Beiträge von Narrator


    SENATUS CONSULTUM


    Anpassung des Codex Universalis
    Pars Prima - Allgemeines


    Auf Beschluss des Senats und des Volkes von Rom wird §14 (Ordo Plebeius) des Codex Universalis gestrichen.


    Anpassung des Codex Universalis
    Pars Septima - Richtlinien Ulpianum


    Auf Beschluss des Senats und des Volkes von Rom wird Satz 1 des §4 (Consilium Ulpianum) des Pars Septima des Codex Universalis wie folgt neu gefasst:


    Über die Aufnahme entscheidet das Consilium Ulpianum. Die Mitglieder werden vom Imperator Caesar Augustus einberufen, der selbst den Vorsitz führt. Das Consilium setzt sich zusammen aus zwei Senatoren, einem Eques, einem Patrizier und aus zwei Plebejern



    Die Wahl war beendet, die Stimmen gezählt, die Wahlsieger standen fest. Zeit für den Consul, in der nächste Sitzung die genaue Ämterverteilung auf die Tagesordnung zu nehmen, und selber durch die Diskussion zu führen.


    "Flavius Gracchus Minor wurde zum Vigintivir gewählt", nannte er einen der frisch bestimmten Amtsträger. "Es obliegt nun uns, ihn einem konkreten Aufgabenbereich zuzuweisen."

    Der Consul blickte etwas überrascht in die Runde, hatte er angesichts des doch recht radikalen Vorschlags einer Streichung des Paragraphen mit einer längeren Diskussion gerechnet. "Keine weiteren Wortmeldungen?", vergewisserte er sich daher, um nicht vorschnell eine kommentarlose Zustimmung des Senates ins Protokoll zu nehmen, die eine Abstimmung unnötig machte.

    Manche Senatoren, die zu den Wahlen antraten, waren normalerweise im Senat eher stille Vertreter, während man andere aufgrund ihrer langen Mitgliedschaft oder häufiger Redebeiträge umso besser kannte. Entsprechend variantenreicher fiel dann auch der Aufruf durch den Consul aus. "Als nächstes hören wir Marcus Iulius Dives, der uns diesmal nicht eine weitere Änderung am Codex Universalis erklären möchte, sondern seine Kandidatur zum Aedil."

    Für diejenigen Senatoren, die bei den kommenden Wahlen kandidierten, war der entsprechende Auftritt vor dem Senat zweifellos schon Routine, ebenso wie es für den Consul nach einer langen Amtszeit Routine war, Redner anzukündigen. "Als nächstes spricht nun zu uns Caius Flavius Scato, der als Aedil kandidiert."

    Die Kandidaturfrist für die kommenden Wahlen war abgelaufen und die Kandidatenlisten erstellt. Traditionell war dies sicher noch nicht der finale Stand, denn der Kaiser konnte zweifellos auch später noch Kandidaten empfehlen, ebenso wie er in seiner Eigenschaft als Censor welche entfernen konnte, aber ebenso traditionell hinderte das den Senat nicht daran, alle Kandidaten um eine Stellungnahme zu bitten. Dem Consul war es dabei stets eine besondere Freude, junge Männer anzukündigen, die zum ersten Mal antraten. "Ich bitte nun Manius Flavius Gracchus Minor zu uns zu sprechen, der für das Viginitivirat kandidiert", lautete der Aufruf für einen dieser jungen Männer.

    Nachdem in der laufenden Sitzung schon verschiedene Themen erfolgreich besprochen wurden, rief der leitende Consul den nächsten Redner der Tagesordnung auf. "Unser nächster Redner ist Iulius Dives, der uns vorschlagen möchte, §14 des Codex Universalis ersatzlos zu streichen", nahm er das Ziel der Rede gleich in der Ankündigung vorweg.


    DECRETUM CONSULUM


    Wahltermin für die Magistrate der Stadt Rom.


    Die Bestimmungen lauten:
    Der Wahltermin wird festgesetzt auf ANTE DIEM XIX KAL SEP DCCCLXVI A.U.C. (14.8.2016/113 n.Chr.) und ANTE DIEM XVIII KAL SEP DCCCLXVI A.U.C. (15.8.2016/113 n.Chr.).


    Kandidaten können ihr Interesse ab sofort und spätestens zum PRIDIE KAL AUG DCCCLXVI A.U.C. (31.7.2016/113 n.Chr.) gegenüber den Consuln erklären, welche die Kandidatenlisten erstellen.


