Beiträge von Ein Praetorianer

    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    EILSCHREIBEN


    An den Quaestor Consulum
    Maximus Decimus Meridius



    Hiemit beruft der Kaiser das Consilium Principes ein. Alle Mitglieder des Consiliums haben sich auf dem schnellsten Wege bis ANTE DIEM XI KAL AUG DCCCLV A.U.C. (22.7.2005/102 n.Chr.)
    im Domus Flaviana einzufinden.



    Lucius Decimus Martinus
    Magister Officiorum – Officium Imperatoris


    Der kürzeste Weg und der Einfachste. Im Officum war man gerade dabei Kisten zu packen, Aufschwung und Umschwung....


    Er legte es ab und schrieb daneben: "An Tiberia Livia PV PI."



    Regeln des Cursus Publicus



    §1 Allgemeines
    (1) Der Cursus Publicus dient der Beförderung von offizieller und privater Post innerhalb des Imperium Romanum.
    (2) Berechtigt zur Nutzung sind Öffentliche Stellen, Militärische Einheiten, römische Bürger sowie freundlich gesinnte Peregrini.
    (3) Jeder Bedienstete des Cursus Publicus ist zu Amtsverschwiegenheit verpflichtet, jegliches Zuwiderhandeln kann zu einem Ausschluss aus dem Angestelltenverhältnis führen.
    (4) Der LACP ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen dem Senat einen Bericht über Einnahmen und Ausgaben des Cursus Publicus vorzulegen.


    §2 Zustellung der Post
    (1) Die Beförderungsgebühr beträgt pro Brief 5 Sesterzen, Eilpost 20 Sesterzen. Frachtgut wird gegen einen Tarif von 50 Sesterzen transportiert. Ansonsten ist die Gebühr unabhängig vom Absender.
    (2) Eilpost wird in der Regel am gleichen Tag nach Geldeingang auf den Weg gebracht.
    (3) Alle Poststücke sind mit einem gültigen Adressaten zu versehen. Für Post an nichtexistente oder fehlerhafte Adressen übernimmt der Cursus Publicus keine Verantwortung.
    (4) Öffentliche Stellen und militärische Einheiten sind befugt, offizielle Post zu versenden, bei ihnen wird auf Anforderung eine Quittung ausgestellt. Der Praefectus Vehiculorum ist dazu angehalten, Buch zu führen über die Ausstellung der Quittungen.
    (5) Offizielle Schreiben sind mit einem gültigen Amtssiegel zu versehen. Die Siegel haben sich dabei an die althergebrachten Formen zu halten. Nur für gesiegelte Post kann eine Quittung ausgestellt werden.
    (6) Die kaiserliche Familie und Bedienstete des Kaiserhofes sind berechtigt, Equites Singulares der Prätorianergarde für ihre Korrespondenz zu benutzen. Die Equites unterliegen dabei nicht den Reiseregeln.


    §3 Hierarchie des Cursus Publicus
    (1) Der Praefectus Praetorio ist oberster Vertreter des Cursus Publicus und dessen Beamten weisungsbefugt. Er wird vom Kaiser in sein Amt eingesetzt und kann nur durch diesen entlassen werden.
    (2) Der Legatus Augusti Cursu Publico ist als kaiserlicher Beauftragter für die Überwachung des staatlichen Postdienstes zuständig. Er kontrolliert die Praefecti Vehiculorum der Provinzen ist den Praefecti Vehiculorum der Provinzen und den Tabellarii Dispositii weisungsbefugt. Er wird vom Kaiser in sein Amt eingesetzt und kann nur durch diesen entlassen werden. Sein Gehalt ist auf 2000 Sz festgelegt.
    (3) Der Praefectus Vehiculorum leitet und überwacht das Postwesen in einer Provinz. Er hat nur auf Anweisungen des Praefectus Praetorio und des Legatus Augusti Cursu Publico zu reagieren. Er wird vom Legatus Augusti Cursu Publico ernannt und kann nur durch diesen entlassen werden. Deren Gehalt ist auf 600 Sz festgelegt.
    (4) Die Tabellarii Dispositi sind die Boten des Imperium Romanum. Sie überbringen die Nachrichten in andere Provinzen und unterstehen in erster Linie dem Praefectus Vehiculorum ihrer Heimatprovinz. Sonstige Anweisungen dürfen sie nur vom Praefectus Praetorio oder dem Legatus Augusti Cursu Publico direkt entgegennehmen. Die Tabellarii Dispositii einer Provinz werden von dem dort zuständigen Praefectus Vehiculorum eingestellt und können nur durch diesen entlassen werden. Deren Gehalt ist auf 20 Sz festgelegt..


    http://www.ostheim21.de/udo/Imperium/Medicus_Post_Sig.gif


    Zusatzinfo:


    Bei Fragen steht der Legatus Augusti Cursu Publico Medicus Germanicus Avarus stehts zur Verfügung.

