Wenn ich jemals selber baue und Land dafür habe, dann baue ich mir sowas von garantiert eine 3-stöckige Atriumvilla mit Impluvium und umgebender Säulenhalle!
Beiträge von Lucius Annaeus Florus Minor
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Ja, ich nehme auch an, dass sie dann für die Männer geschlossen waren, das war damals so üblich. Es gab ja auch gemischte Bäder aber gemischt hiess dann, dass am Morgen die Frauen und am Nachmittag die Männer rein durften oder umgekehrt.
Den Ovidtext habe ich nicht mehr nachgelesen.
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Nun nahmen wir wirklich alle Platz.
Meine Herren ... und Damen, wir sind nun vollzählig. Speisen wir im Namen des Mars!
Natürlich hoffte ich auch, dass das eine oder andere Gespräch stattfinden könnte, aber Senatsgeschäfte würden hier natürlich nicht besprochen werden, ausser sie beiden Gäste würden sie anschneiden.
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Sim-Off: Nach der eindeutigen Abstimmung unter den Spielern mache ich hier mal weiter. 11 für Bürgerrechtsverleihungen an Liberti, 0 dagegen. Es obliegt nun dem Senat zu entscheiden, wie wir das simON im Gesetz aufnehmen können.
Die Consuln erteilten mir, nachdem die ranghöheren Senatoren ihre Meinung kundgetan hatten, wieder das Wort, um auf die Fragen und Meinungen antworten zu können.
Zuerst wandte ich mich an den ganzen Senat, nur um mich danach in Richtung des Claudius Menecrates zu wenden, da ich zuerst auf seine Aussagen reagieren wollte.
Patres conscripti, eure Diskussion hat gezeigt, dass das Thema durchaus eines ist, welches einer näheren Begutachtung würdig ist. Zuerst möchte ich Senator Claudius Menecrates erwidern, dass ich die Alae und Auxiliae in meinem Vorschlag bewusst nicht genannt hatte, da diese üblicherweise von Bürgern und Peregrini bestückt werden. Die Classis und die Vigiles jedoch stehen im Ansehen noch etwas weiter unten und bieten sich daher speziell an für ehemalige Sklaven. Sollte der Senat jedoch wünschen, dass Liberti auch in den Alae und Auxiliae dienen sollen, dann werde ich dies natürlich entsprechend ergänzen. Daran soll es sicherlich nicht scheitern.
Ebenfalls war mein Vorschlag einer Adoption eines Libertus lediglich als Alternative gedacht. Persönlich sehe ich ebenfalls nur sehr wenige Gründe, weshalb ein römischer Bürger einen ehemaligen Sklaven als sein eigen Blut anerkennen würde, ausser es handle sich um eine Schuldsklaverei, welche jedoch nach heutigem Gesetz sowieso ungültig wäre und der Sklave demnach seine Freiheit nicht durch Freilassung, sondern durch eine Klage vor Gericht erlangen sollte. Jedoch habe ich gelernt, dass das Anbieten von verschiedenen Alternativen in einer Diskussion meist grosse Vorteile bringt und allen Parteien die Möglichkeit gibt, verschiedene Lösungen zu prüfen. Da in der bisherigen Diskussion deutlich wurde, dass eine Adoption für den Senat nicht in Frage kommt, ziehe ich diesen Vorschlag zurück.
Nun wandte ich mich auf die andere Seite des Raumes, wo Senator Flavius Gracchus sass:
Senator Flavius Gracchus hat eingewendet, dass man nicht ein Gesetz ändern sollte, wenn die Menschen es nicht einhalten, sondern die Durchsetzung des Gesetzes angehen sollte. Ich gebe ihm hier prinzipiell recht, doch in diesem speziellen Fall gebe ich zu bedenken, welche Auswirkungen dies haben würde. Man müsste viele Jahre zurück Bürgern ihr Bürgerrecht aberkennen, Provinzstatthalter zur Rechenschaft ziehen, ganze Gentes aus den Bürgerlisten streichen, aktuelle Soldaten aus dem Dienst entlassen. Einmal abgesehen davon, dass dies dem Imperium grossen Schaden zufügen würde bezweifle ich, dass das Gesetz danach dauerhaft eingehalten würde. Von den Folgen in Form von Aufständen möchte ich hier gar nicht sprechen.
Ausserdem wurde angemerkt, dass der Makel, welcher einem Libertus anhaftet so gross sei. Ich gebe zu bedenken, dass er immerhin so klein ist, dass bereits dessen Kinder nach aktuell gültigem Gesetz das volle Bürgerrecht beantragen können. So riesig kann er also nicht wirklich sein, wenn wir bereits einem Sohn eines ehemaligen Sklaven dasselbe Recht zugestehen, wie den Söhnen der ältesten Familien Roms.