    Die Ernennung der neuen Magistrate erfolgt am PRIDIE NON SEP DCCCLXVI A.U.C. (4.9.2016/113 n.Chr.).





    M. Tillius Carrinas C. Terentio Gemino s.d.


    Der Praefectus Urbi Publius Stertinius Quartus empfängt dich ANTE DIEM IV ID IUL DCCCLXVI A.U.C. (12.7.2016/113 n.Chr.) zur hora quarta in der Principia der Castra Praetoria.


    in nomine Praefecti Urbi P. Sterininii Quarti,
    Optio M. Tillius Carrinas


    CORNICULARIUS PRAEFECTI URBI


    Sim-Off:

    Komm vorbei, wann auch immer du Zeit hast

    Dies ist die Amtsstube des Kommandeurs der Cohortes Urbanae
    HERIUS CLAUDIUS MENECRATES



    Der Praefectus Urbi ist der Stadtpräfekt von Rom und Kommandant der Cohortes Urbanae, der Stadtkohorten. Er übt sowohl die oberste Zivil- als auch Militärgewalt in Rom aus und handelt als rechte Hand des Imperators bei der Verwaltung der Hauptstadt und des gesamten Umlandes im Bereich von 100 Km. Er residiert gewöhnlich in der Praefectura Urbis, wo auch die städtischen Curatoren ihren Sitz haben. Für die Verwaltung der Cohortes Urbanae besitzt er aber auch ein repräsentatives Officium in der Castra Praetoria unweit seiner Tribune.


    Er ist unter den Reichspräfekten der zweitoberste im Rang, formal allerdings der Stellvertreter des Kaisers in der Stadt Rom.


    SENATUS CONSULTUM


    Anpassung des Codex Universalis
    Pars Prima - Allgemeines


    Auf Beschluss des Senats und des Volkes von Rom werden die Sätze 1, 5, 6.1 und 8 in §7 (Consultum Senatus) des Codex Universalis wie folgt neu gefasst:


    1) Das Consultum Senatus wird ausschließlich vom Senat beschlossen, um auf diesem Wege Leges und Mandata zu erlassen.


    5) Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Senatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates.


    6.1) Der Senat ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Senatoren anwesend sind.


    8)Eine Anhörung zu einem Consultum Senatus können nur Senatoren sowie der Imperator Caesar Augustus einbringen.


    Anpassung des Codex Universalis
    Pars Prima - Allgemeines


    Auf Beschluss des Senats und des Volkes von Rom wird §10 (Senat) des Codex Universalis mit Verweis auf §16 desselben Codex gestrichen.


    Anpassung des Codex Universalis
    Pars Prima - Allgemeines


    Auf Beschluss des Senats und des Volkes von Rom wird §16 des Codex Universalis mit dem Titel "Senat und Ordo Senatorius" versehen und wie folgt neu gefasst:


    (1) Die Mitglieder des Ordo Senatorius bilden die politische Elite des Imperium Romanum.
    (2) Allein der Censor hat das Recht, römische Bürger in den Ordo Senatorius zu erheben, wie es auch nur ihm obliegt, römische Bürger als Senatoren in den Senat zu berufen.
    (3) Senatoren haben zum Zeitpunkt ihrer Berufung in den Senat mindestens zwei Grundstücke in ihrem Eigentum vorzuweisen.
    (4) Die Größe des Senates ist auf 300 Senatoren beschränkt.
    (5) Der Senat tagt im Normalfall in der Curia Iulia in Roma, in Ausnahmefällen kann dies auch im Tempel der Fides in Roma geschehen.
    (6.1) Senatoren haben das Recht auf einen ihrem Rang entsprechenden Sitz in der Curia Iulia.
    (6.2) Ein Beisitz im Senat steht allen Reichspräfekten zu, die nicht bereits als Senatoren über einen Sitz in der Curia Iulia verfügen. Reichspräfekten sind die Praefecti der Cohortes Praetoriae, Cohortes Urbanae und stadtrömischen Vigiles.
    (7) Standesabzeichen der Mitglieder des Ordo Senatorius sind der Latus Clavus und spezielle rote Schuhe mit einer Sichel als Schmuck. Zu den Standesabzeichen der Senatoren zählt zudem der Senatorenring.
    (8) Senatoren ist es verboten, Reisen zu unternehmen, die über die Grenzen Italias hinausgehen. Ausnahmen hiervon sind die Provinciae Sicilia und Gallia Narbonensis. Nur der Censor kann hierüber hinausgehende Ausnahmen bewilligen.


