Beiträge von Lucius Aelius Quarto


    DECRETUM SENATUS


    Der Senat von Rom hat beschlossen:


    Um die weiteren Bauarbeiten am Ulpianum zu ermöglichen gibt der Senat seinen bereits zugesagten Anteil an den voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 20.000 Sesterzen zur Auszahlung frei. Mit dem Geld werden bereits geleistete Arbeiten entlohnt und die noch zu leistende der nächsten Monate vorfinanziert. Der Senat ermächtigt die amtierenden Consuln, zu diesem Zweck über die genannte Summe zu verfügen.



    gez. Lucius Aelius Quarto
    ---------------------- Consul ---------------------



    ANTE DIEM XIV KAL IAN DCCCLIX A.U.C.
    (19.12.2008/105 n.Chr.)


    Nachdem das Opfer glücklich vonstatten gegangen war und sich die Brautleute sich das Ja-Wort gegeben hatten, übernahm Aelius Quarto das Regiment. Er war schließlich der Herr im Haus der Braut. Vielleicht war der wirkliche Grund für seine Aktivität aber auch der, dass ihm der Magen knurrte.


    Auf jeden Fall drängte er nun dazu, mit dem Hochzeitsmahl zu beginnen. Er rief nach seinen Sklaven und wies sie an, den ersten Gang aufzutragen.
    Die Gäste bat er in das Peristyl. Denn obwohl der Oecus der Domus Aeliana großzügig bemessen war – so viele Gäste wie heute mochten dort vielleicht doch keinen Platz finden. Zwar war es auch in Rom zu dieser Jahreszeit manchmal bereits empfindlich kalt, doch hatte man den offenen, nur von einem Säulengang umgebenen Hof mit etlichen Baldachinen aus gewachstem Leinentuch zugehängt. Die boten einen sicheren Schutz vor Regen und konnten auch den frischen Wind ein wenig abhalten.
    Unter diesen bukolisch anmutenden Zeltbahnen waren lange Tafeln aufgebaut worden, und dort wurde nun aufgetragen.
    Die Sklaven brachten den ersten Gang...



    Der erste Gang...


    ...bestand – der Tradition zuliebe – in erster Linie aus Eiern. Die wurden alle in goldenen Schüsseln serviert. Dazu gab es Brot, das auf Silbertellern gebracht wurde, und viele unterschiedliche Soßen – die servierte man in Kupfer.
    Aber die Eier – was waren das für welche? Es gab ganz kleine, manche hart gekocht, andere zu winzigen Spiegeleiern zerschlagen und gebraten. Die waren von verschiedenen Singvögeln. Auch noch sehr klein, aber schon ein bisschen größer, waren die Eier von Rebhühnern. Natürlich gab es auch gewöhnliche Hühnereier, die aber teilweise ganz ungewöhnlich hergerichtet, bunt oder kostbar verziert, oder besonders raffiniert zubereitet waren. Auch die Eier von Enten wurden aufgefahren, die von Gänsen ebenso und auch ziemlich große Eier, die, wie man erfahren konnte wenn man fragte, vom Schwan stammten.


    Den Brautleuten wurden aber zwei ganz besondere Eier serviert. Sie standen ganz bescheiden in zwei genau passenden, irdenen und auffallend schlichten Eierbechern, noch halb in ihrer Schale. Die Eierbecher standen wiederum auf Tellern und darauf fanden sich nicht nur Brot und Schälchen mit Garumsoße, sondern auch die Federn von den Vögeln, die diese Eier gelegt hatten.


    Das Ei das man der Braut serviert, wurde von sehr auffallenden Federn begleitet. Sie schimmerten im Licht und leuchteten in Blau und Grün.
    Das Ei für ihn war kleiner und die Federn waren dunkelbraun.
    Die Sklaven die sie brachten mussten gut Acht geben, damit kein plötzlicher Windstoß die Federn erfasste und mit sich trug.

