Beiträge von Titus Helvetius Geminus

    ANZEIGENEINGANG
    GEMÄSS COD IUR



    Die Advocatio Imperialis bestätigt den Eingang der Anzeige.
    Er gelten folgende Bestimmungen im Einzelnen:


    § 24 Anzeige
    (1) Die Anzeige bei Strafsachen kann bei der Advocatio Imperialis, den Behörden der Strafverfolgung und den Gerichten angebracht werden.


    § 56 Einteilung der strafbaren Handlungen
    (2) Verbrechen sind Handlungen, die mit 3 bis 6monatiger Freiheitsstrafe bedroht werden. Zuständig für die Ermittlungen bei Verbrechen sind die Cohortes Urbanae in Roma, in den Provinzen die dazu befugten Legiones.


    § 14 Advocatio Imperialis
    (3) Die Advocatio Imperialis wird als Ermittler nur bei Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen tätig.


    § 61 Tätigwerden der Behörden
    (2) Jeder Bürger hat das Recht, eine Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erheben. Die Behörden sind hernach verpflichtet, die Anzeige zu registrieren und Ermittlungen einzuleiten.
    (3) Chef der Ermittlungen ist der Advocatus Imperialis, er ist gegenüber den ermittelnden Behörden weisungsbefugt.


    § 27 Ermittlung durch die Advocatio Imperialis
    (1) Sobald die Advocatio Imperialis durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage bei Gericht zu beantragen ist, den Sachverhalt zu erforschen.
    (2) Die Advocatio Imperialis hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen.
    (3) Zu dem Zweck ist die Advocatio Imperialis befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vorzunehmen und durch die Behörden und Beamten des Staatsdienstes vornehmen zu lassen. Die Behörden und Beamten des Staatsdienstes sind verpflichtet, dem Ersuchen oder Auftrag der Advocatio Imperialis zu genügen, und in diesem Falle befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen.
    (4) Die Behörden und Beamten des Staatsdienstes übersenden ihre Ermittlungsergebnisse ohne Verzug der Advocatio Imperialis.
    (5) Bei Amtshandlungen an Ort und Stelle ist der Beauftragte, der sie leitet, befugt, Personen, die seine amtliche Tätigkeit vorsätzlich stören oder sich den von ihm innerhalb seiner Zuständigkeit getroffenen Anordnungen widersetzen, festnehmen und bis zur Beendigung seiner Amtsverrichtungen festhalten zu lassen.
    (6) Als Ermittlungsbehörde ist von der Advocatio Imperialis diejenige zu beauftragen, die im Verdachtsfall in dieser Strafkategorie sachlich zuständig ist.


    § 28 Anklage
    (1) Die Anklage kann nur vom zuständigen Gericht erhoben werden, den Antrag hierzu stellt in Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen die Advocatio Imperialis.


    Die Ermittlungen im Fall werden eingeleitet.


    http://www.imperium-romanum.in…/advocatio-imperialis.gif

    "Ich erläutere dies sehr gerne.


    Ich stütze mich da auf ...


    § 57 Verlust von Amtsfähigkeit, Wählbarkeit und Stimmrecht
    (1) Wer wegen einer Straftat verurteilt wird, kann vom Gerichtshof die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen dauerhaft oder zeitlich begrenzt entzogen bekommen.
    (2) Mit dem Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat.



    Die Acta Diurna ist nicht privat, deren Besetzung ist Sache des Senates, ergo sind deren Ämter öffentliche Ämter. Das Recht ein Auctor zu sein, hat der Mann meiner Ansicht nach verwirkt, sollte er verurteilt werden, so beantragte ich eben auch, dass er dieses öffentliche Amt nimmer ausüben werde. Wobei es mir da nur um dies eine Amt geht nicht um alle."

    "Ich danke der Verteidigung für diese ... kurzen Erläuterungen.


    Die beleidigende Wortwahl scheint man meiner Ansicht nach zuzugeben. Soweit dazu.