    Keiner hatte ihm das Officum weisen können, in Germanien war noch viel zu tun, um den CP reibungslos ablaufen lassen zu können. So warf er es in den Kasten ein, nicht ohne den Vermerk: "An Prudentia Valeria, PV PG." anzubringen.



    Regeln des Cursus Publicus



    §1 Allgemeines
    (1) Der Cursus Publicus dient der Beförderung von offizieller und privater Post innerhalb des Imperium Romanum.
    (2) Berechtigt zur Nutzung sind Öffentliche Stellen, Militärische Einheiten, römische Bürger sowie freundlich gesinnte Peregrini.
    (3) Jeder Bedienstete des Cursus Publicus ist zu Amtsverschwiegenheit verpflichtet, jegliches Zuwiderhandeln kann zu einem Ausschluss aus dem Angestelltenverhältnis führen.
    (4) Der LACP ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen dem Senat einen Bericht über Einnahmen und Ausgaben des Cursus Publicus vorzulegen.


    §2 Zustellung der Post
    (1) Die Beförderungsgebühr beträgt pro Brief 5 Sesterzen, Eilpost 20 Sesterzen. Frachtgut wird gegen einen Tarif von 50 Sesterzen transportiert. Ansonsten ist die Gebühr unabhängig vom Absender.
    (2) Eilpost wird in der Regel am gleichen Tag nach Geldeingang auf den Weg gebracht.
    (3) Alle Poststücke sind mit einem gültigen Adressaten zu versehen. Für Post an nichtexistente oder fehlerhafte Adressen übernimmt der Cursus Publicus keine Verantwortung.
    (4) Öffentliche Stellen und militärische Einheiten sind befugt, offizielle Post zu versenden, bei ihnen wird auf Anforderung eine Quittung ausgestellt. Der Praefectus Vehiculorum ist dazu angehalten, Buch zu führen über die Ausstellung der Quittungen.
    (5) Offizielle Schreiben sind mit einem gültigen Amtssiegel zu versehen. Die Siegel haben sich dabei an die althergebrachten Formen zu halten. Nur für gesiegelte Post kann eine Quittung ausgestellt werden.
    (6) Die kaiserliche Familie und Bedienstete des Kaiserhofes sind berechtigt, Equites Singulares der Prätorianergarde für ihre Korrespondenz zu benutzen. Die Equites unterliegen dabei nicht den Reiseregeln.


    §3 Hierarchie des Cursus Publicus
    (1) Der Praefectus Praetorio ist oberster Vertreter des Cursus Publicus und dessen Beamten weisungsbefugt. Er wird vom Kaiser in sein Amt eingesetzt und kann nur durch diesen entlassen werden.
    (2) Der Legatus Augusti Cursu Publico ist als kaiserlicher Beauftragter für die Überwachung des staatlichen Postdienstes zuständig. Er kontrolliert die Praefecti Vehiculorum der Provinzen ist den Praefecti Vehiculorum der Provinzen und den Tabellarii Dispositii weisungsbefugt. Er wird vom Kaiser in sein Amt eingesetzt und kann nur durch diesen entlassen werden. Sein Gehalt ist auf 2000 Sz festgelegt.
    (3) Der Praefectus Vehiculorum leitet und überwacht das Postwesen in einer Provinz. Er hat nur auf Anweisungen des Praefectus Praetorio und des Legatus Augusti Cursu Publico zu reagieren. Er wird vom Legatus Augusti Cursu Publico ernannt und kann nur durch diesen entlassen werden. Deren Gehalt ist auf 600 Sz festgelegt.
    (4) Die Tabellarii Dispositi sind die Boten des Imperium Romanum. Sie überbringen die Nachrichten in andere Provinzen und unterstehen in erster Linie dem Praefectus Vehiculorum ihrer Heimatprovinz. Sonstige Anweisungen dürfen sie nur vom Praefectus Praetorio oder dem Legatus Augusti Cursu Publico direkt entgegennehmen. Die Tabellarii Dispositii einer Provinz werden von dem dort zuständigen Praefectus Vehiculorum eingestellt und können nur durch diesen entlassen werden. Deren Gehalt ist auf 20 Sz festgelegt..


    http://www.ostheim21.de/udo/Imperium/Medicus_Post_Sig.gif


    Zusatzinfo:


    Bei Fragen steht der Legatus Augusti Cursu Publico Medicus Germanicus Avarus stehts zur Verfügung.

