Beiträge von Marcus Vinicius Hungaricus

    Naja, es geht so...


    Er wandte den Blick ab.


    Aber setz dich wieder. Ursus sollte hoffentlich gleich mit Wein und Essen kommen, zumindest sagte er etwas in der Richtung.


    Er setzte sich.


    Ich habe schon gehört, daß du adoptiert wurdest von Sedulus. Gute Wahl. Große Familie. Wirst du nach Germania umziehen?


    Uuh, letzte Frage hätte er nicht stellen sollen. Was wenn sie ja sagt? Dann ist sie weg aus Rom und er sieht sie nicht mehr. Was wenn sie nein sagt? Dann leidet er weiter... Egal, wie sie antwortet, ihm wird die Antwort nicht gefallen.

    *hust* der jurist würde das so lösen:


    Erbengemeinschaft - also Miteigentum zu gesamter Hand. Jeder hat an allem einen Anteil, zB an einem Scheffel Erde, der heraus genommen wird, hat jeder auch einen Viertel Anteil und so weiter.


    Wie gesagt, so würde ein Jurist das lösen :D

    Sehe ich genauso. Lassen wir lieber den Kreis klein bleiben, so wär auch gewiß, daß kein Schindluder betrieben wird.


    Vielleicht sollten wir auch festhalten, daß die Akte nicht veröffentlicht werden darf - außer ev. in einem Gerichtsverfahren - und daß niemand auf die Idee kommen darf, die Daten in den Akten für andere Zwecke zu verwenden, zB auf der Rostra oder ähnliches.

    Ursus war gleich zu ihm gestürmt und hatte aufgeregt von der Ankunft der "Herrin" gesprochen. Hungaricus war überrascht, doch dann nicht mehr als er sich ans Datum erinnerte... Ein Monat war schon vorbei...


    Schweren Schrittes ging er ins Atrium. Da saß sie...


    Sie sah noch schöner aus, als er sie in Erinnerung hatte.


    Sein Herz schlug schneller. Im Senat sah er sie zwar regelmäßig, doch war er stets darauf bedacht gewesen, Distanz zu wahren, er wußte, ihr ging es in dieser Hinsicht genauso. Nur nicht zuviel Nähe war die Devise in letzter Zeit.


    Er atmete noch einmal tief durch und ging zu ihr hin.


    Hallo, Adria.


    Er sah sie an.


    Wie geht es dir?

    Bezüglich Akteneinsicht: Dies - das sollte klar sein - bedeutet, daß jemand bei mir anfragt auf eine bestimmte Akte. Einen Eintritt in das Tabularium Occultum - wo die Akten gelagert werden - muß ich verwehren, da dort auch andere brisante Akten gelagert werden. Ich will nicht, daß dort wer drüberstolpert. Ihr wißt schon, zuviele Informationen können gefährlich sein. :D


    Ich schlage also folgende Personen vor, die eine Akteneinsicht verlangen dürfen:
    der Imperator höchstpersönlich
    Praefectus Praetorio
    der mit Ermittlungen befugte Advocatus Imperialis
    der in Ermittlungen stehende Praefectus Urbi
    der in Ermittlungen stehende Praefectus Vigilum
    der mit dem Fall betraute Prätor
    ev. in Absprache mit seinem Mandanten der Advocatus des Angeklagten (nur bei Anklage des Imperiums)


    Wann darf Akteineinsicht verlangt werden? Wie heißt es so schön: "Bei dringendem Tatverdacht."

    Einige Tage waren vergangen, seit der Praefectus Praetorio seinen Speculator Corvus mit dem Geheimauftrag weggeschickt hat. Doch einen Bericht hatte er bisher noch nicht bekommen...


    Was war da los? Hatte er Corvus überfordert mit dieser Aufgabe? Oder war er schon zu den Aufständischen übergelaufen? Hungaricus schüttelte den Kopf und wischte diesen Gedanken schnell wieder weg...


    Rom wurde ein unruhiges Pflaster... Für alle hier...

    Ich begrüße Sie wieder zur Vorlesung. Letztes Mal haben wir uns zum Schluß mit der Interpretation beschäftigt und die verschiedenen Arten der Interpretation uns angesehen.


