Du hast auch hier wieder Recht, denn der römische Jurist Gaius, auf den ich mich stütze, lebt für das IR ebenfalls noch leicht in der Zukunft. Allerdings hat dieser klar festgehalten, dass es in seiner Zeit bereits üblich war, dass die Frau nicht in die Gewalt des Ehemannes überging, selbst wenn sie das Trinoctium nicht mehr vollzog. Es ist daher davon auszugehen, dass dies auch schon in unserer Zeit ziemlich vergessen war.
Rein rechtlich hatte Iunius Tacitus absolut Recht. Das Gesetz der 12 Tafeln galt noch, auch wenn die Menschen sich kaum mehr daran erinnerten, was genau alles auf diesen 12 Tafeln gestanden hatte. So hatten auch die meisten Menschen vergessen, dass dieses Trinoctium, der 3 Nächte dauernde Unterbruch der Ehe, zwingend nötig war um den Übergang der Frau in die Gewalt des Mannes zu verhindern. Es brauchte dringend ein entsprechendes Gesetz, um diese Lücken zu schliessen. Ein Punkt mehr, der mich meiner Entscheidung näher brachte, ob ich die Prätur anstreben wollte oder nicht.
Nun, in der Tat bin ich der Meinung, dass die Gesetze dynamisch sind, oder sein sollten. Bestes Beispiel hierfür ist gerade unser Fall. Die meisten Menschen denken heute nicht mehr daran, das Trinoctium jährlich einzuhalten und trotzdem bleiben die Frau sui iuris und gehen nicht in die Gewalt ihres Ehemannes über. Natürlich könnte man als Jurist nun argumentieren, dass alle diese Paare das Gesetz brechen und sie entsprechend zur Rechenschaft ziehen, doch ich glaube nicht, dass dies im Sinne des Gesetzes oder überhaupt sinnvoll wäre. Ein Gesetz, um diesen Umstand zu klären, wäre in der Tat äusserst wünschenswert.
Auch hier blieb ich dabei, dass es nicht korrekt wäre, meine Absicht in dieser Hinsicht vor diesem mir noch immer nicht als Klienten verpflichteten Mann aufzudecken.
Allerdings kommen wir so zu meinem zweiten Punkt. Die durch dich genannte Gleichstellung der Ehe ex usum mit Besitzverhältnissen von Dingen. Nehmen wir diese in der Tat als gegeben an, so bedeutet dies, dass die Frau grundsätzlich mit Dingen gleichgestellt ist, also quasi eine res cum voce, eine Sache mit Stimme, ist. Damit wäre die Frau mit jedem Sklaven gleichgestellt, eine Tatsache bei der du mir sicherlich zustimmen wirst, dass sie nicht der Gesetzeslage entspricht. Ein Jurist könnte diesen Punkt jedoch gemäss deiner Aussage argumentieren, was ich äusserst gefährlich finde. Kommt hinzu, dass ich keine Frau mehr kenne, die durch Usucapio in die Gewalt ihres Ehemannes überging. Es scheint also wiederum, dass diese Tradition komplett vergessen oder durch Gewohnheitsrecht ausser Kraft gesetzt wurde.