    Autoritär hatte er sich den Zugang verschafft. Pflichtbewußt rollte er das Pergament aus...



    Regeln des Cursus Publicus



    §1 Allgemeines
    (1) Der Cursus Publicus dient der Beförderung von offizieller und privater Post innerhalb des Imperium Romanum.
    (2) Berechtigt zur Nutzung sind Öffentliche Stellen, Militärische Einheiten, römische Bürger sowie freundlich gesinnte Peregrini.
    (3) Jeder Bedienstete des Cursus Publicus ist zu Amtsverschwiegenheit verpflichtet, jegliches Zuwiderhandeln kann zu einem Ausschluss aus dem Angestelltenverhältnis führen.
    (4) Der LACP ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen dem Senat einen Bericht über Einnahmen und Ausgaben des Cursus Publicus vorzulegen.


    §2 Zustellung der Post
    (1) Die Beförderungsgebühr beträgt pro Brief 5 Sesterzen, Eilpost 20 Sesterzen. Frachtgut wird gegen einen Tarif von 50 Sesterzen transportiert. Ansonsten ist die Gebühr unabhängig vom Absender.
    (2) Eilpost wird in der Regel am gleichen Tag nach Geldeingang auf den Weg gebracht.
    (3) Alle Poststücke sind mit einem gültigen Adressaten zu versehen. Für Post an nichtexistente oder fehlerhafte Adressen übernimmt der Cursus Publicus keine Verantwortung.
    (4) Öffentliche Stellen und militärische Einheiten sind befugt, offizielle Post zu versenden, bei ihnen wird auf Anforderung eine Quittung ausgestellt. Der Praefectus Vehiculorum ist dazu angehalten, Buch zu führen über die Ausstellung der Quittungen.
    (5) Offizielle Schreiben sind mit einem gültigen Amtssiegel zu versehen. Die Siegel haben sich dabei an die althergebrachten Formen zu halten. Nur für gesiegelte Post kann eine Quittung ausgestellt werden.
    (6) Die kaiserliche Familie und Bedienstete des Kaiserhofes sind berechtigt, Equites Singulares der Prätorianergarde für ihre Korrespondenz zu benutzen. Die Equites unterliegen dabei nicht den Reiseregeln.


    §3 Hierarchie des Cursus Publicus
    (1) Der Praefectus Praetorio ist oberster Vertreter des Cursus Publicus und dessen Beamten weisungsbefugt. Er wird vom Kaiser in sein Amt eingesetzt und kann nur durch diesen entlassen werden.
    (2) Der Legatus Augusti Cursu Publico ist als kaiserlicher Beauftragter für die Überwachung des staatlichen Postdienstes zuständig. Er kontrolliert die Praefecti Vehiculorum der Provinzen ist den Praefecti Vehiculorum der Provinzen und den Tabellarii Dispositii weisungsbefugt. Er wird vom Kaiser in sein Amt eingesetzt und kann nur durch diesen entlassen werden. Sein Gehalt ist auf 2000 Sz festgelegt.
    (3) Der Praefectus Vehiculorum leitet und überwacht das Postwesen in einer Provinz. Er hat nur auf Anweisungen des Praefectus Praetorio und des Legatus Augusti Cursu Publico zu reagieren. Er wird vom Legatus Augusti Cursu Publico ernannt und kann nur durch diesen entlassen werden. Deren Gehalt ist auf 600 Sz festgelegt.
    (4) Die Tabellarii Dispositi sind die Boten des Imperium Romanum. Sie überbringen die Nachrichten in andere Provinzen und unterstehen in erster Linie dem Praefectus Vehiculorum ihrer Heimatprovinz. Sonstige Anweisungen dürfen sie nur vom Praefectus Praetorio oder dem Legatus Augusti Cursu Publico direkt entgegennehmen. Die Tabellarii Dispositii einer Provinz werden von dem dort zuständigen Praefectus Vehiculorum eingestellt und können nur durch diesen entlassen werden. Deren Gehalt ist auf 20 Sz festgelegt..


    http://www.ostheim21.de/udo/Imperium/Medicus_Post_Sig.gif


    Zusatzinfo:


    Bei Fragen steht der Legatus Augusti Cursu Publico Medicus Germanicus Avarus stehts zur Verfügung.

    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    EILSCHREIBEN


    An den Lucius Decimus Martinus



    Salve mein Sohn!