    Innerhalb dieser 5 Arten gibt es keinen Vorrang einer bestimmten Methode. Weisen die einzelnen Ergebnisse aber in unterschiedliche Richtungen, so ist zu prüfen, für welches Auslegungsergebnis die überwiegenden Argumente sprechen.
    Schließlich möchte ich Sie noch auf eine begriffliche Unterscheidung hinweisen: Aus Anlass eines Rechtsstreits kann es sein, daß der Gesetzgeber – welcher auch immer – eine Interpretation tätigt. Nehmen wir folgende Situation an: der Gesetzgeber erklärt den Begriff „fremd“ in einem neuen Absatz irgendeines Paragraphen des Codex Iuridicialis. Es hat sich unter Juristen eingebürgert, eine solche Situation als „authentische Interpretation“ zu bezeichnen, da nur jenes Organ eine Rechtsvorschrift „authentisch“ interpretieren kann, das die interpretierte Rechtsvorschrift selbst erlassen hat. Genau genommen handelt es sich aber nicht um eine „Interpretation“, dh um einen RechtsERKENNTNISakt, sondern um einen RechtsSETZUNGSakt: der Gesetzgeber hat ein bestehendes Gesetz novelliert, er bringt damit zum Ausdruck, daß er eine von ihm erlassene Rechtsvorschrift schon immer in einem bestimmten Sinn verstanden wissen wollte.


    Wenn Sie nun das alles durchgearbeitet haben, jedes Gesetz drei- oder noch öfter durchgelesen haben, halten Sie nun Ihr Interpretationsergebnis in der Hand. Aber: Häufig wird Juristen vorgehalten, daß sie mit Auslegungstricks jenes Ergebnis „herbeiinterpretieren“, das sie haben wollen (allerdings ist es legitim, als Advocatus Argumente für einen bestimmten Rechtsstandpunkt zu entwickeln). Schließlich steht es nicht im Belieben des Interpreten, ob er – konfrontiert mit einer gesetzlichen Aufzählung – a) den Umkehrschluß oder e-contrario-Schluß ziehen soll, daß daher alles nicht ausdrücklich Genannte nicht erfasst sein soll oder b) im Wege der Analogie schließen soll, daß daher auch alle gleichartigen Sachverhalte erfasst sein sollen. Vielmehr muß es sich als Ergebnis der vorher genannten Interpretationsmethoden erweisen, ob die Tatbestandsumschreibung eine abschließende sein soll, die den e-contrario-Schluß gebietet (im Besonderen Teil des Codex Iuridicialis können Sie davon ausgehen), oder ob der Tatbestand bewußt offen formuliert wurde, sodaß auch alle gleichartigen Fälle analog zu behandeln sind. Genau der letzte Halbsatz bringt mich zu einem weiteren wichtigen Punkt in meiner Vorlesung, nämlich: Die Regelungslücken und die Analogie sowie das Ermessen.


    Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Jurist werden Ihnen in den Gesetzen viele Lücken auffallen, tatsächlich kann niemand ein Gesetz schaffen, das vollkommen frei von Lücken ist. Das liegt zum einen daran, daß jedes Gesetz, jede Norm, so allgemein wie möglich formuliert werden muß, um soviele Sachverhalte wie möglich damit abzudecken, zum anderen daran, daß der Gesetzgeber einen bestimmten Sachverhalt, der regelungsbedürftig wäre, nicht vorhersehen konnte. Genau das ist eine sogenannte „echte Lücke“, die im Wege der Analogie geschlossen werden darf. Kommt man hingegen im Wege der Interpretation zu dem Ergebnis, daß eine Unvollständigkeit nicht planwidrig ist, daß es sich nicht um ein Versehen des Rechtssetzers handelt, so liegt auch keine Lücke vor und man darf sie nicht unter Anwendung der Analogie schließen.


    Es gibt mehrere Arten der Analogie: Die Gesetzesanalogie orientiert sich an Regelungen desselben Gesetzes (also innerhalb zB der Lex Mercati), die Rechtsanalogie an Regelungen artverwandter Gesetze (Beispiel: Vergleich zwischen Codex Militaris und Lex Vigilum), die Rechtsgrundsatzanalogie an der gesamten Rechtsordnung. Es ist wohl naheliegend, daß der Interpret die Rechtsgrundsatzanalogie nur subsidiär anwendet, da sie überaus schwierig ist und umfassende Rechtskenntnisse voraussetzt.


