An Lucius Artorius Avitus
Primipili Centurio
Legio I, Mantua
Salve,
du hast die Frage gestellt, ob ein Centurio ein Kommandeur darstelle im Hinblick darauf, daß der Kommandeur einer Einheit die Kompetenz zur verminderten Versorgung, Haft, unehrenhafter Entlassung sowie der Degradierung von Unteroffizieren innehabe.
Dem kann ich nicht beipflichten.
Im Allgemeinen Teil des Codex Militaris wurde die Definition eines Kommandeurs wie folgt festgelegt: "Offiziere und Kommandeure einer Einheit des Exercitus Romanus, die allein vom Imperator Caesar Augustus ernannt werden, sind der Legatus Legionis, der Praefectus Classis, Praefectus Alae, der Praefectus Cohortis, Tribunus Cohortis sowie der Praefectus Praetorio für die Cohortes Praetoriae und der Praefectus Urbi für die Cohortes Urbanae."
Diese Definition im speziellen und der Allgemeine Teil des Codex Militaris im allgemeinen lässt keinen Hinweis zu, daß ein Centurio als "Kommandeur" seiner Centurie gelten kann, gleichwohl er durch seine herausragende Stellung innerhalb seiner Centurie Befehlsführer ist.
Ich hoffe, gedient zu haben.
M. Vinicius Hungaricus
Magister Iuris - Praeceptor Externus Schola Atheniensis