Beiträge von Titus Helvetius Geminus

    Original von Publius Tiberius Lucidus
    Ich würde das Problem anderweitig angehen. Eine Lockerung der Gesetzeslage, so daß es den Senatoren erlaubt wird innerhalb ihrer Factio über die Geschehnisse im Senat zu sprechen. Das reicht meiner Meinung vollkommen..


    Das alles fußt ausschließlich auf:
    § 43 Begriff des Staatsgeheimnisses
    Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit des Imperium Romanum abzuwenden.


    Ich denke schlicht nicht, dass alles hier gesagte dies erfüllt. Definieren wir schlicht was dem entspricht und verhängen das dann explizit über gewisse Beratungen, ergo muss keine Silbe im Gesetz geändert werden.


    Sim-Off:

    Iulianus: Hm, diskutieren wir halt hier weiter. Schaun mer mal was dabei rauskommen könnte ;)


    Gewisse Personen meiden gewisse Gremien.

    Original von Cicero Octavius Anton
    "Ich glaube so mach einer will hier nicht verstehen, dass wir den Kaiser weder bevormunden noch entmachten wollen und ich lasse mir von einem Soldaten auch nicht die Treue zum Kaiser absprechen!"


    Anton schaute in die Gesichter von seinen Mitstreitern


    "Gut, ihr wollt also den Kaiser weder bevormunden noch entmachten, warum in aller Welt bevormundet und entmachtet ihr dann den Kaiser? Seid ihr blind, genau das sollte hier doch geschehen!"

    "Nun Dubnus, noch 1 Stunde bis die Gäste kommen. Iulia Drusilla ist noch nicht wieder eingetroffen und der Kaiser ist noch im Badehaus und diskutiert mit meinem Sohn."


    schreitet durch den Festsaal und schaut sich um


    "Gut, sauber ist alles, in der Küche läuft alles perfekt, alle Sklaven und Praetorianer sind da und verteilt. Die Dekoration ist aufgestellt. ...... Sein Geschenk liegt bereit."

    Mal sehen, die Gästeliste ....



      EINLADUNG


    ZUR FEIER IN DER REGIA TRAIANA AM
    MORGIGEN ABEND SIND EINGELADEN:


    SECUNDUS FLAVIUS FELIX
    PUBLIUS TIBERIUS LUCIDUS
    CLAUDIUS AURELIUS CRASSUS
    TRAIANUS GERMANICUS SEDULUS
    SPURIUS PURGITIUS MACER
    MAXIMUS DECIMUS MERIDIUS
    MARCUS VINICIUS HUNGARICUS
    MARCELLUS VESUVIUS MACRINIUS
    CICERO OCTAVIUS ANTON



    LUCIUS ULPIUS IULIANUS
    PATER FAMILIAS GENTIS ULPIA



    Mal sehen was man sich da gedacht hat ...


    FESTMAHL ZUR VERLOBUNG
    GASTGEBER: LUCIUS ULPIUS IULIANUS UND IULIA DRUSILLA


    Vorspeisen


    Frische Blattsalate mit Malven garniert
    großer Eierteller
    Wurst im Aspikring
    feinste Datteln und Feigen
    Artischokenherzen
    Oliven


    Hauptgerichte


    Hase in pikanter Weinsauce
    Hummer an Safran
    gebackener Heilbutt
    Fenchel; eingemachte Erbsen; gedünstete Zwiebeln und Lauch; Pilze


    Nachspeisen


    diverse Weichkäse
    Früchtekomposition am Hesperidenbaum
    Feines Gebäck vom Konditor


    Weine


    zu den Vorspeisen: Mulsum (edelste Kreszenz)
    mit Honig erwärmt und mit Zimtaroma verfeinert


    zu den Hauptgerichten: diverse rote und weiße Weine, sowie Falerner


    zum Nachtisch: Setinum


    Das klingt doch schonmal sehr gut. Liste der Lagerbestände der Küche ..... da. Mal sehen was noch zu besorgen ist. Ich muss besorgen .....


    Eier, Datteln, Feigen, Oliven, Gewürze, Fisch, Käse, Obst und Trauben, Brot, Falerner und Landweine.


