Für die erste Frage erhob ich meine Hand: 
Bei der zweiten Frage jedoch zögerte ich. Waren wir wirklich schon so weit, darüber abzustimmen? Ich konsultierte meine Notizen. Dort stand zwar, dass Senator Claudius den Verkauf von Grundstücken besteuern wollte, doch ebenso stand daneben noch ein Fragezeichen.
VETO rief ich daher auf die zweite Frage, erhob mich und schob gleich hinterher: Mein Veto betrifft jedoch nicht die Frage der Besteuerung von Grundstücken generell, sondern allein die hier gestellte Frage ob der Steuersatz von 5% angenommen werden soll.
Wir hatten noch keinen Konsens gefunden, ob der Verkauf von Grundstücken besteuert werden soll oder nicht. Es war die Meinung des Senators Claudius, dass man dies sollte, doch eine grosse Zahl der Anwesenden hat dagegen gesprochen. Dieser Punkt ist meiner Meinung nach noch nicht bereit für eine Abstimmung und schon gar nicht die Abstimmung über einen konkreten Steuersatz, da noch gar nicht entschieden ist, ob der Verkauf von Grundstücken besteuert werden soll oder nicht.
Ich bitte darum, zuerst einen Konsens zu erarbeiten, ob man Grundstücksverkauf besteuern soll, dann in einem zweiten Schritt darüber zu sprechen, wie man diese Besteuerung vornehmen würde, da auch diese Verkäufe oft privat innerhalb eines Officiums in einer Domus abgewickelt werden und nicht öffentlich vor einem Beamten.
Sollte es der Wunsch dieses Gremiums sein, dass Grundstücksverkäufe besteuert werden, und eine gangbare Möglichkeit gefunden worden sein, wie man diese Steuern auch erheben und eintreiben kann, dann ziehe ich auf der Stelle mein Veto zurück und schliesse mich der Abstimmung über den Steuersatz an.
Das Veto eines Volkstribunen war noch immer eine mächtige Waffe, auch wenn der Kaiser selbst es überstimmen konnte. Sonst jedoch war es noch immer das letzte Mittel, ein Gesetz aufzuhalten, wenn es dem Wohle der Plebs nicht diente. Hier, in dieser Runde, war es ein legitimes Mittel, zumal in meinen Augen das Veto nicht gegen einen ganzen Punkt eingelegt wurde, sondern bloss gegen das in meinen Augen übereilte Vorgehen.