Hungi nickte.
Es tut mir leid, aber für eine Aufnahme bei den Cohortes Urbanae benötigt man das Bürgerrecht.
Sicher tat ihm sein Gegenüber leid, aber die Gesetzeslage war eindeutig. Da gab es nichts zu rütteln.
Hungi nickte.
Es tut mir leid, aber für eine Aufnahme bei den Cohortes Urbanae benötigt man das Bürgerrecht.
Sicher tat ihm sein Gegenüber leid, aber die Gesetzeslage war eindeutig. Da gab es nichts zu rütteln.
Hungi bot mit der Hand dem Besucher einen Sitzplatz an und hörte sich das Anliegen des Mannes an. Ahje, wieder eine Codex Militaris-Geschichte. Oder doch nicht? Na zumindest zum Teil. In Gedanken ging er ein paar Gesetzesstellen durch, doch auswendig wußte er es nicht genau, er müsste wohl nachsehen.
Mein erster Gedanke sagt eigentlich auch, daß ein Libertus keine Bürgerrechte erlangen kann, aber lass mich lieber nachsehen.
Und so tat er es auch. Zuerst sah er sich genau den von Gabriel genannten Paragraphen im Codex Militaris an, er stand genauso drin, wie Didianus es aufgesagt hatte. Doch kam ihm auch die Lex Germanica Servitium in den Sinn, so nahm er dieses zu sich und las den durch. Und da stand es auch:
§ 2 Freilassung von Sklaven
(4) Ein Libertus kann nicht römischer Bürger werden. Dieses Recht darf er aber für seine Nachkommen beantragen, so diese nach der Freilassung geboren wurden.
Also ein Widerspruch der Gesetzeslage. In so einem Fall mußte man aber prüfen, wann genau die einzelnen Gesetze erlassen wurden. Hungi kramte etwas umständlich herum, bis er die Daten hatte. Der Codex Militaris wurde ANTE DIEM IV NON OCT DCCCLIV A.U.C. (4.10.2004/101 n.Chr.) erlassen, die Lex Germanica Servitium NON DEC DCCCLV A.U.C. (5.12.2005/102 n.Chr.). Die Lage war klar.
Es tut mir leid, aber ich lag in meiner Annahme richtig. Ein Libertus kann kein Bürgerrecht bekommen, unter keinen Umständen. Das sagt die Lex Germanica sehr deutlich und da sie später erlassen wurde als der Codex Militaris und zudem den speziellen Sachverhalt eines Libertus unmißverständlich regelt... Der langen Rede kurzer Sinn: Ein Libertus kann nicht Dienst in den Legionen oder den Stammeinheiten Roms außer bei den Vigiles tätigen.
Na heute gings um... unglaublich. So würde Hungi nie sein Vorhaben realisieren können.
Herein.
Ein Sklave Hungis kam zum PV.
Salve. Das hier bitte normal. Von der Schola-Wertkarte bitte.
Lucius Artorius Avitus
Legio IX
CCAA, Germania Inferior
Salve,
ich kann dich beruhigen, eine Rechtsauskunft hier in der Schola ist kostenlos. Sollte es aber zu einem Gerichtsverfahen kommen, in der du einen der Juristen von der Schola als Advocatus verpflichten möchtest, so versteht es sich von selbst, daß dies nicht mehr kostenlos ist.
Doch nun zu deinen Fragen, die berechtigt, aber doch sehr komplex sind. Ich versuche Sie der Reihe nach zu beantworten, so gut es mir möglich ist.
Du hast zuerst nach einer Abgenzung eines besonders schwerwiegenden Falles von einer schwerwiegenden Folge gefragt. Ich vermute, daß hier der Gesetzgeber einen besonders schwerwiegenden Fall dann annimmt, wenn der Miles vorsätzlich einen Befehl nicht befolgt und dadurch eine Gefahrensituation eintritt, die das Leben seiner Kameraden oder das Gelingen eines Einsatzes massiv gefährdet, wohingegen der Eintritt einer schwerwiegenden Folge dies nicht unbedingt auf dem Vorsatz der Nichtbefolgung des Befehls beruhen muß.
