Entscheidung des Collegium Pontificium
Betreffend die Eingabe der Bürgerin Pompeia Perilia bezüglich der Gründung und Anerkennung eines Kultvereines.
Die Eingabe, welche das vorläufige Reglementarium der Societas Pompeiana umfasst wurde durch das Collegium beraten und beurteilt.
Es ergeht folgende Entscheidung:
Das Collegium Pontificium gestattet die Gründung der Societas Pompeiana und erkennt diese als Kultverein an.
Gebunden an diese Anerkennung wird jedoch folgende Bedingung:
Jedes Mitglied der Societas Pompeiana hat seine Treue gegenüber dem Imperium und dem Imperator Caesar Augustus zu beschwören.
Diese Bedingung fusst auf der Rolle des von der Societas verehrten Gnaeus Pompeius Magnus als Antagonist des Gaius Iulius Caesar.
Dem Collegium ist schnellstmöglich eine Liste der Mitglieder der Societas zu übergeben, welche ebenfalls den in der Societas bekleideten Rang enthält.
Sim-Off:Ebenfalls müssen noch die Sim-Off-Dinge mitgeteilt werden (Tabulariumstext, Ränge [evtl. Rangbeschreibung] etc.)