"Dieser Teil des CodIur wurde bisher, soweit mir bekannt ist, nicht abgeschafft und ist somit immernoch, rein formell gesehen, in Kraft. Wie du vielleicht weißt, wurde die kaiserliche Kanzlei reformiert wurde. Das Amt des Advocatus Imperialis, welches bisher bekleidet hatte, gibt es dem Namen nach nicht mehr. Das Nachfolge Amt ist nun der procurator a cognitionibus. Und so wie ich das sehe und auch mein Amt verstehe, sind die Vorschriften für den Advocatus imperialis auch auf jetziges Amt übertragbar, erfüllen die beiden doch von ihrem Sinn und Zweck her die gleichen Aufgaben, nämlich den Kaiser vor Gericht als Ankläger zu vertreten."
Mattiacus machte eine kleine Pause, damit sich das Gesagte setzte.
"Daher würde ich mir keine so großen Gedanken darum machen. Ersetze einfach Advocatus imperials durch procurator a cognitionibus. Ich muss zugeben, es ist vielleicht auf den ersten Blick etwas verwirrend. Ich muss den Kaiser einmal darauf aufmerksam machen, dass der Wortlaut geändert werden sollte."