Beiträge von Lucius Annaeus Florus

    Naja ich habe schon einen Offizier verloren, der glaubte, er müsse sich ins Schwert stürzen, weil ich ein Opfer angeordnet hatte. Irgendwie ticken dort gewisse Leute etwas anders als ich. Ich hoffe aber, dass ich das bald auf die Reihe kriege.


    Jedoch deswegen bin ich nicht hier.

    Jede Entscheidung des Kommandanten unterliegt dem Beschwerderecht, so diese schriftlich und begründet entweder an den Legatus Augusti Pro Praetore, oder an den Kommandanten gerichtet wird.


    Und natürlich steht es, wie in der Entscheidung festgehalten, jedem Soldaten frei, von dieser durch das militär eingerichteten Poststelle KEINEN Gebrauch zu machen.


    Ich habe mich jedoch auch an Befehle zu halten und die Befehle des Praefectus Praetorio oder des Legatus Augusti Cursu Publico sind auch für mich gültig.


    Zum Beweis, hier das Schreiben des Legatus Augusti Cursu Publico:


    Salve Praefectus Vehiculorum Prudentia Valeria,



    Hiermit ergeht folgender Auftrag an dich und deine Angestellten:
    Es ist so schnell als möglich in jeder militärischen Einrichtung
    ein Postofficum des militärischen Cursus Publicus zu errichten,
    damit die Post aller Militäreinheiten einheitlich auf Staatskosten transportiert werde.



    Vale



    Rome, ANTE DIEM XI KAL NOV DCCCLV A.U.C. (22.10.2005/102 n.Chr.)


    http://www.ostheim21.de/udo/Imperium/Medicus_Post_Sig.gif


    Jau, das ist es, denn Venus Genetrix ist derjenige Teil von Venus, der angebetet wurde als Gründergottheit, sowohl der Gens Iulia, als auch der Gens Annaea und einiger anderer Institutionen ;)

    Na prima! Wenn die Iulier Interesse an dieser Verbindung haben und in Germania oder Italia sind, dann meldet euch entweder in der Casa Annaea in Mantua, oder in der Classis Germanica in CCAA.

    Salve Tabellarius! Ich möchte, dass du diesen Brief hier so schnell als möglich nach Italia bringst, persönlich! Dies ausserhalb deiner Tätigkeiten als Tabellarius Dispositus des Cursus Publicus als Strafe für das Abreissen der Meldung vom Anschlagbrett!


    Ich bitte dich um eine sofortige Antwort zu bitten, darauf zu warten und mir diese SOFORT wieder zu bringen. Damit wäre dann deine Strafe abgesessen.


    Lucius Annaeus Florus, Kommandant der Classis Germanica,
    an Gaius Flavius Fimbria, Pater Familias der Gens Flavia, Familia Fimbria
    wohnhaft in Ostia, Provincia Italia


    Salve Gai Flavi Fimbria,


    Ich habe die traurige Pflicht, euch vom Tode eures Familienmitgliedes Gaius Flavius Torquatus zu informieren.


    Trierarchus Torquatus nahm sich nach einer Befehlsverweigerung selbst das Leben, um einer Bestrafung zu entgehen. Der Leichnahm wird zur Zeit bei uns im Castellum der Classis Germanica entsprechend den Riten unserer Vorfahren gereinigt und gelagert.


    Ich bitte um sofortige Informationen, was die Gens Flavia mit dem Leichnahm ihres Sohnes zu tun gedenkt. Eine korrekte Bestattung wäre wohl angebracht, denke ich.


    In tiefer Trauer, Lucius Annaeus Florus
    http://www.imperiumromanum.net…gs/ch-quaestorurbanus.png

    Ich fühle mich geschmeichelt, dass eine einfache Bemerkung meinerseits solche Diskussionen hervorruft, auch wenn sie eigentlich eher humorvoll gemeint war.


    Trotzdem, die Tatsache ist erwiesen und warum nicht, dies auch simON umsetzen? Ich hätte da eine junge Dame, die eine Gens sucht, damit ich sie danach heiraten kann ;)


    @Eigenständigkeit: Das habe ich nie angezweifelt ;)

    Zitat

    Soldaten welche Post versenden möchten, geben diese hier ab.
    Es gelten die Beförderungsbestimmungen des Cursus Publicus.


    Die Post wird jeden Montag und Donnerstag abgeholt!




    ~Die Vorschriften des kaiserlichen Cursus Publicus~



    Weisung Cursus Publicus


    §1 Allgemeines
    (1) Der Cursus Publicus dient der Beförderung von offizieller und privater Post innerhalb des Imperium Romanum.
    (2) Berechtigt zur Nutzung sind Öffentliche Stellen, Militärische Einheiten, römische Bürger sowie freundlich gesinnte Peregrini.
    (3) Jeder Bedienstete des Cursus Publicus ist zu Amtsverschwiegenheit verpflichtet, jegliches Zuwiderhandeln kann zu einem Ausschluss aus dem Angestelltenverhältnis führen.
    (4) Der LACP ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen dem Senat einen Bericht über Einnahmen und Ausgaben des Cursus Publicus vorzulegen.


