Auf dem heimischen Schreibtisch des iulischen Quaestoriers begannen sich die potenziellen und konkreten Ideen bereits ein wenig zu sammeln, sodass es wohl oder übel an der Zeit war, nun wenigstens letztere - die konkreten Ideen - allmählich und Schritt für Schritt mit den anderen Senatoren zu teilen - von der Öffnung der curulischen Aedilität für auch plebeische Senatoren, über seinen mutmaßlich weit weniger zur Kontroverse einladenden Antrag des heutigen Tages, bis hin zu den aktuell etwa zweieinhalb weiteren Änderungsanträgen, welche der Senator bereits still in seiner Hinterhand hielt.
"Patres Conscripti!", begann Dives also, nachdem der flavische Consul ihm das Wort erteilt und er sodann mit dankendem Nicken die Senats-Bühne für sich in Beschlag genommen hatte, seine Rede mit den zu diesem Zweck wohl meistgewählten Worten und einer gewohntermaßen etwas ausladenderen Geste, um sich die gewünschte Aufmerksamkeit zu verschaffen.
"Ich möchte heute sprechen über ein Thema und einen Begriff, der alle - jeden Einzelnen hier im Saal" mit Ausnahme vielleicht einzig etwaig anwesender Beisitzer, welche Dives an dieser Stelle jedoch zu vernachlässigen bereit war, "- etwas angeht. Ich möchte darüber sprechen und die Frage in den Raum stellen: Wer sind wir eigentlich? Was sind wir eigentlich? Was ist eigentlich ein Senator?", stellte der Iulier in parallelem Satzbau drei rhetorische Fragen, von denen selbstredend am Ende nur die letztere wirklich entscheidend war. Bevor er fortfuhr, ging der Vortragende ein paar wenige Schritte. "Dieser Frage ein wenig näher zu kommen, werde ich im Folgenden meine Rede zweiteilen und will versuchen, zunächst eine Abgrenzung des Begriffs nach oben vorzunehmen, bevor ich mich näher mit seiner Abgrenzung nach unten befassen werde.", führte er aus und versprach damit wohl einen letztlich eher langweiligen Vortrag.
"Senator Petilius!", bezog der Quaestorier folglich also stante pede sein Publikum mit ein, damit es der Thematik zum Trotz bei der Sache blieb. "Als erfahrenes Mitglied dieses Senats sag mir, was ist deine Meinung dazu? Was denkst du als Senator, wie du dich nach oben abgrenzt von einem sogenannten 'Vollsenator'?", ließ Dives dem Angesprochenen einen kurzen Augenblick, bevor er weiter bohrte. "Oder bist du gar selbst ein sogenannter 'Vollsenator'? Ich jenem Fall bitte ich dich selbstredend um Entschuldigung, möchte dich indes dann jedoch umgekehrt fragen, was du als sogenannter 'Vollsenator' denkst, das dich von einem zweifellos nur 'einfachen' Senator wie mich unterscheidet. Kannst du mir das sagen?", ließ der Iulier seinen betagten Mitsenator abermals kurz schmoren. "Oder mag vielleicht jemand dem ehrenwerten Petilius zur Seite springen?", sah er sich hernach kurz um, ohne allerdings wirklich jemandem die Möglichkeit zur Unterbrechung seiner Rede zu geben. "Nein? - Nun, so möchte ich dann also an dieser Stelle einmal aushelfen und sagen, dass auch mir kein Unterschied in den Sinn kommen will zwischen einem Senator und einem sogenannten 'Vollsenator'.", gab der Redner unumwunden zu. "Und dabei habe ich mich - anders als der damit von mir überfahrene Petilius - noch im Vorfeld sogar mit dieser Thematik auseinandergesetzt.", bemerkte der Quaestorier letztlich mit einem schmalen Lächeln und ließ eine Zäsur folgen.
