“Ich für meinen Teil finde, dass bereits der neu gefassten Absatz (2) des § 4 Codex Iuridicialis einige Fragen offen lässt.
Meiner Meinung nach hätte schon dieser Paragraph ausgiebiger diskutiert werden müssen, bevor er dem Senat zur Abstimmung vorgelegt wurde. Deshalb und weil ich äußerst unzufrieden mit der Vorgehensweise des Consuls Tiberius Durus bin - obwohl, oder besser gesagt, gerade weil ich seine Ziele grundsätzlich unterstütze - habe ich seinerzeit gegen diesen neuen § 4 gestimmt.“
Ein missbilligender Blick Quartos machte die Runde.
“Aber nun wurde er so beschlossen. Und jetzt wird uns dieser § 51 vorgelegt, der die Senatsgerichtsbarkeit insofern einschränkt, als das es sich nur um eine Berufungsinstanz handeln soll.
Oder nicht? Wird es dabei bleiben, oder werden uns noch weitere Gesetze vorgelegt, die den Senat als gerichtliche Instanz beschreiben?
Außerdem sollen wohl nur Senatoren berechtigt sein, Berufung beim Senat einzulegen, und zwar über die Consuln. Das muss wohl der Zweck dieser Formulierung sein, auch wenn sie Senator Purgitius Macer lediglich 'ein nettes Beispiel' nennt.
Zugleich wird uns ein Appelationsrecht zur Abstimmung vorgelegt, in dem der Senat mit keinem Wort erwähnt wird.
Weshalb konnte das, was hier vorgeschlagen wird, nicht bereits in die Neufassung des § 4 mit einfließen?
Weshalb wird der Senat in dem Vorschlag zur Neufassung des § 42 Appellatio nicht erwähnt?
So, wie das alles hier vorgelegt wird, kann ich dem nicht zustimmen!
Das bedaure ich sehr. Denn das, was Consul Tiberius mit seinen Vorschlägen grundsätzlich umzusetzen versucht, genießt meine größte Sympathie.
Ich weiß sehr wohl, wie kompliziert und schwierig diese Reform ist.
Trotzdem sage ich: nicht so! Zu viel Unklarheit, zu viel Interpretationsspielräume und die relevanten Rechtsnormen unnötig über die Paragraphen verstreut, so das es nur noch einem erfahrenen Advocatus möglich sein wird, deren Gestalt wirklich zu erfassen.“
/edit: noch einen Link eingefügt