    Anpassung des Codex Iuridicialis
    Pars Secunda - Allgemeine Prozessordnung


    Auf Beschluss des Senats und des Volkes von Rom wird Satz 2 in § 42 (Appellatio) des Codex Iuridicialis wie folgt neu gefasst:


    2) Gegen ein ordentliches Gericht oder sein Urteil kann vom Angeklagten oder Kläger an den Senat appelliert werden, wenn der Angeklagte selbst Senator ist. Die Appellation ist an einen der amtierenden Consuln zu richten. Nach Prüfung kann dieser die Appellation abweisen, oder die laufende Verhandlung abwenden, oder beenden, oder ein bereits ergangenes Urteil aufheben und eine Neuverhandlung in Form einer Anhörung im Senat unter seiner Leitung ansetzen. Das Senatsurteil erfolgt in Form eines Consultum Senatus.




    Mit strengem Blick verfolgte der Consul die Abstimmung und überwachte die Auszählung der erhobenen Hände durch die Senatsschreiber, bis man ihm die so ermittelten Zahlen nannte.
    "Ich stelle fest, dass die nötige Mehrheit erreicht wurde und die Änderungen somit beschlossen sind."

    Es war mal wieder soweit und das Amtsjahr war endgültig zu Ende. Noch einmal zogen die amtierenden Magistrate aufs Forum hinaus, damit die Consulen auf der Rostra die Nachfolger aller Amtsträger öffentlich ausrufen konnten, woraufhin diese wiederum ihren Amtseid schwören sollten. Der Rahmen war also wieder einmal entsprechend festlich, während sich auf den Gesichtern der scheidenden Magistrate Erleichterung über das Ende der Pflichten und Wehmut über nicht abgeschlossene Projekte mischten.



    IN NOMINE SENATUS
    POPULIQUE ROMANI


    Ernennung der Magistrate der Stadt Rom


    Hiermit ernennen wir im Namen des Senates und des Volkes von Rom folgende Bürgern zu Magistraten der Stadt Rom:


    Zu Consules
    Manius Flavius Gracchus
    [...]


    Zu Praetores Urbani
    [...]


    Zu Praetores Peregrini
    [...]


    Zu Aediles Curules
    [...]


    Zu Aediles Plebes
    [...]


    Zu Quaestores
    [...]


    Zu Vigintiviri
    [...]


    Sie mögen öffentlich ihren Amtseid sprechen und damit das Amt aufnehmen.




    Der Amtseid lag als Vorlage vor für jene Magistrate, die ihn noch nicht auswendig konnten.


    - IVS IVRANDVM -


    EGO, -NOMEN- HAC RE IPSA DECUS IMPERII ROMANI
    ME DEFENSURUM, ET SEMPER PRO POPULO SENATUQUE
    IMPERATOREQUE IMPERII ROMANI ACTURUM ESSE
    SOLLEMNITER IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIO -AMT- IMPERII ROMANI ACCEPTO,
    DEOS DEASQUE IMPERATOREMQUE ROMAE IN OMNIBUS MEAE VITAE
    PUBLICAE TEMPORIBUS ME CULTURUM, ET VIRTUTES ROMANAS
    PUBLICA PRIVATAQUE VITA ME PERSECUTURUM ESSE IURO.


    EGO, -NOMEN- RELIGIONI ROMANAE ME FAUTURUM ET EAM
    DEFENSURUM, ET NUMQUAM CONTRA EIUS STATUM PUBLICUM ME
    ACTURUM ESSE, NE QUID DETRIMENTI CAPIAT IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIIS MUNERIS -AMT-
    ME QUAM OPTIME FUNCTURUM ESSE PRAETEREA IURO.


    MEO CIVIS IMPERII ROMANI HONORE, CORAM DEIS DEABUSQUE
    POPULI ROMANI, ET VOLUNTATE FAVOREQUE EORUM, EGO
    MUNUS -AMT- UNA CUM IURIBUS, PRIVILEGIIS, MUNERIBUS
    ET OFFICIIS COMITANTIBUS ACCIPIO.