    Weiter sei angemerkt, dass die Acta Diurna der Staatsanzeiger des Imperium Romanum ist und kein privates Klatschblatt, ob hier einmal regulierend einzugreifen ist, das bleibt politische Entscheidung und gehört hier nicht her. Ich kann nicht nachvollziehen, welche Relevanz es hierbei haben soll, dass Meldungen der Acta das Volk in ihrem Leben durch Spectakulum erfreuen. Sicher mag es einen positiven Effekt auf die Plebs haben, wenn Beamte Fehler machen und auch die hohen Tiere fehlbar sind. Unser liberaler Kaiser gestattet im Gegensatz zu früher überhaupt eine derartige Berichterstattung, aber und nun kommt der absolut wichtigste Punkt dabei. Man darf dies berichten, aber man darf es niemals einfach erfinden. Die Anklage prangert eben keine freie Berichterstattung an, sondern sie prangert schlicht und einfach eine Lüge an. Und keine Meldung, die die Subura zur Verzückung bringen könnte gestattet es der Acta Lügen über verdiente Senatoren des Reiches zu erfinden.


    Sicher mag die Acta in einem gewissen Rahmen der Übertreibung und Volksbegeisterung agieren. Herr Advocatus, das gesteht ihr hier jeder zu. Ich sage nur, das er in diesem Fall übertreten wurde.


    Ich glaube weiterhin, dass dies rufschädigend wirkte und es kommt dabei nicht darauf an, dass man damit Erfolg hatte oder nicht, sondern es kommt nur darauf an, dass man es versuchte und das hat man getan.


    Die Acta stellt sich als gutmütiger Angeklagter dar, der einen gütlichen Weg sucht und den rachsüchtigen Nebenkläger zur Ruhe ruft. Einen Punkt vergisst man dabei völlig. Avarus selber hatte ja vorher versucht gütlich mit der Acta die Sache zu bereinigen, doch reagierte man mit purer Ignoranz darauf. Sich nun als Stimme der Vernunft zu melden ist absurt.


    Ich sehe in weiteren Teilen ein Geständnis der Verteidigung vorliegen.
    Ich sehe weiter keinen Grund in irgendeiner Form von meinem Strafantrag abzuweichen.


    Über den Schmerzensgeldantrag des Nebenklägers wird das Gericht entscheiden müssen.


    Danke."

    "Subsummieren wir dies unter die tatbestandlichen Voraussetzung des § 84 Abs 2.


    Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, ....


    Frage 1, eine im politischen Leben des Volkes stehende Person ist Avarus als Senator der Römischen Curie unweigerlich. Frage 2, durch Verbreiten von Schriften, dies ist die Acta Diurna. Frage 3, eine Üble Nachrede? Ich denke, dass das Gericht die Mischung aus simpler Beleidigung und unbewiesener aus der Luft gegriffener Vorwürfe als solches erkennen wird.


    ... die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen,


    Frage 4, es geht eindeutig um seine Arbeit im Dienste des Kaisers und des Volkes.


    ... und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren,


    Ein Senator und Chef über die Kuriere des Thrones, der öffentlich als selbstherrlich, des Amtes unwürdig, unfähig, blasiert, sowie der Idiotie anheim gefallen dargestellt wird, des Ruf wird angegriffen und zwar neben der Person an sich explizit seiner Amtsführung wegen. Sein Wirken wird erheblich erschwert, wenn das Vertrauen in seine Arbeit unbewiesermaßen im ganzen Reiche verunglimpft werden. Bekommen Personen durch seinen Dienst Post, so müssen sie sicher sein, dass es schnell und vollständig geschah. Diesen Ruf angreifen heißt seine Arbeit am Staat und letztlich den Staat selbst zu torpedieren.



    Ich halte die tatbestandlichen Voraussetzungen für erfüllt und komme zur Rechtsfolge.


    ... so ist die Strafe Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder Geldstrafe von 400 bis 1.600 Sesterzen.


    Die Advocatio Imperialis beantragt folgende Strafen.
    1. Eine Geldstrafe von 1200 Sz. von der Acta an die Staatskasse.
    2. Ein Verbot an die Acta den besagten Autor weiter für die Acta schreiben zu lassen. Die Acta ist immerhin der Staatsanzeiger und keine Privatzeitung.



    ich danke für die Aufmerksamkeit."

