Ich war erleichtert, dass meine Argumentation scheinbar nicht bloss dem Senator Menecrates schlüssig schien, sondern auch eine breite Zustimmung fand. In derartigen Gremien war es immer schwierig mit Argumenten zu punkten, denn was einer als richtig empfand, schien dem andern immer falsch zu sein. Kompromisse waren meist die einzige Lösung für einen konkreten Gesetzesvorschlag und Kompromisse bedeuteten immer auch Niederlagen für jede Seite. Es gab danach also immer auch unzufriedene Leute.
Die Diskussion ging weiter und reihum wurden nun die vier Fragen des Kommissionsführers erörtert. Obwohl er mich direkt angeschaut hatte, waren es hier zuerst andere Senatoren höheren Ranges und Abgeordnete des Kaisers, welche sich einbrachten. Erst nach einigen anderen Wortmeldungen war es wieder an mir, meine Sicht zu schildern.
Patres, ich danke euch, dass ich auch zu diesen Punkten Stellung nehmen darf.
Erstens: Der Verkauf von Grundstücken und Betrieben ist, wie hier nun schon mehrfach gesagt wurde, eine Angelegenheit, welche überall im Imperium jeden Tag auf jeder erdenklichen Ebene geschieht. Vom Verkauf einer Taberna bis zu Latifundien gibt es eine riesige Bandbreite und alle diese Transaktionen müssen für eine Steuerbelastung erfasst und kontrolliert werden. Ich fürchte, wie viele meiner Vorredner, dass der Aufwand für die Anstellung und Entsendung der dafür notwendigen Beamten die Einnahmen wenn auch nicht gleich komplett wieder auffrisst, dann dennoch derart reduziert, dass man sich die Frage stellen muss, ob der Aufwand gerechtfertigt ist. Ich würde daher keine Steuer auf Verkäufe erheben. Wir haben zum Glück noch andere Möglichkeiten, wo bereits Beamte im Spiel sind und eine Steuer einfach erheben und einziehen können.
Es war tatsächlich so, dass es ohne grossen Aufwand in Bezug auf Anstellung von Beamten kaum möglich sein würde, alle Verkäufe zu erfassen und dies würde zu Reklamationen führen, die dann wiederum weitere Unkosten verursachen würden, weil sich weitere Beamte, vielleicht sogar bis zu den Praetoren, darum kümmern mussten.
Zweitens: Die Frage wer die Steuer auf einen Sklavenverkauf bezahlen soll, ist da wesentlich einfacher zu beantworten. Für mich steht die Frage im Vordergrund, wer denn finanziell Gewinn erzielt bei diesem Verkauf? Es ist natürlich der Händler. Dieser soll also die Steuer bezahlen. Ob sich dadurch der Preis von Sklaven entspechend erhöht oder nicht, das liegt wiederum ganz in der Hand der Käufer. Wenn sie nicht gewillt sind, den Preis zu bezahlen, der verlangt wird, dann bleibt der Händler auf seiner Ware sitzen. Das will er natürlich nicht. Ich denke daher, dass eine Steuer auf den Verkaufspreis, zahlbar durch den Händler auf dem Sklavenmarkt, erstens leicht einzutreiben und zweitens absolut leistbar ist. Die Gewinne in diesem Sektor sind für die Händler in den letzten Jahren ins Unermessliche gewachsen!
Auch hier war für mich nach der vorhergehenden Diskussion die Antwort klar gewesen. Etwas weniger klar waren die Voten zur dritten Frage gewesen.
Drittens: Hier versuche ich meine Meinung erneut auf der Machbarkeit der verschiedenen Varianten aufzubauen. Überlegen wir doch einmal. Wenn ich einen jungen Sklaven kaufe, vielleicht 20 Jahre alt, und ihn dann 30 Jahre lang bei mir habe bevor ich ihn freilassen möchte, dann ist er bei seiner Freilassung 50 Jahre alt. Wer von uns, wer von euch, patres, kann sich noch an den Kaufpreis der dienstältesten Sklaven in eurem Haushalt erinnern? Also ich nicht. Und ich muss ganz ehrlich gestehen, ich weiss auch nicht, ob es mir möglich wäre, Unterlagen über einen Kaufpreis für eine derartige Dauer aufzubewahren, ohne dass sie irgendwann verloren gehen. Ich plädiere daher für eine Kopfsteuer bei der Freilassung. Zahlbar am einfachsten beim offiziellen Akt der Freilassung vor dem Magistraten oder Beamten. Dieser könnte dann nämlich auch gleich den Betrag einziehen und quittieren. Es fallen somit keine weiteren Kosten an und jeder Sesterz der Steuer kann direkt in die Staatskasse fliessen. Die Steuer müsste ganz klar durch den Freilasser bezahlt werden, denn der Sklave ist bis zum Moment seiner Freilassung rein rechtlich eine "Sache mit Sprache" und Sachen bezahlen keine Steuern. Der offizielle Akt der Freilassung erfolgt bei meinen Überlegungen erst nach der erfolgten Bezahlung der Steuer. Tritt jemand mit dem Wunsch einer Freilassung an den Magistraten heran, dann bezahlt er zuerst die Steuer und danach wird der ganze Akt vollzogen.
Über die Höhe dieser Kopfsteuer müsste bei einer Einigung natürlich noch diskutiert werden, doch es war in meinen Augen eindeutig der einfachere Weg.1
Viertens: Hier kann ich mich kurz halten. Ich persönlich würde Männer und Frauen gleich besteuern. Ich sehe keinen Grund, weshalb der eine Sexus bevorzugt werden sollte.
Sim-Off:1) Historisch belegt ist eine Freilassungssteuer von 5% auf den ursprünglichen Kaufpreis. Allerdings sind mir keine Quellen bekannt, welche belegen, wie sichergestellt wurde, dass dabei nicht gemogelt wurde und auch wirklich der korrekte Kaufpreis besteuert wurde. In unserem Fall ist daher eine Kopfsteuer deutlich sinnvoller.