Beiträge von Aulus Iunius Tacitus

    Ich war mir nicht wirklich sicher, ob er verstanden hatte, ließ mir aber nichts anmerken. Stattdessen kam ich zum eigentlichen Thema.


    "Kommen wir dann also zur Auslegung der Gesetze. Die Gesetzesauslegung erfolgt nach den Regeln, die von Juristen allgemein anerkannt sind. Hält man sich an diese Regeln, so wird die eigene Argumentation akzeptiert. Weicht man davon ab, so muss man damit rechnen, dass die eigenen Argumente nicht akzeptiert werden. Die erste und grundlegendste dieser Regeln ist sehr einfach: Der Wortlaut des Gesetzes gibt genau das wieder, was der Gesetzgeber sagen wollte. Man hat also grundsätzlich nach dem Wortlaut auszulegen. Bei neueren Gesetzen ist das einfach. Bei älteren Gesetzen ist es oft schwierig. Das liegt daran, dass sich die Sprache über Jahrhunderte wandelt. Dadurch kann sich die Bedeutung von Worten ändern. Und manchmal verstehen wir die alten Texte kaum noch, so wie der Liedtext des Carmen Saliare heute für viele kaum noch verständlich ist, weil diese Form des Latein nicht mehr gesprochen wird. Das kann einem auch bei sehr alten Gesetzen passieren, vor allem im Pontifikalrecht."


    Dadurch, dass ich einen Schluck Posca zu mir nahm, ließ ich Aemilius kurz Zeit, das Gesagte in seinem Geist zu verankern.


    "Was machen wir aber, wenn sich die Bedeutung einiger Worte gewandelt hat? Es gibt einige Herangehensweisen. Die beste Möglichkeit ist es, die ursprüngliche Bedeutung herauszufinden und anzuwenden. Das kann durchaus gelingen, beispielsweise durch die Verwendung eines Gesetzeskommentars, in dem diese festgehalten wurde. Der geübte Jurist zitiert dann das Gesetz und formuliert es so um, dass die ursprüngliche Bedeutung in moderner Sprache erklärt wird. Aber was, wenn man die ursprüngliche Bedeutung nicht mehr herausfinden kann? Dann hilft uns unser Rechtsempfinden. Der Mos Maiorum ist die übliche Quelle unseres Rechtsempfindens. Daher wird das Gesetz so ausgelegt, dass die moderne Bedeutung der Worte mit dem Mos Maiorum in Einklang gebracht wird. Das Ergebnis sollte fast immer vertretbar sein. Eine letzte Herangehensweise ist die Auslegung des Gesetzes nach seinem Zweck. Wenn die beiden anderen Herangehensweisen nicht zu einem vertretbaren Ergebnis führen, kann man immer nach dem Zweck auslegen. Dazu werde ich aber später noch mehr erzählen. Gibt es bis hierhin Fragen?"

    "Nun denn. Das heutige Thema ist die Auslegung von Gesetzen. Diese ist von größter Bedeutung für die Arbeit als Jurist. Das liegt daran, dass wir als Juristen argumentieren müssen, warum ein gewisser Sachverhalt verboten oder erlaubt ist oder warum welche Strafe verhängt werden sollte. Das stärkste Argument ist aber das Gesetz. Der Gesetzgeber hat aber ein Grundproblem: Man muss die gesetzlichen Regelungen einerseits präzise genug fassen, damit es keine Willkür gibt. Wir haben ja gelernt, dass Gesetze festgelegte Regeln sind. Durch die Festlegung von Regeln soll Willkür verhindert werden. Andererseits muss ein Gesetz aber auch flexibel genug sein, um leichte Variationen eines geregelten Sachverhalts zu erfassen. Schließlich bildet ein Gesetz immer einen idealtypischen Fall ab. In der Realität wird ein Fall aber nur sehr selten genau so aussehen, wie sich das der Gesetzgeber gedacht hat. Es gibt leichte Abweichungen. Die müssen aber dennoch erfasst werden, weil sonst bereits eine geringe Abweichung dazu führt, dass der Fall auf einmal ungeregelt ist. Die Flexibilität führt aber dazu, dass das Gesetz ausgelegt werden muss, um eine Unterordnung eines Sachverhalts unter eine gesetzliche Regelung zu ermöglichen. Und genau das wollen wir heute lernen. Ist bis hierhin alles klar?"


