Beiträge von Titus Helvetius Geminus

    WEITERE ANTRÄGE
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS


    IUD MAI IV/DCCCLV
    Imperium Romanum vs. Gaius Scribonius Curio


    § 3 Iudicium Maior
    (3) Iudex Prior beim Iudicium Maior ist der Praetor Urbanus bei Fällen zwischen Römischen Bürgern, bei solchen mit Beteiligung von Peregrini ist der Praetor Peregrinus Iudex Prior.


    § 10 Iudex Prior
    (3) Der Iudex Prior nominiert wenn nötig die zur Verhandlung nötigen Iudices.


    § 11 Ausschluss als Richter
    (1) Ein Iudex ist von der Ausübung des Iudexamtes kraft Codex ausgeschlossen, wenn er
    1. selbst durch die Straftat verletzt ist.
    (2) Absatz 1 ist analog auf die Praetoren anzuwenden. Die Position eines ausgeschlossen Praetors ist von einem durch den Imperator Caesar Augustus zu nominierenden Iudex auszuführen. Iudex Prior ist, wenn vorhanden der verbliebene Praetor.


    § 8 Nebenkläger
    (3) Nebenkläger müssen vom Iudex Prior zugelassen werden.


    Es wurde beantragt:
    Nebenkläger: Flavia Messalina Oryxa


    Anträge:
    1. Nominierung eines Iudex Prior durch den Augustus.
    2. Nominierung der weiteren Iudices durch den Iudex Prior.
    3. Zulassung der Nebenklage durch den Iudex Prior.



    http://www.imperium-romanum.in…/advocatio-imperialis.gif

    KLAGEANTRAG
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS


    Hiermit reicht die Advocatio Imperialis Antrag auf Klage im Fall


    IUD MAI IV/DCCCLV
    Imperium Romanum vs. Gaius Scribonius Curio


    beim zuständigen Gericht ein.


    § 3 Iudicium Maior
    (4) Das Iudicium Maior verhandelt Strafsachen der Kategorie Verbrechen, sowie Berufungen des Iudicium Minor.


    § 20 Zusammenhängende Strafsachen
    (1) Zusammenhängende Strafsachen, die einzeln zur Zuständigkeit verschiedener Gerichte gehören würden, können verbunden bei dem Gericht anhängig gemacht werden, dem die höhere Zuständigkeit beiwohnt.


    § 28 Anklage
    (1) Die Anklage kann nur vom zuständigen Gericht erhoben werden, den Antrag hierzu stellt in Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen die Advocatio Imperialis.


    § 26 Eröffnungsvoraussetzungen
    (1) Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.
    (2) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist das zuständige Gericht berufen.



    Advocatus des Beschuldigten: unbekannt
    Nebenkläger: Flavia Messalina Oryxa
    Bezeichnung der Tat:
    1. CODEX IURIDICIALIS § 84 Absatz 1 Üble Nachrede
    2. CODEX IURIDICIALIS § 84 Absatz 2 Üble Nachrede
    Beweismittel: Zeugenaussagen
    Zeugen: Medicus Germanicus Avarus, Marcus Vinicius Hungaricus, Adria Germanica, Gaius Octavius Victor


    http://www.imperium-romanum.in…/advocatio-imperialis.gif

    WEITERE ANTRÄGE
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS


    IUD MAI III/DCCCLV
    Imperium Romanum vs. Publius Aelius Hadrianus


    § 3 Iudicium Maior
    (3) Iudex Prior beim Iudicium Maior ist der Praetor Urbanus bei Fällen zwischen Römischen Bürgern, bei solchen mit Beteiligung von Peregrini ist der Praetor Peregrinus Iudex Prior.


    § 10 Iudex Prior
    (3) Der Iudex Prior nominiert wenn nötig die zur Verhandlung nötigen Iudices.


    § 8 Nebenkläger
    (3) Nebenkläger müssen vom Iudex Prior zugelassen werden.


    Es wurde beantragt:
    Nebenkläger: Quintus Decimus Mercator


    Anträge:
    1. Nominierung der weiteren Iudices durch den Iudex Prior.
    2. Zulassung der Nebenklage durch den Iudex Prior.


    http://www.imperium-romanum.in…/advocatio-imperialis.gif

    KLAGEANTRAG
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS


    Hiermit reicht die Advocatio Imperialis Antrag auf Klage im Fall


    IUD MAI III/DCCCLV
    Imperium Romanum vs. Publius Aelius Hadrianus


    beim zuständigen Gericht ein.


