Hungi nickte zufrieden.
Es freut mich zu hören, daß du dich so intensiv mit unserem Erbrecht beschäftigt hast. Unter solchen Voraussetzungen wirst du den Prätorn sicher eine große Hilfe sein.
Lediglich eine Sache vermisste ich in deiner Aufzählung: die Überprüfung der Testamente auf ihre Gültigkeit und die Unterscheidung, wann nur ein Teil des Testamentes für ungültig erklärt wird und wann das gesamte.
Hungi lächelte wohlwollend. Hast du schon den Cursus Iuris abgelegt, Flavius?