Latinisches Bürgerrecht ist doch noch ein Überbleibsel aus der Zeit der Republik und war spätestens mit den Bundesgenossenkriegen dahin.
Freigelassene waren nach der Freilassung rechtlich auf dem Stand eines Peregrinus. Das römische Bürgerrecht kann er eigentlich nur über Adoption oder Dienst als Auxiliar erhalten, oder vom Kaiser verliehen bekommen.
Ein Freigelassener bleibt Klient des ehemaligen Herren und ist ihm weiterhin zu Diensten verpflichtet. Meistens nahm er aus Respekt den Namen des Herrn an.
Ich kann mir das nur so vorstellen, dass ein Sklave erst nach der Constitutio Antonina automatisch Bürger wurde.