Beiträge von Decius Germanicus Corvus

    “Die Legio XXII hat momentan nicht ihre Sollstärke, es sind also einige Stellen unbesetzt, so auch bei der Legionsreiterei.
    Wenn du zu den Reitern willst, dann musst du natürlich reiten können. Außerdem muss ein Kavallerist auf ein trabendes Pferd aufspringen und ebenso wieder abspringen können. Er muss zu Pferd kämpfen lernen.
    Siehst du dich dazu in der Lage?“

    Der Praefectus Legionis hörte sich die Schilderungen des Patriziers an. Er kam aus einer namenhaften Familie, hatte einen Vetter der Senator und Militärtribun bei der I. Legion war und besaß damit sehr gute Verbindungen. Außerdem wurde er von seinem Vetter empfohlen.


    Dann fragte er: “Hast du dir bereits überlegt in welchem Teil der Legion du dienen willst?“
    Corvus wusste, dass es in der Aristokratie, vor allem aber im Kreise der wenigen verbliebenen römischen Patrizier als üblich galt bei der Kavallerie zu dienen, obwohl das Hauptaugenmerk im römischen Heer allgemein der Infanterie galt.

    Germanicus Corvus nahm das Schreiben und las es. Dann nickte er dem Centurio zu und verdeutlichte ihm damit, dass es richtig gewesen war den Mann zu ihm zu führen.


    Diesen nahm er anschließend in Augenschein und sprach ihn an:
    “Salve! Mein Name ist Decius Germanicus Corvus. Ich bin der Legatus Legionis der Legio XXII Deiotariana und zugleich als Praefectus Alexandriae et Aegypti Statthalter dieser Provinz.
    Dein vollständiger Name leutet Gaius Tiberius Rufinus nehme ich an? Du bist ein Patrizier aus dem Geschlecht der Tiberier?“

    Ich habe eben eine legale Droge konsumiert (vorsicht, Kinder, nicht nachmachen) und hatte dabei eine reichlich absurde Idee, ergänzend zu meinem eben gemachten Vorschlag: Opium nicht nur als Rohstoff für Theriak, sondern außerdem doch als konsumierbare Ware, die aber eine NEGATIVE Wirkung auf den Lebensmittelbalken hat. Das wäre doch ein aktiver und lehrreicher Beitrag zum Anti-Drogen-Kampf. ;)

    @ Hungi: Natürlich warst Du mit Hausjurist gemeint. :)


    Was wäre, wenn wir Optium als Grundprodukt anbieten würden, wie z. B. Getreide, Eisen oder rohes Fleisch. In seiner apotheca könnte es dann ein apothecarius unter Zugabe der Ware Küchengewürze zu Theriak weiter verarbeiten. Erst das wäre dann ein konsumierbares Endprodukt. Theriak stünde dann praktisch stellvertretend für Medizin überhaupt. Dadurch würde dann doch der medizinische Aspekt des Opiums in unserer antiken Fantasiewelt ausreichend betont werden, oder was denkst Du?



    @ Ioshua Hraluch: Natürlich wäre es ziemlich absurd, wenn uns jemand wegen so etwas ernsthaft rechtliche Probleme machen würde. Aber in unserer heutigen, manchmal sehr hysterischen Zeit kann ich mir Vorstellen, dass gerade die Kombination Drogen und Jugendschutz und dazu noch das Schlagwort Internet zu solchen, auch in meinen Augen, übertriebenen Reaktionen führen könnte. Wir müssen auch solche Fragen zumindest erörtern, wollen wir unnötige Probleme vermeiden.

    Es wäre vor allem auch interessanter als wenn es nur Opiumkonsumenten in Alexandria gäbe, die sich das Zeug dort dann und wann kaufen können, sich anschließend daran berauschen und das war es dann. Ob der Opiumhandel ein schmutziges Geschäft wäre, na, dass liegt dann doch im Auge des Betrachters. In der Antike mag man das durchaus anders betrachtet haben.

    Die Idee, einige wenige Waren nur an bestimmten Orten auftauchen zu lassen und nur über ein SimOn-Geschäft anzubieten finde ich sehr gut. Das wäre dann ein sehr exklusives Gut, dass aber auch eine besonders große Wirkung bei den WiSim-Balken haben müsste, damit man es auch einmal konsumiert. Mit Opium in Alexandria könnte man so etwas einmal ausprobieren. Der Verkauf könnte über einen Narrator-Händler laufen, in Form einer Versteigerung, so wie auch bei den Sklavenversteigerungen des Titus Tranquillus. Optimal wäre es natürlich, wenn mit solchen Gütern dann noch ein Zwischenhandel entsteht.
    Gerade für Alexandria kann man sich noch andere Waren dieser Art sehr gut Vorstellen. Wilde Tiere wie Löwen z. B., aus denen sich dann Tierhetzen (oder Öffentliche Spiele?) 'herstellen' lassen. Das wäre aber beispielsweise auch noch eine interessante Spezialware für Germanien.

