Versteht mich nicht falsch, ich bin dem Vorhaben gar nicht grundsätzlich abgeneigt, aber ich fühle mich genötigt einige Aspekte zu hinterfragen, um den ganzen Sachverhalt besser zu verstehen und die Auswirkungen abschätzen zu können.
Wir dürfen bei allem ja nicht vergessen, dass nicht nur die zwei oder drei Rechtsexperten hier mit dem Recht umgehen müssen, nicht nur die amtierenden Praetoren, ja nicht einmal nur die Absolventen des Cursus Iuris, denn eigentlich verlangen wir ja von allem Einwohnern des Imperiums, dass sie das Recht zumindest in groben Zügen kennen.
Wenn wir diese alten Rechtsnormen nicht bei unseren Gesetzestexten schriftlich fixieren, wie bindend wäre dann ihre Wirkung? Hätten sie mehr den Charakter früherer Gerichtsurteile?
Was spricht dagegen diese „alten“ Gesetze zusätzlich auch bei unseren Gesetzestexten aufzuführen?
Wird es nicht zu kompliziert, wenn man sich durch die niedergeschriebenen Gesetze UND durch die Theoria lesen muss?