    Ich habe dich als Nachfolger für den Posten des Magister Officiorum vorgeschlagen. Der Kaiser war an dieser Idee äußerst interessiert und möchte dich nun persönlich kennen lernen. Ich bitte dich, so schnell es dir möglich ist, nach Rom zu kommen und dich bei mir im Palast, zu einer privaten Audienz beim Kaiser, zu melden.


    Vale

    Quintus Decimus Mercator
    Magister Officiorum – Officium Imperatoris


    Zusammen mit dem üblichen Schriftverkehr bringt der Meldereiter auch einen eher privaten brief für einen der Optiones ins Officium.


    An
    T. Didius Gordianus
    OPT COH II RAET EQU


    Salve Pater Factionis,


    bei den Gladiatorenkämpfen in Hispania ist es zu einem unverschämten Zwischenfall gekommen. Unser Gladiator Lagos wurde heimtückisch vergiftet und verlor seinen Kampf gleich in der ersten Runde. Sein Gegner - ein absoluter Niemand - wurde wenig später ermordet. Wir versuchen nun, die Urheber dieses Betrugs zu finden.


    Mögen Mars Ultor uns beistehen!


    M. Laetorius Firmus
    für die Factio Russata in Hispanien

    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    An Scribona Helena



    Wir laden hiemit zum großen Bankett am 7. Juli in den Palatium Augusti, zur feierlichen Verleihung der Corona Aurea an Publius Decimus Lucidus durch unseren Imperator Caesar Augustus.


    Darüber hinaus wird euch gestattet einen weiteren Gast auf dieses Bankett mitzubringen. Allerdings bitten wir um Eure baldige Zu- bzw. Absage mit der Bekanntgabe eurer Begleitung.


    Quintus Decimus Mercator
    Magister Officiorum – Officium Imperatoris



    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    ZUR DRINGENDEN WEITERLEITUNG
    An Flavius Duccius Germanicus



    Wir laden hiemit zum großen Bankett am 7. Juli in den Palatium Augusti, zur feierlichen Verleihung der Corona Aurea an Publius Decimus Lucidus durch unseren Imperator Caesar Augustus.


    Darüber hinaus wird euch gestattet einen weiteren Gast auf dieses Bankett mitzubringen. Allerdings bitten wir um Eure baldige Zu- bzw. Absage mit der Bekanntgabe eurer Begleitung.


    Quintus Decimus Mercator
    Magister Officiorum – Officium Imperatoris



    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    An SENATORIN FLAVIA MESSALINA ORYXA



    Wir laden hiemit zum großen Bankett am 7. Juli in den Palatium Augusti, zur feierlichen Verleihung der Corona Aurea an Publius Decimus Lucidus durch unseren Imperator Caesar Augustus.


    Darüber hinaus wird euch gestattet einen weiteren Gast auf dieses Bankett mitzubringen. Allerdings bitten wir um Eure baldige Zu- bzw. Absage mit der Bekanntgabe eurer Begleitung.


    Quintus Decimus Mercator
    Magister Officiorum – Officium Imperatoris



    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    An SENATOR PUBLIUS TIBERIUS MAXIMUS



    Wir laden hiemit zum großen Bankett am 7. Juli in den Palatium Augusti, zur feierlichen Verleihung der Corona Aurea an Publius Decimus Lucidus durch unseren Imperator Caesar Augustus.


    Darüber hinaus wird euch gestattet einen weiteren Gast auf dieses Bankett mitzubringen. Allerdings bitten wir um Eure baldige Zu- bzw. Absage mit der Bekanntgabe eurer Begleitung.


    Quintus Decimus Mercator
    Magister Officiorum – Officium Imperatoris



    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    An SENATOR PUBLIUS MATINIUS AGRIPPA



    Wir laden hiemit zum großen Bankett am 7. Juli in den Palatium Augusti, zur feierlichen Verleihung der Corona Aurea an Publius Decimus Lucidus durch unseren Imperator Caesar Augustus.


    Darüber hinaus wird euch gestattet einen weiteren Gast auf dieses Bankett mitzubringen. Allerdings bitten wir um Eure baldige Zu- bzw. Absage mit der Bekanntgabe eurer Begleitung.


    Quintus Decimus Mercator
    Magister Officiorum – Officium Imperatoris



    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    An Marcus Decimus Livianus



    Wir laden hiemit zum großen Bankett am 7. Juli in den Palatium Augusti, zur feierlichen Verleihung der Corona Aurea an Publius Decimus Lucidus durch unseren Imperator Caesar Augustus.


