Sklaven, Freigelassene und das Bürgerrecht!

  • In der Zeit der Republik und dem Kaiserreich war es doch so, dass ein Sklave, der von einem römischen Bürger freigelassen wurde, das Bürgerrecht erhielt, dessen Patron wurde und auch seinen Namen annahm. Das mit dem Namen weiß ich nicht so ganz sicher, mein das aber mal gehört zu haben.


    Warum wird das mit dem Bürgerrecht eigentlich hier anders gemacht?

  • Es ist noch ein bisschen komplizierter als du es angeführt hast :)
    Warum es anders gemacht wird, weiß ich jetzt selbst nicht mehr so genau, liegt vermutlich am mangelnden Wissensstand zum Zeitpunkt der Niederschrift der Lex Servitum usw. Im Übrigen wird grad an anderer Stelle darüber diskutiert (soll heißen: die SL beschäftigt sich grad mit dem Thema)

  • :)


    Aber inwiefern komplezierter?


    Sklave eines Bürgers wird selber Bürger


    Sklave eines Peregrinus wird Peregrinus.


    Wenn der Sklave eines Bürgers freigelassen wird, schuldet er seinem Herren das obsequium und die damit verbundene operae. Auch hat der Sklave Stimmrecht...mehr Komplikationen seh ich dabei nicht :]

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    ...Außerdem war es nicht ganz so, daß der ehemalige Sklave das Bürgerrecht bekam. ...


    Und durch welche Quellen kommst Du zu dieser Annahme?

  • Als Laie hab ich natürlich nur Sekundärliteratur auf die ich mich ein wenig verlassen habe. :( Jean Andreau in "Der Mensch der römischen Antike" hat nämlich folgendes geschrieben:


    "Während der letzten Jahrhunderte der Republik und im Kaiserreich wird der von einem römischen Bürger Freigelassene zum römischen Bürger, wie auch immer das offizielle Freilassungsverfahren beschaffen gewesen sein mag. Durch seine Willenserklärung wird der Herr des Sklaven zum Ausgangspunkt eines staatlichen Souveränitätsakts; er hat seinem Sklaven, als er ihm die private Freiheit gestattet, zugleich erlaubt, politische Rechte zu erlangen. Der Freigelassene eines peregrinus (....) wird Mitglied der Fremdengemeinschaft seines vormaligen Herrn. Die von römischen Bürgern Freigelassenen, die selbst römische Bürger waren, waren ins System der Centuriatskomitien eingegliedert und fanden darin einen Platz, der dem Vermögen entsprach, das sie besaßen; dort hatten sie auch Stimmrecht."

  • Zitat

    Original von Ganymed
    "Während der letzten Jahrhunderte der Republik und im Kaiserreich wird der von einem römischen Bürger Freigelassene zum römischen Bürger, wie auch immer das offizielle Freilassungsverfahren beschaffen gewesen sein mag."


    Eigentlich widerspricht sich ja nur der Nebensatz dem Wissensstand den wir momentan haben. Was du nicht ausser Acht lassen darfst: Hier ist vom römischen Bürger die Rede, dabei ist ein in Rom lebender Bürger gemeint.


    Hier im IR werden also ein paar Fakten zusammengemischt:
    - Alle Bürger haben das römische Bürgerrecht bei uns
    - Kein Sklave wird römischer Bürger nach Freilassung


    Natürlich ist der 1. Punkt nicht historisch (ok, er wäre es, wenn wir Caracalla und 212 und später simulieren würden), der 2. auch nicht. Dadurch aber, daß bei uns auch Leute das Bürgerrecht haben, die historisch das latinische oder sonst eines hätten, kann man die momentane Sklavenregelung als Kompromiß sehen.


    Soll heißen: Sobald wir hier zwischen Römern und Latinern unterscheiden, kann man IMO jeden bekannten Aspekt zum Thema Freilassung von Sklaven einbringen. Vorher aber sind wir auf Kompromisse angewiesen.

  • Im Allgemeinen, wenn von römischen Bürgern gesprochen wird, wird doch von Bürgern des Imperiums, sprich Männern mit Bürgerrechten, geredet und nicht nur von den tatsächlichen Einwohnern der Stadt.

  • Ich hab mich falsch ausgedrückt: mit römischen Bürger sind jene Bürger gemeint, die in Rom leben dürften. Zur Kaiserzeit dürften das alle Bürger in Italia gewesen sein (wenn ich das richtig verstanden habe), aber in den Provinzen wurde zwischen mehreren latinischen Bürgerrechten unterschieden.