    § 3 Iudicium Maior
    (4) Das Iudicium Maior verhandelt Strafsachen der Kategorie Verbrechen, sowie Berufungen des Iudicium Minor.


    § 28 Anklage
    (1) Die Anklage kann nur vom zuständigen Gericht erhoben werden, den Antrag hierzu stellt in Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen die Advocatio Imperialis.


    § 26 Eröffnungsvoraussetzungen
    (1) Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.
    (2) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist das zuständige Gericht berufen.



    Advocatus des Beschuldigten: unbekannt
    Nebenkläger: Quintus Decimus Mercator
    Bezeichnung der Tat:
    CODEX IURIDICIALIS § 105 Volksverhetzung
    Beweismittel: Zeugenaussagen
    Zeugen: Marcus Vinicius Hungaricus, Maximus Decimus Meridius, Publius Matinius Agrippa


    http://www.imperium-romanum.in…/advocatio-imperialis.gif

    Zitat

    Original von Gaius Flavius Catus


    Unfreundlich .. tut mir leid, das war nicht beabsichtigt, obwohl ich zugeben muss, ich fand die Frage wirklich etwas naiv.
    Mir war bisher auch nicht kar, das ich in letzter Zeit immer unfreundlich war ...


    Okay, gut. Naiv? Mag ja auch so sein, gut. :)


    Ich meinte jetzt die Forumsache, aber simOn-Emotionen soll man nicht hierrüberholen. :)

    Hmm ... glaubst du wirklich ein Diebstahl von Eigentum ( auch geistigem Eigentum ) wird auf einmal legal, nur weil du draufschreibst von wem es gestohlen wurde ?


    Ich weiß zwar nicht warum du neuerdings so unfreundlich bist, aber okay .... es hätte ja zumindest so sein können, drum fragte ich nach. Zur Information, nicht zum nochnäsig abgekanzelt werden. Gesetze, es gibt da nichts was es nicht gibt. Vereinigen sich zwei Bienenschwärme, so werden die Vorbesitzer der Einzelschwärme Miteigner des neuen Gesamtbienenschwarms, BGB.


    Da du im Impressum stehst, mach dir am Besten ein eigens Bild.
    Google mal ein wenig mit Urheberrecht, Internetrecht etc. oder lies ein wenig in den Rechte Newsgroups.


    Das hab ich vor einiger Zeit bereits einmal getan, ja.
    Nur naiv bin ich ja nun auch nicht.

    Ich wiess ihn dann in mehreren PNs darauf hin, dass unsere Forenregeln zum einen Quellenangaben für fremde Bilder zwingend vorschreiben und zweitens wissenschaftliche Texte dem Urheberrecht (ich sage gewohnheitsmäßig Copyright) unterliegen.


    Reicht das? Wenn ich Bilder scanne oder von andern Seiten kopiert hab und stelle ne Quellenangabe drunter, bin ich dann rechtlich ausm Schneider oder reicht des net? :)

    "§ 38 Ämterlaufbahn
    (3) Alle bereits absolvierten oder untergeordneten Ämter kann man weitere Male bekleiden, doch nie in direkter Folge das gleiche.


    Mein Kaiser, auf wen träfe dies denn zu?
    Und wo liegt dabei Ermessen des Wahlleiters?


    Wenn jemand beispielsweise Praetor war, dann kann er bei der nächsten Wahl nicht wieder zur Praetur antreten, sondern nur ein Amt höher oder niedriger. Will er wieder Praetor werden, so kann er dies nur eine weitere Wahl danach, also nicht in direkter Folge."

    "Ich bin nur der Ankläger, die Richter sprechen ihr Urteil autark."


    Sim-Off:

    Sollte das simOff gegen den Gründer gehen. Natürlich entscheiden unsere Richter auch wirklich autark, ich gebe da gar nichts vor. ;)

    "Erinnerst du dich an Dinge wie .........


    - Löse dich vom Rockzipfel der Messalina und lass dir von deiner adoptierten Sinona nicht auf der Nase herumtanzen.
    Schon einmal sagte ich, dass Messalina wie eine Spinne in der Ecke ihres Netzes hocke, um das Treiben zu beobachten, ehe sie selbst eingreifen würde. Nun sind es schon 2 Spinnen, Falco. In ihren lieblich-giftigen Zwirn haben sie dich schon eingewickelt, fehlt nur noch der Todesstich. - ?"