Absatz 3 bezieht sich meines Erachtens nach durchaus auf Absatz 1, das Beispiel von dem Miles, der einfach den ihm gegebenen Befehl nicht befolgt fällt unter § 40 Abs 1 2.F.
Kommen wir jetzt zum Versuch. Der "Versuch des Nichtbefolgens eines Befehls" kann nicht strafbar sein, denn entweder befolgt man einen Befehl oder man befolgt ihn nicht. Mit Versuch ist aber hierbei gemeint, daß man durch vorsätzliches Nichtbefolgen eines Befehls eine schwerwiegende Folge versucht, wie auch immer diese Folge aussehen mag. Vorsätzlich deswegen, weil es keinen fahrlässigen Versuch geben kann aus logischen Gründen.
Ich hoffe, ich konnte deine Fragen zumindest einigermaßen zufriedenstellend beantworten. Sollten noch Unklarheiten bestehen, so werde ich versuchen, auch diese auszuräumen.
Vale,
M. Vinicius Hungaricus
Hungi nickte und schaute lächelnd dem Soldaten nach, der den Raum verließ. Sachen gabs... unglaublich, was manche sich vorstellten in ihrem Kopf. Gerade wollte er sich nun endlich dem Grund seines Hierseins zuwenden, als er wieder gestört wurde, von einem Sklaven, der ihm einen Brief überbrachte.
Seufzend scheuchte er den Sklaven wieder raus und las den Brief durch. Noch lauter aufseufzend, Codex Militaris ist nicht unbedingt sein Spezialgebiet, wälzte er diesen, suchte nach verschiedenen Kommentaren, fand aber keins, und reimte sich dann mit bestem Wissen und Gewissen die Antwort zusammen. Ein paar Notizen später - eigentlich waren es viele Notizen - begann er am Antwortbrief zu schreiben.
Jo Freizeitstress halt.
Siehe den Terminplan von Adria, mir gehts nämlich genauso.
Aber sonst steh ich bereit.
Theoretisch wäre es möglich, zumindest habe ich jetzt keine Stelle im Gesetz gefunden, die das Gegenteil besagt. Sollte dieser es praktisch schaffen, aus der Castra neben seinem Dienst tatsächlich noch Pflichten als Scriba personalis erledigen zu können, so möge man mir diesen Tausendsassa vorführen.
Es kam wieder ein spöttisches Lächeln über sein Gesicht, doch wurde er gleich wieder ernst.
Nein, entweder dient er seinem Vater oder Rom. Sollte er sich für den Dienst bei den Urbanern entscheiden, lege ihm nahe, daß er seinem Vater nicht mehr als Scriba zur Verfügung stehen kann.
ZitatOriginal von Lucius Sergius Chlorus
Die Vinicier haben eine unglaubliche Mitgleiderzahl von 2.
Und das wird eine wunderschöne Zeit lang auch so bleiben.
Und nein: Meine Gens steht nicht auf der Werbeseite. Bei mir kommt man erst dann rein, wenn ich einen Platz zuerkenne, etwa wenn meine Frau endlich ihrer Pflicht nachkommt und mir einen Erben gebärt.
Hungis Augenbrauen schoben sich sehr in die Höhe.
Seines Vaters auch noch? Belustigt, schon fast spöttisch, sprach er weiter: Dann möge man diesem ausrichten, er solle sich einen anderen als Scriba suchen, und wenn er sich den nicht leisten kann, ist er wahrscheinlich auch nicht in der Stellung, unbedingt einen haben zu müssen.
Wie dem auch sei. Der Probatus muß sich entscheiden, entweder das eine oder das andere.
ZitatOriginal von Iulia Helena
... oder aber es werden immer nur bestimmte Familien aus den Reihen der Plebejer nachgefragt, die simon einen gewissen Einfluss durch aktuell mächtige Mitglieder oder Senatoren vorzuweisen haben (zB. die Vinicier, Helvetier, Valerier, Octavier, Caecilier etc.)
*hust* also meine Gens wird an sich net oft gewählt oder angefragt, und das ist auch gut so.
ZitatOriginal von Caius Helvetius Tacitus
Schließlich waren Römer ja nur die aus der Stadt Rom selbst und dem Umfeld, soweit ich denke.