"Patres Conscripti. Mit diesen alten und traditionsreichen Worten habe ich meine Rede auch heute wieder begonnen. Und allein diese Worte schon legen auch heute noch nahe, dass nicht jeder Senator dem anderen gleicht. In einer der letzten Sitzungen gab es eine Debatte über die Rechte patrizischer und die Rechte plebeischer Senatoren hinsichtlich der Zulassung zur curulischen Aedilität. Und ebenfalls nicht vergessen möchte die Tatsache, dass in diesem hohen Senat ihrem Rang nach Consulare und Praetorier, Aedilicier und Quaestorier sitzen.", erklärte Dives einmal mehr in einer bewusst dreiteiligen Aufzählung. "Ich möchte also sagen, dass ich weiß und keinesfalls bestreite, dass dieser Senat ein sehr differenzierter ist, in welchem bei Weitem nicht jedes Mitglied zwangsläufig jedem anderen auch nur entfernt gleicht. Jedoch plädiere ich andererseits auch dafür, das Capitolium in der Stadt zu lassen und nicht durch unsinnige Kunstbegriffe - wie jenen des sogenannten 'Vollsenators' - sowohl die Verständlichkeit unserer Gesetze negativ zu beeinflussen, als auch den Eindruck zu erwecken, wir würden in diesem Senat zu den bestehenden und zweifellos gut begründeten Differenzierungen noch künstlich irgendwelche Abgrenzungen schaffen wollen, die weder einen anständigen Grund noch überhaupt einen Inhalt haben.", zeigte sich der Redner unzufrieden.
"Denn was sollte mich als zweifellos 'einfachen' Senator von einem sogenannten 'Vollsenator' unterscheiden? Ich habe, wie abseits der Beisitzer jeder andere hier, einen regulären Sitz in dieser Curia. Ich habe, wie abseits der Beisitzer jeder andere hier, eine Stimme bei jedweden Abstimmungen des Senats. Und ich kann, wie abseits der Beisitzer jeder andere hier, auch stets über eine Wortmeldung an jedweder Diskussion dieses heiligen Rats mich beteiligen oder gar, wie ich es heute und jetzt in diesem Augenblick tue, mir vom hohen Consul das Wort erteilen lassen, eine eigene Diskussion hier überhaupt erst anzustoßen.", ließ der Iulier eine kurze Kunstpause. "Ich möchte also am Ende dieses ersten Teil dazu aufrufen, jeglichen 'Vollsenator' aus unseren Gesetzen zu streichen und zu ersetzen schlicht durch einen Senator. - Das ist verständlicher. Das ist weniger irreführend. Das reißt eine differenzierende Schranke ein, von der niemand weiß, worauf sie einerseits fußt oder an welcher Stelle sie andererseits unter all uns Senatoren überhaupt zu finden ist.", beendete der Quaestorier also den ersten Part seiner Rede und machte eine etwas größere Zäsur, seine Mitsenatoren auf den folgenden Bruch bereits einzustellen.
"Damit nun also möchte ich dazu übergehen, mich der unteren Abgrenzung der Begrifflichkeit des Senators zuzuwenden. Diese, so ist sicherlich einleuchtend, wird dabei _nicht_ gezogen durch die etwaigen Beisitzer dieses Senats. Denn stets doch ist der Beisitz verbunden mit entweder einem Amt - wie dem eines Quaestors oder höchsten Praefectus des Reiches - oder aber verbunden mit einer besonderen gesetzlichen Verfügung - wie im Falle unseres erhabenen Princeps Aquilius Severus Augustus.", führte Dives aus. "Mit anderen Worten steht und fällt das Recht zum Beisitz mit den genannten Voraussetzungen und ist also - anders als die Senatorenwürde - selten von unbegrenzter Dauer... im Gegensatz zur bloßen Mitgliedschaft im Ordo Senatorius, wie sie auch unsere jungen Söhne und Töchter und Ehefrauen genießen." Der Iulier ließ eine Zäsur, damit auch seine Zuhörer den Schritt weg von den Beisitzern und hin zu den bloßen Mitgliedern des Ordo Senatorius - die insbesondere also über keinen Sitz und keine Stimme im Senat verfügten, da sie andernfalls keine bloßen Mitglieder des Ordo Senatorius, indes zugleich auch selbst Senatoren wären - nachvollziehen und mitgehen konnten.
"Und während ich mich eben im Falle des sogenannten 'Vollsenators' noch gegen inhaltsleere, künstliche und damit vollkommen unsinnige Differenzierungen aussprach, sehe ich es hier sehr wohl begründet, genau zu differenzieren.", erklärte der Vortragende und schaute sodann etwas enttäuscht drein. "Doch wo noch an der einen Stelle eine Überdifferenzierung unserer Gesetze steht, musste ich ausgerechnet an dieser Stelle nun feststellen, dass die gesetzliche Differenzierung hier nur überaus ungenau ist und insbesondere an zwei Stellen eindeutig der Verbesserung bedarf.", kündigte Dives an und ließ eine kleine Zäsur. "Ich zitiere den Paragraphen 16 Absatz 3 des Codex Universalis. 'Senatoren haben zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme - in den Ordo Senatorius - mindestens zwei Grundstücke in eigenem Besitz vorzuweisen', steht dort geschrieben." Kurz schwieg er, sein Zitat wirken zu lassen, bevor er fortfuhr. "Der praktizierte Usus, so möchte ich behaupten, ist indes der, dass jeder Senator zum Zeitpunkt seiner Aufnahme - in den Senat - mindestens zwei Grundstücke vorzuweisen hat - und das meines Erachtens nach auch vor allem in seinem Eigentum, möchte ich meinen.", ging er auf den ersten Punkt ein, bevor er anschließend auf den zweiten der beiden Punkte zu sprechen kam.