    Unweit des Poseidontempels, am Rande des Portus Minor, befindet sich die Hafenverwaltung von Alexandria. Es ist ein eher unspektakulärer, gedrungener Bau, in dem jedoch fast immer reges Treiben herrscht. Handelsherren gehen hier ein und aus, weil sie ihre Waren verzollen müssen. Kapitäne melden ihre Schiffe an, wenn sie mit ihnen gerade eingelaufen sind. Oder sie melden sie ab, wenn sie auslaufen wollen.


    Hier ist auch der Ort, wo sich ankommende Reisende aus allen Teilen des Imperiums registrieren lassen. Der Hafen wird gemeinsam von der Stadt Alexandria und dem Statthalter der Provinz Alexandria et Aegyptus verwaltet. Darum verrichten hier sowohl Männern der alexandrinischen Stadtwache ihren Dienst, als auch Angehörigen der in Ägypten stationierten römischen Legionen.



    Sim-Off:

    Um Alexandria zu betreten ist es NICHT zwingend erforderlich sich an den Stadttoren oder bei der Hafenverwaltung anzumelden.

    Er ließ sich das gerne gefallen. Sein Blick war auf die Decke ihres Zimmers gerichtet und er überlegte, dass ein dort angebrachter großer Bronzspiegel doch eine ganz tolle Sache wäre und sehr interessante Perspektiven böte. Er war einfach ein hemmungsloser Narziss!
    Mit seinen Händen fuhr er leidenschaftlich durch ihre nunmehr befreite Lockenpracht. Udowalza hätte ihn sicherlich dafür gehasst.



    IN NOMINE IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    ET REGIS AEGYPTI ET DOMINUS ORBIS TERRARUM


    Erlass des Praefectus Alexandriae et Aegypti
    über das Niederlassungsrecht in Basileia


    I – Das Niederlassungsrecht im Königsviertel Basileia ist beschränkt. Sich in Basileia niederzulassen, also eine Wohnung zu nehmen oder ein Haus zu bauen, bedarf der Genehmigung des Praefectus Alexandriae et Aegypti.


    II – Neben dem Praefectus Alexandriae et Aegypti und den Angehörigen seines Haushalts wird das Niederlassungsrecht folgenden Personen aufgrund ihres Amtes gewährt: Dem Procurator Idios Logos, dem Iuridiculus, dem Dioiketes, dem Gymnasiarchos Alexandrinos und dem Epistates tou Museou.


    III – Das Niederlassungsrecht in Basileia ist mit der Zahlungsverpflichtung einer einmaligen Grundsteuer verbunden. Diese kommt in gleichen Teilen der Provincia Alexandria et Aegyptus und der Polis Alexandreia zugute und muss in einer Summe an die Kasse der Provincia Alexandria et Aegyptus entrichtet werden. Mit Zahlung dieser Grundsteuer ist kein Landerwerb verbunden. Sie wird bei der Aufgabe des erlangten Niederlassungsrechts oder dem Entzug dieses Rechts nach Ziff. V nicht zurückerstattet. Die in Ziff. II genannten Personen sind von dieser Grundsteuer befreit. Die Höhe der Grundsteuer wird auf 5000 Sesterzen festgesetzt.


    IIII – Ein in Basileia Niedergelassener kann weitere Personen in seinem Haushalt aufnehmen. Diese dürfen sich damit ebenfalls in Basileia aufhalten und wohnen. Eine eigene Genehmigung durch den Praefectus Alexandriae et Aegypti ist dafür nicht erforderlich.
    Das Niederlassungsrecht kann beim Tod des Niedergelassenen vererbt werden.


    V – Das Niederlassungsrecht kann vom Praefectus Alexandriae et Aegypti wieder entzogen werden. Der Verlust dieses Privilegs beschränkt sich dann nicht nur auf den Niedergelassenen, sondern auch auf alle Angehörigen seines Haushalts.



    ALEXANDRIA – ANTE DIEM XVIII KAL SEP DCCCLVII A.U.C.

    (15.8.2007/104 n.Chr.)