    Manchmal ist eine Behörde befugt, nach „Ermessen“ vorzugehen. Was bedeutet das? Meist muß die Behörde so vorgehen, wenn – und nur wenn – im Gesetz nicht alle entscheidungserheblichen Umstände explizit und detailiert aufgeführt sind, meist dann, wenn dies legistisch auch nicht möglich wäre. Die Behörde hat aber in einem solchen Fall auch kein „Wahlrecht“, sondern muß im Sinne des Gesetzes vorgehen. Am besten kann ich Ihnen das wohl so verdeutlichen: Im Codex Iuridicialis sind zu den Straftatbeständen verschiedene Strafrahmen festgelegt. Wird nun der Angeklagte schuldig gesprochen, sagen wir wegen § 78 Fahrlässige Körperverletzung, ist es gegen den Sinn des Gesetzgebers, wenn der Angeklagte das höchste Strafmaß zugesprochen bekommt, wenn er dem Opfer nur eine leichte Blessur angetan hat. Jedoch ist es unzulässig darüber zu streiten, ob der Angeklagte 9 oder 10 Tage Haft bekommen soll. Bewahren Sie also immer das Augenmaß!


    Dieses Beispiel bringt mich zur richterlichen Praxis. Das Gericht bzw. die Verwaltungsbehörden sprechen für den individuell-konkreten Fall verbindlich aus, was „rechtens“ ist. Eine solche Entscheidung schafft nur für die Behörde und für die Parteien – und damit meine ich nicht die Factiones – verbindliches Recht, man nennt dies ius facit inter partes. Sie haben daher für Dritte nie die „Kraft eines Gesetzes“, sind also nicht als „Rechtsquellen“ anzusehen. Dennoch muß die Rechtsprechung der Höchstgerichte und der ständige Verwaltungsbrauch beachtet werden. Warum dies? Wenn ein Richter oder eine Behörde in einem Fall, der einem andern gleich oder ähnlich gelagert ist, plötzlich anders entscheidet, ohne bessere Gründe für sein Vorgehen angeben zu können, ist dies möglicherweise Willkür. In einem solchen Fall wird vielleicht wegen Rechtsbeugung oder Amtsmißbrauch zu ermitteln sein.


    Zum Schluß des einführenden Teils in das allgemeine Recht möchte ich nur noch kurz über die verschiedenen Mängel sprechen, die ein Rechtsakt betreffen kann.
    Hat das falsche Organ entschieden, so liegt ein „Zuständigkeitsmangel“ vor und der Rechtsmittelbefugte wird die „Unzuständigkeit des Organs“ rügen (zB wenn ein Iudicium Minor über einen Fall von Hochverrat entscheidet).
    Wurden gegen Verfahrensbestimmungen verstoßen, so liegt ein „Verfahrensmangel“ vor und wird das Rechtsmittel die Verfahrensfehlerhaftigkeit rügen, zB wenn der Advocatus nicht in alle Beweismittel des Gerichts einsehen durfte.
    Ist die Entscheidung inhaltlich unrichtig, liegt eine materielle Rechtswidrigkeit vor und wird die „Rechtswidrigkeit des Inhalts“ gerügt werden, zB wenn aufgrund eines Gesetzes entschieden wurde, das bereits zur Zeit der Tatbegehung außer Kraft war.
    Jedoch kann es auch Fälle geben, in dem ein Rechtsakt gar nicht bekämpft werden kann, weil er gar nicht in rechtliche Existenz getreten ist, solche Akte gelten dann als „absolut nichtig“. Das sind zB „Urteile“ mit Arreststrafen, die ein Kleinkind verhängt, oder „Bescheide“, die nicht von einer Verwaltungsbehörde erlassen werden. Solche sogenannten „Mindestvoraussetzungen eines Rechtsakts“ müssen für jeden Rechtsakt gesondert aufgezählt werden bzw. auch ausjudiziert werden.

    Hiermit schließe ich die Einführung in das allgemeine Recht. Das nächste Mal werden wir uns zum ersten Mal detailierter mit dem spannenden Bereich des Strafrechts beschäftigen. :)

    [Blockierte Grafik: http://www.sai.uni-heidelberg.de/~harm/ImperiumRomanum/Veneta/VenetaTitel.png]


    DIE FACTIO VENETA IST DIE PARTEI DES KAISERS.


    WIR SIND DEM HERRSCHERHAUS TREU ERGEBEN, DENN INDEM WIR DEN KAISER STAeRKEN, STAeRKEN WIR ROM. DIE BLAUEN
    GLAUBEN AN ROMS BERUFUNG, DIE WELT ZU BEHERRSCHEN UND IHR DIE SEGNUNGEN ROeMISCHER ZIVILISATION UND KULTUR ANGEDEIHEN ZU LASSEN. WIR EHREN DIE ALTEN GOeTTER, WIR STUeTZEN DAS ZIVILWESEN UND STAeRKEN ROMS LEGIONEN.