    §2 Zustellung der Post
    (1) Die Beförderungsgebühr beträgt pro Brief 5 Sesterzen, Eilpost 20 Sesterzen. Frachtgut wird gegen einen Tarif von 50 Sesterzen transportiert. Ansonsten ist die Gebühr unabhängig vom Absender. Die Beförderungsgebühr kann entweder bar oder durch sogenannte Wertkarten beglichen werden.
    (2) Eilpost wird in der Regel am gleichen Tag nach Geldeingang auf den Weg gebracht.
    (3) Alle Poststücke sind mit einem gültigen Adressaten zu versehen. Für Post an nichtexistente oder fehlerhafte Adressen übernimmt der Cursus Publicus keine Verantwortung.
    (4) Öffentliche Stellen und militärische Einheiten sind befugt, offizielle Post zu versenden, bei ihnen wird auf Anforderung eine Quittung ausgestellt. Der Praefectus Vehiculorum ist dazu angehalten, Buch zu führen über die Ausstellung der Quittungen.
    (5) Offizielle Schreiben sind mit einem gültigen Amtssiegel zu versehen. Die Siegel haben sich dabei an die althergebrachten Formen zu halten. Nur für gesiegelte Post kann eine Quittung ausgestellt werden.
    (6) Die Poststücke können in den Officien der Praefecti Vehiculorum, in den Mansiones der größeren Städte oder in extra dafür eingerichteten Postsammelstellen abgegeben werden.
    (7) Wertkarten gelten immer nur in der Provinz, in welcher sie erworben wurden. Familien-Wertkarten können in Höhe von 25, 50, 100 und 250 Sesterzen erworben werden, Institutions-Wertkarten in Höhe von 50, 100, 250 und 500 Sesterzen. Als Berechtigung zum Gebrauch einer Familien-Wertkarte dient das Familiensiegel, für Institutions-Wertkarten das Amtssiegel.
    (8 ) Die kaiserliche Familie und Bedienstete des Kaiserhofes sind berechtigt, Equites Singulares der Prätorianergarde für ihre Korrespondenz zu benutzen. Die Equites unterliegen dabei nicht den Reiseregeln.


    §3 Hierarchie des Cursus Publicus
    (1) Der Praefectus Praetorio ist oberster Vertreter des Cursus Publicus und dessen Beamten weisungsbefugt. Er wird vom Kaiser in sein Amt eingesetzt und kann nur durch diesen entlassen werden.
    (2) Der Legatus Augusti Cursu Publico ist als kaiserlicher Beauftragter für die Überwachung des staatlichen Postdienstes zuständig. Er kontrolliert die Praefecti Vehiculorum der Provinzen ist den Praefecti Vehiculorum der Provinzen und den Tabellarii Dispositii weisungsbefugt. Er wird vom Kaiser in sein Amt eingesetzt und kann nur durch diesen entlassen werden. Sein Gehalt ist auf 2000 Sz festgelegt.
    (3) Der Praefectus Vehiculorum leitet und überwacht das Postwesen in einer Provinz. Er hat nur auf Anweisungen des Praefectus Praetorio und des Legatus Augusti Cursu Publico zu reagieren. Er wird vom Legatus Augusti Cursu Publico ernannt und kann nur durch diesen entlassen werden. Deren Gehalt ist auf 720 Sz festgelegt.
    (4) Die Tabellarii Dispositi sind die Boten des Imperium Romanum. Sie überbringen die Nachrichten in andere Provinzen und unterstehen in erster Linie dem Praefectus Vehiculorum ihrer Heimatprovinz. Sonstige Anweisungen dürfen sie nur vom Praefectus Praetorio oder dem Legatus Augusti Cursu Publico direkt entgegennehmen. Die Tabellarii Dispositii einer Provinz werden von dem dort zuständigen Praefectus Vehiculorum eingestellt. Deren Gehalt ist auf 20 Sz festgelegt.


    [Sim-Off]§4 Sim-Off
    (1) Die Beförderungsgebühr ist auf das Konto "1225 Cursus Publicus" zu überweisen.
    (2) Die Weiterleitung der Post folgt erst nach Geldeingang.
    (3) Die Post wird hier durch ein Posting im Officium abgegeben. Die Nachricht selbst kann auch als PN an den PV gesendet werden.
    (4) Die Post wird für alle lesbar, durch ein Posting an entsprechender Adresse ausgeliefert.
    (5) Die PV haben die Logindaten für die TD an die PP und LACP mitzuteilen. [/simoff]



    Preisübersicht des Cursus Publicus


    Für den Transport von Briefen und Frachtsendungen innerhalb des
    Imperium Romanum gelten folgende Beförderungsgebühren:


      [*]Standardbrief: 5 Sz.
      [*]Eilbrief*: 20 Sz.
      [*]Frachtsendung: 50 Sz.

    Zusatzoptionen:


      [*]Einschreiben**: +30 Sz.

    * Versand in der Regel noch am selben Tag
    ** mit Empfangsbestätigung des Empfängers

    Offizielle Entscheidung


    Nach dem Tode des Trierarchus Torquatus, des einzigen bisher hier anwesenden Gegners des Postbüro hier auf dem Gebiet der Classis ergeht folgender Befehl:


    - Es ist sofort ein Postbüro einzurichten.


    Begründung: Der Cursus Publicus ist eine militärische Einrichtung, da er dem Praefectus Praetoriae unterstellt ist. Seine Angehörigen sind somit dem Codex Militaris unterworfen und gelten nicht als Zivilisten. Damit haben sie das Recht, sich in einem Castellum aufzuhalten und dort die Post zu verteilen.


    Es steht allen Soldaten frei, ihre Post privat verteilen zu lassen, wenn ihnen andere Mittel zur Verfügung stehen.