    "Was sagte man nun aus?


    Gehen wir auf einige Punkte des Artikels ein.


    Prima
    >Legatus Augusti Curso Publico hat seine ihm unterstellten Praefecti und Tabellarii angewiesen die Senatsberichte der Provincia Hispania nicht nach Rom zu transportieren.<


    Ob dies nun zutrifft oder nicht, das ist nicht Gegenstand der Verhandlung, sollte es zutreffen sind dienstrechtliche Maßnahmen zu treffen.


    Secunda
    >Hier soll nicht von Selbstherrlichkeit gesprochen werden, nicht von Amtsenthebung, Unfähigkeit, Blasiertheit oder Idiotie.<


    Der Autor hielt sich für schlau, zu schlau wie ich finde. Er versucht durch Aufzählung einer Nichtnennung von beleidigenden Vokabeln zu kaschieren, dass er sie eben gerade doch nennt und gerade eben doch Senator Avarus zuschreibt, für mich eindeutiger Weise. Er nennt ihn hier also selbstherrlich, des Amtes unwürdig, unfähig, blasiert, sowie der Idiotie anheim gefallen.


    Tertia
    >Dieser ist nicht das Werkzeug eines kranken Egos, ... <


    Hier gesellt sich noch ein krankes Ego zum Reigen der Beleidigungen hinzu.


    Quarta
    >Im Schaffen von Kommunikationsverbindungen, nicht in deren Verhinderung. Wer dies nicht versteht, sollte lieber mit Tonwaren, Pferden, Schuhen oder Glas handeln statt dem Imperium Romanum auf der Tasche zu liegen.<


    Hier wird der Senator wieder persönlich attakiert und zum unfähigen Staatsschmarotzer gemacht."

    "Nun, wir haben, ob rechtlich gerechtfertigt oder nicht, von Senator Avarus bereits sehr vieles gehört, ich will deshalb nicht allzuviel wiederholen.


    Wir wissen was die Acta Diurna in besagter Ausgabe veröffentlichte, nämlich dies ....."


    *hust*


    "Der Cursus Publicus - Ein Privatbesitz?
    er Legatus Augusti Curso Publico hat seine ihm unterstellten Praefecti und Tabellarii angewiesen die Senatsberichte der Provincia Hispania nicht nach Rom zu transportieren. Wir lassen das jetzt einen Moment unkommentiert so stehen.


    Danke für Ihre Geduld.


    Hier soll nicht von Selbstherrlichkeit gesprochen werden, nicht von Amtsenthebung, Unfähigkeit, Blasiertheit oder Idiotie. Hier soll aber wohl an den Sinn einer Einrichtung erinnert werden, an den Sinn des Cursus Publicus. Dieser ist nicht das Werkzeug eines kranken Egos, sondern der Sinn besteht im Dienst an der Gemeinschaft. Im Schaffen von Kommunikationsverbindungen, nicht in deren Verhinderung. Wer dies nicht versteht, sollte lieber mit Tonwaren, Pferden, Schuhen oder Glas handeln statt dem Imperium Romanum auf der Tasche zu liegen."


    legt das Pergament beiseite


    "Das ist Fakt und wird von der Verteidigung schwerlich angezweifelt werden können. Nun das Verbrechen, das mögliche Verbechen wie es der Codex definiert ....


    § 84 Üble Nachrede
    (2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder Geldstrafe von 400 bis 1.600 Sesterzen.


    Die Anklage wird nun versuchen nachzuweisen, das diese tatbestandlichen Voraussetzung im vorliegenden Fall erfüllt sind."

    KLAGEANTRAG
    GEMÄSS COD IUR


    Hiermit reicht die Advocatio Imperialis Antrag auf Klage im Fall


    IUD MAI II/DCCCLV
    Medicus Germanicus Avarus vs. Acta Diurna


    beim zuständigen Gericht ein.


    § 28 Anklage
    (1) Die Anklage kann nur vom zuständigen Gericht erhoben werden, den Antrag hierzu stellt in Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen die Advocatio Imperialis.


    § 26 Eröffnungsvoraussetzungen
    (1) Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.
    (2) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist das zuständige Gericht berufen.