    Mir war bewusst, dass wir uns hier auf ein sehr abstraktes Gebiet begaben. Doch dieses Gebiet war leider der Kern juristischer Tätigkeit.

    Da konnte man wohl nichts machen.


    "Wahrscheinlich ist ihm etwas Dienstliches dazwischen gekommen. Nunja, da kann man nichts machen. Immerhin wird er auch alles in dem Buch zur Gesetzesauslegung nachlesen können, da muss Matinius dann eben mehr im Selbststudium lernen und eventuell einen von uns fragen."


    Nach dieser kurzen Bemerkung schien es mir sinnvoll, mit der Lektion zu beginnen. Bei einem kostenpflichtigen Kurs hätte ich wohl noch etwas gewartet, aber da mein Kurs kostenlos war, gab es dafür keinen Anlass.


    "Wollen wir anfangen?"

    Es freute mich, dass ich Secundus mit meiner Widmung anscheinend eine Freude gemacht hatte. Allerdings fehlte noch jemand.


    "Aemilius, auch wenn ihr beide in unterschiedlichen Einheiten dient: Weißt du zufällig, wo Matinius steckt?"

    Eine Woche später ging es weiter. Ich war etwas früher da, um noch alles vorzubereiten. Nachdem ich die Taberna aufgeschlossen hatte, legte ich für jeden Schüler je eine Kopie meines Buches zur Auslegung der Gesetze auf den Tisch. Da ich nur zwei Schüler hatte, konnte ich die Kopien selbst anfertigen und mit einer kurzen Widmung versehen. Die Widmungen waren recht einfach und, bis auf den Namen des Schülers gleich und lauteten "[Name], möge dieses Buch dir ein nützliches Nachschlagewerk sein, wenn du es benötigst. Dein Magister Iuris Aulus Iunius Tacitus".

    Nachdem meine Schüler gegangen waren, verließ ich den Raum und verschloss diesen hinter mir. Immerhin waren Bücher nicht ganz wertlos. Danach kaufte ich mir noch einen Happen in der Basilika, welchen ich auf meinem Weg nach Hause verzehrte.

    Ich merkte, dass Secundus von meiner Antwort etwas verwirrt schien.


    "Nächste Woche wird alles deutlich klarer. Dann wirst du den Wortlaut nicht nur eingeprägt haben, sondern auch verstehen."


    Währenddessen hatte ich die letzten Schriften eingeräumt.


    "Nun, es wird Zeit. Wir sehen uns nächste Woche."

    Ich musste grinsen.


    "Ein Jurist sollte Gesetze immer zu seinen Gunsten auslegen. Oder zu den Gunsten seines Mandanten. Und ja, ein guter Jurist merkt das und hält entsprechend dagegen. Wichtig ist, dass man die Grenze zwischen Auslegung zu seinen Gunsten und Rechtsbeugung nicht überschreitet. Und die ist manchmal nur sehr schwer zu erkennen."

    Da sich auch Matinius nicht meldete, war für mich die heutige Lektion abgeschlossen.


    "Gut, dann wären wir für heute fertig. Wenn niemand etwas dagegen hat, sehen wir uns nächste Woche zur gleichen Zeit wieder hier. Wir werden uns dann einem der Kernpunkte der Arbeit eines Juristen widmen: Der Gesetzesauslegung. Valete bene."


