Original von Marcus Vinicius Hungaricus
Nächster Punkt: die Übergangsregelung, nämlich was machen mit jenen, die schon Ämter im CH innehatten, aber noch keine Senatoren sind? Nach der neuen Regelung sollten ja die gewesenen Ädile und Vts schon Senatoren sein, sonst hätten sie ja gar nicht dürfen... wie auch immer, alles nach der Reihe:
Für jene, die Quästor waren: Diese haben zwei Möglichkeiten: entweder das Vigintivirat nachholen (von mir persönlich preferiert) oder die Quästur nochmal machen. Wenn sie bisher noch nicht im Ordo Senatorius waren: jetzt sind sie es.
Für jene, die Ädil/VT waren und noch keine Senatoren sind: Nein, die kommen nicht in den Senat, zumindest nicht automatisch. Die müssen wie bisher warten, bis der Kaiser sie zum Senator erhebt, sind aber auch im Ordo Senatorius, wenn sie es bisher noch nicht waren.
Nächster Punkt: die Zwangspause. Bisher hatten wir diese ja nur zwischen Aedil/VT und der Prätur. Historisch war es hingegen so, daß man nie mehrere Ämter aufeinander bekleiden durfte, was man ja auch gut mit dem geforderten Mindestalter geregelt hatte. Bei uns im IR ist es hingegen so eine Sache mit dem Altern der IDs. Wie auch immer, wir waren diesbezüglich verschiedener Meinung und wollten daher mal eure Meinungen dazu hören. Eine Möglichkeit wäre, die Pausen einzuführen mit dem Recht des Kaisers, diese im Einzelfall zu erlassen.
Gut... ich denke, das wars so im großen und ganzen und ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Jetzt seid ihr dran.