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Original von Valentin Duccius Germanicus
eine Peregrina heiraten würde, bekäme sie nicht den gensnamen und würde auch peregrina bleiben, sei denn ich kann beim legaten o.ä. bewirken, dass sie das Bürgerrecht erhält? Hab ich das so richtig verstanden? Wenn wir dann Kinder hätten, wären die auch Peregrini, obwohl sie dann unter meiner, also eines Bürgers, patria potesta stehen?
Puh, viele Fragen auf einmal, mal schaun, ob ich das jetzt gut erklären kann. 
Wenn du eine Peregrina heiratest, wäre das eine sine manu-Ehe. Sie bekommt nicht den Gensnamen und bleibt eine Peregrina, ja. Die Kinder wären Peregrini und unterstehen dann NICHT deiner patria potestas, weil das Peregrini nicht können.
Wenn sie VOR der Hochzeit das Bürgerrecht bekommt, könnt ihr entscheiden, ob die manus auf den Mann übergeht. Wäre also eine ganz normale Hochzeit, weil ja ganz normal Bürger heiraten. 
Wenn sie NACH der Hochzeit das Bürgerrecht bekommt, wird es schon komplizierter, ist aber auch kein Problem. Es ist weiter sine manu. Sollte da aber schon Kinder vorhanden sein, wärs gscheit, wenn das für diese auch gleich passiert. Aber: die Kinder würden weiter nicht deiner patria potestas unterstehen, sondern sui iuris sein. Das deswegen, weil eine Frau keine patria potestas herleiten kann. In dem Falle, wenn du also als Vater sie unter deinee patria potestas haben willst, mußt du die Kinder adoptieren, wäre aber dann nur Formsache. 
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Original von Lucius Annaeus Florus
Iulia Andreia ist meine Verlobte, welche aber simON eigentlich der Patria Potestas der Iulier untersteht, jedoch bloss adoptiert ist.
Eigentlich würde ich da gerne eine Manusehe simulieren und zwar mit Schwur vor den Censoren.
Wie ich das sehe, gäbe das kein Gerede, denn alle Beteiligten wissen, dass Andreia zu den Iuliern eigentlich keine Bindung hat, da sie nur adoptiert ist.
Wäre dies eben nicht genau so ein Fall, wo eine Manusehe der Frau sogar Vorteile bringt, weil sie so endlich richtig in eine Familie eingebunden wird?
Du mißverstehst etwas. Wenn jemand adoptiert wird, wird er zu einem Teil der Familie. Wenn eigentlich keine Bindung da ist, liegt das nicht am Recht, sondern am Sozialen - sei es, weil sie die Familie nicht kennt oder aus sonstigen Gründen. Das sieht man an der Lex Iulia de adulteriis coercendis, da sind auch Hochzeiten zwischen Familienmitgliedern verboten, auch wenn der eine adoptiert ist.
Niemand ist "nur" adoptiert, ganz im Gegenteil. Eine Adoption ist eine Annahme eines Menschen in die Familie und wird auch fortan als Teil der Familie gesehen, auch wenn er nicht die genetische Verwandtschaft aufweist. Ist doch auch heute so.
Kurz gesagt: eine Manus-Ehe würde da - wenn überhaupt - nur sozial etwas bringen (sozial im Sinne von Geborgenheit in einer Familie), rechtlich hätte dies keine. Wenn Iulia Andreia nur deswegen adoptiert wurde, damit du sie heiraten kannst - naja, wäre nicht notwendig gewesen. 