    “Die Frage, ob man seine Kandidatur persönlich erklären muss, war in der ferneren Vergangenheit tatsächlich durchaus brisant. Ich erinnere daran, dass Gaius Iulius Caesar einst sogar auf einen Triumph verzichtet hat, um in der vorgeschriebenen Frist kandidieren zu können. Denn damals musste man es noch persönlich tun und dafür den heiligen Bezirk der Stadt betreten, wodurch ein Feldherr sein Imperium aufgab und damit auch seinen Anspruch auf einen Siegeszug. Heute, auch das ist richtig, gibt es dazu keine eindeutige Regel mehr. Es liegt also im Ermessen der Consuln. Ich selbst habe für die gerade hinter uns liegende Wahl bei einem Kandidaten eine schriftlich angemeldete Kandidatur akzeptiert.
    Wollen wir diese Entscheidung künftig nicht mehr den Consuln überlassen, sondern sie an eine eindeutige Gesetzesregel binden, dann müssen wir das wohl in der Tat schriftlich fixieren.


    Die Vorschriften zum Wahltermin, seiner Festlegung und Verkündung, stehen im § 40 des Codex Universalis. Es ist richtig, was du sagst, Senator Purgitius Macer. Eine Änderung der Anmeldefrist des § 39 fordert auch zu einer Überprüfung dieses Paragraphen heraus. Zumal er klarer und eindeutiger formuliert sein könnte, wie ich finde. Dort wird nämlich gesagt, dass der Wahltermin ca. 1 Monat vor der Wahl festgelegt, aber spätestens 3 Wochen davor öffentlich bekannt gemacht werden muss.
    Es würde meines Erachtens genügen, wenn nur der Veröffentlichungstermin vorgeschrieben wird. Eine Frist von vier Wochen wäre meiner Meinung nach vollkommen ausreichend, wenn wir gleichzeitig die Anmeldefrist auf zwei verlängern.
    Wann genau die Consuln sich auf einen Termin einigen und dem Imperator Caesar Augustus zur Genehmigung vorlegen, dass muss nicht unbedingt im Gesetz stehen. Außerdem wiederholt der § 49 diese Vorschrift noch einmal, also, dass die Consuln den Termin mit Zustimmung des Kaisers fixieren.
    Nur schwer verständlich und keineswegs eindeutig genug empfinde ich jedoch, was das Gesetz zu dem Zeitraum aussagt, in dem eine Wahl stattfinden muss.“

    “Nachdem mein Vorschlag bei der entsprechenden Diskussion breite Zustimmung erfahren hat, erlaubt mir, dass ich euch einen Entwurf für eine Neufassung des § 39 Codex Universalis zur Kandidatur bei Wahlen zum Cursus Honorum vorlege.
    Neben der Verlängerung der Anmeldefrist von einer auf zwei Wochen enthält der Entwurf einige sprachliche Klarstellungen. Außerdem wurde die Amtsbezeichnung Princeps Senatus gestrichen und dafür der Imperator Caesar Augustus als Vertreter der Consuln hinzugefügt. Das ist für den eher unwahrscheinlichen Fall vorgesehen, dass beide Consuln während ihrer Amtszeit aus dem Amt scheiden oder bei ihrer Amtsausübung verhindert sind.


    Mein Vorschlag für den neuen Gesetzestext lautet wie folgt:


    § 39 Kandidatur
    Der Kandidat hat im Vorfeld der Magistratswahlen seine Kandidatur bei einem der amtierenden Consuln oder beim Imperator Caesar Augustus bekannt zu geben, und zwar spätestens zwei Wochen vor der Wahl. Die Consuln, oder in ihrer Vertretung der Imperator Caesar Augustus, präsentieren die Liste der Kandidaten anschließend dem Senat.

    “Deine Bescheidenheit ist fraglos sehr ehrenwert, Senator Purgitius Macer. Aber ich muss mich nicht in Zurückhaltung üben und darum sei es mir erlaubt anzumerken, dass sich gewiss jede Familie in Rom sehr glücklich schätzen würde, eine ihrer Töchter mit dir vermählen zu können. Dein Ruf ist makellos und unbefleckt, deine Karriere beeindruckend und ohne Fehl, und deine Loyalität zum Kaiserhaus über jeden Zweifel erhaben. Wer könnte sich schon einen besseren Schwiegersohn denken?“


    Der Consul lächelte vielsagend.

