den Ehegatten.", intendierte er aufzuzeigen, welche Grenzen einem Mann gegenüber seiner Frau traditionell durchaus gesetzt waren. "Daher möchte ich meine erheblichen Bedenken dagegen äußern, dem Ehemann ein gesetzliches Mitspracherecht an einer möglichen Standeserhebung seiner Ehefrau einzuräumen.", fasste er letztlich seinen Standpunkt zu diesem zweiten Absatz zusammen. Dass er als Vater hingegen wohl stets ein gewisses Mitspracherecht in den Belangen seiner Tochter hätte, hatte er bereits ausgeführt.
"Schließlich und schlussendlich scheint mir der dritte Paragraph an einigen Stellen ein wenig zu trivial - wie ich beispielsweise den ersten Absatz für derart selbstverständlich halte, dass er gewiss nicht Teil eines Gesetzestextes sein muss -, während ich andere Passagen hingegen als etwas zu schwammig empfinde. Insbesondere der vierte Absatz scheint mir hier nicht wesentlich konkreter zu sein als die Praeambel.", stellte er für sich fest. "Ich denke, wenn wir gesetzlich festschreiben wollen, dass die alten Werte und Sitten der Ahnen gelten, dann sollten wir diese Sitten und Werte auch konkret benennen.", argumentierte Dives und blickte anschließend kurz auf die Tabula in seinen Händen. Hatte noch etwas vergessen? "Ach, und einen letzten Stichpunkt habe ich mir noch gemacht. Mit fehlt in diesem Entwurf - möglicherweise im Rahmen des vierten Paragraphen - noch eine Feststellung wie beispielsweise nachfolgende. 'Der Frau eines Senators oder seinen Kindern ist derselbe Respekt entgegenzubringen wie dem Senator selbst. Dasselbe gilt für den Ordo Decurionum und Equester.' Denn dies würde nicht nur die Stellung des Mannes als Familienoberhaupt betonen, sondern überdies auch seine Pflicht herausstreichen, für den Schutz der eigenen Ehefrau und Kinder einzutreten.", nutzte er diesen Satz als aus seiner Sicht durchaus passendes Schlusswort zu seiner ersten Respons auf die claudische Rede und den zugehörigen Gesetzentwurf.