    Und kleine Gastgeschenke wären gut, Fein- und/oder Grobkeramit, dann Öllämpchen aus Terra Sigilata.

    "Dubnus, schreib das alles auf! Heute Abend muss alles perfekt sein!"

    Tiberia Messalina Oryxa dixit:


    "Ich dachte der Imperator könne mir einige Fragen beantworten und hoffte so mehr über 'Junilla' zu erfahren. Sie wurde auf Basis von Leistungen geehrt, von denen ich nichts hörte. Und ihr wisst, Senator, die Damiatrix hört viel!"


    Dachte sich: oh ja, das tut sie.


    "Sicher kann mir der Imperator darüber näheres sagen und sicher weiss er auch wo ich sie finden kann."


    Im Widerstand langsam nachlassend murmelt er ....


    "Ja, das kann durchaus sein."


    lauter werdend sagt er ....


    "Also gut, folgt mir, ich versuche ihn ausfindig zu machen."


    Nun macht man sich auf den Weg durch etliche marmorne Korridore, der Senator vorweg und einige Schritt dahinter die Damiatrix. Hin und wieder hält der Senator Beamte und Sklaven an und raunt ihnen kure Sätze zu und bahnt sich dann weiter seinen Weg. Schließlich bleibt man vor der Tür eines Empfangszimmers stehen und er sagt zu Messalina ...


    "Wartet bitte hier, hier müsste er sein."


    Der Senator betritt das Zimmer und lehnt die Türe an. Man hört ihn zwar sprechen, kann allerdings kein Wort verstehen, kurz darauf ertönt ein deutliches Frauenlachen und schließlich kommt der Senator wieder heraus.


    "Er wird Euch nun empfangen, bitte!"


    Er hält die Türe auf und sie betritt den Raum, er schließt selbige dann von außen.

    Tiberia Messalina Oryxa dixit:
    "Ich hörte von den jüngsten Ernennungen und möchte gerne die neue Sacrificula Iulia Drusilla kennen lernen."


    "Ja, auch ich habe diese gesehen. Er hat sie gleich heute morgen unterschrieben. Aber warum glaubt ihr hier besagte Person ..... Junilla? zu finden, Hymenaea?"

    Zitat

    Tiberia Messalina Oryxa dixit:
    "Ich bin gekommen um den Imperator zu sprechen und die neue Sacrificula kennenzulernen." sagte ich bestimmt


    Ich hoffte bald vorgelassen zu werden.


    Der angesprochene Sklave machte der erstbesten Person Meldung, die er zum einen finden konnte, zum anderen die einen gewissen Stand hatte. Senator Helvetius Geminus.


    "Nun, Hymenaea der Bona Dea ..... nebenbei, meinen Glückwunsch dazu .... ihr möchtet zum Kaiser .... "


    sieht sie nicken


    "Nun, er hat fast alle Arbeitsgespräche am heutigen Tag abgesagt .... und ich weiß nicht mal genau wo er sich aufhält."


    man sah ihm deutlich an, dass er es wusste

    Hierbei gilt zu bedenken ....


    "§ 8 Begriff des Staatsgeheimnisses
    Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit des Imperium Romanum abzuwenden.


    § 9 Landesverrat
    (1) Wer ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekannt macht, um das Imperium Romanum zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die Sicherheit des Imperium Romanum herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten oder einer Geldstrafe von nicht weniger als 800 Sesterzen bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Hinrichtung oder lebenslange Verbannung. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. eine verantwortliche Stellung missbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder
    2. durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die Sicherheit des Imperium Romanum herbeiführt."


    Senatsdebatten sind als Staatsgeheimnisse eingeordnet und Vertreter des Cultus Deorum gehören nicht automatisch zum autorisierten Personenkreis, somit wäre die Preisgabe Landesverrat und ich rate im Namen des Iudicium Tertium jeder gerichtlichen Instanz davon ab solche preiszugeben.


    ********************************************



    DIE KLAGE AUF § 12 BELEIDIGUNG UND § 13 ÜBLE NACHREDE


    KLÄGER: MARCELLUS CLAUDIUS MACRINIUS RESTITUTOR
    GEGEN
    BEKLAGTER: GAIUS SCRIBONIUS CURIO


    WIRD ABGEWIESEN.