    “Ehrenwerter Senat von Rom, ich ergreife heute das Wort, um eine Diskussion über die Anmeldefrist bei Wahlen zum Cursus Honorum anzuregen.
    Heute ist es so, dass Kandidaten spätestens eine Woche vor der Wahl ihre Kandidatur anmelden müssen. Festgelegt ist das im § 39 des Codex Universalis.


    Eine Woche – das ist zweifellos vollkommen ausreichend, damit die Consuln, bei denen die Kandidatur erklärt werden muss, die Interessenten auf die Kandidatenliste setzen können.
    Aber die Kandidaten werden für gewöhnlich vor den Senat geladen, damit sie ihre Bewerbung erläutern und für sich werben können. Und ihr, verehrte Senatoren, habt bei dieser Gelegenheit die Möglichkeit, die Kandidaten besser kennen zu lernen.
    Nach meinem Verständnis können sie aber erst nach Ende der Bewerbungsfrist eingeladen werden und vor dem Senat erscheinen. Dafür ist dann also weniger als eine Woche Zeit und in Jahren, wo sich besonders viele Kandidaten auf den Listen finden, ist das sehr knapp. Da bleibt dann wenig Raum für längere und eingehende Befragungen.


    Wie wäre es also, wenn wir die Frist verlängern würden? Statt einer Woche vor der Wahl, könnten es fortan zwei sein. Wie findet ihr das?“

    “Verehrte Senatoren, wie ihr euch gewiss erinnern werdet, haben der Quaestor Consulum Titus Aurelius Ursus und ich selbst, euch im vergangenen Amtsjahr über den Fortgang beim Bau des Ulpianums berichtet.
    Wir haben euch seinerzeit dargelegt, dass es zu Verzögerungen gekommen ist, weil der Auftragnehmer sich außerstande sieht die anfallenden Kosten, die beträchtlich sind, langfristig alleine vorzustrecken. Auch wurde gesagt, dass die weiteren Arbeiten insgesamt gefährdet sind, wenn nicht bald erste Gelder ausgezahlt werden.


    Ich glaube, wir waren und sind uns einig, dass es nicht soweit kommen darf. Auch herrschte in diesem Hause grundsätzlich Einigkeit darüber, dass eine erste Bezahlung der bereits geleisteten Arbeiten und ein Vorschuss auf die nächsten Monate durchaus gerechtfertigt ist.
    Keine vollständige Einigkeit konnte jedoch darüber erzielt werden, ob diese Summe zum jetzigen Zeitpunkt aus den Mitteln des Senats zu bestreiten ist, oder ob wir den Imperator Caesar Augustus auffordern wollen, zumindest einen Teil aus den allgemeinen Finanzmitteln des Staates aufzubringen.


    Ich bin jedoch der Ansicht, dass es dem Senat Ehre machen würde, würde er seinen Anteil jetzt leisten.
    Darum trete ich heute vor euch und bitte euch um eine Entscheidung. Ich fordere euch zu einer Abstimmung auf. Die erforderlichen Gelder sind vorhanden. Sie befinden sich im Besitz des Senats, denn sie wurden bereits vor längerer Zeit in Form von Spenden aufgebracht.


    Deshalb bitte ich euch, folgendes zu beschließen:


    Um die weiteren Bauarbeiten am Ulpianum zu ermöglichen gibt der Senat seinen bereits zugesagten Anteil an den voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 20.000 Sesterzen zur Auszahlung frei. Mit dem Geld werden bereits geleistete Arbeiten entlohnt und die noch zu leistende der nächsten Monate vorfinanziert. Der Senat ermächtigt die amtierenden Consuln, zu diesem Zweck über die genannte Summe zu verfügen.