Dann wandte ich mich wieder der ganzen Versammlung zu:
Das Bürgerrecht war schon immer ein Thema, über welches gestritten wurde. Zuerst ging es darum, welche Völker im Latium es erhalten sollen und welche nicht. Vor ungefähr 200 Jahren kam es dann genau deswegen zu den Bundesgenossenkriegen. Hier ging es um die Ausweitung des Bürgerrechtes auf alle italischen Stämme. Heute können selbst Peregrini aus Karthago, den germanischen Stämmes des Vercingetorix oder aus Parthia das vollständige Bürgerrecht erwerben. Und wir streiten hier um eine Handvoll Liberti? Männer, die ihre Gefolgschaft Rom gegenüber meist schon ein halbes Leben lang ergeben jeden Tag bewiesen haben? Edle Herren, wie viele Sklaven habt ihr in den letzten Jahren freigelassen, die von ihrem Alter noch in die Armee hätten gehen dürfen? Finden wir 10? Oder sind es gar bloss 5? Oder gibt es überhaupt einen?
Ich blickte in die Reihen und sah, dass niemand sich meldete. Also fuhr ich fort.
Selbst wenn heute jemand nicht anwesend ist, der dies tat, dann sind es noch immer nicht viele Liberti, von welchen wir hier sprechen. Zudem steht die Lex Aelia Sentia als älteres Gesetz im Gegensatz zur Lex Germanica. Dort steht klar dokumentiert und von diesem Senat als geltendes Recht anerkannt, dass ein Libertus unter gewissen Bedingungen das VOLLE Bürgerrecht erhalten kann. Nimmt man die Lex Aelia Sentia aus der Zeit des Divus Augustus als Mos Maiorum, so besteht hier eine Diskrepanz zwischen zwei geltenden Gesetzen, um welche wir uns kümmern sollten. Selbstverständlich geht es in einer Diskussion aber immer darum, alle Seiten ernst zu nehmen und wie ich vorhin schon gesagt habe ist es wichtig, verschiedene Alternativen anzubieten.
Ich sehe daher, unter Einbezug aller bisheriger Voten und des Widerspruches zwischen der Lex Aelia Sentia und der Lex Germanica, die folgenden 2 Möglichkeiten:
- Vorschlag 1 wäre, die Lex Germanica abzuändern und den Erwerb des vollen Bürgerrechtes durch Ableisten der vollen Dienstzeit in der Armee zu erlauben. Man kann sogar darüber diskutieren, diesen Dienst auf die Mannschaftsdienstgrade zu beschränken und einen Aufstieg zum Optio oder gar höher zu untersagen.
- Vorschlag 2 wäre, die Lex Aelia Sentia als Mos Maiorum über die Lex Germanica zu stellen und einem Libertus bei der Freilassung sofort und ohne Militärdienst das Bürgerrecht zu verleihen. Im Rahmen eines Kompromisses wäre es hier angebracht, dieses Bürgerrecht einzuschränken und zum Beispiel das Stimm- und Wahlrecht nicht zu gewähren. Ausserdem kann gesetzlich festgelegt werden, dass ein Vertrag zwischen dem Libertus und seinem ehemaligen Herrn die Pflichten des Libertus festhalten soll, welche er gegenüber seinem ehemaligen Herrn zu erfüllen hat.
Bei beiden Vorschlägen wären die Argumente beider Seiten enthalten, nur unterschiedlich gewichtet, und ein offensichtlicher Widerspruch zwischen unseren geltenden Gesetzen wäre behoben.
Was würde das Imperium gewinnen? Eine Schicht loyaler und dankbarer Steuerzahler.
Was würde das Imperium verlieren? In meinen Augen nichts.
Damit schloss ich meine Rede und begab mich mit quietschenden Schuhen
wieder zurück in die hintersten Reihen.
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In den hintersten Reihen machte ich mir hierzu fleissig Notizen. Dies war wiederum ein Thema, welches mich interessierte und zu dem ich eine Meinung hatte. Da ich keinem der grossen Flügel des Senates angehörte, respektive keinem der Anführer Gefolgschaft schuldig war, konnte ich mir meine Meinung unabhängig bilden. Das hatte viele Vorteile und führte dazu, dass ich manchmal Ideen entwerfen konnte, welche am Ende beide Seiten zufrieden stellen könnten. Die grosse Kunst war es dann bloss, die richtigen Männer zu finden, um meine Ideen durch die entsprechenden Seiten portieren zu lassen.
Land für hervorragende Leistungen als Vigintivir und Quaestor.
Woher nehmen? => Kaiser müsste unbedingt eingeschaltet werden und das Land stellen oder ein Kontingent freigeben.
Welche Regeln, oder soll der Senat frei entscheiden?
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Ja, ich glaube, das ist eine bewusste Entfernung vom historischen Stammbaum, aber das war nie Pflicht. Wie gesagt, die Annaea hat den historischen Seneca mit Stolz im Stammbaum drin und das ganz bewusst. Das wurde mir nie verboten.
Brutus ist jetzt nicht unbedingt eine historische Person, auf die ICH gerne meinen Stammbaum zurückführen würde.
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Du Schmeichler! Ich weiss, dass ich nicht alles weiss
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Ich sehe das auch so. Habe Ovid zwar gerade nicht komplett im Kopf, aber könnte mir vorstellen, dass er die Veneralia in Ars Amatoria und Amores auch nennt als gute Zeit.