    GRÜNDE:
    DER BEKLAGTE GENIESST ZUM ZEITPUNKT DER KLAGEEINREICHNUNG GERICHTLICHE IMMUNITÄT, VOM KLÄGER WURDEN KEINE SCHRITTE EINGELEITET DIESE MITTELS AMTSENTHEBUNG AUFHEBEN ZU LASSEN.



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    Sim-Off:

    Vibius Vesuvius Vindex dixit:
    Ich würde es verständlich für alle schreiben.
    Oh, das versuchen wir immer. ;)


    Wenn es möglich ist mit einer geschichtlichen Erklärung dazu.
    Im SimOn-Codex passt das leider nicht soo gut. ;)


    Ein paar passende Bilder?
    Bilder in Gesetzestexten sind mehr als unüblich. ;)


    Ich kann die Unterstützung der gens Albata zusichern, sobald ich die Möglichkeit habe, sie zu reorganisieren.
    Diese Factio wäre natürlich eine große Stütze der Zukunft. :)

    Marcellus Claudius Macrinius dixit:
    Bewusst, dass der Kaiser eine Ehrbeleidigung hoher Reichspräfekten selbst durch den TB tolleriert, und somit meine Forderung nach Amtsenthebung des TBs VON VORNHEREIN keine CHance hätte,
    Ihr sagt somit klar und deutlich, dass Ihr des Kaisers Handlungsweise missbilligt und rügt diese sogar recht ersichtlich. Ich wage weder dies, noch maße ich mir an das Urteil des Iudicium Imperatoris als vorhersehbar und ungerecht zu verunglimpfen, wie Ihr dies gerade tatet. Mir scheint, Ihr begeht selber Taten, die Ihr anderen nachzuweisen trachtet.


    beauftrage ich das Gericht, die Anhörung sofort nach Beendigung seiner Amtszeit automatisch zu erheben.
    Ihr besitzt keine Kompetenz ein römisches Gericht mit irgendwas zu "beauftragen", die Klage musste heute abgewiesen werden, so reicht sie bei Zeiten erneut ein.


    Dies weil ich hier nicht als Privatperson handle, sondern als Präfect.
    Wo liegt da für das Gericht der Unterschied?


    Das heisst, selbst wenn mir irgendwelche Schergen ein Dolch reinstechen.....Curio wird der Prozess auch nachher gemacht.
    Ich hoffe doch Ihr versucht keine Verbindung zwischen einer solchen Tat und der genannten Person zu spinnen?

    Gemäß:


    CODEX UNIVERSALIS
    PARS QUARTA – CURSUS HONORUM

    "Ihre gerichtliche Immunität (aller Magistrate des Cursus Honorum: Anm. des Gerichts) endet mit dem Tag ihrer Amtsniederlegung. Erst dann kann Klage gegen sie erhoben werden, sei es wegen Korruption, Amtsmissbrauch oder Missachtung des Senats. Zudem können alle gewählten Magistrate ihre Ämter jederzeit ohne Begründung niederlegen."


    Es wird somit festgestellt, dass Gaius Scibonius Curio durch Volkes Stimme zum Tribunus Plebis gewählt zur Zeit gerichtlich immun ist.
    Eine Anklage zum jetzigen Zeitpunkt ist somit unzulässig.
    Entweder wird nach Ende seiner Amtszeit die Klage erneuert oder jetzt beim Imperator Caesar Augustus ein Antrag auf Amtsenthebung gestellt, denn lediglich eine Aufhebung der Immunität sieht das Gesetz bisher nicht vor. Dies gemäß:


    CODEX UNIVERSALIS
    PARS TERTIA –RECHTE DES IMPERATOR CAESAR AUGUSTUS
    SUBPARS PRIMA - ALLGEMEINES

    "(IV) Der Imperator Caesar Augustus kann Amtshandlungen jedes Magistraten unterbinden und kann jedem Magistraten Weisungen erteilen. Der Imperator Caesar Augustus kann jeden Magistraten aus seinem Amt entlassen. Muss hierfür jedoch gute Gründe vorweisen können, da es ein erheblicher Eingriff in die Selbstbestimmung des Volkes darstellt."