    Seid ihr für die Annahme dieses Beschlusses, dann stimmt mit ja. [ :dafuer:]
    Wenn ihr dagegen seid, dann stimmt mit nein.“ [ :dagegen:]




    Sim-Off:


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Medicus Germanicus Avarus
    Gaius Octavius Victor
    Marcus Octavius Maximus
    Manius Tiberius Durus
    Herius Claudius Menecrates
    Titus Helvetius Geminus
    Lucius Aelius Quarto
    Potitus Vescularius Salinator
    Marcus Aurelius Corvinus
    Quintus Germanicus Sedulus
    Manius Flavius Gracchus
    Kaeso Annaeus Modestus



    Abwesende stimmberechtigte Senatoren


    Marcus Vinicius Lucianus
    Quintus Tiberius Vitamalacus
    Lucius Flavius Furianus
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Publius Matinius Agrippa
    Maximus Decimus Meridius



    13 von 19 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Die Abstimmung endet am Freitag, dem 19.12.,
    oder vorher, wenn alle anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben haben.

    ...dann trat Aelius Quarto aber als Erster vor um den Eid zu erneuern. Denn es war auch gute Sitte, dass es die künftigen Consuln waren, die den Anfang machten.
    So machte er also zwei oder drei Schritte nach vorn, räusperte sich, und sprach dann in feierlichem und getragenem Tonfall:


    ”Ego, Lucius Aelius Quarto hac re ipsa decus Imperii Romani
    me defensurum, et semper pro populo senatuque
    imperatoreque Imperii Romani acturum esse
    sollemniter iuro.


    Ego, Lucius Aelius Quarto officio consul Imperii Romani accepto,
    deos deasque imperatoremque romae in omnibus meae vitae
    publicae temporibus me culturum, et virtutes romanas
    publica privataque vita me persecuturum esse iuro.


    Ego, Lucius Aelius Quarto religioni romanae me fauturum et eam
    defensurum, et numquam contra eius statum publicum me
    acturum esse, ne quid detrimenti capiat iuro.


    Ego, Lucius Aelius Quarto officiis muneris consul
    me quam optime functurum esse praeterea iuro.


    Meo civis imperii romani honore, coram deis deabusque
    populi romani, et voluntate favoreque eorum, ego
    munus consul una cum iuribus, privilegiis, muneribus
    et officiis comitantibus accipio.”

    Wie am Ende jedes Amtsjahres, war die Ernennung der neuen Magistrate die letzte Amtshandlung der scheidenden Consuln. Doch diesmal traf dies nur auf einen der Beiden zu, denn der andere – Lucius Aelius Quarto – würde auch im neuen Jahr dieses höchste Staatsamt im Cursus Honorum bekleiden.


    Er überließ es seinem Amtskollegen, dass Ergebnis der Wahlen zu verlesen und die Gewählten aufzufordern, den traditionellen Eid zu sprechen...


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    DIE WAHL IST BEENDET UND HIERMIT ERFOLGT DIE ERNENNUNG DER NEUEN MAGISTRATE IN IHRE ÄMTER.



    SOMIT ERNENNEN WIR DIE BÜRGER:


    [...]


    ZUM CONSUL:
    Lucius Aelius Quarto


    ZUM QUAESTOR CONSULUM:
    Titus Aurelius Ursus


    ZUM VIGINTIVIR:
    Tiberius Aurelius Avianus
    Marcus Decimus Flavus


    [...]


    - DCCCLVIII AB URBE CONDITA -




    ...die Eidesformel war allgemein bekannt und lautete:


    - IVS IVRANDVM -


    EGO, -NOMEN- HAC RE IPSA DECUS IMPERII ROMANI
    ME DEFENSURUM, ET SEMPER PRO POPULO SENATUQUE
    IMPERATOREQUE IMPERII ROMANI ACTURUM ESSE
    SOLLEMNITER IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIO -AMT- IMPERII ROMANI ACCEPTO,
    DEOS DEASQUE IMPERATOREMQUE ROMAE IN OMNIBUS MEAE VITAE
    PUBLICAE TEMPORIBUS ME CULTURUM, ET VIRTUTES ROMANAS
    PUBLICA PRIVATAQUE VITA ME PERSECUTURUM ESSE IURO.