    Ich packte die heute verwendeten Schriftrollen zusammen und legte sie in die Regale zurück. Während dieser Zeit hatten meine Schüler noch einmal die Möglichkeit, mir Fragen zu stellen.


    Sim-Off:

    Die nächste Woche ist Sim-On zu verstehen. Wahrscheinlich werde ich schon in den nächsten Tagen weiterschreiben, aber kein Lehrer würde in der Realität das volle Programm hintereinander durchziehen. ;)

    So, ich bin wieder zurück. Die Unterkunft war ziemlich gut, direkt an Überresten vom Porticus Aemilia im Emporium.


    Sobald ich meine Bilder ein wenig sortiert habe, stelle ich ein paar für die Galerie zur Verfügung. In Herculaneum habe ich viele Aufnahmen gemacht und zurück in Rom gab es im Domus Aurea einige interessante Fresken zu sehen.

    "Gut, dann können wir die heutige Lektion zusammenfassen und um einige Details ergänzen. Wir haben definiert, dass es sich bei einem Gesetz um eine Festlegung von Regeln handelt. Diese Festlegung findet durch eine von der Verfassung des Staates hierfür vorgesehenen Stelle statt, nachdem das Gesetz von einer dazu bevollmächtigten Person einem hierfür verfassungsgemäß vorgesehenen Gremium zur Prüfung vorgelegt wurde. Die entsprechenden Vollmachten werden durch die jeweilige Verfassung des Staates festgelegt. In einer klassischen Monarchie ist der Rat des Königs inklusive dem König dazu befugt, Gesetze einzureichen und zu prüfen und der König beschließt diese. Wir sind keine Monarchie, sondern als Res Publica Restituta ein spezielles Staatsgebilde.


    In unserer Res Publica Restituta müssen wir bei den Gesetzen zwischen Lex, Edictum und Decretum unterscheiden. Eine Lex kann durch bestimmte Magistrate und verdiente Senatoren vorgeschlagen werden. Der Kaiser ist beides. Der Entwurf wird dann von Senat und Kaiser geprüft. Der Senat beschließt die Lex, wobei dem Kaiser ein Vetorecht zusteht. Wenn er sein Vetorecht nicht benutzt, ist die Lex beschlossen und wird durch den Kaiser per Bekanntmachung in Kraft gesetzt.


    Edikte können durch bestimmte Magistrate erlassen werden. Diese sind der Kaiser, Prätoren, Ädilen und Statthalter der Provinzen. Die Statthalter sind dabei auf die Belange innerhalb ihrer Provinzen beschränkt, die Prätoren auf Belange der Rechtsprechung in Rom, die Ädilen auf Belange in ihrem Amtsbereich. Der Kaiser unterliegt keinen Einschränkungen ist zugleich für die Aufsicht über die Edikte der Magistrate verantwortlich.


    Dekrete können ausschließlich durch den Kaiser beschlossen werden.


    Edikte und Dekrete werden üblicherweise durch dazu bevollmächtigte Magistrate erstellt, geprüft und erlassen. Dazu können sie sich aber der Expertise ihrer Untergebenen bedienen.


    Um ein Gesetz besser kennenzulernen, haben wir uns die Lex Aquilia de Imperio angesehen. Diese wurde vom Senat beschlossen und hat dem Kaiser seine Vollmachten übertragen. Durch diese Lex wurden dem Kaiser seine Vollmachten und Rechte durch den Senat übertragen. Wir haben die Systematik der einzelnen Vollmachten und Rechte im Hinblick auf Gesetzgebungsbefugnisse des Kaisers im Detail kennengelernt.


    Damit wäre die heutige Lektion zusammengefasst. Gibt es noch Fragen hierzu?"

    Ich werde von Pfingstmontag bis zum darauf folgenden Sonntag in Rom sein und vermutlich eher wenig online. Vielleicht kann ich Herculaneum (das geht wunderbar als Tagesausflug von Rom aus) ein paar gute Fotos machen, die wir hier verwenden können.