    Somit frage ich Marcellus Claudius Macrinius Restitutor ob er ...
    A: die Klage fallenlässt
    B: die Klage bis Ende der Amtszeit des Beschuldigten verschiebt
    C: einen Antrag auf Amtsenthebung stellt


    Quintus Caecilius Metellus Creticus dixit:
    Hiermit gebe ich, Quintus Caecilius Metellus Creticus, bekannt, dass mich der Beklagte, Gaius Scribonius Curio mit seinem Mandat ausgestattet hat ihn vor Gericht zu vertreten und für ihn zu handeln.
    Dies wird vom Gericht registiriert und gestattet.


    Somit richte ich meine Bitte an das Gericht mich in diesem Fall als Vertreter Curio´s zuzulassen und mich in allen prozessrelevanten Dingen und Entscheidungen zu unterrichten. In weiterer Folge ersuche ich, dem Gericht kenntlichen Akten von Seiten der Anklage zu diesem Fall offen zu legen, falls vorhanden, sofern diese Curio oder meiner Person noch nicht bekannt sind.
    Es wurde die Einreichung der Klage bestätigt, nun wird die Klage rechtlich geprüft, dann angenommen oder abgewiesen und dann folgen Erste Anhörung und/oder Hauptverhandlung.


    Nach eventueller Annahme werden besagte Akten zur Verfügung gestellt.

    Im Auftrage des Iudicium Tertium agierend verkünde ich:



    Das durch den Praetor angerufene Gericht:


    IUDUCIUM IMPERATORIS (TERTIUM)


    bestätigt die Einreichung der Klage.



    Betreffende Straftat laut der anzuwendenen Rechtsgrundlage (COD IUR):


    § 12 Beleidigung
    (1) Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.


    § 13 Üble Nachrede
    (1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe und bestraft.


    (2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten.


    Kläger: Marcellus Claudius Macrinius
    Beklagter: Gaius Scribonius Curio, amtierender Tribunus Plebis



    SUBPARS SECUNDA - Abwicklung von Klagen
    § 4 Ladung

    Das Gerichtsverfahren beginnt mit der Ladung zur Ersten Anhörung. Folgt der Geladene nicht, so kann er in einem Säumnisverfahren zur Strafe für seine Prozessweigerung (Contumacia) gemäß dem Klagebegehren verurteilt werden. Die Ladung geschieht grundsätzlich durch Amtsladung (Evocatio), sei es litteris, also durch schriftlichen, amtliche zugestellten Ladungsbefehl, sei es Edictio, durch Ausrufung und Anschlag an der Gerichtstafel (Basilica Traiana).


    § 5 Erste Anhörung
    Die Erste Anhörung wird von den beiden Praetoren durchgeführt. Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Kläger und Angeklagter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Dies geschieht wie die eigentliche Verhandlung in der Gerichtshalle in der Basilica Traiana, in diesem kommen nur geladene Personen zu Wort, Kommentare nicht geladener Personen können bei Wiederholung, je nach Art der Störung, empfindliche Strafen nach sich ziehen. Sowohl Kläger wie Angeklagter schildern hier ihre Sicht des Falles und die Praetoren werden versuchen eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.


    Termin "Erste Anhörung": - vom IUD III. festzusetzen -

    Spurius Purgitius Macer dixit:
    Überrascht über den Besuch empfängt Macer den Gesandten des Kaisers und nimmt die Botschaft entgegen.


    Mit einiger Überraschung nimmt er deren Inhalt zur Kenntnis. Am Ende runzelt er die Stirn: Eine den Statuen angemessene Rangverbleibezeit ist einzuhalten. Normalerweise machen kaiserliche Schreiber keine Fehler...


    Er blickt Geminus schmunzelnd an: Statuen?


    Der Angesprochene legt kurz seine Stirn in Falten und blickt auf das Dokument. Seine Züge hellen sich auf.


    "Bemerkenswert, das sollte den Chef des kaiserlichen Sekretariats mächtig wurmen. Es muss natürlich Statuten heißen."