Definiere Römer. Das was du meinst ist wohl die Herkunft, ja. Aber Menschen mit römischem Bürgerrecht, nein.
Kurz war Hungi geneigt, Ursus einen Kopf kleiner zu machen, als dieser die ersten Worte sprach. Dann war er geneigt, seinen Neffen das gleiche anzutun. Dieser verdammte Rotzbub machte wirklich nix als Ärger. In der Zwischenzeit schenkte er sich den zweiten Becher ein und leerte diesen gleich zur Hälfte. Als Ursus geendet hatte, schüttelte Hungi nur den Kopf.
Dann sucht ihn nochmals! Sofort! sprach er scharf aus, was Ursus veranlasste, sofort den Raum zu verlassen.
Dieses verdammte Gfrast... sprach er zu sich selber.
Die laufende Abstimmung ist beendet. Nach Abstimmung sind die Änderungen: - bezüglich des § 52 Freiheitsstrafe nicht angenommen Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit von 60% des Senates wurde also nicht erreicht. - bezüglich der Aufnahme des § 52.1 Relegatio und Exilium angenommen Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit von 60% des Senates wurde also erreicht. Somit tritt die Bestimmung des
ABSTIMMUNG
Änderung des Codex Iuridicialis bezüglich der Freiheitsstrafe
§ 52.1 Cod Iur in Kraft.
Auch Hungi selbst waren die Arvalbrüder nicht so interessant, wie sie eigentlich sein sollten. Stattdessen betrachtete er lieber den bald scheidenden Aedilis Curules, wie dieser sich wieder an den Muscheln delektierte, diese dürften anscheinend die Leibspeise des jungen Flaviers sein.
Sag Flavius. Wann darf die Gesellschaft mit deiner Hochzeit rechnen? fragte Hungi scheinbar etwas beiläufig, er ließ sich gerade selber etwas reichen.
In der Zwischenzeit hatte Hungi etliche Flüche ausgestoßen und sich etwas Wein eingeschenkt, pur, zur Beruhigung. Helfen tat dies freilich nicht, aber das war ihm schon von vornherein klar. Mühsam beruhigte sich Hungi, Aufregung und Emotion halfen in so einem Fall nie, das wußte er von seiner Arbeit. Also alles logisch angehen.
Wann hast du meinen Neffen zum letzten mal gesehen? Wo war er? War etwas auffällig?
Puh, der fiel ja gleich mit der Tür ins Haus ein. Hungi grüßte den Princeps zurück, bot ihm einen Sitzplatz an und vertiefte sich dann seinerseits in den Codex Militaris, in dem er ja nicht so bewandert war wie im Codex Iuridicialis. Das tat er, bis sein Hausverstand sich meldete, er aufsah und sich ebenfalls hinsetzte.
Also, es ist theoretisch möglich. Theoretisch, wohlgemerkt. Allerdings stellt sich die Frage, wie das möglich sein kann. Der Probatus hat ja kaum Ausgang, muß bzw. sollte - zu meiner Zeit war das zumindest noch so - ständig in der Castra Praetoria sein und seinen Dienst versehen. Oder ist der Probatus Scriba seines Vorgesetzten?
ZitatOriginal von Lucius Annaeus Florus
Danke, danke!! Was gibt es schöneres als die Schweiz und Australien beide im 8tel-Finale?
Als desillusionierter Österreicher... Österreich, das bei der EM in zwei Jahren mehr als einen Punkt bzw. Tor macht.
/edit: feiert schön, ihr habts verdient.
Gratuliere der Schweiz zum Gruppensieg.
Da anscheinend nichts mehr zu den Standeserhebungen zum Ordo Equester gesagt wurde und die Anwesenden sich etwas in Schweigen hüllten, gab Hungi sich einen Ruck.
Mein Kaiser, wenn wir schon dabei sind, sicher gäbe es Kandidaten zu besprechen, die in den Senat aufgenommen werden können?
Der Anklopfende hatte Glück, denn Hungi war heute deswegen hier, weil er etwas von seiner Bibliothek hier brauchte. Im Inneren nahm er sich vor, einen Sklaven herzuschicken, der überprüfen, was ihm zuhause fehlte, und die fehlenden libri abschreiben sollte.
Herein!