    /edit: Achja. Bei uns äußert sich die Tatsache, daß alle römische Bürger sind, dadurch, daß alle Bürger sich an den CH Wahlen beteiligen dürfen. Die Sache mit dem Wohnrecht in Rom ist relativ nebensächlich in der Sim.

  • Zitat

    Original von Publius Decimus Lucidus
    Ich hab mich falsch ausgedrückt: mit römischen Bürger sind jene Bürger gemeint, die in Rom leben dürften. Zur Kaiserzeit dürften das alle Bürger in Italia gewesen sein (wenn ich das richtig verstanden habe), aber in den Provinzen wurde zwischen mehreren latinischen Bürgerrechten unterschieden.


    Nicht ganz. Latinische Rechte gab es nur in Italia, die in den anderen Provinzen fasst man unter ius gentium zusammen. ;)


    Egal. Ich muß meine Aussage von oben revidieren, habe aber gleichzeitig noch immer (zumindest ein wenig) recht. ;)


    Überarbeiteter Artikel in der Wiki: http://pages.imperiumromanum.n…i/index.php/Freigelassene


    Fragen dazu? :)

  • Latinisches Bürgerrecht ist doch noch ein Überbleibsel aus der Zeit der Republik und war spätestens mit den Bundesgenossenkriegen dahin.


    Freigelassene waren nach der Freilassung rechtlich auf dem Stand eines Peregrinus. Das römische Bürgerrecht kann er eigentlich nur über Adoption oder Dienst als Auxiliar erhalten, oder vom Kaiser verliehen bekommen.


    Ein Freigelassener bleibt Klient des ehemaligen Herren und ist ihm weiterhin zu Diensten verpflichtet. Meistens nahm er aus Respekt den Namen des Herrn an.


    Ich kann mir das nur so vorstellen, dass ein Sklave erst nach der Constitutio Antonina automatisch Bürger wurde.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus


    Nicht ganz. Latinische Rechte gab es nur in Italia, die in den anderen Provinzen fasst man unter ius gentium zusammen. ;)


    Ich will die Sache jetzt ja nicht noch komplizierter machen, aber in den Provinzen gab es meines Wissens sehr viele verschiedene Rechtsstellungen für Bewohner, die vom Rechtstatus ihrer Stadt/Siedlung abhingen. Soweit mir bekannt ist, gab es eben auch in den Provinzen Städte latinischen Rechts.

  • Zitat

    Original von Marcus Decimus Mattiacus
    Freigelassene waren nach der Freilassung rechtlich auf dem Stand eines Peregrinus.


    Nicht korrekt, Bleicken, Christ und Dahlmann sehen das anders, aber ich greif die Diskussion aus der Moderation hier nicht nochmals auf.


    Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer
    Ich will die Sache jetzt ja nicht noch komplizierter machen, aber in den Provinzen gab es meines Wissens sehr viele verschiedene Rechtsstellungen für Bewohner, die vom Rechtstatus ihrer Stadt/Siedlung abhingen. Soweit mir bekannt ist, gab es eben auch in den Provinzen Städte latinischen Rechts.


    Korrekt: Städte in den Provinzen wurde nicht selten latinisches Recht zugesprochen, und damit auch den Bewohnern dieser Städte.

  • Zitat

    Original von Marcus Decimus Mattiacus
    Freigelassene waren nach der Freilassung rechtlich auf dem Stand eines Peregrinus. Das römische Bürgerrecht kann er eigentlich nur über Adoption oder Dienst als Auxiliar erhalten, oder vom Kaiser verliehen bekommen.


    Nicht ganz. Siehe mein Artikel.


    @ Macer: kann sein.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    @ Macer: kann sein.


    Das kann nicht nur so sein, das ist so. Aber zwing mich jetzt nicht meine Literatur durchzupflügen. Ich hab das überflogen, als ich auf der Suche nach der Freigelassenensache war. :D

  • Zitat

    Original von Marcus Decimus Mattiacus
    Das römische Bürgerrecht kann er eigentlich nur über Adoption oder Dienst als Auxiliar erhalten, oder vom Kaiser verliehen bekommen.


    Es war also zulässig Peregrini zu adoptieren?

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Stand nicht irgendwo, dass ein Senator eine Freigelassene heiraten konnte? Also nur bei Erlaubnis des Kaisers. Aber damit steigt sie automatisch in den Ordo Senatorius. Oder?


  • Aber waren diese ganzen verschiedenen Rechtsformen mit römischer Kolonie, lateinischer Kolonie, Socii und dergleichen nicht mit den Bundesgenossenkriegen Geschichte bzw rechtlich bedeutungslos und nur noch Ehrennamen ?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!