    Sim-Off:

    ÜBERSETZUNG DES AMTSEIDS:
    Ich, ____________________ (VL-Name), schwöre mit diesem Eid feierlich, die Ehre des Imperium Romanum zu verteidigen und immer zum Wohle des Volkes, des Senates und des Kaisers des Imperium Romanum zu handeln.


    Ich, ____________________ (VL-Name) nehme das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) des Imperium Romanum an und schwöre die Götter und Göttinnen Roms, sowie den Kaiser, in meinem ganzen öffentlichen Leben und all meinen öffentlichen Handlungen zu ehren und die römischen Tugenden sowohl im privaten als auch öffentlichen Leben zu befolgen.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre, dass ich die Religio Romana als Staatsreligion beschützen und befolgen werde und niemals öffentlich dagegen verstossen werde, damit sie keinen Schaden erleide.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre ausserdem, das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) und alle seine Verpflichtungen mit all meiner Kraft und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.


    Auf meine Ehre als Bürger des Imperium Romanum, und vor allen Göttern und Göttinnen des römischen Volkes, und durch deren Willen und Güte, nehme ich das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) mit allen damit verbundenen Aufgaben, Rechten, Pflichten und Verantwortungen an.

    Die Wahlen waren vollzogen, das Amtsjahr neigte sich dem Ende entgegen und die Ernennung der neuen Amtsträger stand kurz bevor, da war es nicht überraschend, dass immer mehr Tatenberichte der scheidenden Magistrate auf der Tagesordnung des Senates auftauchten. "Wir hören nun die Res Gestae des Caius Flavius Scato", lautete die nächste derartige Ankündigung aus dem Mund des Consuls, mit denen er dem Quaestor das Wort erteilte.


    SENATUS CONSULTUM


    Über die rechtlichen Zuständigkeiten


    Auf Beschluss des Senats und des Volkes von Rom werden die nachfolgend genannten Sätze der aufgeführten Paragraphen des Codex Universalis sowie des Codex Iuridicialis wie angegeben neu gefasst:


    Codex Universalis - § 52 Praetor
    (2) Wurde kein Praetor gewählt, so werden alle Prozesse an ein kaiserliches Iudicium Extraordinarium verwiesen.


    Codex Iuridicialis - § 17 Formalien zum Advocatus
    (7) Bei Verhandlungen vor einem Iudicium Extraordinarium oder Iudicium Publicum kann das Gericht ohne Antrag des Klägers einen Advocatus als Vertreter der Anklage bestellen, wenn dafür ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt.


    Codex Iuridicialis - § 60 Verjährung
    (5) Die Verjährung kann nur auf besondere Anordnung eines Iudicium Extraordnarium aufgehoben werden, was nur in Fällen des öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung statthaft ist.


    Codex Iuridicialis - § 112 Rechtsbeugung
    (2) Begeht ein Magistrat des Cursus Honorum eine Rechtsbeugung, so ist die Verhandlung in der Zuständigkeit eines senatlichen Iudicium Extraordinarium. Durchgeführt werden kann diese nur nach Niederlegung des Amtes oder wenn der Imperator Caesar Augustus die Beweislast als hinreichend schlüssig einstuft und eine vorzeitige Amtsenthebung anordnet.


    Codex Iuridicialis - § 56.1 Zuständige Ermittlungsbehörden
    (3) Bei Tage liegt in Roma die Verfolgung aller strafbaren Handlungen in der Zuständigkeit der Cohortes Urbanae, bei Nacht in der Zuständigkeit der Vigiles.



    Der Consul schaute noch eine Weile schweigend in die Runde, in der sich aber nichts rührte, so dass es folglich keine Gegenstimmen gab. "Ich stelle erneut die kommentarlose Zustimmung des Senates nach §7, Absatz 4 fest, so dass auch diese Änderung veröffentlicht werden kann."

    Es war wieder einmal soweit und die Kandidaturfrist für die anstehenden Wahlen war abgelaufen. Nach administrativer Sichtung der Kandidaturen fiel es daher nun den Consuln zu, die Kandidaten zur Rede im Senat aufzufordern. Consul Iullus Curtilius Victor kam dieser Aufgabe gerne mit der nötigen Würde nach und rief daher mit kräftiger Stimme auf: "Es kandidiert der Pontifex und gewesene Praetor Manius Flavius Gracchus für das Consulat. Verehrter Flavius, tritt in unsere Mitte und sprich."