Beiträge von Gaius Prudentius Commodus

    "Salve Decima Pulchra." sagte Commodus, nachdem er aufgeblickt und sie erkannt hatte. "Ich habe dich bereits erwartet, bitte, nimm Platz." Er deutete auf einen der Sessel vor seinem Tisch.


    Er wühlte ein wenig auf seinem Schreibtisch und fand die Papyri, die er schon bei ihrer ersten Begegnung hatte holen lassen. Er sortierte eines davon aus und betrachtete die übrigen drei.


    "Als du würdest eher Misenum empfehlen? Gut. Dann nehmen wir Misenum."


    Wieder sortierte er eines der Papyri aus. Ein weiterer Blick auf die beiden verbleibenden Papyri, dann reichte er diese an die junge Dame.

    Sim-Off:

    PN


    "Das hier sind die Informationen, die ich über zwei geeignete Güter in Misenum habe. Schau dir die Informationen an und fahre gegebenenfalls nach Misenum um sie dir anzusehen." sagte er.

    Und auch an diesem Tag öffnete der freundliche Ianitor ihr die Tür.


    Salve. Er erkannte die junge Dame wieder und sagte dann:Der Senator erwartet dich bereits. Bitte folge mir.


    Der Ianitor liess sie hinein und schloss hinter ihr die Tür. Dann führte er sie durch das Haus zum Arbeitszimmer des Senators. Bitte. sagte er, deutete auf die Tür und überliess sie dann ihrem Glück mit der Tür.

    Der Scriba, den Commodus losgeschickt hatte, kehrte einige Zeit später zurück und übergab Commodus eine Schriftrolle, die das aktuelle Lex Mercatus enthielt.


    Codex Universalis
    Anhang des Codex Universalis
    Pars Secunda - Lex Mercatus


    § 1 Umlaufverbot
    Es ist verboten, Lebensmittel und Getränke in Verkehr zu bringen, die gesundheitsschädlich, verdorben, unreif, nachgemacht, verfälscht sind.


    § 2 Ausschluss von Unwissen
    Der Besitzer eines Verkaufsstandes oder einer Schänke hat seine Waren nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Er darf sich aufgrund seiner Qualifikation nicht darauf berufen, daß ihm die Minderwertigkeit einer Ware nicht bewußt war.


    § 3 Betriebe
    (1) Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen darf nur durch behördlich genehmigte Betriebe geschehen.
    (2) Ausnahmen bilden Waren, die bei Aufgabe eines Betriebes noch auf Lager sind und weiterhin verkauft werden dürfen.
    (3) Die Gründung und das Führen eines Betriebes ist Sklaven untersagt. Mitglieder des Exercitus Romanus und des Cultus Deorum dürfen nur dann einen Betrieb führen, sofern ihr persönlicher Status zumindest der eines Ritters ist.
    (4) Jeder Person ist es erlaubt, maximal vier Betriebe zu erhalten. Davon dürfen maximal 2 Betriebe der gleichen Branche sein.
    (5) Senatoren, Mitgliedern des Ordo Senatorius und Patriziern ist es verboten, andere Betriebe zu besitzen als solche, welche der Produktion landwirtschaftlicher Güter und deren Weiterverarbeitung dienen.


    § 4 Preisliche Regelungen
    (1) Die staatliche Preisempfehlung ist nicht bindend.
    (2) Der Staat darf Produkte genau zum empfohlenen Preis anbieten, wenn der Marktpreis aller Angebote dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt. D.h. bei einer Preisempfehlung von 1 Sz liegt eine Abweichung vor, wenn nur für über 1.5 Sz angeboten wird.
    Dies soll sowohl die Inflationsgefahr eindämmen als auch die Bildung von Kartellen und die Ausnutzung von Monopolstellungen verhindern.
    Der Staat kann von dieser Maßnahme absehen, wenn der hohe Preis durch hohe Herstellungskosten aufgrund hoher Rohstoffpreise gerechtfertigt ist.
    Sobald der Grund der Intervention entfällt ist die Maßnahme einzustellen.
    (3) Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.
    Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur eine Woche gilt und die Maßnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird.