    EGO, -NOMEN- RELIGIONI ROMANAE ME FAUTURUM ET EAM
    DEFENSURUM, ET NUMQUAM CONTRA EIUS STATUM PUBLICUM ME
    ACTURUM ESSE, NE QUID DETRIMENTI CAPIAT IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIIS MUNERIS -AMT-
    ME QUAM OPTIME FUNCTURUM ESSE PRAETEREA IURO.


    MEO CIVIS IMPERII ROMANI HONORE, CORAM DEIS DEABUSQUE
    POPULI ROMANI, ET VOLUNTATE FAVOREQUE EORUM, EGO
    MUNUS -AMT- UNA CUM IURIBUS, PRIVILEGIIS, MUNERIBUS
    ET OFFICIIS COMITANTIBUS ACCIPIO.


    Sim-Off:


    ZUR INFORMATION: AMTSEID


    Ich, ____________________ (VL-Name), schwöre mit diesem Eid feierlich, die Ehre des Imperium Romanum zu verteidigen und immer zum Wohle des Volkes, des Senates und des Kaisers des Imperium Romanum zu handeln.


    Ich, ____________________ (VL-Name) nehme das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) des Imperium Romanum an und schwöre die Götter und Göttinnen Roms, sowie den Kaiser, in meinem ganzen öffentlichen Leben und all meinen öffentlichen Handlungen zu ehren und die römischen Tugenden sowohl im privaten als auch öffentlichen Leben zu befolgen.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre, dass ich die Religio Romana als Staatsreligion beschützen und befolgen werde und niemals öffentlich dagegen verstossen werde, damit sie keinen Schaden erleide.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre ausserdem, das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) und alle seine Verpflichtungen mit all meiner Kraft und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.


    Auf meine Ehre als Bürger des Imperium Romanum, und vor allen Göttern und Göttinnen des römischen Volkes, und durch deren Willen und Güte, nehme ich das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) mit allen damit verbundenen Aufgaben, Rechten, Pflichten und Verantwortungen an.

    “Dann ist es beschlossen.
    Titus Aurelius Ursus wird erneut Quaestor Consulum, Marcus Decimus Flavus wird sein Vigintivirat bei den Tresviri capitales ableisten, und Tiberius Aurelius Avianus das seine bei den Decemviri litibus iudicandis.
    Der Beschluss ergeht einstimmig.
    Die neuen Magistrate werden in den nächsten Tagen vereidigt und im Anschluss daran ihre Amtszeiten beginnen können.“

    Aelius Quarto stand während der sehr kurzen Ansprache des Kaisers in dessen Nähe. Er fand, dass Valerianus an diesem Tag einen vergleichsweise gesunden und kräftigen Eindruck machte, zumindest gemessen an Tagen, die Quarto bei ihm auch schon erlebt hatte. In Gedanken schickte er ein Stoßgebet an die Götter, dass sein Bruder auch den Rest der Zeremonie gut überstehen möge. Er sollte einen guten Eindruck hinterlassen. Seine öffentlichen Auftritte waren selten und es gab schon genug Spekulationen und Gerüchte um seine Schwäche in der Stadt.

    “Nachdem nun der Wahlkampf mit all seiner ablenkenden Unruhe vorüber ist, wollen wir uns wieder den Dingen widmen, die im vergangenen Jahr nicht zum Ende gekommen sind.
    Deshalb möchte ich hier und heute dazu aufrufen, die Senatsdebatte zum Kauf- und Erbrecht wieder aufzunehmen.
    Senator Tiberius Durus hat dazu einen Vorschlag unterbreiten. Senator, möchtest du ihn noch weiter erläutern?“

    “Senatoren, nachdem ihr euch in der Frage der Ämterverteilung der neu gewählten Magistrate des Cursus Honorum bereits sehr einhellig geäußert habt, erlaube ich mir, euch den bereits sehr wohlwollend aufgenommenen Vorschlag zum Beschluss vorzulegen:


