Interessiert nahm Dives auf, dass sein Gegenüber also nicht nur klientele Bande zu den Aeliern besaß, da der Consular Aelius Quarto sein Patron war, sondern darüber hinaus auch derartige Bande zu den Iuniern unterhielt, da er einen der letzteren zu seinen Klienten zählte. Der Iulier nickte bedächtig.
"Nun, du wirst verstehen, dass ich mich in meiner aktuellen Situation kaum dazu befähigt sehe, dir eine Prognose den Ausgang jenes Falls betreffend abzugeben.", lächelte er entschuldigend und erinnerte sich an die Worte seines Cousins darüber, was der Princeps angeblich von diesem Fall hielt. Doch hütete sich Dives hier selbstredend davor, derlei unbedacht einfach so weiterzugeben und Crassus am Ende damit womöglich noch einigen Ärger zu verursachen! "Allerdings hilft es dir und deinem Ansinnen eventuell ja auch schon, wenn dir dir einfach erzähle, was ich bisher weiß, und dir aufzeige, welche Schlüsse sich damit aus meiner bescheidenden Sicht ergeben.", kündigte er an, da ihm nicht zuletzt nur allzu bewusst war, dass er gerade diesen Decimer als Consul, als Faustus' Vater und als Senator, den er bereits doppelt versetzt hatte, jetzt nicht schon wieder enttäuschen durfte! Denn unabhängig davon, was der Decimus zuvor gesagt hatte, war sich Dives noch immer absolut sicher, dass er seinen Gegenüber mit seinem Verhalten enttäuscht oder ihn vielleicht gar schlimmer noch vor den Kopf gestoßen hatte.
"Wie gesagt, habe ich mich zunächst an die Administratio Imperatoris gewandt mit diesem Fall, da die Beschlagnahmung bekanntlich auf Befehl des damaligen Praefectus Urbi Vescularius, dem späteren Usurpator, erfolgte. In der Folge wurde ich damit betraut den Fall mithilfe eines Praetors zu prüfen und entsprechend des Ergebnisses dann das Erbverfahren einzuleiten oder eben nicht.", stellte er noch einmal ausführlich dar und hoffte, dass dieses Vorgehen auch nach Ansicht des Consuls... wie sagte er gleich? vollends nach Vorschrift abgelaufen war. Den Part mit dem Praetor sparte er sich an dieser Stelle zu wiederholen und fuhr stattdessen mit dem eigentlich Fall fort:
"Aus meiner Sicht stellt sich die Angelegenheit vergleichsweise eindeutig dar: Der Aelius hat wohl kurz vor seinem Tod einen Brief an den Vescularius gesandt und ihn darin beleidigt. Daraufhin sandte der Vescularius eine bewaffete Truppe aus, um den Aelius der üblen Nachrede beschuldigt festzunehmen und seine Vermögenswerte zu beschlagnahmen. Der Aelius wurde jedoch nicht mehr lebend, sondern bereits nurmehr tot aufgefunden, das ehemalige Vermögen des Eques wurde dennoch konfisziert. Soweit das, was ich weiß.", erklärte er und machte eine kleine Kunstpause. "Ansatzpunkte, die FÜR eine Verteilung des aelischen Nachlasses sprechen und die ich auch dem Praetor bereits so dargestellt habe, sind aus meiner Sicht unter anderem folgende: Es ist nicht ganz klar und eindeutig, wann genau der Aelius starb. Sollte er allerdings bereits tot gewesen sein zu dem Zeitpunkt, da Haft- und Beschlagnahmungsbefehl gegen ihn ausgestellt wurden, so müsste festgestellt werden, dass das konfiszierte Vermögen keinesfalls jenes des Aelius mehr war, sondern das der rechtmäßigen Erben. Denn wie man einen Toten nicht bestehlen kann, so kann man auch 'sein' Vermögen ja wohl kaum beschlagnahmen. Schon damit lässt sich folglich argumentieren, dass im Zweifelsfall zugunsten des Verblichenen und damit zugunsten seiner Erben entschieden werden sollte.", legte Dives dar.
"Ferner sind aber auch den Beschlagnahmungsgrund betreffend einige Dinge festzustellen: So liegt meinen Informationen zufolge keine förmliche Anzeige gegen den Aelius vor. Das führt mich unter anderem zu der Frage, mit welchem Recht die Staatsgewalt vertreten durch den Praefectus Urbi einfach Verhaftungen unternimmt und Vermögenskonfiszierungen durchführt... Etwa mit dem gleichen Recht, mit dem der Praefectus Urbi sein Amt bereits zum damaligen Zeitpunkt weit länger als ein Jahr ausfüllte und damit weit länger, als es uns die Sitten und Traditionen unser Väter und Vorväter gebieten?" Damit gedachte der Iulier den Fallgegner bewusst zwischen den Zeilen in ein schlechtes Licht zu rücken - und würde das auch jederzeit vor einem Gericht so tun. "Das Ganze lässt sich dann natürlich auch noch weiter führen: Denn wenn es bis heute keine förmliche Anzeige auf üble Nachrede gegen den Aelius gab, wer sollte das nach all der verstrichenen Zeit nun noch nachholen? Wohlbemerkt ist es schließlich äußerst zweifelhaft, dass es sich hier um ein Schwerverbrechen handelte, bei dem es keine gesetzlichen Verjährungsfristen gibt." Im Prinzip ließ sich dem Vescularius hier von Seiten der Erben fast schon Amtsmissbrauch vorwerfen, wie sich das in den Augen des Iuliers darstellte! "Und nicht zuletzt - und das ist zugleich mein stichhaltigster Punkt - ist der Vorwurf übler Nachrede aus meiner Sicht absolut haltlos, wie damit in der Folge natürlich auch die derartig begründete Beschlagnahmung des Vermögens haltlos wäre. So werde ich dir sicher nicht ausführen müssen, dass eine üble Nachrede mindestens dreier Personen bedarf. Im Gesetz heißt es schließlich: 'Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet.' Im Gegensatz dazu haben wir hier allerdings nur den vermeintlichen Tatsachenbehaupter Aelius und das Opfer, den sogenannten 'anderen', Vescularius. Es fehlt derjenige weitere, gegenüber dem diese Tatsachen behauptet werden, was im Klartext heißt, dass es sich hier maximal um eine Beleidigung handelt." End of Story und damit Zeit für den letzten Schluss:
"Und ohne richterliches Urteil eines unbefangenen Gerichts ein Vermögen aufgrund einer falschen Anschuldigung zu beschlagnahmen, noch dazu mit staatlichen Truppen, wo es ohne förmliche Anzeige keinerlei staatliches Interesse an überhaupt diesem ganzen Fall gab - ich wage beinahe zu behaupten, dass nicht nur die Beschlagnahmung selbst absolutes Unrecht war, sondern sich darüber hinaus der Vescularius selbst starfbar gemacht haben könnte. Bei einem Missbrauch der Amtsgewalt der Schwere, dass man sie mit über 6 Monaten Haft - denn 5 bis 7 Monate sieht das Gesetz hier potenziell vor - bestrafen müsste, hätte sich der Usurpator sogar eines Schwerverbrechens schuldig gemacht, das man entsprechend aufgrund keiner Verjährungsfristen noch heute sicherlich vor Gericht bringen könnte..." Was wohl der Consul nun dazu sagte?