    Darüber hinaus wird euch gestattet einen weiteren Gast auf dieses Bankett mitzubringen. Allerdings bitten wir um Eure baldige Zu- bzw. Absage mit der Bekanntgabe eurer Begleitung.


    Quintus Decimus Mercator
    Magister Officiorum – Officium Imperatoris



    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    An SENATOR MAXIMUS DECIMUS MERIDIUS



    Wir laden hiemit zum großen Bankett am 7. Juli in den Palatium Augusti, zur feierlichen Verleihung der Corona Aurea an Publius Decimus Lucidus durch unseren Imperator Caesar Augustus.


    Darüber hinaus wird euch gestattet einen weiteren Gast auf dieses Bankett mitzubringen. Allerdings bitten wir um Eure baldige Zu- bzw. Absage mit der Bekanntgabe eurer Begleitung.


    Quintus Decimus Mercator
    Magister Officiorum – Officium Imperatoris



    Ein Meldereiter aus Rom gab ein Schreiben ab und ritt weiter.


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    An SENATOR GAIUS OCTAVIUS VICTOR



    Wir laden hiemit zum großen Bankett am 7. Juli in den Palatium Augusti, zur feierlichen Verleihung der Corona Aurea an Publius Decimus Lucidus durch unseren Imperator Caesar Augustus.


    Darüber hinaus wird euch gestattet einen weiteren Gast auf dieses Bankett mitzubringen. Allerdings bitten wir um Eure baldige Zu- bzw. Absage mit der Bekanntgabe eurer Begleitung.


    Quintus Decimus Mercator
    Magister Officiorum – Officium Imperatoris



    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    An SENATOR TRAIANUS GERMANICUS SEDULUS



    Wir laden hiemit zum großen Bankett am 7. Juli in den Palatium Augusti, zur feierlichen Verleihung der Corona Aurea an Publius Decimus Lucidus durch unseren Imperator Caesar Augustus.


    Darüber hinaus wird euch gestattet einen weiteren Gast auf dieses Bankett mitzubringen. Allerdings bitten wir um Eure baldige Zu- bzw. Absage mit der Bekanntgabe eurer Begleitung.


    Quintus Decimus Mercator
    Magister Officiorum – Officium Imperatoris



    Asprenas ritt in das Castellum ein und brachte sein Ross erst auf dem Exerzierplatz zum Stehen. Schwungvoll stieg er ab und eilte zum Kommandeur der Legion.


    "Tribun..", Asprenas grüßte militärisch, "der Kaiser wird in Bälde eintreffen."


    An
    Decima Lucilla
    Praefectus Vehiculorum


    Salve Lucilla,


    Aufgrund von Mißverständnissen bezüglich der Kompetenzaufteilung zwischen Provinz und Cursus Publicus wurden während deiner Dienstreise einige Neuerungen eingeführt, die jeglicher rechtlicher Grundlage entbehren. Ich habe sie deshalb für nichtig erklärt. Bitte sorge dafür, daß der Cursus Publicus wieder seiner Bestimmung nach genutzt wird, ich vertraue da ganz auf deine Fähigkeiten.


    Ich werde nach deiner Rückkehr ohnehin dir meine Aufwartung machen, bei dieser Gelegenheit können wir etwaige Probleme im Cursus Publicus besprechen.


    Vale


    http://www.imperium-romanum.in…/praefectus-praetorio.gif



    An
    Decima Lucilla
    Praefectus Vehiculorum
    Curia Tarraconis


    Salve Lucilla,


    Aufgrund von Mißverständnissen bezüglich der Kompetenzaufteilung zwischen Provinz und Cursus Publicus wurden während deiner Dienstreise einige Neuerungen eingeführt, die jeglicher rechtlicher Grundlage entbehren. Ich habe sie deshalb für nichtig erklärt. Bitte sorge dafür, daß der Cursus Publicus wieder seiner Bestimmung nach genutzt wird, ich vertraue da ganz auf deine Fähigkeiten.


    Ich werde nach deiner Rückkehr ohnehin dir meine Aufwartung machen, bei dieser Gelegenheit können wir etwaige Probleme im Cursus Publicus besprechen.


    Vale


    http://www.imperium-romanum.in…/praefectus-praetorio.gif


    Sim-Off:

    Ist simon nicht schon ein neuer Tag bei den Wagenrennen? Der Imperator hat die Loge bei den Gladiatorenspielen schon verlassen. Ich führe nur Befehle aus...


    Der Imperator muß Gefallen haben an ihr, wenn er ihre Nähe wollte...


    Eure persönliche Eskorte steht hiermit bereit. Der Imperator möchte Euch bei den Wagenrennen nicht missen.[