    § 5 Finanzierung durch Factiones
    aufgehoben


    § 6 Unlauterer Wettbewerb
    (1) Es ist nicht erlaubt, Werbung in einer Weise zu machen, in der Betriebe von Konkurrenten in einem schlechten Licht dargestellt werden.


    § 7 Strafen
    (1) Das Strafmaß ist nach der Schwere des Verstosses und nach Anzahl der bisherigen Verstöße gestaffelt ein Anteil am Vermögen der Person oder Factio:


    Ist der Schuldige nicht in der Lage, die Geldstrafe zu bezahlen, werden alternativ für den 1. Verstoß eine Woche, für den 2. Verstoß zwei Wochen und für den 3. Verstoß vier Wochen Haftstrafe angesetzt.
    (2) Sollte der Geahndete auch nach dem dritten Verstoß nicht den Bestimmungen des Gesetzes Folge leisten, ist ihm die Genehmigung für diesen Betrieb zu entziehen. Der Genehmigungsentzug beschränkt sich auf den betroffenen Wirtschaftszweig, nicht auf alle. Wurde außerhalb eines Betriebes gegen die die Vorschriften verstoßen, bringt der dritte Verstoß eine Erhöhung des Strafbetrages um 5 Prozentpunkte mit sich oder alternativ 1 Woche Gefängnisstrafe.
    (3) Für die Bemessungsgrundlage der Strafe wird das Umlaufvermögen der Person herangezogen. Dazu zählen Barvermögen und Waren auf Lager. Bemessungsgrundlage ist der durchschnittliche Wert des Umlaufvermögens am aktuellen Tag, 5 Tage davor und 10 Tage davor.
    (4) Gegen verhängte Strafzahlungen kann beim Consul Einspruch eingelegt werden. Die Zahlung wird dann bis zu seiner Entscheidung ausgesetzt.


    § 8 Weitere Konsequenzen und Regelungen
    (1) Die Ahndungen werden in einer Akte vermerkt. Zuständig für die Überwachung des Gesetzes und der nötigen Aktenvermerke sind die Cohortes Urbanae und die Aedilen.
    (2) Sollte der erste Verstoß länger zurückliegen als 2 Monate, ist dieser Vermerk aus den Akten zu löschen und bei einem neuerlichen Verstoß diesen so zu ahnden, als wäre letzteres der erste Verstoß. Dieselbige ist auch dann durchzuführen, sollten 2 Verstöße begangen worden sein und der zweite Verstoß länger zurückliegen als 6 Monate, so sind bei einem neuerlichen Verstoß die beiden vorigen zu löschen und der neuerliche Verstoß so zu ahnden, als wäre dieser der erste.
    (3) Sollte ein dritter Verstoß in den Akten vermerkt sein, gilt keine Verjährungsfrist.
    (4) Die Strafen werden durch Aushang und in der Acta Diurna veröffentlicht.


    Er entrollte die Rolle und begann das darauf geschriebene zu lesen.

    "Es wird sich zeigen." sagte er. Einer seiner Scribae erinnerte ihn vorsichtig an einen dringenden Termin und Commodus nickte.


    "Tiberius, ich muss dich leider verlassen, denn es stehen heute noch einige Peregrini, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, auf meinem Terminkalender."

    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    [...]


    Sim-Off:

    Ich würde sagen, wir kommen dann mit dem Essen auch langsam mal zum Ende. Schliesslich wird Lucianus in den nächsten Tagen ja sowieso Italien verlassen und auch die restlichen Gäste scheinen derzeit net ganz so kommunikativ zu sein. ;)


    Das Essen neigte sich, mit voranschreiten des Abends auch langsam dem Ende zu. In der Culina wurden bereits die Töpfe geschrubbt und bereits vor längerer Zeit hatte ein gewissenhafter Sklave damit begonnen im gesamten Haus die Öllampen zu entzünden.


