Josephus Decimus Cartonensis dixit:
Gegen bekant und unbekant wirt geklagt auf:
§ 8 Täterschaft
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
Das ist ja kein Straftatbestand, sondern eine Erläuterung.
Gegen die hintermänner der täter wegen:
§ 9 Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Man klagt gegen unbekannt, weiß aber das es Hintermänner gibt?
Durchaus seltsam. Das wird das Gericht erst prüfen und beweisen müssen.
Den das Hohe Gericht vohgelegte tatbestand betrift:
§ 14 Mord
Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Angenommen.
Geklagt wirt für den gerichts Magistratur der:-
§ 9 IUDICIUM SECUNDUM - Stufe II
Derzeit wird wegen Fehlens eines Praetors alles vorm Iudicium III verhandelt.
Begründet werden Diesse wie folgendes:
§8Täterschaft:
Die von der Pater Gens Argutiae festgenommene 2 täter wirt der täterschaft und ausführüng eines verbrechen vohrgelegt.
Es wurden Täter verhaftet? Eine nicht unwesentliche Information ...
Das ausgeführte verbrechen betrift §14 Mord
Geklagt wirt für die Magistratur der IUDICIUM SECUNDUM da die täter kein Römischer Burger in sinne des gesetz sint.
Hier wurde der Gesetzestext fehlgedeutet.
§9 Anstiftüng:
Klage wirt gegen vorlaüfig unbekant vorgenommen.
Drinender tatverdächtigen in §9 sint noch nicht ermitteld
Festgehalten wirt hier der klage anstiftüng zum §14 Mort.
Geklagt wirt für die Magistratur der IUDICIUM SECUNDUM.
Woher will man wissen, dass es solche überhaupt gibt?
Gegeben heid:
Tat:
Mort an den Pater Gens der Ambrosiani mit namen Aelius Ambrosianus Pladius
Platz des verbrechens:
Die Provinz Britannia ,der Cives Letocetum, location : Der Casa Flevorius in den angrenzenden Garten waldchen für den Vestibulen der besagter Casa.
Ümständen:
Der Pater Gens Ambroaiani mit namen Aelius Ambrosianus Pladius würde ermorded auf sein bänkchen angetroffen.
Er würde mit ein Scorpia pfeil oder dart erschößen rücklings.
Tatwaffe:
Eine Legions waffe der typ Scorpia.
Ausführüng:
Die 4 Täter/teils mittäter haben die besagte Waffe von ungefehr 30m abstand abgefeuert .
Die tat würde begangen etwa 00.00uhr des 14er dieses den 8er tag der Vestalien.
Circa 2 stunden nach beendigüng der gesprächen mit dem Volks Tribunus Cicero Octavianus Anton und den Tribun der Legion III Marcus Vinicius Hungaricus.
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Ich Josphus Decimus Cartonensis habe die worten des Pater Gentes der Ambrosiani
nach wahrheid und bester können wiedergegeben und gebe hiermit seine anklage schrift zür protocol-
Festhalten tue ich das aus zur Protocol gabe für mich kein verteidiger schaft /pflicht enttanden ist in sinne des Gesetzes.
Ich weiße darauf hin, dass hier nur die Klage eingereicht wird. Es müssen noch keine Ausführungen gemacht werden.