    DIE VENETA STEHT FUeR DEN TRAUM VON ROM, DER JEDEM FREIEN ROeMER MIT FLEISS, TATKRAFT UND MUT DIE TORE ZU AeMTERN, EHREN UND WOHLSTAND WEIT OeFFNET, SEI ER PLEBEJER ODER PATRIZIER, FREIGELASSENER ODER VON ALTEM BLUT. ES ZAeHLEN TATEN UND ROeMISCHE GESINNUNG, NICHT HERKUNFT UND ERBE, DAFUeR STEHT DAS IMPERIUM UND DAFUeR STEHT DIE VENETA.


    WIR SIND DIE, DIE DEN STAAT TRAGEN, DIE TREU IHRE PFLICHT TUN UND DIE UNDOGMATISCH UND VERANTWORTUNGSVOLL HANDELN, WO ANDERE NUR REDEN.


    TREU ZUM KAISER – TREU ZU ROM!

    Zitat

    Original von Maximus Decimus Meridius
    Autsch, da kommen wir zu einem ganz heiklen Thema. Denn das was Adolf Hitler von eigentlich allen anderen Herrschern vor und nach ihm unterschied, war der systematisch geplante und durchgeführte Völkermord. Das gab es nirgends vorher und auch nie wieder hinterher in diesen Dimensionen.


    Ja, ganz heikles Thema.
    Ich streite jetzt aber ohnehin mit ihm darüber, daß Hitler nicht der einzige war, der Völkermord betrieben hat (Stichworte: Armenien und Kurdistan zB - wenns nicht schon spätabends wär und ich nicht einen Restfetzen hätte, würd ich noch mehr aufzählen... es sei mir verziehen, hole ich nach.)

    Zitat

    Original von Titus Helvetius Geminus
    Weitere können noch folgen, bin mitten in der Prüfung. :)


    Gratulation an alle Ausgezeichneten. :)


    Danke für die Unterstützung und Teilhabe an diesem Projekt und viel Spaß weiterhin. :)


    Endlich ist mein Lebenszweck erfüllt...
    Was mußte ich dafür aufgeben...


    Meine Nerven sind hinüber, mein Studium ist im A****, meine Freundin ist mir ewig böse, weil bei ihr die gleichen Symptome auftreten...


    Danke Imperium Romanum!!!


    :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D

    Lange genug hatte Hungaricus zugehört...


    Meine Herren! Beruhigt Euch!


    Ich bin sicher, daß die Veteranen der Prätorianer sicher wieder dem Rufe Macrinius folgen würden.


    Seid Euch gewiß, daß ich bereits das Notwendige in die Wege geleitet habe. Mehr muß ich wohl nicht erläutern.

    jetzt würd mi aber interessieren, was du mit der machst, wenn du sie kennenlernen würdest...;)
    Was würdest Du denn machen? :D


    ähm, mit ihr nix, aber generell würden mir schon ein paar unanständige sachen einfallen...:D



    ähm, doch, jetzt schon. :)
    Neiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiin! :D ;)


    Tja gemmy, gute 552 jahre zu spät... :D

    Zitat

    Original von Titus Helvetius Geminus
    048. Welche Person würdest Du gerne kennenlernen ?:
    - Melissa Joan Hart
    - ...


    is des die sabrina?
    jetzt würd mi aber interessieren, was du mit der machst, wenn du sie kennenlernen würdest...;)


    Zitat

    099. Was Du schon immer sagen wolltest:
    Die Hagia Sophia ist verdammt noch mal keine Moschee!


    ähm, doch, jetzt schon. :)

    Nunja, 2 Legionen sind auf dem Weg nach Rom. 2 Legionen von uns werden ihnen entgegenstehen. Mehr kann ich dazu nicht sagen, da ist Legat Macer die bessere Adresse.


    Für Rom kann ich folgendes sagen: Sollte Laeca mit seinen Mannen wirklich bis an die Stadtmauern kommen, dann ist er zumindest dezimiert, vielleicht auch von der Schlacht erschöpft. Und dann warten hier in Rom die Prätorianer und die Cohortes Urbanae, die Vigiles haben auch ihre Unterstützung bei der Verteidigung der Stadt zugesagt. Außerdem sind wir ausgebildet für Straßenkämpfe, normale Legionäre sind das nicht.


    Ihr werdet aber verstehen, daß ich nicht scharf darauf bin, die Aufständischen tatsächlich vor den Mauern Roms sehen zu wollen, es sei denn als Gefangene.