    Commodus hatte den Abend bis hierher sehr genossen und war erfreut über die doch recht positive Atmosphäre, auch wenn ihm seine Gäste ein wenig unkommunikativ und zum Teil abwesend vorgekommen waren. Doch mittlerweile war die Zeit gekommen die Gäste langsam in Richtung Tür zu jagen, auch wenn dies sehr behutsam und langsam geschah, schliesslich wollten gerade die Egos der Consulare und ihrer Frauen gestreichelt, umhegt und umsorgt werden.
    Als dann die Gäste durch die Porta hinausbefördert worden waren, was durchaus seine Zeit gedauert hatte, konnte Commodus sich endlich zurückziehen und sich auf den kommenden Tag vorbereiten.

    Commodus nickte zufrieden. "Gut, dann reden wir noch kurz über deine Bezahlung. Für den Anfang würde ich dir 40 Sesterzen die Woche zahlen. Zusätzlich hast du auf dem Landgut natürlich eine Unterkunft und die Nahrungsversorgung wird auch gesichert sein." sagte er und überlegte kurz, ob er etwas vergessen hatte. "Für deinen ersten Auftrag, die Suche nach dem geeigneten Gut werde ich natürlich anfallende Reisekosten und ähnliches auch bezahlen."


    "Sind wir uns also einig?" fragte er.

    "Das ist sicherlich etwas, das für Misenum spricht." sagte er nickend. "Allerdings hängt es natürlich auch noch davon ab, ob man dort ein Stück Land bekommt, dass einigermassen erschwinglich und trotzdem nicht unfruchtbar oder winzig ist."

    "Das klingt wirklich gut. Allerdings hänge ich mit meiner Entscheidung noch zwischen Misenum und Mantua fest. Beides sind durchaus reizvolle Orte." sagte er und hatte seine Entscheidung eigentlich schon so gut wie getroffen.


    "An manchen Tagen würde ich alle Privilegien die ich hier geniesse dafür eintauschen einen ruhigen Lebensabend in Alexandria zu verbringen." sagte er und deutete auf seine Begleiter, die ihm dort sicherlich nicht fehlen würden.

    "Misenum? Ein wirklich schöner Ort. Ich spiele selbst auch mit dem Gedanken mir dort ein wenig Land zu kaufen." sagte er und erinnerte sich daran diesen Plan endlich weiter voranzutreiben.


    "Aegyptus ist eine wundervolle Provinz. Ich verbrachte viele Jahre dort und sehne mich noch heute nach diesem wundervollen Ort. Leider ist es mir ja mittlerweile nicht mehr vergönnt dort hin zu reisen." So wie er in Zukunft vermutlich sowieso nicht mehr sehr häufig reisen würde.

    "Mittlerweile. Früher lebte ich an den verschiedensten Orten des Imperiums. Achaia, Aegypten, Hispania, und an ich weiss nicht an wie vielen anderen Orten." sagte er. Commodus hatte sein Leben definitiv gut genutzt und hatte Mitleid für all jene, die Rom niemals verlassen hatten.


    "Und was ist mit dir Tiberius, hast du schon viel mehr vom Imperium gesehen als diese riesige Stadt und ihr Umland?"

    "Ich habe Rom recht jung den Rücken zugewandt und habe danach eher selten ganze Jahre hier verbracht." sagte er lächelnd und hatte das Gefühl, dass der junge Mann, dessen Name ihm zum Verrecken nicht einfallen wollte, ihm nicht so recht glauben wollte.


    Einer der Sklaven, seines Zeichens Nomenclator, bemerkte Commodus Unsicherheit und flüsterte ihm, nachdem er sich langsam genähert hatte, den Namen seines Gegenübers zu.