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Ich finde in den Regeln keine anderen Einschränkungen für den Stammbaum als die 2 Generationen komplett aus NSCs, welche ich oben genannt habe.
Was es noch gibt ist die Regel, dass eine ID keine historische Person darstellen darf. Das betrifft aber die IDs, nicht die NSCs im Stammbaum. Meine Gens hat auch den echten Seneca mit drin.
Bei einigen Gentes hat das explizite Nicht-Verwandt-sein damit zu tun, dass die Gens sonst patrizisch sein müsste, wenn sie verwandt wäre mit den historisch bekannten Personen. Das ist also ein Entgegenkommen der Spieler an die Geschichte des IR, wo die Gentes halt nicht immer ihre historisch korrekte Position innehaben.
Zur Aemilia: Lepidus mit Sohnemann Nero - Darüber die Eltern von Lepidus und seiner Gattin als NSCs und die Grosseltern nochmals als NSC dazu, das ist schon ein guter Ausgangspunkt als Stammbaum.
Neben Lepidus oder neben Nero können in der Generation so viele NSCs sein wie wollen, denn diese Generation ist ja nicht komplett aus NSCs.
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Das Resultat ist EINSTIMMIG. Die Spieler wünschen sich eine Möglichkeit des Aufstieges für Liberti.
Damit geht dieses Abstimmungsresultat nun in den Senat, wo die Umsetzung besprochen und in Form eines simON-Gesetzes festgelegt wird.
In einem nächsten Schritt werden danach die Spielregeln durch die SL dem simON-Gesetz angepasst.
Danke an alle, die sich kurz die Zeit genommen haben abzustimmen!
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Herren auf Brautschau sind natürlich auch eingeladen.
War ja historisch so etwas wie DER Anlass um sich zu vergucken.
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Gemäss Spielregel sind nicht mehr als 2 Generationen kompletter NSCs erlaubt. Da ist der Stammbaum also nicht komplett historisch gestaltbar. Sonst hast du da eigentlich freie Hand. Es ist schon erlaubt, dass im Stammbaum auch historische Personen als NSCs vorkommen.
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Als auch Senator Claudius Menecrates noch zu uns stiess, erhob ich mich noch einmal und stellte reihum nochmals die ganze Truppe vor:
Senator, danke für das Lob! Es ist eine Ehre dich begrüssen zu dürfen und dir meine Familie und Helfer vorstellen zu dürfen. Senator Flavius Gracchus kennst du ja natürlich. Es war klar, dass ich beim Ranghöchsten am Tisch starten würde.
Annaeus Vindex möchte gerne auch in der Politik aktiv werden, ist derzeit aber noch auf der Suche nach einem Patron und einem Tirocinium Fori. Er ist aber bereits als Aedituus des Aesculap-Tempel aktiv.
Annaea Crispina ist meine Cousine aus Misenum und Iulia Stella ist meine Verlobte. Wir planen derzeit die Hochzeit.
Dann haben wir hier noch Seius Ravilla, ebenfalls ein aufstrebender junger Mann mit Ambitionen in der Politik.
Dann stellte ich noch den Victimarius und den Haruspex vor, bevor wir uns dann alle zusammen zum Essen setzten.
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Würde eigentlich so passen. Obwohl du auch diesen Link nutzen kannst und dann das Datum des Posts da nehmen könntest. Spielt keine Rolle: RE: CU Bekanntmachungen
Sehe gerade, dass bei Frugi im Werdegang noch immer steht, dass er im Exil sei, das ist ja nicht mehr der Fall
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Ja leider. Durch den Umzug des IR sind die Wahlen im Januar auch bereits mit grosser Verspätung durchgeführt worden. Daher gibt es nun zum zweiten Mal leider eine leicht verkürzte Amtszeit, ja. (Genau deswegen gab es die ominöse Ersatzwahl und keine reguläre Wahl
)
Danach sollte alles wieder im üblichen Turnus von 4 Monaten stattfinden. Geplant sind Wahlen im Turnus Januar - Mai - September und damit die Amtszeiten im Turnus Februar - Juni - Oktober.
Dieser Turnus ist der einfachste, um Wahltermine zu finden, welche nicht auf hohe Feiertage der Römer fallen. Wahlen können nicht an einem dies nefastus oder nefastus publicus stattfinden.
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Wenn du das als Ticket an Rusty machen könntest? Ich glaube schon, dass er da eine Lösung finden kann.
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Dafür hast du ja jetzt deinen Cornicularius.
Ich bin schon der Privati für die SL.
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Du meinst in der Abstimmung zu den Möglichkeiten für Liberti? Dort glaube ich nicht, aber man könnte es ja versuchen.
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RE: Vorzimmer des Praefectus Urbi - Cornicularius T. Octavius Frugi - Datum wäre dann 26.3.2021
Die Beförderungsurkunde ist allerdings noch nicht veröffentlicht worden.
Titus Octavius Frugi ist im Moment noch Optio bei der CU und wird in dem oben verlinkten Post zum Cornicularius befördert der CU mit persönlicher Zuteilung zum Praefectus Urbi.
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