    Advocatus des Beschuldigten: Eques Gaius Aemilius Sabellius
    Bezeichnung der Tat:
    Codex Iuridicialis
    PARS TERTIA - Strafgesetzteil
    SUBPARS SECUNDA - Besonderer Teil
    DELIKTE GEGEN DIE FREIHEIT
    § 84 Üble Nachrede


    Beweismittel: Ausgabe der Acta Diurna, Zeugenaussagen



    http://www.imperium-romanum.in…/advocatio-imperialis.gif

    "Gut, dann erkläre den Beteiligen die Lage nach Sicht des Kaisers und ernenne den Iudex. Ich werde für dei Ermittlungen in dem Fall nciht lange brauchen, der Streitpunkt liegt ja in gedruckter Form vor. Ich werd dabei zügig vorgehen können."

    "Achja, hat Avarus die Prozessgebühr bezahit?"


    Ein Diener nuschelt ihm zu ....


    "Herr, in dem Fall ist die Hauptverhandlung bereits eröffnet worden!"


    Verwunderung ersten Grades macht sich breit in seinem Gesicht.


    "Die Verhandlung eröffnet? Ohne Ankläger und ohne vollständiges Gericht???"

    "Gut, Falco fällt also weg und der Augustus ernannte korrekten Ersatz.


    Nun, einen Iudex Prior muss es geben. In der Urkunde wird Adria zuerst genannt, was ich als Verweis werte, dass sie es sein soll. Seht ihr dies anders, fragt beim Augustus nach.


    Das ist in sofern wichtig, da es gemäß § 10 Cod Iur Abs. 3 heißt >der Iudex Prior nominiert wenn nötig die zur Verhandlung nötigen Iudices.< Deshalb müssen wir eben wissen, wer es denn nun ist.


    Und wer der Iudex wird, entscheide dann nicht ich, sondern der Iudex Prior, gemäß den Regeln versteht sich. Da diese hier den Kandidatenkreis auf Null zu kürzen scheinen, so muss eben der Iudex Prior pflichtgemäßes Ermessen ausüben. Ich könnte ihn dabei beraten, aber als Beteiligter des Falls sähe das sehr seltsam aus. Nebenbei legte der Augustus bei seinen Iudiceswahlen immer ein Kriterium als oberstes an. Den Senatorenstand. Soweit ich weiß gilt dies noch, kein Kurs, dann wenigstens Senator, erst dann kommen weitere in Frage."

    "Und was ist nun mit dem Praetor?


    Wenn der Augustus, wie es ja auch sein muss, euch beide zu Iudices machte, warum hat er den dritten nicht auch ernannt?


    Einen Advocatus Imperialis. Gut, meines wissens gibt es derzeit nur einen, aber ich war kürzlich etwas verhindert und hörte davon, dass Hungaricus diese Aufgabe wahrnahm, darum frage ich.


    Wenn ich jetzt als Ankläger im Fall, wenn es denn so ist, mit einem der Richter im vertrauten Zwiegespräch einen weiteren Richter nominieren helfe, das sieht nicht ganz unabhängig aus. Der Verteidigung würde das sicher nicht gefallen.


    In welchem Stadium befindet sich der Fall?
    Seid ihr Iudex Prior im Fall?


    Wurden bereits Ermittlungen begonen, wenn ja durch wen? Oder beginne ich damit jetzt erst?"

    "Gut, also subsummieren wir mal.


    Marcus Didius Falco ist Praetor Urbanus, warum ist er dann nicht Teil des Gerichts?


    Und wer hat Adria und Dich zum Iudex im Fall nominiert?
    Und warum tat er es nicht beim dritten Iudex?


    Wer ist Ankläger im Fall?"

    Der Senator geht zu seiner Kline und gibt noch einige Anweiungen an seinen Sekretär.


    "Das muss heute noch fertig werden!"


    Dreht sich um und schaut kurz seinem Diener nach und murmelt.


    "Ich hoffe bei Fortuna, dass niemand so dreist war und diesen Vibullius mitbrachte. Messalina besitzt diese Art Humor durchaus ..."