"Ferner zitiere ich den Absatz 5 desselben Paragraphen. 'Standesabzeichen der Senatoren sind der Senatorenring, der Latus Clavus und spezielle rote Schuhe mit einer Sichel als Schmuck', heißt es dort." Wieder gab der Redner seinen Zuhörern einen kurzen Moment, den zitierten Satz aufzunehmen. "Dazu möchte ich sagen, dass mir persönlich im Rahmen meiner Erhebung in den Ordo Senatorius das Tragen aller Standesabzeichen der Senatoren zugestanden und erlaubt wurde. Dabei möchte ich vor allem diese eine Frage euch stellen: Mit welchem Recht sollte ein bloßes Mitglied des Ordo Senatorius, ein Nicht-Senator, einen Ring tragen dürfen, der bereits namentlich als Senatorenring und nicht etwa 'Nicht-Senatoren-Ring' deutlich macht, dass er ein Standesabzeichen ist eigentlich eines Senators und nicht etwa eines Nicht-Senators, der lediglich ein Teil des hohen Ordo Senatorius ist?", stellte der Iulier in den Raum, bevor er schlussendlich noch einmal beide Teile seiner Rede aufgriff und daraus ableitend letztlich seine Änderungsanträge formulierte:
Codex Universalis
§ 7 Consultum Senatus
5) Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates.
6.1) Der Senat ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vollsenatoren anwesend sind.
Eine Anhörung zu einem Consultum Senatus können alle Vollsenatoren, der Imperator Caesar Augustus und der Tribunus Plebis einbringen.
in: Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Senatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates.
Der Senat ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Senatoren anwesend sind.
Eine Anhörung zu einem Consultum Senatus können alle Senatoren, der Imperator Caesar Augustus und die Tribuni Plebis einbringen.
Codex Iuridicialis
§ 42 Appellatio
2) Gegen ein ordentliches Gericht oder sein Urteil kann vom Angeklagten oder Kläger an den Senat appelliert werden, wenn der Angeklagte selbst Vollsenator ist. [...]
in: Gegen ein ordentliches Gericht oder sein Urteil kann vom Angeklagten oder Kläger an den Senat appelliert werden, wenn der Angeklagte selbst Senator ist. [...]
Codex Universalis
§ 16 Ordo Senatorius
3) Senatoren haben zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in den Ordo Senatorius mindestens zwei Grundstücke in eigenem Besitz vorzuweisen.
5) Standesabzeichen der Senatoren sind der Senatorenring, der Latus Clavus und spezielle rote Schuhe mit einer Sichel als Schmuck.
in: Senatoren haben zum Zeitpunkt ihrer Berufung in den Senat mindestens zwei Grundstücke in ihrem Eigentum vorzuweisen.
Standesabzeichen der Mitglieder des Ordo Senatorius sind der Latus Clavus und spezielle rote Schuhe mit einer Sichel als Schmuck. Zu den Standesabzeichen der Senatoren zählt zudem der Senatorenring.
"Überdies, wie der ehrenwerte und geschätzte Consul Flavius in seiner Ankündigung meiner Rede eingangs vermutlich bereits leicht anklingen lassen wollte, lässt sich gewiss auch darüber debattieren, inwieweit einige Abschnitte des Paragraphen 16 'Ordo Senatorius' nicht eigentlich viel eher in den von mir bisher nicht weiter thematisierten Paragraphen 10 'Senat' gehören.", kommentierte Dives schlussendlich noch den auf die Zahl betroffener Paragraphen bezogenen flavischen Randsatz 'und allfällig einige andere mehr', welcher dem Iulier selbstredend nicht entgangen war. "Einer solchen Debatte, obgleich ich mich nicht explizit auf diesen Punkt vorbereitet habe, stünde ich in jedem Falle aber dennoch überaus offen und aufgeschlossen gegenüber, falls es im Interesse der heute Anwesenden liegt, auch dies im Rahmen dieser Diskussionsthematik zu debattieren." Der Quaestorier nickte bekräftigend, bevor er seinen Redebeitrag kurz und knapp beendete. "Vielen Dank."