    "In der Tat, du bist lernfähig. Und viel wichtiger: Du bist lernwillig. Viele sind fähig, aber den meisten fehlt der Wille. Deine Fähigkeiten und dein Wille zeichnen dich aus."


    Ein kleines Lob zwischendurch war niemals verkehrt. Vor allem dann nicht, wenn es meiner ehrlichen Meinung entsprach.


    "Und nun zurück zur Lex Aquilia de Imperio. Artikel XI fehlt noch. Wie du bereits richtig erkannt hast, Aemilius, handelt es sich auch hierbei um eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz an den Kaiser. Allerdings ist diese auf Vorgänge in der Vergangenheit gerichtet. Das hat einen Grund. Dieser Grund liegt in der Kontinuität des Rechts. Angenommen, der Kaiser hätte vor seiner Berufung zum Imperator Caesar Augustus bereits eine Entscheidung im Rechtsrang getroffen, dann wäre diese grundsätzlich unwirksam. Das würde aber keinen Sinn machen, weil sich die Person Tiberius Aquilius Severus Augustus mit der Berufung zum Kaiser ja nicht geändert hat. Damit ein sinnfreies Ergebnis auch juristisch ausgeschlossen wird, existiert Artikel XI. Hiermit wird die Kontinuität des Rechts garantiert. Interessant ist übrigens der Schluss von Artikel XI, der da lautet 'wie wenn sie durch den Senat und das Volk von Rom erfolgt wären'. Hier wird noch einmal klar, dass die Gesetzgebungsbefugnis, so wie es in der Res Publica stets war, durch Senat und Volk von Rom übertragen wird. Der Kaiser wird also zum Wächter der Res Publica gemacht, der mit umfassenden Befugnissen ausgestattet ist. Diese Ausstattung ist auch notwendig, um seine Rolle als Wächter ausfüllen zu können. Aber damit kommen wir schon stark in die Philosophie der Staatsordnungen. Gibt es Fragen?"

    Ich werde vom 01.-05.05. auf dem Scharnhorstfest in Großgörschen sein. Da ich dort ohne Laptop sein werde, schaue ich vielleicht per Handy mal rein, werde aber nichts schreiben.


    Und da ich schonmal dabei bin: Vom 09.-12.05. bin ich wahrscheinlich ebenfalls unterwegs.

    Ich nickte.


    "Exakt erkannt. Allerdings habe ich einen Tipp für dich: Wenngleich wir Juristen uns aus den gebildeten Personen rekrutieren, gilt das längst nicht zwingend für die Öffentlichkeit, die sich Gerichtssitzungen ansieht. Dieses Publikum ist aber wichtig. Wenn der Praetor oder Iudex unentschlossen ist, weil der Fall kompliziert ist, sollte man das Publikum auf seine Seite ziehen. Die Stimmung des Publikums wird vom Gericht durchaus wahrgenommen. Das führt dazu, dass bei unklarer Sachlage die Stimmung des Publikums entscheidend sein kann. Sozusagen eine Art inoffizielles Meinungsbild. Damit die weniger Gebildeten im Publikum nicht verliert, sollte man sich einfacherer Sprache bedienen. Auf keinen Fall soll man die Sprache der Gosse verwenden, doch soll man auch nicht so sprechen, als würde man einen Vortrag an der Akademie in Athen halten. Gebildet ja, aber für das einfache Volk noch verständlich."

    Da es keine Fragen zu geben schien, beschloss ich, nach einem Schluck Posca aus einer Feldflasche weiter zu dozieren.


