Klingt gut, dann nehmen wir halt das. Also: neue Fassung:
§ 103a Verbot des Waffentragens innerhalb des Pomeriums
1) Wer innerhalb des Pomeriums unbefugt eine Waffe bei sich trägt, wird mit Freiheitsstrafe von nicht unter 2 Monaten oder mit Geldstrafe von nicht weniger als 500 Sz bestraft.
2) Ausgenommen davon sind nur die Stadteinheiten Roms.
3) Waffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.
Sonst noch Beanstandungen?