An den
Legatus Augusti Germaniae
Kaeso Annaeus Modestus
Regia Germania
Mogontiacum
Sextus Aurelius Lupus Annaeo Modesto s.d.
Leider muss ich dir mitteilen, dass mich dein Schreiben erst nach Ende meiner Amtszeit als Decemvir litibus iucandis erreicht hat. Auch muss ich dir mitteilen, dass das Vermögen bereits an die Staatskasse geleitet wurde, da weder du noch deine Verwandten, die ebenfalls erbberechtigt waren und welche in Rom sesshaft sind, sich innerhalb der Frist gemeldet haben.
Trotz meiner in diesem Fall eingeschränkten Möglichkeiten habe ich beim Prätor meiner Amtszeit eine Anfrage eingereicht, wie in deinem Fall zu verfahren sei. Dieser teilte mir mit, dass das Erbe wie zugewiesen verteilt wurde. Natürlich steht es dir frei, dich mit dem Prätor diesbezüglich zu beraten, allerdings ist dieser auch nun neu gewählt und ich weiß nicht, ob er sich mit Altlasten seines Vorgängers beschäftigen möchte.
Allerdings verwundert mich dein Einwand bezüglich des Paragraphen 35, Absatz 4. Dieser bestimmt, dass höherrangige Magistrate niederrangigeren Anweisungen erteilen dürfen, sofern sie nicht ausserhalb des Kompetenzbereiches des höherrangigen Vertreters liegen. Ich mag aufgrund mangelnder Rechtskenntnis nun im Irrtum sein, doch würde es mich wundern, wenn es im Kompetenzbereich des LAPP von Germania läge, wie die Erbschaftsangelegenheiten in Rom geregelt werden.
Auch verwundert mich, dass gerade du diese Amtsgewalt gebrauchen möchtest. Immerhin warst du der Prätor, der Decimus Livianus dafür verurteilt hat, in eigener Sache mit der Adoption von Decimus Serapio sein Amt ausgeübt zu haben. Ist es nicht derselbe Akt von eigennütziger Machtausübung, wenn ein Mann in der eigenen Erbschaftsangelegenheit eine Entscheidung über die Fristlänge erwirken möchte?
Dennoch möchte ich dir viel Erfolg in deinem Amt wünschen.
Vale bene