    "Artikel VII gibt dem Kaiser ebenfalls eine Gesetzgebungskompetenz. Es erlaubt ihm nämlich, die Grenzen des Pomerium und des Imperium Romanum vorzuschieben, wenn es seiner Meinung nach im Interesse des Staates liegt. Die Verschiebung von Grenzen, seien es nun die sakralen des Pomerium oder die realen des Imperium Romanum, bedarf aber einer Entscheidung im Gesetzesrang. Besonders an dieser Vorschrift ist, dass diese Verschiebungen nicht willkürlich erfolgen dürfen, sondern im Interesse des Staates sein müssen. Der Kaiser muss also im Zweifel begründen können, worin seiner Ansicht nach der Nutzen für den Staat liegt. Wir werden das in einer späteren Lektion noch einmal näher betrachten."


    Ich machte nur eine kurze rhetorische Pause, um klarzustellen, dass dieser Artikel damit abgeschlossen war.


    "Artikel IX, der im Gesetz altertümlich VIIII geschrieben wird, ist ein sogenannter Auffangtatbestand. Sehen wir uns den Wortlaut an: 'Er erhält das Recht, alle Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen, die nach seiner Ansicht im Interesse des Staates liegen und angemessen sind, so wie es Divus Augustus und seine Nachfolger hatten.' Dieser Wortlaut gibt dem Kaiser das Recht, alles zu tun, was im Interesse des Staates liegt und angemessen ist. 'Alles' bedeutet auch, Gesetze zu erlassen. Da keine genaue Bestimmung getroffen wird, wird hiermit alles ermöglicht, so lange es den beiden Einschränkungen genügt. Damit werden alle Tatbestände aufgefangen, die zuvor nicht genannt wurden. Daher der Begriff des Auffangtatbestands. Wir Juristen sprechen stets von Tatbeständen, die in Gesetzen geregelt werden. Unter diese Tatbestände werden Lebenssachverhalte subsumiert. Das bedeutet, dass wir bei jedem Sachverhalt prüfen, ob es hierfür einen Tatbestand im Gesetz gibt. Der Begriff des Tatbestands ist dabei nicht wertend zu sehen. Schließlich gibt es gute und schlechte Taten. Die Lex Aquilia listet im Wesentlichen gute Taten auf. Doch nun wollen wir noch einmal die beiden Einschränkungen des Artikel VIIII betrachten. Welche sind das und wie sind sie zu deuten?"


    Gespannt wartete ich, wer sich zuerst zu Wort melden würde.

    "So, der Wein ist erheiternd? Dann sollte ich ihn mal probieren und sehen, ob ich das verifizieren kann."


    Ich lachte herzlich. Es war schön, mit meiner kleinen Schwester unterwegs zu sein. Es wurde mir erst jetzt bewusst, dass mir am Museion etwas gefehlt hatte. Die Familie war eben doch wichtig. Vielleicht verstanden wir uns aber auch deshalb jetzt so gut, weil wir uns nicht in unserer jeweiligen Pubertät ertragen mussten? Die regelmäßigen Briefe hatten ja doch für eine gewisse Abmilderung der schlimmsten pubertären Ausbrüche gesorgt. Wobei ich von mir glaubte, dass ich selbst in der Pubertät sehr ruhig war. Gegenüber vielen meiner Mitstudenten mochte diese Einschätzung sogar stimmen. Abgesehen davon hatte Alexios stets darauf geachtet, dass seine Schüler sich halbwegs im Griff hatten.


    Langsam kamen wir ans Ende der Gräber und das Theater kam in Sicht. Bei der Anreise hatte ich nicht darauf geachtet, doch nun fiel mir auf, dass es ein ziemlich großes Theater war. Jedenfalls für die Provinz. Ich versuchte, anhand der Größe Rückschlüsse auf die Kapazität zu machen.


    "Was meinst du, wie viele Personen im Theater einen Platz finden? Achttausend, neuntausend? Vielleicht zehntausend? Das Gebäude ist recht groß. Taugt die Besetzung etwas? Bei so einem großen Theater sollte man mit einer guter Besetzung rechnen, oder?"


    Während ich sprach, gingen wir weiter auf das Theater zu.