    I. Titus Aurelius Ursus wird zum Quaestor Consulum ernannt.


    II. Marcus Decimus Flavus wird sein Vigintivirat bei den Tresviri capitales absolvieren.


    III. Tiberius Aurelius Avianus wird sein Vigintivirat bei den Decemviri litibus iudicandis absolvieren.



    Gebt eure Stimme für jeden getrennt ab.
    Seid ihr für ihre Annahme, dann stimmt mit ja.
    [ :dafuer:]
    Wenn ihr dagegen seid, dann stimmt mit nein.“ [ :dagegen:]




    Sim-Off:


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Maximus Decimus Meridius
    Medicus Germanicus Avarus
    Gaius Octavius Victor
    Marcus Octavius Maximus
    Manius Tiberius Durus
    Herius Claudius Menecrates
    Titus Helvetius Geminus
    Lucius Aelius Quarto
    Potitus Vescularius Salinator
    Marcus Aurelius Corvinus
    Quintus Germanicus Sedulus
    Manius Flavius Gracchus
    Kaeso Annaeus Modestus



    Abwesende stimmberechtigte Senatoren


    Marcus Vinicius Lucianus
    Quintus Tiberius Vitamalacus
    Lucius Flavius Furianus
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Publius Matinius Agrippa



    14 von 19 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Die Abstimmung endet am Montag, dem 08.12.,
    oder vorher, wenn alle anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben haben.



    /edit: Link eingefügt

    “Ist einer von euch gegen die vorgeschlagene Verteilung der Ämter? Wenn dem nicht so ist, dann können wir unverzüglich zur Abstimmung übergehen und es ohne Zeitverlust so beschließen.“


    Dem Consul war augenscheinlich daran gelegen diese Frage, und damit die Einführung der neuen Magistrate in ihre Ämter, möglichst rasch über die Bühne zu bringen.



    /edit: Link eingefügt

    Wie es nach jeder Wahl zum Cursus Honorum üblich und inzwischen Tradition war, kamen die Senatoren am darauf folgenden Morgen in der Curia Iulia zusammen. Nicht nur, weil sie neugierig waren das endgültige Ergebnis zu erfahren, sondern auch, um den gewählten Magistraten ihre künftigen Tätigkeiten zuzuteilen.


    Es war der Consul Lucius Aelius Quarto der vor sie trat, die Hände erhob um sich Gehör zu verschaffen, und dann die Namen der Gewählten verlas.
    Darunter waren diesmal auch Tiberius Aurelius Avianus und Marcus Decimus Flavus, die beide für das Vigintivirat kandidiert hatten, und Titus Aurelius Ursus, der erneut Quaestor sein wollte.


    “...und außerdem...“, sagte Aelius Quarto, nachdem er bereits alle anderen Namen verlesen hatte: “...habt ihr mich selbst erneut zum Consul bestimmt. Dafür danke ich euch und fühle mich durch euer Vertrauen geehrt.“



    Nachdem das getan war ging der Consul unverzüglich zur Frage der Ämterverteilung über.


    Titus Aurelius Ursus hat seine erneute Kandidatur damit begründet, dass er sich weiter an meiner Seite für die Fertigstellung des Ulpianums einsetzen möchte, als Quaestor Consulum.
    Ich sehe keinen Grund, weshalb der Senat ihm diesen Wunsch verwehren sollte und ich wäre sehr dankbar dafür, wenn ihm entsprochen würde.


    Marcus Decimus Flavus hat bei seiner Vorstellungsrede den Wunsch geäußert, seine Arbeitskraft in den Dienst der Tresviri capitales zu stellen.


    Tiberius Aurelius Avianus nannte keine ausdrückliche Priorität, erwähnte aber, dass er bereits als Assistent der Decemviri litibus iudicandis tätig war. Eine Betätigung dort läge also nahe.


    Was sagt ihr dazu?“